Beiträge von BaD

    Hallo Pälzer,
    der Siebenerstreifen ist mit einem sehr spätem Datum abgestempelt. In dem Buch von Peschl aus dem Jahr 1935 über die Übergangsausgaben der bay. Post war eine Verwendung der 112 im Juni 1920 nicht bekannt.
    Bei der letzten Erhebung der Spätverwendungen 1993 von Winkelmann haben sich leider Druckfehler bei den Katalognummern eingeschlichen, so das ich es nicht genau erkennen kann. Aber es ist möglich, das es noch keinen bekannten Beleg dieser Marke vom Juni 1920 ( dem letztmöglichen Monat der Verwendung) gibt!!
    Beste Grüsse Bernd

    Hallo Nils,
    zu dem Brief mit der 20Pf. Dienstmarke von Vilsbiburg.
    Am 31.3.1920 endeten alle Gebührenablösungen im deutschen Reich ( Bayern schon am31.07.1916). Nach der 3 jährigen Sperrfrist konnten ab
    1.4.1923 neue Verträge geschlossen werden. So wurde am 1.10.1923 fürdie Reichsbehörden die Verwendung der Dienstmarken abgeschafft, es erfolgte die Kennzeichnung mit "frei durch
    Ablösung Reich" und erforderte ein Amtssiegel auf dem Brief mit dem Reichsadler.

    Frankierungen für nicht abgelöste Zusatzleistungen ( bei allen Ablösungsverfahren!) wurden nie mit Dienstmarken verklebt sondern nur mit Freimarken.

    Ein Amtsgericht war keineReichsbehörde, sondern unterstand den jeweiligen Land, Vilsbiburg also Bayern. Nach 1923 gab es nur 4 Gebührenablösungsverträge mit
    Ländern: Baden, Lippe,Lübeck ( am längsten von 1925-1933) und Waldeck.Als Sonderfall kam dazu die Stadt Danzig. Alle anderen schlossen kein Ablösungsverfahren mit der Reichspost für ihre Länderbehörden ab und benutzten Dienstmarken zur Frankatatur.


    Informationen meist aus: Postgebührenablösung von Lothar und Jan Thieme ; Band 171 der neuenSchriftenreihe der Poststempelgilde.

    Somit hatte der Prüfer wohl Recht, der Brief wurde ohne die 8 Pf. für den Ortsbrief unterfrankiert befördert.

    Beste Grüsse Bernd

    Hallo Totalo-Flauti,
    leider kann ich
    nur Details zum Brief sagen. Ich habe zwar Tabellen u.s.w.. aber die passen nie zu den Briefen oder ich verstehe das Ganze nicht richtig.
    Schon gar nicht wenn Kreuzer und Pfennige im Spiel sind.
    Dennoch einige Informationen:
    Ab dem 1.6.1834 erfolgte der Austausch der Post Sachsen-Baden zwischen dem Grenzpostamt in Hof und Tauberbischofheim und wohl ab dem 26.1.1835 auch Karlsruhe.
    Tauberbischofsheim stempelte blaues S und Karlsruhe rotes S bis 1844 auf Porto-Briefen aus Sachsen. Beide Kartenschlüsse wurden am 16.7.1844 eingestellt.
    Das Sächsische Porto bei Briefen nach Baden bestand aus den Porto des Aufgabeortes bis Hof und dem Transitporto für Bayern von 25 Pfennigen ab 1840 ( Portotaxe in Sachsen in Pfennigen
    ab 1840). Das badische Porto betrug für Briefe nach Freiburg 40 Pfennige oder 14 Kreuzer laut Tabelle der sächsischen Post.

    Bei Briefen aus Freiburg nach Sachsen betrug der Badische Portoanteil aber 63 Pfennige oder 22 Kreuzer, also bekam Bayern seinen Anteil
    immer vom Absenderland, wobei Baden umgerechnet wohl nur nur 23 Pf für den Transit bezahlte, was aber auch als 8 Kreuzer gerechnet wurde.
    Der sächsische Anteil Leipzig-Hof beträgt nach der Portotaxtabelle von 1840 24 Pfennige. Das ist sehr überraschend,da auch Dresden - Hof 24 Pfennige kostet, wo die Entfernung 4 Meilen
    größer war. Da mir die Reduktionstabelle fehlt, kann ich nur vermuten, das die 24 Pfennige Leipzig - Hof auch als 8 Kreuzer
    gerechnet wurden. Somit wären diese 8 Kreuzer plus die Transitgebühr Bayern von 8 Kreuzern die angeschriebenen 16 Kreuzer Portoanteil Sachsen.
    Die rote 45 ist mir rätselhaft.

