Beiträge von Michael

    Liebe Freunde,

    die folgende Bekanntmachung betrifft die Extraordinaire Bestellung und Beförderung von Briefen.

    Eine Veröffentlichung des General-Postamts vom 23.3.1842

    Die Postverwaltung hat zwar schon bisher darauf Bedacht genommen, der regelmäßigen Bestellung der Briefe durch die Stadt- und Landbriefträger jede mögliche Beschleunigung zu gewähren. Indessen wird dennoch häufig von den Absendern gewünscht, daß die Bestellung durch einen expressen Boten bewirkt werde, und dieser Wunsch durch eine Bemerkung auf der Adresse ausgedrückt. Wenngleich nun die Postverwaltung eine Verpflichtung hierzu nicht übernehmen kann, da die zu deren pünktlichen Erfüllung nöthigen Boten den Postanstalten nicht jederzeit zu Gebote stehen, so ist dieselbe doch geneigt, den Wünschen des Publikums unter nachstehenden Modalitäten zu entsprechen.

    1) Die Bestellung durch besondere Boten findet nur dann statt, wenn auf der Adresse des betreffenden Briefes bemerkt ist: „durch Expressen zu bestellen !“, wogegen auf die bloße Bezeichnung: „cito, citissime, zur schleunigen Abgabe! usw.“ keine Rücksicht genommen werden kann.
    2) Für Briefe, welche nach einem Orte bestimmt sind, wo sich eine Postanstalt befindet, werden in solchem Falle, außer dem etwaigen Franko, ein Bestellgeld von 2 ½ Sgr., für Briefe aber nach Orten, wo sich keine Postanstalt befindet, 15 Sgr. als Botenlohn bei der Aufgabe erhoben.
    3) Die Kosten für extraordinaire Bestellung eines Briefes nach einem dergleichen Orte sind mit 5 Sgr. pro Meile, bis zu einem Maximum von 15 Sgr. im Ganzen, angenommen werden.
    Beträgt die Bestellgebühr nach Maßgabe der Entfernung weniger als 15 Sgr., wovon die Postanstalt am Ankunftsorte des Briefes die absendende Postanstalt benachrichtigt, so wird dem Aufgeber des Briefes der zuviel eingezahlte Betrag restituirt. Es ist deshalb nöthig, daß der Aufgeber eines, zur extraordinairen Bestellung nach einem Orte, wo sich keine Postanstalt befindet, bestimmten Briefes seinen Namen, Stand und Wohnort genau angiebt. Wenn in einzelnen seltenen Fällen für den Preis von 5 Sgr. pro Meile, oder bei Entfernungen über 3 Meilen für 15 Sgr., kein Bote zu ermitteln ist, so unterbleibt die Bestellung per Expressen, und dieselbe erfolgt im gewöhnlichen Wege. Als Beweis für die Richtigkeit der aufgelaufenen Bestellungskosten dient dem Briefaufgeber die ihm von der Postanstalt seines Ortes auszuhändigende Quittung des Boten, welcher die Bestellung des Briefes übernommen hat, über das demselben gezahlte Lohn.
    4) Briefe, welche sich im Briefkasten mit der Bezeichnung: „per Expressen zu bestellen!“ vorfinden, werden von der absendenden Postanstalt mit der Bemerkung: daß solche im Briefkasten vorgefunden, und die Bestellgebühr dafür nicht entrichtet sei, versehen, und demgemäß durch die gewöhnlichen Bestellungsmittel befördert. Die Annahme von Briefen, auf welchen sich das Verlangen der extraordinairen Bestellung ausgedrückt findet, ohne daß der Aufgeber die Bestellgebühr dafür entrichtet, wird dagegen ganz verweigert.
    5) Derselbe Fall tritt ein, wenn die Bemerkung: „per Expressen zu bestellen!“ ausgestrichen oder ausradirt ist.
    6) Auf Lokal-Korrespondenz und Briefe für die umliegenden Ortschaften der Postanstalt des Aufgabeorts, welche durch den Landbriefträger und anderweitige übliche Gelegenheit besorgt werden, finden die obigen Bestimmungen keine Anwendung.
    Unterbleibt aus irgend einem Grunde die extraordinaire Bestellung, so wird dem Absender der dafür gezahlte Betrag zurückgegeben.

