Beiträge von Postarchiv

    Hallo Nils,

    kein Problem, die Materie ist mit zwei Sätzen nicht zu erklären und mit zwei Seiten noch lange nicht ausreichend beschrieben. Der 21. Januar 1916 ist das Datum, an dem die Etappen-Post- und Telegraphendirektion in Belgrad ihren Dienst aufgenommen. Der private Postverkehr in Serbien wurde mit Verordnung vom 24.2.1916 vom Armeeoberkommando genehmigt und trat am 1.3.1916 in Kraft. Da aber die Etappen-Post- und Telegraphendirektion in Belgrad als zuständige Behörde den Postverkehr (konnte das Armeeoberkommando nicht!) diese Vorschriften umsetzen musste (Voraussetzungen wie Räume, Besetzung der Postämter, Transport usw.), konnte der private Postverkehr für die einzelnen Postämter erst mit individueller Veröffentlichung zugelassen werden. Mit Kundmachung des Armeeoberkommando vom 26.2.1916 wurden z.B. Etappenpostämter I. Klasse in Arangjelovac, Belgrad, Grn. Milanovac, Kragujevac, Obrenovac, Palanka, Sabac und Valjevo mit dem 6. März 1916 eröffnet. Der private Postverkehr begann also am 6.3.1916 bei diesen Postämtern.

    Ich könnte noch weitere Ausführungen hinsichtlich der für diese Postämter zuglassenen Postverkehre machen, hoffe aber, daß ich Deine Frage schon beantwortet habe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Postarchiv

    Hallo Postarchiv

    Interessant!!
    Wie hat man es denn als Privatperson geschafft Briefe zu schicken?

    Viele Grüsse
    Nils


    Hallo Nils,

    Briefe als Privatperson zu versenden unterscheidet sich in keinster Weise zum heutigen Verfahren. Die Postämter waren ja an festen Standorten, u.U. in den ehemaligen Postgebäuden eingerichtet und versorgten die Postkunden mit den erforderlichen Postwertzeichen. Hier konnten auch Postsendungen abgegeben und ggf. empfangen werden. Die Befugnisse der Postämter waren je nach Wertigkeit (I. und II. Klasse) und den örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich, von der Funktionsweise aber ähnlich.

    Gruß
    Postarchiv

    Nachstehend ein sehr schöner Feldpostbrief, der die Verbindung zwischen der deutschen und der österreich-ungarischen Armee sehr gut demonstriert.

    Feldpostbrief, frankiert mit 2 x 5 Heller Feldpostmarken mit Aufdruck SERBIEN, entwertet mit Stempel des K.u.K. FELDPOSTAMT 214, 14.VI.16 nach Chemnitz im Deutschen Reich. Die rückseitige Absenderangabe "Gefreiter Max Wetzel beim Stabe der Kaiserlich Deutsche Südarmee, Kommandeur d. Etapp. Munit. Kol. Abt." und der entsprechende Truppenstempel zeigen die Verbindungen zwischen der deutschen und österreichischen Armeen.

    Gruß
    Postarchiv

    Hallo zusammen.

    Kennt jemand im Forum eine Verzeichnis der Postorte in Österreich zu Zeiten des 19. Jahrhunderts?

    Wäre schön wenn jemand einen Typ hätte.

    Danke im Voraus

    Grüße von
    Kreuzerjäger

    Hallo Kreuzerjäger,

    die Anfrage ist zwar über ein Jahr her, aber offensichtlich noch aktuell. Das nachstehende Verzeichnis aller Postrouten in den k.k. österreichischen Staaten von 1851 enthält neben den Postrouten auch die anliegenden Postorte. Ob alle Postorte enthalten sind, kann ich nicht sagen. Es ist aber das einzige Verzeichnis dieser Zeit, welches ich kenne.

    https://archive.org/details/itinerroderverze00raff

    Gruß
    Postarchiv

    Am 28. Juli 1914 erfolgte die Kriegserklärung Österreich-Ungarns an Serbien. Eine schnelle Besetzung des Landes erfolgte aber nicht. Zu groß war der Widerstand der serbischen Truppen. Dies änderte sich erst mit dem Kriegseintritt Bulgariens auf der Seite der Mittelmächte beim 6. September 1915 beginnenden zweiten Feldzug gegen Serbien.

