Beiträge von preussensammler

    Folgende Anmerkungen:
    In den einzelnen Jahrgängen fehlen Seiten/Hefte (z.B. 1865 fehlt nahezu das 1.Halbjahr, 1852 ein Heft). Um den Jahrgang 1852 bei der Staatbibliothek München vollständig zu bekommen, haben wir das entsprechende Heft bei der Staatsbibliothek Berlin scannen lassen und den Scan München angeboten (selbstverständlich kostenlos). Das Hinzufügen der Seiten wurde von München abgelehnt. Der Vorteil der digtalisierten Fassungen in München besteht darin, dass man in den Jahrgängen (zwar mit Einschränkungen) suchen kann.


    Eine weitere Quelle für PDF's findet sich übrigens beim DASV (zum Teil die kompletten Jahrgänge aus München) und zusätzlich den Jahrgang 1853.


    Die Arge Preußen verfügt über den kompletten PDF-Satz der preußischen und der norddeutschen Amtsblätter. Die Jahrgänge 1854, 1855, 1856 und 1865 wurden in Berlin gescannt (auch dort fehlten teilweise Seiten/Hefte, die aber inzwischen ergänzt werden konnten. Außerdem sind noch die bisher freigegebenen Amtsblätter der Reichspost (einschließlich 1875) vorhanden. Da in diesen PDF keine Suche möglich und eine nachträgliche OCR ziemlich aufwendig ist, enthalten die PDF ein Inhaltsverzeichnis.

    Zumindest meiner Erinnerung nach, ist auf diesem Brief aus dem Jahr 1853 eine sehr frühe Verwendung von n/20-Loth Gewichten belegt. Kennt jemand noch frühere?


    Hallo Michael,


    da hast Du mit dem Brief aber wirklich Glück gehabt. Nach dem im Amtsblatt Nr. 26 (1853) veröffentlichten Gesetz waren ab dem 1.Juli 1853 nicht nur die Geldsendungen in Kassenanweisungen mit der vollen Versicherungsgebühr zu belegen (!), sondern es war auch das Zollgewicht bei allen Paketen und Geldsendungen anzuwenden.

    Mein Heimatverein in Schwedt ist Partnerverein von einem der drei Veranstalter in Leverkusen. Daher bin ich verpflichtet worden, mit mindestens einem Objekt teilzunehmen. Es sind 2 geworden: Angermünde bis 1890 im Rang 3 und Passow in der Preußenzeit im Rang 2.


    Ich werde allerdings nicht als Besucher vor Ort sein.

    Hallo Michael,


    Als Gebühr für den Versand als Wertpaket wären mindestens 26 Sgr. (6 Sgr. als Mindestporto über 20 Meilen + 20 Sgr. Versicherungsgebühr) fällig gewesen.


    Ich könnte mir noch folgendes vorstellen:


    Das Paket ist als Akten/Dokumenten-Paket verschickt worden (ging vielleicht schneller). Damit ist erklärlich, dass das "Paket" schwerer als 16 Lot gewesen wäre.

    Ich stelle gerade fest, dass es noch keinen Beitrag zu dieser Ausstellung (immerhin eine FEPA-Ausstellung) gibt. Vom 24. bis 28.5. findet diese in Tampere statt.


    Ich bin erst einmal stolz, dass mein Objekt zu den preußischen Posttarifen angenommen worden ist.

    Hallo,


    im Rahmen meines Heimatobjektes bin ich jetzt auf die vier Belege gestoßen, bei denen ich mir bei der Bemerkung zur Portofreiheit nicht sicher bin.


    Gramzow war eines der Postwärterämter, die Angermünde zugeordnet waren.


    Kann mir jemand helfen?

    Hallo Magdeburger,


    vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.


    Es ist ein Beleg für mein neues Heimatobjekt "Angermünde bis 1890" und Greiffenberg gehörte immer zu den Angermünde zugeordneten Postanstalten.

    Hallo preussen_fan,


    Die Sache ist relativ einfach:


    Wie Du schon erwähnt hattest, enthält das Paket Akten. Somit wurde die Gebühr nicht (!) nach dem Fahrposttarif, sondern nach dem Briefposttarif berechnet (solange bis dieser den Fahrposttarif überstieg).


    26 Meilen = 3.Entfernungstufe, 8 Pfund mehr als 8 Lot = 6fache Gebühr, somit 18 Silbergroschen (Porto !)


    Ich zeige mal als ein Beispiel einen Brief in der 1.Entfernungsstufe (allerdings frankiert) und die zugehörige Notiz des Generalpostamtes.

    Hallo Michael.


    Ob es sich wirklich um eine Contravention handelt?