    Viele Grüße
    Michael

    Am Zug konnten natürlich auch Portobriefe aufgegeben werden:

    Bei Ziesar im Brandenburgischen aufgegeben, wurde der Kursstempel ordentlich rechts oben neben der Ortsangabe abgeschlagen.
    Adressiert in das ca. 13 Meilen entfernte Schwanebeck (Nähe Halberstadt), kostete der Brief 2 Sgr.
    Incl. Bestellgeld kostete es dann 2 1/2 Sgr. (rs.)

    Viele Grüße
    Michael

    Liebe Freunde,

    Bremen als Destination ist hier noch etwas unterrepräsentiert.
    Hier ein übersichtlicher Portobrief von 1840:

    Von Wupperfeld bei Barmen, preußische Rheinprovinz, an den Barmer Kommerzienrat C. Karthaus, adressiert an seinen Gastgeber Herrn Carsten-Hillmann.
    Für die 30 Meilen fielen nach dem Taxregulativ von 1824 5 Sgr. Porto an. Der Brief wog 1 Loth, damit war das 1,5-fache Porto anzusetzen: 7,5 Sgr.
    Die aufgerundeten 8 Sgr. ergaben dann die notierten 18 Grote.

    Viele Grüße
    Michael

    Lieber bayern klassisch,

    der Abstand zum 66er-Krieg ist etwas größer: Der Brief ist von 1867.

    Das Weiterfranko in Kreuzern ist ungewöhnlich. Rückseitig ist eine leider nur sehr unvollständige Blaustift-Notierung über das Weiterfranko vorhanden, die gut preußischen Ursprungs sein könnte.

    War 1867 überhaupt noch eine südliche Route - um Preußen herumgeleitet - via Österreich vorgesehen ?

    Viele Grüße
    Michael

    Liebe Freunde,

    in preußischen Amtsblättern finden sich immer wieder Bekanntmachungen oder Verordnungen, die nicht direkt einem bestimmtem Thema zuzuordnen sind, aber unabhängig davon vielleicht doch für den einen oder anderen interessant sind.
    Derartige Texte möchte ich hier vorstellen.

    Der erste Text betrifft Postdefraudationen.

    Defraudation (Defraude, lat., "Hinterziehung"): Das durch die Nichtentrichtung öffentlicher Abgaben dem Staat oder einer Gemeinde gegenüber begangene Vergehen, insbesondere die Hinterziehung von Zöllen und indirekten Steuern. Hier bezogen auf, unter Umgehung des Postmonopols, privat beförderte Briefe und Pakete.


    1822 wurde im Amtsblatt von Berlin die folgende Passage aus der Postordnung von 1782 erneut dem Publikum zur allgemeinen Kenntnis gebracht, damit ein jeder sich vor dem Nachtheil verwahren kann, welchen die Nichtbeachtung derselben nach sich zieht.

    § 1. Gleichwie das Verbot, daß kein Privatus mit Sammlung und Bestellung von Briefen, auch postmäßigen Paqueten, sich befassen soll, vorlängst allgemein bekannt, auch durch Unsere von Zeit zu Zeit deshalb ergangene Edikte und Reglements wiederholendlich erneuert und bestätigt ist; so verbleibet allen und jeden Fuhrleuten, Landkutschern, Schiffern, Landleuten und überhaupt allen und jeden Reisenden, sie haben Namen wie sie wollen, schlechterdings untersagt, versiegelte und verschlossene Briefe, wohin auch die zugenähete gehören, zur Bestellung an und mitzunehmen, und soll den Landkutschern, Schiffern und Fuhrleute nur offene Frachtbriefe mitzuführen erlaubt sein. Die betroffene Kontravenienten aber sollen zum ersten Mal für jeden dergleichen versiegelten Brief Zehn Thaler Strafe, und im Wiederholungsfalle das duplum zu erlegen, sofort durch promteste Exekution angehalten, bei ihrem etwaigen Unvermögen aber solche Geldbuße für das erste Mal in achttägige Gefängnißstrafe bei Wasser und Brot, für das zweite Mal in vierzehntägige Festungsarbeit verwandelt, und bei öfterem wiederholungsfalle die Strafe noch weit beträchtlicher geschärft werden.
    § 2. Nicht weniger sollen diejenigen, welche denen Fuhrleuten, Schiffern oder anderen Reisenden verschlossene Briefe zur Bestellung mitgeben, oder dergleichen von ihnen annehmen, gleich jenen in ebenmäßige Strafe von Zehen Thaler für jeden Brief, auf das erste Mal, und sofort, verfallen sein.
    …….