    Der Postverkehr beschränkte sich zunächst ausschließlich auf die Feldpost. Postsendungen der Bevölkerung waren (noch) nicht möglich. Mit dem Beschluß vom 9. Jänner 1916 eine Etappen-Post- und Telegraphendirektion in Belgrad zu errichten, sollte auch die Bevölkerung die Möglichkeit erhalten Postsendungen aufzugeben und zu empfangen. Nachdem die Direktion am 21. Jänner 1916 ihren Dienst aufnahm, wurden die technischen Voraussetzungen für die Abwicklung eines Postverkehrs geschaffen. Hierzu wurden zunächst Feldpostämter und Etappenpostämter, jeweils mit Nummern, für den Privatverkehr zugelassen und ab März 1916 unter Wegfall der Nummer mit den entsprechenden Ortsnamen versehen. Später eingerichtete Etappenpostämter, die zum Privatverkehr zugelassen wurden, führten sogleich die Bezeichnung „K.u.K. ETAPPENPOSTAMT“ mit Ortsbezeichnung. Die Etappenpostämter nahmen sowohl Feldpost, als auch Privatpost an. Einige Feldpostämter mit Nummer, die ausschließlich Feldpostsendungen bearbeiteten, bestanden bis zum Ende des Krieges.

    Mit Verordnung des Armeeoberkommandanten vom 24.2.1916, gültig ab 1.3.1916, wurde der Postverkehr von Privatpersonen für bestimmte Postdienste genehmigt. Die Umsetzung erfolgte nach den örtlichen Gegebenheiten (Postämter I. und II. Klasse mit unterschiedlichen Berechtigungen), zum Teil auch erst nach besonderer Zulassung der Etappen-Post- und Telegraphendirektion. Alle Postsendungen waren portopflichtig. Es waren die bereits 1914 vorbereitete Aufdruckausgabe (waagerechter Aufdruck „Serbien“ auf Marken von Bosnien-Herzegowina – sogen. Potiorek-Ausgabe), eine weitere Aufdruckausgabe (schräger Aufdruck „SERBIEN“ auf Marken von Bosnien-Herzegowina – s. nachfolgende Feldpostbeleg), sowie nach Aufbrauch dieser beiden Serien die allgemeine Ausgabe „K.u.K. Feldpost“ in Verwendung.


    Gruß
    Postarchiv

    Hallo Postarchiv

    Ich fange so langsam an den Gang zu verstehen. Danke für die Mühe. :) :)

    Was ich noch nicht, trotzdem, verstehen kann ist der Laufweg über Passau. Über Salzburg lief es ja jeden Tag eine grosse Menge Post, ob Fahrpost oder rekommandierte Sendungen oder normalen Briefpost. Und war über viele Jahre den Hauptpostverbindung zu Bayern wenn es um die Menge geht.

    Ab wann ist nur Passau ein festgelegter Auswechslungspostamt für Sendungen wie dieser?

    Viele Grüsse
    Nils


    Hallo Nils,

    das kann ich Dir leider nicht beantworten. Daß nur Passau ein festgelegtes Auswechslungspostamt ist, habe ich nicht gesagt. Der Laufweg des Nachfrageschreibens ging laut den Bestimmungen immer über das Auswechslungspostamt, welches mit der Sendung betraut wurde. Da der aussagekräftige Teil des Nachfrageschreibens fehlt, kann der Dich interessierende Part des Laufweges nicht anders erklärt werden.

    Einen Sendungsweg des Nachfrageschreibens über Salzburg-München hätte ich auf Grund des Stempels Passau nicht in Betracht gezogen. Mich würde eher die Frage interessieren, wie die ursprüngliche Einschreibsendung gelaufen ist. Nimmt man Castell in Bayern als Absendeort und Alba als Empfangsort, ist laut Landkarte Würzburg - Passau - Wien die optimale Strecke. Einen Umweg über Bad Gastein - Hofgastein - Salzburg kann ich mir nicht vorstellen. Das Nachfrageschreiben hat aber diesen Weg genommen. Dies spricht für meine nachstehende Vermutung.

