Beiträge von Postarchiv

    Die blaue 15/3 sind mir noch ein Rätsel.

    Hallo Bernd,

    die blaue 15/3 ist das Datum für die Einlösung der Nachnahme. Das Datum wurde auch als Stempel ausgeführt (sogenannter Fristenstempel). Die ADA V,2, die Du bald in Deiner Bibliothek aufnehmen wirst, beschreibt die Behandlung bei der Nachnahme eindeutig.

    Wurden Nachnahmen bei der ersten Vorzeigung (bei Deiner Paketkarte der 8.3.) nicht eingelöst, wurde den Empfängern eine Einlösungsfrist von 7 Tagen (in Deinem Fall 15.3.) gewährt. Dieses Datum wurde in blauer Schrift auf der Nachnahmekarte angebracht. In größeren Postorten kamen auch Dreieckstempel mit dem Tag (ohne Monat zum Einsatz.

    Gruß
    Postarchiv

    leider ist das bestellte Buch ( ob es beim Bestellgeld hilft ?) noch nicht eingetroffen.


    Hallo Bernd,

    es lohnt sich aber zu warten. Darin wirst Du auf Seite 91 lesen können, daß ab dem 20.2.46 - 0,15; ab 1.3.46 - 0,30 und ab 1.7.90 - 1,50 für jedes Paket oder Wirtschaftspostgut zu zahlen war. In einem Kapitel geht Dr. Tichatzky auf das Zustellen und Abholen von Paketen ein. Lass Dich überraschen.

    Gruß
    Postarchiv

    Hallo Miter TP,

    ich lese aus dem Schriftstück daß es von Eperjesre = Presov nach Saros (Filigrana hat den Link mit der schönen Karte schon gezeigt) ging.
    Das Wort Kormánybol kann mit "Regierung" übersetzt werden, wobei ich das Folgewort leider nicht genau lesen kann. Hivatalbol = von Amts wegen

    Mehr kann ich im Moment leider nicht beitragen. Wenn Du mir den roten Stempel einmal vergrößert (600 dpi) per Mail oder PN zusendest kann ich mal mein Glück probieren.

    Gruß
    Postarchiv

    War die Frankierung mit Marken ins Ausland auch schon ab Mai 1851 ins Ausland erlaubt, oder nur bis zur Postvereinsgrenze?

    Hallo Christian,

    das kann ich nicht genau sagen, da ich sie nicht alle habe (die Vorschriften meine ich natürlich). Falls ich diese zu fassen bekomme, werde ich dies gerne nachsehen.

    Gruß
    Postarchiv

    Hallo Postarchiv,

    danke für Deine Erläuterungen.

    Steht in diesem österreichischen Postbuch auch etwas dazu, wie frankiert werden konnte? Evtl. mit Marken, Postverein mit Marken, rückseitig bar etc.

    Hallo Christian,

    dies ergibt sich u.a. aus dem Verordnungsblatt vom Mai 1851. Es bestand kein Frankozwang (Rekommandirte Briefe mußten aber frankiert werden). Die Frankirung konnte auch mittels Marken geschehen, war also auch in Bar möglich. Ein Taxzuschlag wurde nicht erhoben. Nichtfrankirte Briefe waren in Silbergroschen zu taxiren.

    Gruß
    Postarchiv

    Hallo Christian,

    bis dahin können wir uns mit den Portosätzen von 1853 an die richtige Jahreszahl herantasten. Das Oesterreichische Postbuch von 1853 nennt für den Briefversand ("..., wobei der interne und Vereinsporto nach dem höchsten Portosatze für einfache Briefe angenommen ist") nach

    Bukarest (ist namentlich aufgeführt) Interner oder Vereinsporto 9 Pr. Kreuzer
    Fremder Porto 6 Pr. Kreuzer

    Niederlande Interner oder Vereinsporto 9 Pr. Kreuzer
    Fremder Porto 6 Pr. Kreuzer
    Für Briefe nach Orten in den Niederlanden, welche von der Vereinsgrenze weniger als 10 Meilen entfernt sind, ist statt 6 Kr. nur 3 Kr. einzuheben.

    Nun kann weiter recherchiert werden.