    Beachtliche Strafen, die da je Brief (!) angedroht wurden – für Absender, Beförderer und Empfänger gleichermaßen.

    Viele Grüße
    Michael

    Hallo Helmut,

    ein schöner Beleg !
    Es existiert eine Taxtabelle (von Dezember 1851) aus dem Bereich der OPD Düsseldorf für die rechtsrheinischen Orte mit besonderer Auflistung der Nahbereichstaxen von Orten bis zu einer Entfernung von 3 Meilen.
    Demzufolge kostete ein einfacher Brief bis zu 1 Meile 6 Pfennige, bis 2 Meilen 9 Pfennige und darüber 1 Sgr.
    Heiligenhaus und Elberfeld gehörten zu diesem begünstigten Bereich.
    Die zugrundeliegende Verordnung ist bis jetzt nicht aufgetaucht. (Gehört aber zu den Punkten, die in meiner Arbeitsliste stehen)

    Viele Grüße
    Michael

    Hallo Helmut,

    es handelt sich um eine Herrschaftliche Bau-Sache.
    Rückseitig "In Ermangelung eines Dienst-Siegels, Bau-Aufseher ..." (ansonsten wäre die Portobefreiung ohne Dienstsiegel nicht anerkannt worden).

    Es handelt sich nicht um einen Ortsbrief ! Heiligenhaus und Velbert hatten damals voneinander unabhängige Postexpeditionen.

    Viele Grüße
    Michael

    Liebe Freunde,

    zu den französischen No. / AED - Ovalstempeln:
    auf preußischen Briefen habe ich sie ab 1833 gesehen, da war es der 4 / AED (Saarbrücken-Forbach).

    Parallel (?) gab es den AED-Doppelovalstempel ohne Nummer, der möglicherweise noch früher auftaucht (Ich meine mal einen Brief von 1827 hiermit gesehen zu haben).

    Viele Grüße
    Michael

    Liebe Freunde,

    hier die passenden Tax-Stempel mit Silbergroschen-Währung zu dieser Periode.
    Da sie preußischerseits erst eingeführt wurden, als der Anteil an Portobriefe wegen des höheren Portos deutlich abnahm, findet man sie nicht so oft.

    Der Brief nach Köln zeigt rückseitig den K2 AUS ENGLAND PER AACHEN in einer nicht so häufigen Farbe.

    Viele Grüße
    Michael

    Liebe Freunde,

    eine interessante Diskussion über falsche/fehlende Stempel.
    Insbesondere die These, dass der 11 AED-Stempel nur auf badisch-französischer Post verwendet worden sein soll, ist mir neu.
    Für eine Einschätzung dazu fehlt mir neben Quellmaterial auch entsprechendes Belegmaterial.

    Der folgende Brief - man sehe es mir nach, dass er mal wieder aus Russland kommt - weist diesen Stempel ebenfalls auf.

    Er stammt aus dem Jahr 1846 und lief ausweislich der Stempel St. Petersburg - Berlin - Langensalza - Strasbourg - Valence-s-Rhone nach St. Peray.

    Viele Grüße
    Michael

    Lieber altsax, lieber bayern klassisch,

    ihr habt sicherlich Recht mit dem Aufrunden.Irritierend finde ich dann nur die Reduktionstabelle aus einem preußischen Amtsblatt hierzu:

    Anscheinend hielt die niederländische Post es nicht für nötig, sich bei den eigenen Kunden daran zu halten und kassierte etwas mehr.

    Die Franchise-Kennung aus Österreich ist ja nicht so ungewöhnlich. Ich wußte aber nicht, dass die östereichische Post bei der Nichtanerkennung so rigorose Maßstäbe ansetzte.

    Vielen Dank für die Überlegungen & Erläuterungen ! :)

    Viele Grüße
    Michael

    Liebe Freunde,

    vielleicht stehe ich ja einfach auf einer Leitung und merke es nicht. :whistling:

    Dieser Brief lief 1855 Ex offo von Wien nach Arnheim in Holland.
    Basis müsste der niederländisch-preußische PV von 1851 sein.
    Danach kostete ein Postveriensbrief 3 Sgr. = 15 Cents, Arnheim war Grenzpostamt und kostete 5 Cents niederländisches Porto.
    Wie kommt man auf 25 Cents ?
    Welche Rolle spielte die Ex Offo-Angabe ?