    Eine Möglichkeit kommt mir aber in den Sinn. War der Absender vielleicht privat oder geschäftlich in Bad Gastein und hat von dort eine Fahrpostsendung nach Alba aufgegeben? Zurück in Bayern könnte er vom möglichen Empfänger erfahren haben, daß die Sendung nicht eingegangen ist und daraufhin eine Anfrage nach Österreich gesandt hat. Das wäre mein Ansatz, wenn ich das Nachfrageschreiben erklären müsste.

    Mit freundlichen Grüßen
    Postarchiv

    Hallo Nils,

    Es sind einige Fragen zu unterschiedlichen Beiträgen, die ich der Übersichtlichkeit wegen hier kursiv voranstellen möchte.

    Was ich verstehe kam also die Nachfrage von Castell oder ein in Castell weilende Person. Hierzu sofort eine Frage, kann ein Dritt-Person auch eine Nachfrage schicken? Also Käufer - Spediteur - Verkäufer waren ja alle in eine Sendung beteiligt. Das kann ja die geografische Verhältnisse mit Castell, Alba (Ungarn) und Hofgastein.

    Eine Nachfrage konnte in der Regel nur der Absender, in Einzelfällen auch der Empfänger, stellen. Die beteiligten Orte wie Bad Gastein, Hofgastein, Wien und Alba können ohne die näheren Angaben der Nachfrage nicht nachvollzogen werden. Alles andere sind Vermutungen.

    Jetzt ist es dann klar dass es so war da der Schreiben nur für Innland (Österreich) zu benutzen war. Weiss jemand wie dieses "Etwas" sein kann, hat jemand so etwas hier zu zeigen?

    Ein Nachfrageschreiben für den Auslandsverkehr kann ich Dir im Moment nicht zeigen, werde aber mein Augenmerk darauf richten und Dir bei Auffinden nachreichen.

    Immer noch ist für mich den Weg von Hofgestein nach Passau Bahnhof rätselhaft. Den schnelleren Weg war ja über Salzburg-München. Aber vielleicht liegt es einige Antworte in die Zeilen die wir nicht gedeutet haben.

    Nachfragen waren immer über die festgelegten Auswechslungspostämter zu leiten. Als Auswechslungspostämter waren die Grenz-Ausgangs- und Grenz-Eingangspostanstalten bestimmt, die die Brief-, Geld- und Paketkartenschlüsse nach dem Ausland abgesendet oder Empfangen haben. Bei Entkartung der Sendungen erfolgte die Eintragung in entsprechende Listen (um ggf. nachzuweisen wann welche Sendung wohin weitergegeben wurde (z.B. für Nachfragen). Die Leitung der in das Ausland nachzuweisenden Sendungen erfolgte ausschließlich über die festgelegten Ämter. Ein solches war für Österreich Passau, daher die Leitung des Nachfrageschreibens über Passau, nicht über eine Strecke etwa Salzburg - München.

    Gruß
    Postarchiv

    Schönes Formular, wenngleich es nicht vollständig ist, wie Ralph und Michael schon vermuteten. Die Ursache dürfte in der Behandlung dieses Scheines gelegen haben.

    Zu sehen ist ein Nachfrageschreiben für eine eingeschriebene Fahrpostsendung. In diesem Nachfrageschreiben, was übrigens für gewöhnliche und eingeschriebene Sendungen im Inlandsverkehr aufgelegt wurde, hatten die beteiligten Stellen ihre Feststellungen nieder zu schreiben. Bei der nachzuweisenden Sendung als Einschreibebrief war dies anhand der Empfangs- und Übergabebücher mit der Einschreibnummer leicht nachzuweisen.

    Auch ich habe bei der abschließenden Festellung meine Schwierigkeiten. Den Anfang kann ich noch mit "Laut Abgabs ......" ausmachen, aber dann verlassen mich meine Augen.
    Das Nachfrageschreiben wurde von Hofgastein an den Bahnhof Passau weitergeleitet. Der weitere Weg nach Würzburg und Castell, wie anhand der Stempel nachgewiesen, ist für mich nachvollziehbar und erklärbar.

