Hallo Zockerpeppi,
Gemäß Art. 3 UPU-Vertrag betrug das Porto für unfrankierte Briefe das Doppelte desjenigen Portosatzes, welcher im Bestimmungslande für frankierte Briefe erhoben wird. Das wären in dem w.o. gezeigten Fall 25 Centimes gewesen.
Nach Artikel 6 UPU-Vertrag werden unfrankierte oder ungenügend frankierte Gegenstände wie unfrankierte Briefe taxiert, nach Abzug des Werts der etwa verwendeten Freimarken oder Freikuverts.
Die bereits verklebten 10 Pfennige wurden also mit 12 1/2 Centimes angerechnet, um dem bereits erwähnten doppelten (Straf-)Portosatz erhöht, d.h. dem Empfänger insgesamt 25 Centimes angelastet.
Einen vergleichbaren Beleg darf nun auch der Pälzer aus der Pfalz zeigen. Der hier in Blaustift notierte Taxfehlbetrag von 10 Pf = 12 1/2 Centimes wurde durch die in Frankreich entsprechend zu verwendenden Portomarken überklebt.