Liebe Freunde,
bei der preußischen Post stellten sich die Bedingungen für den Versand von Warenproben anders dar, als von Nils im Posting #1 für die bayerische Popst beschrieben.
Im preußischen Tax-Regulativ von 1824 wird dazu ausgeführt
Für Waaren-Proben in Briefen, oder den Briefen angehängt, in so fern sie als solche kenntlich sind, und der Brief ohne die Proben nicht über 3/4 Loth wiegt, wird zur Erleichterung des Verkehrs bis zu 1 1/2 Loth schwer, nur das einfache Brief-Porto erlegt.
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In Preußen hatte die Angabe Inliegend / Anhängend Muster ohne Wert also immer postalische Bedeutung (Einschränkung: bis zu 16 Loth Gewicht, dann wurde es eine Sache der Fahrpost).
Der hier gezeigte Brief mit der Absender-Angabe Einliegend Tuch-Muster ohne Werth stammt aus dem Jahre 1847, wurde in Burtscheid von dem Tuchhändler Faulhaber & Böhme geschrieben und im benachbarten Aachen zur Post gegeben.
Grundlage für die Taxberechnung ist der Tarif vom 18.8.1844
Die Entfernung Aachen - Mülheim a.d. Ruhr beträgt 12 Meilen
Damit kam das Briefporto für einen bis zu 3/4 Loth schweren Brief bei 10-15 Meilen Entfernung auf 2 Sgr.
Ein Brief von 2 Loth Gewicht hätte das 2,5-fache des normalen Briefportos gekostet : 2 Sgr. x 2,5 = 5 Sgr.
Die hier verschickte Warenprobe kostete nur das 1,25-fache des Briefportos : 2 Sgr. x 1,25 = 2 1/2 Sgr.
Viele Grüße
Michael