Die blaue 15/3 sind mir noch ein Rätsel.
Hallo Bernd,
die blaue 15/3 ist das Datum für die Einlösung der Nachnahme. Das Datum wurde auch als Stempel ausgeführt (sogenannter Fristenstempel). Die ADA V,2, die Du bald in Deiner Bibliothek aufnehmen wirst, beschreibt die Behandlung bei der Nachnahme eindeutig.
Wurden Nachnahmen bei der ersten Vorzeigung (bei Deiner Paketkarte der 8.3.) nicht eingelöst, wurde den Empfängern eine Einlösungsfrist von 7 Tagen (in Deinem Fall 15.3.) gewährt. Dieses Datum wurde in blauer Schrift auf der Nachnahmekarte angebracht. In größeren Postorten kamen auch Dreieckstempel mit dem Tag (ohne Monat zum Einsatz.
Gruß
Postarchiv