Beiträge von Oldy01

    Eine schöne Ergänzung zu dem Thema liefert ein Brief aus der 232.Rauhut&Kruschel-Auktion (Los 3025).

    Wiederum ein Brief aus Oldenburg in die Schweiz von April 1850. Die von Ralph aufgeführten Laufwege und Taxen werden mit diesem Brief nochmals bestätigt. Außerdem kann mit dem Brief der zusätzlich von Bremen kassierte „Groschen“ erklärt werden. Im Einzelnen:

    1. Strecke Oldenburg – Bremen ist mit 4 Grote (rote Tinte links oben) taxiert.
    2. Die 4 Grote wurden beim StPA/Preuss. PA in Bremen in 1 ¾ SGr umgerechnet (blaue Taxe daneben).
    3. Anders als beim vorherigen Brief sind jetzt weitere 3 Grote unter dem Bruchstrich in Blau notiert. Beim oberen Brief war es 1 Groschen, bzw. genauer gesagt 1 Gutegroschen (hannoversche Währung). Laut preußischem Circular Nr. 48,226 vom 28.09.1844 ist für den Transit über hannoversches Gebiet 1 Ggr. = 1 ¼ Sgr = 3 Grote zu berechnen.
    4. Die insgesamt 7 Grote entsprachen 10 Kreuzer.
    5. Der Transit durch die preußische Post bis Baden kostete 3 Sgr., die auf 10 Kreuzer reduziert wurden, was in Summe 20 Kreuzer machte. Diese sind in der Briefmitte ausgewiesen.
    6. Die beim ersten Brief falsch interpretierte Summe von 11 statt 21 Kreuzer wurde bei diesem Brief nun richtig gelesen. Mit dem Porto von Baden bis Basel = 12 Kreuzer kamen in Summe 32 Kreuzer heraus.
    7. Basel – Bern machte noch einmal 6 Kreuzer, so dass als Gesamtsumme 38 Kreuzer zu zahlen waren. Diese sind in Rot links unten notiert.

    Danke nochmals an Ralph, der mit seiner Vorlage die Interpretation dieses Briefes ermöglichte.

    Hallo Ralph,

    Wow, ich bin "geplättet". Das ist schon genial, was Du aus dem Beleg alles "herauslesen" kannst. Ganz herzlichen Dank für die Beschreibung.

    Jetzt hätte ich noch eine Nachfrage: Mit Oldenburg-Bremen habe ich mich schon länger beschäftigt und nach den mir bekannten Verträgen hat Oldenburg an Bremen für die "Spedition, Distribution und Colleation" eine jährliche Pauschalsumme gezahlt. Deswegen irritiert mich der zusätzliche SGr, den Bremen berechnet hat. Gibt es darüber Quellen, auf welcher Grundlage dieser erhoben wurde? Oder könnte das vielleicht die Transitgebühr über das hannoversche Gebiet sein?

    Dankeschön vorab für die Hilfe!

    Viele Grüße Jörg

    Zum Thema Oldenburg-Schweiz hätte ich auch noch eine Nuss zu knacken: Ein Portobrief aus Oldenburg nach Bern und dort weitergeleitet zum "Schweizer Hof" in Luzern aus dem Jahr 1850. Links oben die rote "4" sind die 4 Grote von Oldenburg bis Bremen. Dort übernahm die Preußische Post. Aber dann hört es bei mir auf. Könnte ich hier auch eine Hilfe bekommen, wie es bei diesem Brief ab Bremen weiterging?

    Herzlichen Dank vorab!

    Viele Grüße Jörg

     

    zu diesem Thema hätte ich eine Frage. Bei dem hier abgebildeten Brief von Burhave nach Bremen vom 19.04.1867 ist die Rückseite besonders interessant. Dort ist der Durchgangsstempel von Abbehausen und die Stempel von Bremerhaven und Bremen zu sehen. Insofern ist der Brief wahrscheinlich mit einem Dampfboot befördert worden. Bekannt sind mir aus dem Old. Staatskalender die Anlagestellen: Elsfleth, Vegesack, Brake, Bremerhaven, Bremen. Zusätzlich wurde später noch eine Fähre von Tettensersiel nach Bremerhaven in Betrieb genommen, aber ob die auch eine Postbeförderung vornahm, ist mir nicht bekannt.