    Wie oben angeführt wurde das von Nils gezeigte Nachfrageschreiben Sendungen im Inlandsverkehr verwendet. Die Bestimmungen für Nachfrageschreiben weisen aus, daß für den Auslandsverkehr andere Vordrucke zu verwenden waren. Der Absender oder vermeintliche Empfänger einer gewöhnlichen oder eingeschriebenen Sendung aus oder nach dem Ausland hatten danach für Nachforschungen vermisster Sendungen einen besonderen Fragebogen auszufüllen und dem Abgabepostamt zu übersenden. Falls kein Fragebogen zur Verfügung stand, konnte das Begehren auch in einem formlosen Brief mitgeteilt werden. Das Postamt fertigte darauf hin ein Nachfrageschreiben, gab dieses in den Kreislauf der vermutlich beteiligten Poststellen und erhielt dieses nach Beauskunftung zurück.

    Das Nachfrageschreiben wurde vorschriftsgemäß mit einem abschließenden Vermerk (hier vom Postamt Hofgastein) dem Beschwerdeführer unter Cuvert zugeleitet. Durch die Stempel der Postämter Passau Bahnhof, Würzburg (als Abrechnungspostamt für Castell) und Castell, das Fehlen der weiteren Angaben wie Absender, Empfänger usw. bzw. des Fragebogens, lässt dies m.E. nur den Schluß zu, daß die Auskunft über diese Sendung von einem Beteiligten aus dem Deutschen Reich (Castell) beantragt wurde.

    Glückwunsch zu dem Beleg.

    Postarchiv

    ...

    Hat die Deutsche Wehrmacht hier Ausbilder geschickt, oder was könnte der Grund sein?

    Postalisch interessant ist dass, einmal 50 und einmal 60 Pfennig frankiert sind!?!
    Bedeutet einmal mit Reichsabgabe, einmal ohne!?!
    Leider geben die Amtsblätter dazu nichts her, zumindest habe ich nichts gefunden.
    Das zweite interessante bei der Karte aus Leipzig: wurde wohl ohne Marke aufgeliefert, und dann nachfrankiert.
    Auf alle Fälle liegt unter der 60 Pfennig Marke ein Stempel eine Stunde vorher.

    Vielen Dank für eure Unterstützung bei der Klärung der offenen Punkte!

    Hallo Minimarke,

    ... deutsche Soldaten beim österreichischen Heer?

    JA, es gab auf der anderen Seite auch österreichische Armeeangehörige bei deutschen Einheiten. Auch österreichische oder deutsche Einheiten unter dem jeweils anderen Kommando.

    Hat die Deutsche Wehrmacht hier Ausbilder geschickt, oder was könnte der Grund sein?

    (Streiche Wehrmacht, setze Armee. Die Wehrmacht kam erst 1935.) Kann sein, muß aber nicht. Wie oben erwähnt, gab es Unterstellungen bei der jeweils anderen Armee.

    Die Frankierung sehe ich in beiden Fällen als korrekt an. Der Paketverkehr zwischen dem Deutschen Reich und der Österreichischen Armee im Felde wurde bereits im Dezember 1914 (Vfg. Nr. 249 vom 4.12.1914 Amtsblatt des Reichs-Postamts) zugelassen. Ab 1915 wurde diese Zulassung auf die von dem österreichischen Armee-Oberkommando mitgeteilten Feldpostämter beschränkt. Die Änderungen wurden jeweils im Amtsblatt des Reichspostamts mitgeteilt.

    Die Gebühr für ein Paket betrug 50 Pf. Bei der Karte aus Leipzig wurde das Paket als "Feldpostpaket" (irrtümlich?) ohne Frankierung aufgegeben, was später festgestellt wurde. Das Paket wurde offensichtlich als unfrankiert mit dem Zuschlag von 10 Pf. belegt und folgerichtig mit 60 Pf. freigemacht. Ob sich der Absender noch im Postamt befand oder geholt werden musste, kann aus der Zeitdifferenz von 11-12 V bzw. 12 - 16 N nicht abgeleitet werden. Ist aber für die Beurteilung unerheblich.

    Die zweite Paketkarte weist aber noch eine Besonderheit auf. Pakete mit mangelhafter Verpackung, normal waren diese zurückzuweisen, konnten ausnahmsweise befördert werden, wenn der Absender die Haftung dafür übernahm. In diesem Fall mußte er dies mit der Angabe "Auf eigene Gefahr" auf der Postbegleitadresse kundtun. Dieser Vermerk wurde bei der Postbegleitadresse über dem Paketaufkleber angebracht. Glückwunsch.

