Beiträge von Altsax

    Die Justiz müsste hier auch mal ein knallhartes Statement setzen, und dies veröffentlichen. Dies würde zwar nicht alle, aber doch den ein oder anderen abschrecken.

    Genau das wird nicht passieren.

    Ein vergleichbares Verfahren läuft doch schon lange bei nicht wenigen Maklern:

    Sie kapern Angebote, veröffentlichen sie ohne Auftrag des Anbieters, lassen Interessenten einen Maklervertrag unterschreiben, und kassieren dann Provision, wenn der Vertrag zustande kommt.

    Das ist nicht ganz dasselbe, aber völlig legal. Zumindest wäre es als Argumentation füt korrekte Absichten zu gebrauchen durch diejenigen, die fremde Abbildungen benutzen.

    Hallo zusammen,

    siegelseitig sind zwei unterschiedliche Briefträgernamen vermerkt. Oberhalb des oberen fehlt das Klappenteil. Dort könnte durchaus eine weitere bzw. korrigierte Nachsendeadresse vermerkt gewesen sein.

    "Glogau" scheint m.E. die richtige Interpretation des unteren Vermerks zu sein..

    Beste Grüße

    Altsax

    es geht letztendlich um Umsatz und Profit. Notfalls kann ein Prüfer, der für sein Attest haftet, in Haftung gebracht werden. Das kann man natürlich nur, wenn man im guten Glauben ist, dass das ausgestellte Attest in der Sache fehlerfrei ist.

    Haftung setzt auch voraus, daß ein Schaden entstanden ist. Der würde nicht entstehen, wenn Köhler das Los zurückzieht (was in der Vergangenheit bei einem gleichgearteten Fall nicht erfolgte). Wenn der Eigentümer das Stück bereits einem BPP-Prüfer vorgelegt hatte, der darüber anders urteilte (mit Prüfauftrag oder nicht), dürfte die Gutgläubigkeit für ihn verlorengegangen sein. Damit entfiele auch die Haftung. Der Eigentümer müßte also einen "gutgläubigen" Käufer finden, der dann die Prüferhaftung verlangt - angesichts der inzwischen hergestellten Öffentlichkeit des Ablaufs ein juristisch eher heikler Versuch.

    Hallo zusammen,

    die folgende Faltbriefhülle gibt mir einige Rätsel auf:

    Glaubt man der Bleistiftnotiz, ist der Brief am 30.1.1913 aufgegeben worden, was zur Verwendung des Leipziger Einzeilers passen würde. Der Verschluß mit dem Siegel des Königshauses in verbindung mit dem Vermerk "franco Leipzig" läßt darauf schließen, daß Dresden der Aufgabeort war. Regelungen zur Portofreiheit für Mitglieder des Königshauses aus der damaligen Zeit sind mir nicht bekannt. Der Francovermerk spricht nicht zwangsläufig dagegen, andere Belege aus der Zeit eher dafür.

    Die Taxvermerke kann ich leider nicht zufriedenstellend entschlüsseln. Kann ein Kenner helfen?

    Beste Grüße

    Altsax

    Aber man kann sagen dass das A-Haus hier klare Ansage gemacht hat, zumindest fuer mein Sprachverstaendnis: Lueckenfueller ist und bleibt nahe an Altpapier.

    Hallo Andreas,

    ein "Lückenfüller" mit zwei Signaturen ist ein Widerspruch in sich. Wenn ein Auktionator Signaturen beschreibt, hat er sich zumindest darüber zu vergewissern, ob die Signaturen echt sind bzw. sein können. Das kann man hier ausschließen, weil diese Fälschung die verbreitetste und bekannteste überhaupt ist, erkennbar bereits an den charakteristischen Zweikreisstempeln.

    Bei ganz zurückhaltender Beurteilung wurde hier seitens des Auktionshauses zumindest gegen Sorgfaltspflichten verstoßen.

    Beste Grüße

    Jürgen

    Als vor knapp 40 Jahren die Boker-Sammlung auf den Markt kam, erstarrte die Sammlerschaft vor Ehrfurcht vor den oft sensationell anmutenden Raritäten. Durch die Zuschläge für die "großen Stücke" wurden auch weit weniger bedeutende Lose mitgezogen und erzielten Preise, die in keinem realistischen Verhältnis mehr standen zu Bedeutung und Seltenheit. Kaum jemand wagte es, die Echtheit in Zweifel zu ziehen, obwohl auf aktuelle Prüfungen weitehend verzichtet worden war. Der Name Boker und die oftmals eindrucksvolle "Provenienz" genügte.

    Das Modell machte Schule. Nicht nur, aber vor allem das Auktionshaus Köhler wies in seinen Losbeschreibungen auf mehr oder weniger prominente Vorbesitzer hin. Die Provenienz wurde zum Qualitätsmerkmal, das oft genug auch den Verzicht auf aktuelle Prüfungen zu rechtfertigen schien. Selbst Sammler, die üblicherweise nicht unkritisch sind, wurden leichtsinnig. Auch der Verfasser machte, ebenso wie einige Kollegen, kostspielige Erfahrungen bei der Knapp-Sammlung.

    Inzwischen hat sich herumgesprochen, daß sowohl frühere Prüfer als auch bedeutende Sammler sich haben täuschen lassen von geschickten (und teilweise sogar von weniger begabten) Fälschern. Entsprechende Beispiele wurden teilweise öffentlich diskutiert, oft jedoch von den Eigentümern stillschweigend als Erfahrung verbucht.

    Seriöse Auktionshäuser zogen daraus die Konsequenz, von bestimmten Wertgrenzen an kein Los mehr ohne aktuelle Prüfung anzubieten. Dieses kostspielige Verfahren dient nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern ist oftmals Voraussetzung dafür, daß die mehr im Anleger- als Sammlerbereich anzusiedelnden potentiellen Käufer überhaupt kaufbereit sind.