    Insofern "schwimme" ich noch, wie die tatsächliche Beförderungsstrecke dieses Briefes aussah. Kann jemand helfen?

    Vielen Dank ...Jörg

    Da stimme ich überein. Die 9 Kreuzer waren für die Strecke München-Bremen anerkannt. Offen war also nur die Strecke Bremen-Oldenburg. Die "3" sind ziemlich sicher 3 Grote. Oldenburg bediente die Strecke ab Bremen in das Herzogtum. Insofern wird Oldenburg für diese Dienstleistung beim Empfänger die 3 Grote kassiert haben.

    Offen ist nur, warum 3 Grote und nicht 5 Grote?

    Wie bereits erwähnt, könnte eine individuelle Vereinbarung die Grundlage sein, in der die Strecke von Bremen zu allen Oldenburger Orten pauschal mit 3 Grote berechnet wurde, analog den Verträgen mit England/Frankreich.

    Der Brief ist wirklich ein Rätsel. Eigentlich hätte die Strecke Bremen – Lohne 5 Grote gekostet. Die damalige Ausführung von Christian „vorweggenommene Portogebühr“ des DÖPV überzeugt mich nicht wirklich. Die Strecke HB-Lohne wurde ja nach dem Inlandstarif von Oldenburg abgerechnet und der hatte mit dem DÖPV eigentlich nichts zu tun.

    Der neue Inlandtarif wurde am 07.01.1852 bekanntgegeben und trat zum 15.01.1852 in Kraft. Also warum sollte ein Postler im November 1851 davon Wissen, bzw. diesen sogar schon anwenden?

    Ein Irrtum des Postbeamten schließe ich auch aus, da die Taxe 2x auf dem Brief ausgewiesen ist von zwei versch. Poststellen.

    Ich vermute, dass es eine Vereinbarung oder einen Postvertrag mit Bayern gab. Oldenburg hatte in bescheidenem Umfang Postverträge geschlossen. Bekannt ist:

    1. Postvertrag mit England ab 01.01.1843, worin das Porto für alle Orte im Herzogtum Oldenburg pauschal mit 2 Grote Gold festgelegt wurde.
    2. In 1848 muss es einen Postvertrag mit Frankreich gegeben haben. Während man davor die Briefe über das T&T-Postamt in Bremen routete und die Strecke der oldenburgischen Orte bis Bremen nach der Inlandstaxe von 1831 berechnete, änderte sich das ab 1848. Jetzt wurden diese Briefe an das Preußische Postamt in Bremen übergeben und für alle oldenburgischen Orte wurden pauschal 3 Grote (= 1 ¼ Sgr) berechnet.

    Ich könnte mir eine ähnliche Vereinbarung für Bayern vorstellen. Ich kenne sie aber nicht.

    Sorry, eine wirkliche Hilfe ist das natürlich auch nicht ....

    Für den von Ohrt beschriebenen Vorgang, bei dem Briefe in Bremen in falschen Briefkästen landeten, kann ich hier 2 Beispiele zeigen:

    Dieser Porto-Brief aus dem Jahr 1853 wurde irrtümlich in den Hannoverschen Briefkasten in Bremen eingeworfen (siehe blauen Eingangsstempel 7/1). Das hannoversche Postamt in Bremen leitete den Brief zuständigkeitshalber dem Stadtpostamt zu (siehe schwarzen Stempel des StPA vom 8/1). Dieses taxierte den Brief nach der oldenburgischen Inlandstaxe zu 2 2/5 Grote (siehe roten Taxvermerk oben links), die der Empfänger in Cloppenburg zu zahlen hatte. Die falsche Briefkasten-Nutzung hatte außer einem Tag Verzögerung keine Auswirkungen.