    Gruß
    Postarchiv

    Paketkarte von Pola nach Rovigno.
    Zensuriert, KuK Festungsspital 2 in POLA
    Leider kann ich die Angabe bei Inhalt nicht entziffern :(
    Porto würde ich beschreiben mit 60 Heller Gewicht und 12 Heller Wertangabe.

    Hallo Minimarke,

    Die Inhaltsangabe lautet: Biancheria = Wäsche
    Das Porto für das Paket mit 10 Heller Wert beschreibe ich genau so.
    60 Heller für das gewöhnliche Paket und 12 Heller für die Wertangabe (Mindestgebühr).

    Gruß
    Postarchiv

    Hallo Bernd,

    ich glaube, daß Du in diesem Fall falsch liegst. Aber auch ich war nicht dabei, als die Paketkarte ausgestellt wurde :) . Die von Dir herangezogene Vorschrift besagt (übrigens aus 1921), daß die ggf. zu niedrig vorausgezahlte Eilbotengebühr auf die tatsächlichen Beträge angerechnet und die Differenz vom Empfänger eingezogen wird. Wenn das Paket nicht nachgesandt worden wäre, würde dies auch zutreffen. Der Bote in Wirballen konnte aber vom Empfänger nichts einziehen, da dieser verzogen war. Die Bestellgebühren wurden daher dem Boten in voller Höhe (also 60 Pf.) vom Postamt in Kallningken gezahlt.

    Für gewöhnliche Pakete und für Pakete die per Eilboten zu bestellen waren gab es entsprechende Regelungen hinsichtlich der Höhe. Daher verstehe ich die Frage bezüglich der Anrechnung für die gewöhnliche Zustellung in Höhe 10 Pf. nicht. Ich weiß nicht, ob genau diese Vorschrift bis zu dem aus dem Jahr 1921 stammende und von Dir herangezogene Werk geändert wurde.

    Die angegebenen 40 Pf. wurden nicht als Nachgebühr ausgewiesen, sondern beiinhalteten die vom Absender vorausbezahlte Eilbotengebühr, die auch nach den in 1917 geltenden Vorschriften zu zahlen war. Diese konnten ja dem Empfänger nicht nochmals in Rechnung gestellt werden und galt für die Zustellung am Bestimmungsort in Heydekrug. Der Vermerk "40 Pf. erhoben / Eilbote bezahlt" ist in meinen Augen ein Hinweis auf die vorausbezahlte Eilbotengebühr. Bei Zahlung durch den Empfänger müsste dieser anders lauten.

    An meiner o.a. Aussage halte ich weiterhin fest.

    Gruß
    Manfred


    Hallo Bernd,

    Glückwunsch zu dem Sammlertraum, er ist wahr geworden!

    Die Gebühren auf der Paketkarte erkläre ich so:

    Die Paketkarte, frankiert mit 1 Mk. (60 Pf. für das Paket, 40 Pf. für die Eilzustellung), ist am 12.9.1917 in Kallningken eingegangen. Die Zustellung wurde am gleichen Tage versucht, ging aber an das Postamt Kallningken zurück, da der Empfänger verzogen war. Der Zusteller machte für die versuchte Zustellung seine Bestellgebühren in Höhe von 60 Pf. geltend, die ihm vom Postamt auch erstattet wurden. Das Postamt Kallningken sandte das Paket an die neue Adresse nach Heydekrug. Das Empfangspostamt machte beim Empfänger 90 Pf. Nachgebühren für die Nachsendung (30 Pf.) und die vom Postamt Kallningken verauslagten Bestellgebühren (60 Pf.) geltend, die beim Empfang am 14.9.17 (s. Empfangsbestätigung) gezahlt wurden.

    Da der Empfänger das Bestellgeld am Bestimmungsort im Voraus gezahlt hatte, *) vermerkte der Postbeamte dies auf der Vorderseite der Paketkarte (gleiche Stiftfarbe wie Empfangsbestätigung). Daher fiel auch keine erneute Bestellgebühr in Heydekrug an, was auch an dem Nachgebührbetrag zu erkennen ist. Dieser wäre dann um diese Bestellgebühren zu erhöhen.

