Hallo zusammen,
nach meiner Überzeugung haben die Preußen den Brief mit 9 Kr resp. 3 Sgr. Porto richtig taxiert. Die Forderung nach expresser Zustellung zog das Erfordernis der Recommandation nach sich. Angesichts der Entfernungstaxe von 3 Sgr. (3. vereinsländischer Entfernungsbezirk) fehlten 2 Sgr., die bei Bahnposteinlieferung schwerlich bar bezahlt worden sein konnten. Folglich war ein Zusatzporto von 1 Sgr. in Ansatz zu bringen.
Diese Forderung von 9 Kr. bestand seitens der preußischen Postverwaltung gegenüber der bayrischen.
Für die geforderte expresse Landbestellung, so sie denn erfolgte, waren nach Postvereinsbestimmungen noch einmal 18 Kr. zu erheben.
Die "7" ist für mich nicht zu erklären.
Spekulieren könnte man darüber, daß der bayrische Postler Barfrankierung der Recogebühr unterstellte und die 9 Kr. für die Expreßgebühr hielt, die ja der bayr. Verwaltung zustand. Dann könnten die 7 (Kr.) das tatsächlich angefallene Expreßbestellgeld darstellen.
Beste Grüße
Altsax