    Vielleicht hilft es etwas.
    Beste Grüsse Bernd

    Hallo bayern klassisch,
    als Sachsen-Laiensammler habe ich in den mir vorliegenden Papieren mal nachgeschaut. Mich hatten die 12 Kreuzer im Auslagestempel überrascht. Auch wenn Sachsen damals noch in Guten Groschen rechnete,
    bei einem Brief von Schneeberg nach Bayern hätten nur 5 Kreuzer im Auslagestempel gestanden. Das wäre der Portoanteil bis Hof. Laut dem Vertrag, der am 1.3.1811 in Kraft trat, erhielt Sachsen für Briefe nach Italien, der Schweiz, Württemberg und dem südl. Baden aber den Portoanteil bis Nürnberg! Somit ist der hohe Betrag von 12 Kreuzern sächs. Portoanteil erklärbar. Die Aufgabepostämter in Sachsen taxierten wohl solche Briefe nie, sie überließen es immer Hof.
    Beste Grüsse Bernd

    Hallo,
    anbei ein außergewöhnlicher Postschein, zu dem mir leider der dazugehörige Brief fehlt.
    Hier meine Deutung, ob sie richtig ist?
    Von Dresden nach Camenz sind es laut Meilenzeiger 5 Meilen. Ein einfacher Brief bis 2 1/2 Hektas hätte 8 Pfennige gekostet ( 5 Meilen = 5 Pfennige + 3 Pfennige).
    Laut Packereitaxe kostete ein Paket von 7-10 Pfund das 5 fache des einfachen Briefportos. Überschießendes Gewicht bis 50 Hektas wurden nicht gerechnet, somit verblieb das Paket obwohl es 10 Pfund und 40 Hektas wog in diesem Taxbereich. Das Paket kostete also 40 Pfennige. Sehr selten ? verlangte der Absender die Einschreibung des Adreßbriefes, was die Posttaxordnung vom 7.Dez. 1840 extra erwähnt. Wenn der Paketbegleitbrief unter 2 1/2 Hektas wog, war nur die Reco-Gebühr zu zahlen. Und die betrug, wohl einmalig und nur in Sachsen von 1840 bis Mitte 1850 ?, bis 6 Meilen nur die einfache Briefgebühr ( darüber immer 1 Ngr.). Von Dresden nach Camenz also nur 8 Pfennige. Somit ist die auf dem Postschein geschriebene Franco-Gebühr von 48 Pf. erklärbar.
    Da ich weder einen Reco-Packetbegleitbrief ( Adreßbrief) noch einen ähnlichen Postschein je gesehen habe, kann ich diesen Postschein mir nur so erklären.
    Beste Grüsse Bernd

    Hallo Jørgen,
    der Sondertarif ( direkter Weg in die USA ohne Vermittlung fremder Länder) galt vom 1.1.1909 bis zum 20.5.1915. Soweit das Amtsblatt.
    Allerdings fand durch die Kriegsereignisse die letzte Fahrt eines Schiffes, wo der Tarif anwendbar war, schon am 28.7.1914 statt.
    Beste Grüsse Bernd

    Hallo Niels,
    die Bezeichnung "Mischsendung" war erst ab dem 1.4.1900 im Deutschen Reich vorgeschrieben, den ab da gab es erst einen eigenen Tarif für diese. Ob ab dem Datum auch in Bayern ????.
    In der Zeit vor 1900 muss ich korrigieren. Eine Versendung von Warenproben, Drucksachen und Geschäftspapieren in einer Sendung innerhalb Deutschlands mit Bayern und Württemberg war überall verboten, in Länder des Weltpostvereins hingegen erlaubt. Im Deutschen Reich konnten den Warenproben Drucksachen beigegeben werden, somit war die Bezeichnung Probe oder Muster ausreichend.
    anbei Postordnung des Deutschen Reiches1879
    Bayern bezeichnete in den Postordnungen Drucksachen und Warenproben in einer Sendung als " zusammengepackte Sendung". Da aber Bayern anders als das Deutsche Reich in den Postordnungen " Warenprobe" und "zusammengepackte Sendung" einzeln aufführt, könnte es auch eine besondere Bezeichnung gegeben haben. Ich habe aber noch keinen Brief mit einer solchen gesehen.
    Beste Grüsse Bernd

    Hallo,
    bei Warenproben ( Muster) waren als handschriftliche Zusätze erlaubt:
    Name oder Firma des Absenders ; Adresse des Empfängers ; Handelszeichen; Preis und Angabe des Gewichtes, die beziehbare Menge; Herkunft und Natur der Ware.
    Es durften weder Drucksachen noch Briefe beigelegt werden.
    Zum selben Porto von 10 Pf. bis 250 gramm. konnte aber Mischsendungen von Drucksachen, Proben und Geschäftspapieren in Bayern wie auch im Deutschen Reich verschickt werden.
    Bei diesen konnten also Preislisten ( gedruckt!) und Warenproben zusammen verschickt werden. Auch hier war allerdings eine Beilage eines persönlichen Anschreibens wie in einem Brief nicht gestattet.
    Beste Grüsse Bernd