    Um Deine Frage nach der Zahlung der 60 Pf. noch einmal aufzugreifen. Diese wurden vom Postamt in Kallningken vorgeschossen und später mit dem Postamt Heydekrug abgerechnet.

    Glückwunsch zu dieser interessanten Paketkarte, deren Rätsel ich vielleicht noch vor Jahresende gelöst habe.

    Einen guten Rutsch in das Neue Jahr wünscht

    Manfred

    *) muß natürlich heißen: Da der Absender das Bestellgeld im Voraus gezahlt hatte, ....

    Hallo Freunde

    Es geht um Rückantwort bei Ganzsachen.

    Welche Regeln gab es eigentlich bei Rücksendungen?

    ZB eine Bayerische Ganzsache geht 1899 nach Belgien. Die Rückantwort geht aber nich nach Bayern Zurück sondern in DR. War es erlaubt oder nicht?

    Viele Grüsse, Nils


    Hallo Nils,

    "Vorphilabayern" hat die entsprechende Vorschrift gezeigt. Sie zeigt, daß der von Dir angesprochene Sendungsweg NICHT möglich war. Postkarten mit Rückantwort konnten, wie der Name auch schon sagt, nur in das Absendeland zurückgesandt werden. Ein Versand in ein anderes Land war nicht zugelassen. Die Vorschriften hinsichtlich der Antwortpostkarten wurden im Laufe der Zeit präzisiert. So mussten meines Wissens die Ganzsachen bei der Rücksendung zusammenhängend dem Postamt vorgelegt werden, um zweckentsprechende Verwendung sicher zu stellen.

    Also Bayerische Ganzsache nach Belgien, Rückantwort in das Deutsche Reich gerichtet, geht nicht. Daß vielleicht Postkarten unbeanstandet diesen Weg gefunden haben mag sein, aber zulässig war es nicht. Der letzte Absatz der Vfg. besagt nur, daß ein Versand von Postkarten mit Antwort nur nach den Ländern möglich war, mit denen ein entsprechendes Abkommen geschlossen wurde.

    Gruß
    Postarchiv

    Sollte ein Forumsmitglied in einem Stempelhandbuch etwas über das Postamt finden, würde ich mich über eine Information freuen.


    Hallo Bernd,

    mit einem Stempelhandbuch kann ich nicht dienen. Ich kann Dir aber den Postort in verschiedenen Ortsverzeichnissen nachweisen. In der Alphabetische Uebersicht sämmtlicher Gemeinden des Königreichs Sachsen von 1891 wird die Schweizermühle unter dem Ort Rosenthal als Vermerk geführt:

    Rosenthal bei Königstein, Amtshauptmannschaft: Pirna; Einwohnerzahl: 1247; Bestellungspostanstalt (Bemerkungen): Königstein (Elbe). (Während der Badesaison Schweizermühle)

    Sieht so aus, als ob die (gleiche?) Poststelle zunächst nur während der Badesaison als Schweizermühle (Posthilfstelle?), ansonsten als Rosenthal geführt wurde.
    Im Verzeichnis der Postanstalten im Deutschen Reich und in Österreich-Ungarn von 1908 wird der Ort als Rosenthal-Schweizermühle mit einem Postamt III aufgeführt. Den Ort Rosenthal-Schweizermühle finde ich auch bis zum Ortsverzeichnis 1936, im Ortsverzeichnis von 1938 allerdings nicht mehr.

    Gruß
    Manfred

    Hallo Bernd,

    ja, es dürfte sich um einen Stempel des Deutschen Reich handeln. Das Strafgesetzbuch des DR galt zunächst in Deutschland (Ost und West) zunächst weiter. s. Wikipedia:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_%28DDR%29

    Hier heißt es unter anderem:

    "In der DDR galt zunächst – wie in ganz Deutschland – das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 ohne die vom Alliierten Kontrollrat außer Kraft gesetzten Staatsschutzparagraphen fort. Die Lücke füllte zunächst eine weit gefasste Anwendung des Artikels 6 der Verfassung von 1949 aus, bis 1957 das Strafrechtsergänzungsgesetz neue Staatsschutzbestimmungen und Strafarten festlegte.

    Das Strafgesetzbuch der DDR wurde am 12. Januar 1968 beschlossen und verkündet[1] und trat am 1. Juli 1968 in Kraft[2]."

    Gruß
    Postarchiv