    Gruß
    Postarchiv

    leider nicht von Bayern und nicht vor 1875 geschickt, aber da kann man wohl nichts machen. ;(

    ... aber von ALLENSTEIN :P . War auch keine Kritik an Pälzer. Es hat halt jeder seine Gebiete. Nicht traurig sein. Es muß sich ja nicht alles um Bayern drehen. Ich bin überzeugt, daß Bernd auch wieder mal einen aus Bayern präsentiert :thumbup:

    Gute Beschreibung. Übrigens war Allenstein 2 das Postamt am Bahnhof.

    Gruß
    Postarchiv

    Hallo Bernd,

    herzlichen Glückwunsch zu diesem Beleg, der m.E. nicht weiter kommentiert werden braucht, da alles draufsteht :P . Außerdem ist er an den richtigen Orten, dem richtigen Gebiet und auch zur richtigen Zeit behandelt worden ;) . Da gibt es gar nichts zu meckern.

    Gruß
    Postarchiv

    Hallo Bernd,

    schade, daß Du enttäuscht bist. Ich hatte Dir aber schon geschrieben, daß Du die gesuchten Tarife darin nicht finden wirst. Es ist wegen der zahlreichen Änderungen schwer zu realisieren, genau den gesuchten Zeitraum zu finden. Man könnte natürlich die Änderungen auf der Originalseite vorsichtig ablösen, um eventuell den entsprechenden Satz zu finden. Doch welcher Besitzer und welches Archiv lässt dies zu ? ?( Es ging mir ja auch nur darum, dir die Tarifstruktur aufzuzeigen.

    Hinsichtlich der Fiskalmarke kannst du dich an die Arge Osmanisches Reich/Türkei wenden, die dir vielleicht weiterhelfen können. Wenn du die Adressen und Telefonnummern möchtest, sende ich sie dir gerne zu.

    Gruß
    Postarchiv

    Hallo Bernd,

    nachdem ich mir die Paketkarten einmal in Ruhe ansehen konnte, habe ich meine urspüngliche Meinung geändert.

    Die exakten Beförderungstarife für den gewünschten Zeitraum aus 1922 kann ich Dir nicht bieten, sende Dir aber einen Auszug aus dem Paketposttarif 1922 per Post zu. Du wirst darin eventuell nicht exakt den gesuchten Tarif finden, da die Auszüge schon verschiedentliche Änderungen durch Überkleben usw. erfahren haben, aber die Tarifstruktur könnten Dir aber Hinweise auf die berechneten Tarife des gesuchten Zeitraums geben.

    Die Stempel sind vermutlich, entgegen meiner kurzfristigen Einschätzung, von den Postämtern (ggf. Zollpostämter) abgeschlagen und weisen offensichtlich auf einen höheren Tarif hin. Dies könnte mit der Abänderung des Leitweges zusammenhängen. Vielleicht ergibt sich dies wenn Du Dir die Tarifstruktur ansiehst.

    Mit freundlichen Grüßen
    Postarchiv

    Hallo Emmanuel,
    Deine Erklärung sieht doch gut aus. Solange keine anderen Rechtsquellen vorliegen, ist eben dies die Lösung. Leider kann ich mich im Moment nicht intensiver damit beschäftigen, fällt aber auf die Schnelle auch keine andere Lösung ein. Herzlichen Glückwunsch zu dem Beleg.

    Mit freundlichen Grüßen
    Postarchiv

    Hallo Bernd,

    Paketkarten sind auch für mich eines der interessantesten und schwierigsten Sammelgebiete, an denen schon viele Sammler gescheitert sind. Neben mangelnden Pakettarifen, die sich im Gegensatz zu den Brieftarifen öfters änderten, waren auch die Leitwege ständigen Änderungen unterworfen. Viele Wege führen nach Rom und erst Recht nach Constantinopel. 1922 waren dies

    - Österreich direkt, Jugoslawien u. Bulgarien
    - Tschechoslowakei, Rumänien
    - Österreich, Ungarn, Rumänien, Jugoslawien, Bulgarien
    - Tschechoslowakei, Ungarn, Jugoslawien, Bulgarien
    - Österreich, Ungarn, Jugoslawien, Bulgarien
    - Polen, Rumänien

    mit unterschiedlichen Sätzen. Da bei der gezeigten Paketkarten die Leitwege (Österreich, Bulgarien) geändert wurden, wie aus der Angabe unter dem Paketnummernzettel und auch an dem durchgestrichenen Leitvermerk zu erkennen ist, ergaben sich andere Pakettarife. Die genauen Tarife kann ich Dir auf die Schnelle aber nicht nennen. Weiß nur, daß bei einer Leitung über Österreich ein erhöhter Tarif anzusetzen war. Daher vermute ich eine korrekte Nachberechnung der Tarife.

