Beiträge von Postarchiv

    Schön wäre es, wenn mir jemand bei der Taxe helfen könnte, ich habe dazu leider keine Unterlagen.

    Hallo Pälzer,

    der Brief ist überfankiert. Nach Deutschland kosteteten die ersten 20 g 25 c, für jede weiteren 20 g 15 c. Berücksichtigt man die 25 c für das Einschreiben, kommt man bei einem Gewicht bis 80 g auf 25 + 15 + 15 + 15 = 70 c Porto also insgesamt 95 c. Vermutlich wollte der Absender die erst wenige Tage vor der Verwendung herausgegebene 1 Franc (Vfg. Nr. 96 v. 18.3.1915) mal in die Heimat senden.

    Gruß
    Postarchiv

    Fahrpostsendungen nach Großbritannien konnten auf verschiedenen Wegen befördert werden.

    Das VO-Bl. der Direction der Großherzoglich Badischen Verkehrsanstalten Nr. LXX, vom 31.12.1859 führt hierzu u.a. aus:

    Nro. 29,260

    Die Bestimmungen für Fahrpostsendungen nach dem Postvereinsausland, hier insbesondere nach Großbritannien mit Irland, nach fremden und überseeischen Ländern über England, nach Helgoland über Hamburg und nach Belgien betreffend.

    In Folge eingetretener Vermehrung der bisherigen Versendungsgelegenheiten können zur Beförderung nach Großbritannien und Irland vermittelst der Fahrpost dermalen angenommen werden.

    A: Über Belgien; und zwar;
    1) über Belgien direct (via Ostende): gewöhnliche Päckereien mit Werthsdeclaration bis zu 116 fl. 40 kr. für ein einzelnes Stück.

    2) über Belgien und Calais:
    a. gewöhnliche Päckereien bis 12 Pfund Gewicht ohne declarirten Werth;
    b. Geldsendungen nach London.

    B: Über Rotterdam:
    gewöhnliche Päckereien ohne declarirten Werth.

    C: Über Hamburg:

    Fahrpostsendungen jeder Art unter den im Postverein geltenden Bestimmungen.

    Die Beförderung über Belgien und Calais und über Rotterdam ist nur auf ganz besonderes Verlangen des Absenders zu bewirken; der Weg über Hamburg dagegen bieter zum Theil eine billigere Versendungsgelegenheit und wird jedenfalls dann benützt, wenn je nach der Beschaffenheit eines Fahrpoststücks dessen Beförderung auf keiner der anderen Routen möglich ist.
    ...

    Vielleicht hilft dies bei künftigen Belegen den "richtigen" Weg zu finden ^^


    Gruß
    Postarchiv


    Was haben die Stempel von Belfort und Mühlhausen auf einer Paketkarte über Belgien nach Paris und dann Nizza zu suchen. Ich verstehe nichts mehr.


    Hallo Bernd,

    nicht verzweifeln, wenn die Lösung liegt so nah. Wo steht denn, daß die Paketkarte/das Paket über Belgien nach Paris und dann nach Nizza lief? Auf der Paketkarte ist als Leitweg "Mühlhausen E. / Bhf." angegeben. Also nichts mit Belgien. Pakete nach Frankreich konnten über Belgien oder über Elsaß Lothringen geleitet werden. In diesem Fall sehe ich die Leitung über Elsaß Lothringen.

    Gruß
    Postarchiv

    Hallo Ulf,

    herzlichen Glückwunsch zu der Paketkarte, die auch noch die Zollinhaltserklärung aufweist. Ich habe so etwas nicht :evil:

    Die Paketkerte war für ein 5 kg schweres Postpaket nach Dänemark portorichtig mit 80 Pf freigemacht. Das Meistgewicht betrug 5 kg. Schwerer durfte es also nicht sein. Die Gewichtsangabe von 5 kg ist ausreichend, eine genaue Gewichtsangabe war eventuell nur für den Zoll in Dänemark relevant, für die Postverwaltung nicht. Ebenso verhält es sich mit der Wertangabe in der Zollinhaltserklärung. Es handelte sich ja nicht um ein Wertpaket, so daß eine Wertangabe auf der Paketkarte nicht erforderlich war.

    Gruß
    Postarchiv

    Hallo Postarchiv,
    es gab in der ersten Versuchswoche keine Paketkarten, also auch keine Paketaufkleber.

    Es ist korrekt, daß es in der ersten Versuchswoche keine Paketkarten erforderlich waren. Die Adresse war auf dem Paket selbst anzubringen. Daß Paketaufkleber nicht erforderlich waren, weil keine Paketkarte erforderlich war, kann ich nicht nachvollziehen. Ich besitze Paketadressen mit einem Paketaufkleber. Dabei ist der überlicherweise auf eine Paketkarte zu klebende Abschnitt noch vorhanden (Paketkarte war ja nicht erforderlich). Ich meine aber bei der Paketadresse unten rechts noch den Rest eines solchen Aufklebers erkannt zu haben.

    die richtige Bezeichnung müsste sein: es ist ein Post / Feldpostpaket!
    Vielleicht kennst du ja einen besseren Begriff? Aber mir ist wichtig begreiflich zu machen dass die Gebühr für die Zuführung zur Feldpost zu entrichten war, die Feldpost an sich war gebührenfrei.

