Hallo Michael,
beide Handbücher de Postwesens (1927 und 1953) geben zur Erklärung für gewöhnliche Briefsendungen folgendes an:
Gewöhnliche Sendungen sind nach PO und WPVertr Briefsendungen (s.d.) und Paketsendungen (s.d.), die nicht eingeschrieben und nicht unter Wertangabe eingeliefert werden.
Dies ergibt sich auch bei der Betrachtung der Haftung, die bei gewöhnlichen Briefsendungen ausgeschlossen, bei gewöhnlichen Paketsendungen durch bestimmte Nachweise von der Post aber gewährt wurde.
In der Ausbildung wurden die "Lehrlinge" geschult, was eine gewöhnliche Briefsendung ist. So zeigt "Der Dienst bei der Deutschen Bundepost " im Heft "Postordnung - Versendungsbestimmungen" unter 3.1.2:
Als "gewöhnliche Sendungen" werden alle nicht nachzuweisenden Sendungen bezeichnet.
Als Anmerkung hierzu werden weitere Hinweise gegeben: So ist z.B. eine Sendung mit Nachnahme ohne den Vermerk Einschreiben und ohne Wertangabe eine gewöhnliche Sendung.
In den Postordnungen und den WPV habe ich keine Erklärungen zu gewöhnlichen Sendungen gefunden, die eindeutig darauf hinweist.
Zu den Briefsendungen gehören laut Handbuch: Briefe, Päckchen, Postkarten, Drucksachen, Blindenschriftsendungen Geschäftspapiere, Warenproben und Mischsendungen,
Mit freundlichen Grüßen
Manfred