    Womit wir wieder bei dem eigentlich ambivalenten Verhältnis der preußischen Post zu Ganzsachenausschnitten wären. Einerseits wird die Entwertung der Ausschnitte analog zu den Freimarken vorgeschrieben (Postdienst-Instruction Abschn.V, Abth. I, §.5 von 1854), andererseits gibt es keine Zeile, dass die Verwendung überhaupt erlaubt war. Sachsen und andere Staaten hatten ein klares Verbot.


    Ich gehe bei der Frage der Entwertung der Ganzsachenausschnitte (insbesondere bei den Oktogonen) davon aus, dass es letztlich dem Postbediensteten selbst überlassen war (heute würde man das wohl Tagesform nennen), ob er den Ortsstempel oder den Nummernstempel verwendet hat. Bei den Baudouin-Briefen findet sich genau so etwas:
    Nr. 163 15.8.1860 - Entwertung durch Nummernstempel
    Nr. 164 16.8.1860 - Entwertung durch Ortsstempel
    Nr. 165 17.8.1860 - Entwertung durch Nummernstempel


    Mit freundlichem Gruß
    Hans-Werner


    Hallo preussensammler,


    meines Wissens war die Entwertung Nummernstempel nur bis März 1859 vorgeschrieben, der Brief wurde im Mai aufgegeben. Mit dem Zeitfenster bis 1862 hast Du recht.


    Viele Grüße
    Michael


    Gemäß der Verfügung Nr. 25 vom 8.März 1859 waren sowohl die Freimarken auf farbigem Papier mit dem Nummernstempel zu entwerten. Das wurde zum großen Teil auch auf die Ganzsachenausschnitte angewendet.


    Und die Baudouin-Korrespondenz belegt die Verwendung von Nummernstempeln zur Entwertung von Ganzsachenausschnitten noch im Jahr 1860.

    Hallo Michael,


    der Link funktioniert wieder.


    Ich würde den Brief auf 1860 bis 1862 datieren. Von 1859 bis Mitte 1860 wurde zur Entwertung von Ganzsachenausschnitten noch immer der Nummernstempel verwendet. Ab Mai 1863 war ein zusätzlichen Abschlag des Aufgabestempels vorgeschrieben (Artikel von P.Gaefke im Rundbrief 137).

    Hallo Michael,


    "Vorschrift" ist vielleicht etwas übertrieben. Es ist nur eine Vermutung, dass eine solche existiert haben muss, um auszuschließen, dass die Briefträger bei Stadtpost-Briefen das eigentlich bezahlte Bestellgeld noch einmal kassieren. Vielleicht gibt es Circulare von den OPD, die derartige Städte mit Stadtpostbeförderung hatten.


    Weil ich versuche, die Typen des Nummernstempels 103 zusammenzutragen, stolpert man irgendwann über diese Rötelmarkierungen. Da bei den Typen des 103 die zeitliche Einordnung eine entscheidende Rolle spielt, ist die Zuordnung für die Änderung (zwei zu einer Rötelmarkierung) 1853/1854/1855 im Moment noch nicht geklärt. Andererseits würde eine genaue Angabe für den Wechsel auch die zeitliche Einordnung der Nummernstempel-Typen erleichtern.


    Ich frage mich, was die beiden Rötelstriche rechts oben / links unten bedeuten sollen. Einen Rötelstrich sieht man gelegentlich (nicht nur auf Paketbegleitungen und Wertbriefen, hier vermutlich bei der Kartierungskontrolle bzw. Umspedierung angebracht), aber 2 sind ungewöhnlich ...


    Hallo Michael,


    die zwei Rötelstriche sind bis 1853/1854/1855 (ich bin mir hier noch nicht ganz sicher, wann diese Vorschrift aufgehoben worden ist) bei Stadtpostbriefen nicht ungewöhnlich. Sie zeigen an, dass sowohl die Briefgebühr als auch das Bestellgeld bezahlt worden ist. Ich habe solche Stadtpostbriefe nicht nur aus Berlin, sondern auch aus Königsberg und Köln. Nach dem genannten Zeitraum war es bei Stadtpostbriefen in den größeren Städten nur noch üblich, einen Rötelstrich/-haken für das "bezahlte" Bestellgeld zu setzen.


    Ich habe mal einige Beispiele angefügt. Bemerkenswert ist der Brief vom Hamburger Bahnhof. Der lag eigentlich außerhalb der Stadtgrenzen. Trotzdem konnte man dort Briefe zum Stadtpost-Porto aufgeben, bei denen das Bestellgeld schon bezahlt war. Für so einen Brief, im benachbarten Charlottenburg aufgegeben, hätte der Empfänger Bestellgeld bezahlen müssen.