    Stimmt, die richtige Bezeichnung müsste sein Feldpostpaket. So habe ich es auch bezeichnet und ist auch der Primärliteratur zu entnehmen. Einen besseren Begriff habe ich dafür auch nicht.

    Für die Feldpostpakete war in den Versuchswochen bei Auflieferung bei den Postämtern eine Gebühr von 25 Pf zu zahlen, die in Form von Briefmarken auf dem Paket aufzubringen war. Bei Auflieferung bei den zuständigen Paketdeports war Porto nicht zu entrichten. Mir war nur der Begriff Feldpostzuführung nicht bekannt.

    Von einer generellen Portofreiheit für Feldpostpakete zu sprechen, kann ich nicht erkennen. Wir können hierüber gerne per Mail dikutieren. In der Feldpostordnung wird nur von einer portofreien Beförderung von Paketen in Militärdienst-Angelegenheiten unter bestimmten Voraussetzungen gesprochen. In Privatangelegenheiten der Angehörigen des Heeres werden unter der portofreien Beförderung nur gewöhnliche Briefe bis zum Gewicht bis zu 50g, Postkarten, Geldbriefe bis zum Gewicht bis 50 g einschl. und mit einer Wertangabe bis zu 150 Mark einschl., sowie Postanweisungen genannt. Da ich mich gerne auf die Primärliteratur stütze, hatte ich die in der Verordnung zunächst festgesetzten 50 Pf. genannt, die im Armee-Verordnungsblatt eine Woche später (korrekt 6 Tage, am 7.10.1914) auf 25 Pf. gesenkt wurde. Da die Pakete erst in der Zeit vom 19. bis 26. Oktober 1914 angenommen wurden ist klar, daß hier nur die 25 Pf vorkommen können.

    Gruß
    Postarchiv

    Zu Beitrag 9:

    Hallo Minimarke,

    der Begriff "Feldpostzuführung WKI - aus der ersten Versuchswoche 19-26 Oktober 1914" ist mir unbekannt. Ich würde hierzu gerne mehr erfahren.

    Die gezeigte Paketadresse ist sehr schön, auch wenn der Paketaufkleber nicht mehr vorhanden ist. Es handelt sich um ein Feldpostpaket, das gemäß Verordnung des Kriegsministerium vom 1.10.1914 bis zu 5 kg versandt werden konnte (s. Armee-Verordnungsblatt Nr. 292). Es durfte nur Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände enthalten und mußte an den Empfänger unter Angabe der Kompagnie usw., des Regiments, der Division, des Armeekorps, auch das zuständig Paketdepot enthalten. Die Aufgabe war nur in der Zeit vom 19 bis 26.10.1914 möglich. Für das Paket waren 50 Pf zu zahlen, die aber eine Woche später auf 25 Pf gesenkt wurde (A.V.Bl. Nr. 311).

    Mit freundlichen Grüßen
    Postarchiv

    Hallo Minimarke,

    bei dem Päckchenanhänger handelt es sich um eines mit der Briefpost zu beförderndem Päckchen. Es wurde von der Postsammelstelle Berlin an das 3. Battaillon des 148. Infanterie-Regiments der 41. Infanteriedivision gesandt. Diese befand sich zu dieser Zeit im Osten (Postgebiet Ob.Ost) und war im Juli 1917 bei der Schlacht um Schaulen eingesetzt. Ende Januar 1917 wurde sie an die Westfront verlegt. Der Begriff "Päckchen" wurde interessanter Weise erst während des 1. WK geprägt.

    Mit feundlichen Grüßen
    Postarchiv

    Hallo Ulf,

    die Nachnahmekarte ist mit 15 Pf korrekt freigemacht. Für die Postkarte waren 5 Pf, als Vorzeigegebühr für die Nachnahme 10 Pf. zu zahlen. Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftpapiere und Warenproben, sowie Pakete konten als Nachnahmen bis 800 Mark versandt werden.

    Gruß
    Postarchiv


    Aus meiner Heimatsammlung entstammt folgendes Stück mit für mich ungeklärter Behandlung. Was sagen denn die Spezialisten dazu.


    Hallo guy69,

    wenn es sich um einen Inlandsbrief handeln würde, trifft die von stampmix gepostete Erklärung zu. Er weist auch exakt auf die dann fehlende postalische Kennzeichnung der Nachgebühr hin. Es handelt sich aber um einen Auslandsbrief. der nach den Vorschriften des Weltpostverkehrs anders zu behandeln ist. Die Übersichten über die Gebührensätze im Post- und Postscheckverkehr geben über die Regelungen Aufschluß. Hierin heißt es:

    Auf die richtige Freimachung der Auslandsbriefsendungen haben die Aufgabe-Postanstalten sorgfältig zu achten. Unzureichend freigemachte Sendungen sind beim Absender, soweit er zu erkennen ist, zur Ergänzung der Freimachung zurückzugeben, falls dies ohne nennenswerten Zeitverlust und ohne besondere Mühewaltung möglich ist.