    Viele Grüße
    Michael

    Liebe Freunde,

    ein Brief aus Sheffield via France (K2-Stempel des ambulanten Büros von Calais) und Aachen nach Iserlohn in der preußischen Rheinprovinz aus dem Jahr 1863.
    Die 6 Pence-Marke ist eine spät verwendete Mi.-Nr. 14 von 1856 (es gab bereits die Folgeausgabe von 1862).

    Viele Grüße
    Michael

    Liebe Freunde,

    da kann ich einen Militaria-Brief, der ebenfalls nach Detmold lief, hinzufügen:

    Im Jahr 1852 schrieb die General-Inspection der Artillerie an den Fürstlich Lippeschen Regierungs-Director Herrn v. Meien
    Inhalt des Schreibens ist die Antwort auf ein Immediat-Gesuch eines Hauptmanns an den König, um Ertheilung des Heiraths-Consenses, also der Zustimmung zu der geplanten Vermählung.
    Die Behörde macht ihre Zustimmung davon abhängig, dass der Vater des Hauptmanns, der Adressat, zur wirtschaftlichen Absicherung der jungen Familie eine Rente von jährlich 450 Thalern aussetzt, bis der Sohn zum Hauptmann 1. Classe befördert wurde.

    Zum Adressaten:
    Christian Theodor von Meien (1781-1857) hat in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die lippische Geschichte unter der Fürstin Pauline und ihren beiden Nachfolgern entscheidend mitgeprägt, zuletzt 1850 – 1853 als Regierungspräsident des Kleinstaates. Das Gut ist bis heute im Besitz der Familie von Meien geblieben.
    Zum Sohn, der heiraten wollte:
    Der Sohn Theodor von Meien hatte die Königlich Preußische Divisionsschule in Münster besucht und diente seit 1841 im Bataillon Lippe. 1844-1847 absolvierte er in Berlin eine höhere militärische Ausbildung. Er beendete seine Karriere im Rang eines Hauptmanns und lebte nach seiner Pensionierung bei seinem wie er selbst unverheirateten Bruder Emil auf Gut Exten.


    Viele Grüße
    Michael

    Lieber Altsax,

    danke für die Informationen.
    Dann ist es wohl ncht möglich, einen direkten Kartenschluß von Prag nach Berlin - zumindest in den frühen 50er Jahren - zu belegen.

    Viele Grüße
    Michael

    Lieber bayern klassisch,

    ...
    Wenn deine Version zuträfe, dann hätte Frankreich gar nichts bekommen. Sollten unsere französischen Freunde einen Transit von 1.000 km in deren 4. Gewichtsstufe gratis absolviert haben?...


    Frankreich hat auf jeden Fall sein Geld bekommen. Die Abrechnung erfolgte zwischen Frankreich und Preußen und wie gewohnt nach Gewicht. Insofern bestand für die französische Post keine Veranlassung, irgend etwas auf dem Brief zu notieren: Man erbrachte den vereinbarten geschlossenen Transit und erhielt von Preußen sein Geld.

    Bliebe die Frage, ob Preußen seine Forderung dann gegenüber Russland geltend gemacht hat. Vermutlich ja, aber dies wurde (natürlich) nicht auf dem Brief notiert, da der Empfänger nichts damit zu tun hatte.

    Viele Grüße
    Michael

    Lieber bayern klassisch,

    danke fürs entziffern. :)
    Diese Notiz interpretiere ich aber so, dass die Frankierung nur für das preußische Postgebiet reichte.
    Die 6 Sgr. reichten auch nicht für einen Brief der 3. Gewichtsstufe, da wären allein 9 Sgr. preußisches Porto angefallen.
    Daher die Hypothese, dass der Brief in Russland fehlerhaft taxiert wurde. Spanien hatte in seinen Postverträgen festgeschrieben, keine Briefe mit Portobelastung anzunehmen, daher wäre eine entsprechende Nachtaxierung auf dem Brief sinnlos gewesen.

    Viele Grüße
    Michael

    Lieber Altsax,

    danke für die Erläuterungen.
    Den Bodenbach-Stempel kenne ich auch von Transitbriefen nach Preußen. Das Fehlen des Stempels ließ mich an einen direkten Paketschluß denken. Oder wurde in Bodenbach (1853) schon nur unregelmäßig gestempelt ?

    Viele Grüße
    Michael