Hallo zusammen.
mit der immer wieder zu hörenden Anforderung (?), nur dass zu beschreiben, was ein kundiger Juror nicht auch sehen erkennen kann, habe ich so meine Schwierigkeiten. Die relevanten rückseitigen Informationen sind in der Regel als Einzelabbildung neben dem Brief zu sehen oder als komplette (verkleinerte) Rückseitenkopie. Wenn ich den "kundigen Juror" als Maßstab nehme, könnte ich mir fast jegliche Kommentierung verkneifen. Die PVs findet er auf der DASV-Seite, Taxenzuordnung wird er ja wohl selber hinkriegen und der alten Schreibweisen ist er eh mächtig. Also was soll ich noch beschreiben?
Meine Sachkunde hätte ich ja durch passende Auswahl und Zusammenstellung der Belege dokumentiert ...
Bei dieser Herangehensweise käme man meiner Meinung nach dazu, dass schließlich nur noch die Juroren und wenige - dann zwangsweise sachkundige - andere Sammler durch die Rahmenreihen gingen. Ein etwas weniger sachkundiger Interessierter hätte keine Chance mehr, die Exponate zu verstehen, geschweige denn, Spaß daran zu finden.
Aber vielleicht stehe ich mit dieser Sichtweise auch alleine da. Eigentlich möchte ich eine spannende Sammlung zeigen, in der ich nicht nur zeige, dass ich auch Unterabschnitt VII von § 23 des relevanten PVs verstanden und zudem auch das nötige Geld investiert habe, um das mit einer seltenen Dreifarbenfrankatur belegen zu können. Mein Wunsch wäre, eine Sammlung auch so aufzuziehen und beschreiben zu können (dürfen), dass auch Sammler, die mit meinem Sammlungsthema bisher wenig Berührung hatten, hiervon profitieren können.
Als ich meine Sammlung zum ersten Mal ausstellte, hatte ich bei 96 Seiten auf einer Seite eine (!) (zeitgerechte !) Postkarte zur Illustration des neu gebauten und nun auch für den Posttransport genutzten Bahnhofs zu zeigen. Bei dem Jurygespräch wurde ich darauf hingewiesen, dass "derartiges" doch nicht dazu gehören würde ...
Viele Grüße
Michael