Fahrpostsendungen nach Großbritannien konnten auf verschiedenen Wegen befördert werden.
Das VO-Bl. der Direction der Großherzoglich Badischen Verkehrsanstalten Nr. LXX, vom 31.12.1859 führt hierzu u.a. aus:
Nro. 29,260
Die Bestimmungen für Fahrpostsendungen nach dem Postvereinsausland, hier insbesondere nach Großbritannien mit Irland, nach fremden und überseeischen Ländern über England, nach Helgoland über Hamburg und nach Belgien betreffend.
In Folge eingetretener Vermehrung der bisherigen Versendungsgelegenheiten können zur Beförderung nach Großbritannien und Irland vermittelst der Fahrpost dermalen angenommen werden.
A: Über Belgien; und zwar;
1) über Belgien direct (via Ostende): gewöhnliche Päckereien mit Werthsdeclaration bis zu 116 fl. 40 kr. für ein einzelnes Stück.
2) über Belgien und Calais:
a. gewöhnliche Päckereien bis 12 Pfund Gewicht ohne declarirten Werth;
b. Geldsendungen nach London.
B: Über Rotterdam:
gewöhnliche Päckereien ohne declarirten Werth.
C: Über Hamburg:
Fahrpostsendungen jeder Art unter den im Postverein geltenden Bestimmungen.
Die Beförderung über Belgien und Calais und über Rotterdam ist nur auf ganz besonderes Verlangen des Absenders zu bewirken; der Weg über Hamburg dagegen bieter zum Theil eine billigere Versendungsgelegenheit und wird jedenfalls dann benützt, wenn je nach der Beschaffenheit eines Fahrpoststücks dessen Beförderung auf keiner der anderen Routen möglich ist.
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Vielleicht hilft dies bei künftigen Belegen den "richtigen" Weg zu finden
Gruß
Postarchiv