    Dies erklärt die Nachfrankierung selbst, nicht jedoch die Höhe der Frankatur. Aus welchen Gründen die 6 Mio. nicht berücksichtigt wurden, lässt sich anhand der Vorschriften nicht klären. Dies könnte nur der betreffende Postbeamte erläutern.


    Liebe Grüße
    Postarchiv

    Hallo Minimarke,

    die von bayern klassisch gegebene Antwort ist korrekt. Diese hatte ich Dir aber auf Grund der gleichen Frage auf Deiner Hompage schon vor Jahren gegeben, wurde aber leider nicht berichtigt. Auch auf andere Fragen hatte ich ebenfalls geantwortet. Vielleicht sind diese Antworten untergegangen.

    Gruß
    Postarchiv

    Hallo Ulrich,

    schöne Belege, wobei die Beschreibung für den zweiten Beleg noch fehlt. Anhand der Abbildung kann ich mir nicht vorstellen, daß es sich um eine Doppelverwendung des ersten Umschlages handelt, sondern um einen Neuen. Der erste Beleg ging von Heilbronn nach Neckar-Mühlbach, während der zweite von Stuttgart nach Neckar-Mühlbach gerichtet war.

    Gruß
    Postarchiv

    Wenn das diese Quelle der ArGe Deustche Besetzung im 1 Weltkrieg ist, habe ich schon versucht, aber sind diese 2 Bände leider nicht verfügbar.
    Grüss.
    Emmanuel.


    Nein, diese Quelle war es nicht. Ich wollte Dir die Adresse der Druckerei geben, die dieses und andere Werke nachgedruckt hat. Außerdem sind die Bände in Archiven vorhanden, deren Adressen ich Dir auch nennen kann.

    Gruß
    Postarchiv

    Der Textauszug, den ich vorgestellt habe, kommt aus dem VERWAWEST, Seite 250, her. Ich nütze es aus, um zu sagen, daß ich die 2 Bände des VERWAWEST suche. Wenn einer unter Ihnen kennt, wo ich sie finden kann....

    Hallo Emmanuel,

    da ich privat etwas angespannt bin, geht es mir im Moment zu schnell. Den einen Beleg noch nicht einmal genauer angesehen und Grundlagen geklärt, kommen schon zwei andere. Ich kann Dir eine Bezugsquelle für Nachdrucke der Verwawest (2 Bände für 145 Euro) nennen, wenn Du möchtest. Bezüglich der Erklärungen zum ersten Beleg und auch zu den anderen, komme ich bei Gelegenheit zurück.

    Mit freundlichen Grüßen
    Postarchiv

    Dieser Brief hätte von Kommandantur nicht geprüft sein sollen, weil es sich um einen Brief des Bürgermeisteramtes von Wavrechain zum Unterpräfekt von Valenciennes handelte, dessen Verkehr nicht beschränkt war.

    Hallo Emmanuel,

    interessanter Brief, den du uns hier unterjubelst :) ! Die Etappe West ist wirklich noch ein Brief mit sieben Siegeln, die es verdient haben, geöffnet zu werden. Mal sehen, ob wir Licht in das Dunkel bringen können. Hierzu habe ich allerdings mehr Fragen als Antworten.

    Es stellt sich für mich vorerst die Frage, welcher Postverkehr liegt hier zu Grunde? Dienstpost, Privatpost, Feldpost, Kriegsgefangenenpost oder Post der Zivilarbeiter? Sind auf der Rückseite noch irgend welche Stempel oder Angaben?
    Woher und von wann ist der Textausschnitt, den du zur Beschreibung des Beleges heranziehst?

    Gruß
    Postarchiv

    Was ich mich auch bei den anderen Besetzungsgebieten immer wieder frage sind die zur jeweiligen Epoche gültigen Postgebühren. Wo findet man jene ?

    Die Postgebühren für die Besetzten Gebiete sind nun im Michel-Spezial 2012 enthalten. Bei Belgien und Etappe West könnten sich noch geringfügige Änderungen ergeben. Falls Du darin etwas bei den Tabellen vermisst, kannst du mir gerne eine PN senden. Werde sehen, ob ich die Lücke schließen kann. ;)

    Mit freundlichem Gruß
    Postarchiv

    Hallo Pälzer,

    Anbei Prüfstelle Diedenhofen. Der Absender fragt: Wo bleiben meine bestellten Kriegsmarken mit dem Aufdruck " gültig 9 Armee"
    Mit Kriegsmarken wurde viel Geld verdient, die wenigsten wurden postalisch verwendet.
    Gruß Bernd

    Hallo Bernd,

    das ist leider, gerade in Bezug auf die Marken "gültig 9. Armee" der Fall. Diese, in dem von der 9. Armee verwalteten Gebiet (Distrikte Buzau, Braila, Ramnicu-Sarat und einem Teil des Distrikt Putna) in Rumänien, verausgabten Marken werden gerne als Satzfrankatur angeboten, da nur begrenzt verwendbar. Hier ein solcher Satzbrief. Wenn gewünscht, kann ich auch echt gelaufene Belege zeigen.

    Gruß
    Postarchiv