    Eine Konsequenz ergibt sich daraus, daß die BPP-Prüfer gehalten sind, Mängel in Attesten und Befunden einzeln aufzuführen. Bei klassischen Briefen beispielsweise führt das dazu, daß vielfach der begehrte Begriff "einwandfrei" lediglich nach der Mängelbeschreibung hinter "ansonsten" erscheint.

    Da die Anlegergruppe verinnerlicht hat, daß einwandfreie Qualität Voraussetzung für ein gutes Investment ist, fallen solche Stücke also nicht in deren Interessensbereich. Diese Entwicklung läßt sich an den Zuschlagspreisen für qualitativ nicht völlig "einwandfreie" Stücke ablesen.

    Unter Werterhaltungsgesichtspunkten mag diese Abwertung zu beklagen sein. Vor allem für postgeschichtlich interessierte Sammler, die ohnehin daran gewöhnt sind, Qualitätsgesichtspunkten weniger Aufmerksamkeit zu widmen als Bedeutung und Seltenheit, bietet diese Entwicklung die Chance, ohne die Bietkonkurrenz der Geldanleger zu Stücken zu kommen, die andernfalls unerschwinglich geworden wären.

    die ausgefüllte 1 links unten habe ich so noch nicht gesehen. PF oder Zufälligkeit ?

    Hallo Franz,

    das korrespondiert mit den Farbspuren zwischen den Füllkringeln rund um die zentrale 1.

    Vermutlich wurde mit einer zu weichen Farbwalze Druckfarbe in die Zwischenräume der Klischees gedrückt und mit weicher Zurichtung gedruckt.

    Beste Grüße

    Jürgen

    Interessant wird das Ergebnis von Los 3970. Der Brief wurde im Online-Katalog nicht abgebildet und ist im Erivan-PDF-Katalog nicht enthalten.

    Er hatte bei der Knapp-Auktion einen Zuschlag von 22.000 €. Dort wurde er ohne Attest angeboten. Man darf gespannt darauf sein, ob er noch eines bekommt, und wie der Zuschlag ausfällt, wenn nicht.

    Die für die Postler einfachste "Behandlung" einer Unterfrankatur ist deren Ignorierung. Für die preußischen Beamten ist das nachvollziehbar. Die eigene Postverwaltung wird nicht geschädigt, und die Arbeitskraft kann zu deren Nutzen eingesetzt werden.

    In Sachsen allerdings hätte die Unterfrankatur bereits beim Aufgabepostamt Altenburg auffallen müssen, das den Brief auf die Schlesische Eisenbahn kartierte, deren Grenzpostamt Löbau bereits 21 Meilen entfernt lag. Auch der dortige Beamte riskierte durch Nichtbeachtung der Unterfrankatur mindestens einen Tagessold.

    Der folgende Brief nach Oberzerekwe in Böhmen enthält nur die österreichische Taxe

    von 14 Kr.CM, jedoch keinen sächsischen Tax- oder Portofreiheitsvermerk.

    Das Rätsel wird wie so oft durch die Siegelseite gelöst. Sie enthält das Siegel des Wettinischen Königshauses. Demnach war der Brief bis zur Grenze portofrei. Auf Portofreiheitsmerke verzichtete man offenbar in Kenntnis der Tatsache, daß sich die Österreichische Post dafür ohnehin nicht interessierte.

    Während die Beförderungs- und Procuragebühren für Postvorschußbriefe seitens der sächsischen Post schon früh klar geregelt waren, unterblieb das bei den Bestellgebühren. Die Beförderung dieser Briefe erfolgte zwar durch die Fahrpost, die Gebühren richteten sich jedoch nach der Brieftaxe.

    Bei deisem Brief wurden für den Postvorschußbetrag von 7 Thalern und 19 1/2 Neugroschen pro angefangenen Thaler 1/2 Neugroschen, somit 4 Neugroschen erhoben. Die Beförderungsgebühr für den einfachen Brief betrug 1 Ngr., woraus sich die mit Blaustift vermerkte Summe von 234 5/10 Ngr. ergab. Der üblicherweise siegelseitig zu vermerkende Botenlohn wurde frontseitig obenmit schwarzer Tinte als "Porto und Botenlohn" in der Gesamtsumme incl. Procuragebühr von 5 Ngr. 3 Pfg. "versteckt".

    Mit Postverordnung Nr. 2135 v. 20.6.1861 wurde die vom Postverein neu eingeführte Taxverrechnungsregelung und ihre Darstellung auf den Briefen auch für interne sächsische Postvorschußsendungen eingeführt. Für die Darstellung auf den Briefen ging es im Wesentlichen darum, den einzuziehenden Betrag von den Gebühren für die postalischen Leistungen getrennt auszuweisen.

    Für den einzuziehenden Betrag von 36 5/10 Ngr. wurden 2 x 1/2 Ngr. Procuragebühr fällig und für den einfach schweren Brief in den 1. sächsischen Rayon 1/2 Ngr., in Summe also 28 Ngr. resp. 1 Thaler und 8 Neugroschen. Dieser Summe wurde in der völlig unüblichen und unzulässigen Farbe Grün noch 1/2 Ngr. hinzugefügt. Dabei handelte es sich vemutlich um das Bestellgeld, das es allerdings in dieser Höhe nicht gab. Üblich waren 3 oder 6 Pfg.

    Ein Bleistiftvermerk über 1 Thaler 8. 3., der dazu passen würde, findet sich auch auf dem Brief.

    Es wäre interessant, weitere Postvorschußbriefe dieser Art zu sehen, um festzustellen, welche Bestellgeldhöhe sich "durchgesetzt" hatte.