    Mit freundlichem Gruß
    Postarchiv

    Die vorderseitige Frankatur ist entwertet, die beiden rückseitigen
    Marken nicht. Es wäre also bei einer Ablösung und Wiederverwendung der Marken der Post immerhin ein Schaden von
    50 Pfennig entstanden. Im übrigen habe ich - zumindest aus der frühen Pfennigzeit - noch nie einen derartigen Beleg
    gesehen, bei dem ein Teil der Frankatur unentwertet blieb.


    Hallo weite Welle,

    Ich habe gelernt, daß es bei der Post und auch in anderen Behörden nichts passierte, ohne daß es vorgeschrieben war (hoffentlich haben sich alle an die Vorschriften gehalten), man muß nur die Stelle finden, wo es steht. Hierbei muß man wissen, daß es Vorschriften bezogen auf die Sendungsart geben kann, aber auch allgemeine Vorschriften. Vorschriften bezogen auf die Sendungsart Pakete ergeben sich aus der Allgemeinen Dienstanweisung (ADA) Abschnitt V, 2. Für den mir sehr gut bekannten Abschnitt ab 1904 ist im § 54 XVIII bezüglich der Prüfung der Echtheit und Entwertung der Postwertzeichen bei den ankommenden Posten genannt:

    Sind Postwertzeichen auf den Sendungen ungenügend oder gar nicht entwertet, so wird die Entwertung durch den Aufgabestempel (§9 VIII) - auch auf weiterzusendenden Gegenständen - bei der entkartenden Postanstalt nachgeholt und zwar mit dem handschriftlichen etc. Zusatze "entwertet in ... ".

    Daß diese oder ähnliche Vorschriften auch in den Dienstanweisungen bzw. anderen Publikationen des vorangegangenen Zeitraums bestanden haben, bin ich mir sicher. Ich bin überzeugt daß Du hier fündig wirst. Falls Du nichts finden solltest, kannst Du Dich ja noch mal per PN melden. Daß die von Dir angesprochenen Marken nicht entwertet wurden (Paketkarten mußten auch durch den Amtsvorsteher oder ihm Beauftragten später noch einmal kontrolliert werden), dürfte wirklich ein Ausnahmefall sein.

    Mit freundlichen Grüßen
    Postarchiv

    Hallo Aleks,

    nach meinen Rechechen waren die Änderungsmitteilungen nur für die Mitgliedsländer bindend, die den Verträgen zugestimmt haben. Mir ist zum Beispiel das Verfahen hinsichtlich der Internationalen Antwortscheine im Kopf, wo verschiedene Verträge, z.B. hinsichtlich der Gültigkeit derselben, von verschiedenen Mitgliedsländer nicht akzeptiert und folglich von diesen nicht umgesetzt worden. Hierzu kann ich Dir gelegentlich persönlich etwas mehr sagen.

    Von Änderungsmitteilungen an das International Bureau in Bern (UPU) ist mir nichts bekannt, weiß aber daß hinsichtlich der einzelnen Postkonkresse Vorschläge der Einzelnen Mitgliedsländer eingereicht wurden. Welche dies waren und mit welchem Inhalt, dürften tausende von Aktenordner füllen und heute auch nicht mehr auch nur Ansatzweise vorhanden sein. Was noch vorhanden sein könnte, die Beschaffung alleine aber auch schon schwierig genug sein, sind die nach einem Konkreß über die Änderungen erstellten "Weltposthandbücher". Für den von Dir gewünschten Zeitraum wären dies die Handbücher folgender Kongresse:
    1924 Stockholm,
    1927 Den Haag
    1929 London
    1934 Kairo.

    Zum Teil sind in Amtsblättern die wesentlichen Änderungen abgedruckt worden. Aus dem Stehgreif kann ich es aber nicht sagen. Erleichtern würde es Deine Suche, wenn Du Dich auf Teilbereiche beschränken würdest. Ich selbst besitze einige dieser Handbücher, finde darin aber keine Auflistung oder Hinweise, welches Mitgliedsland welchen Vorschlag gemacht hat.

    Gruß
    Postarchiv