    Der mit einer Hannovermarke frankierte Brief wurde im August 1859 irrtümlich in den Hannoverschen Briefkasten in Bremen eingeworfen. Das hannoversche Postamt in Bremen leitete den Brief an das Stadtpostamt weiter (siehe schwarzen Stempel des StPA vom 23/8). Da von Bremen nach Oldenburg die Oldenburger Taxe galt, war die Hannovermarke nicht gültig. Man vermerkte unter der Marke „ungültig“, strich den Frankovermerk durch und taxierte den Brief mit 1 Groschen. Diese hatte der Empfänger in Jever bei Erhalt des Briefes zu zahlen.

    ein paar interessante Stücke kann ich noch beisteuern:

    Nach § 44 der geänderten Oldenburger Inlandstaxe von 1856 durften Briefe mit durchstrichenem Francovermerk nicht angenommen werden. Wird so ein Brief im Briefkasten vorgefunden, so ist die Ungültigkeit des durchstrichenen Franco-Vermerkes amtlich zu attestieren. Hier ist nun so ein seltener Fall zu sehen: Der „Frei-Vermerk“ ist durchgestrichen. Der Postspediteur Oltmann hat darunter „nicht vergütet“ notiert und mit dem AHLHORN-Stempel amtlich attestiert. Zudem hat er das zu erhebende Porto von 1 SGr (roter Strich = 1 SGr) notiert. In Oldenburg wurde der 1 SGr auf 2 2/5 Grote (siehe Bleistift-Notiz) umgerechnet und vom Empfänger kassiert.

    Besser kann man m.E. diese Vorschrift nicht dokumentieren!


    Hier ein Ganzsachenumschlag (Mi-Nr. U2) aus Döhlen in Ahlhorn aufgegeben. Ganzsachen schienen in Ahlhorn nicht sonderlich beliebt gewesen zu sein, da derzeit nur dieses eine Exemplar bekannt ist.

    Aus der Zeit des NDP gibt es auch noch interessante Stücke:

    Bis Ende 1869 hatte die Kirche das Privileg der Portofreiheit. Ab dem 01.01.1870 wurde dieses, bis auf wenige Ausnahmen, abgeschafft. Auch die Kirche musste nun für ihre Dienstpost bezahlen. Allerdings wurden für bestimmte Behörden (auch Kirchen) spezielle Dienstmarken ausgegeben. Der obige Brief ist solch ein Fall:

    Pastor Barelmann bestätigte auf dem Brief vom 03.02.1870 links unten, dass es sich um eine „portopflichtige Dienstsache“ handelte. Daher wurde der Brief mit einer Dienstmarke zu 1 Groschen frankiert.


    Hier ein Paketbegleitbrief für ein Wertpaket aus Ahlhorn vom 02.04.1871. Das Porto betrug 4 Groschen + 7 Groschen Assekuranzgebühr, insgesamt also 11 Groschen, die unten links in rot ausgewiesen sind.

    Aus der gleichen Korrespondenz ein weiterer Paketbegleitbrief vom 01.06. 1871. Das Porto für das Paket betrug 3 3/4 Gr. + Assekuranzgebühr von 5 Groschen. Interessant ist zudem der leere Paketaufkleber, in dem handschriftlich "aus Ahlhorn" eingetragen wurde.


    Der Stempel AHLHORN wurde zudem noch in der Zeit des Deutschen Reiches verwendet.

    Hier ein Brief vom 26.09.1872, frankiert mit einer Marke zu 1 Groschen (Mi-Nr. 4).


    Der Brief wurde in Amelhausen geschrieben und zur Post in Ahlhorn eingeliefert. Frankiert ist der Brief mit einer Mi-Nr. 19.


    Zuletzt noch der Stempel auf einer Mi-Nr. 33. Der Stempel wurde im Februar 1877 eingezogen. Zeitgleich gab es dann den neuen Einkreisstempel.

    Hallo Bernd,

    Deine Argumentation hat natürlich auch was für sich. Vielleicht macht es Sinn, das Stück (mit dem Foto vom Urzustand) Herrn Stegmüller zur Prüfung vorzulegen.

    Mit Deinem letzten Satz:

    Ich finde es spannend, mir die Oldenburg-Philatelie genauer anzusehen. Und wie Du auch meinen Beiträgen entnehmen kannst, sind hier auch heute noch einige Kuriositäten, Farben und Besonderheiten zu entdecken. Und man entdeckt auch heute noch immer wieder mal etwas Neues.

    hast Du absolut recht und es ist toll, wie umfangreich Deine Berichte zu den einzelnen Postorten sind. Das ist eine super Werbung für die Oldenburg-Philatelie. Vielen Dank dafür.

    Ich weiß nicht, ob Du Mitglied in der ArGe Oldenburg bist. Dort werden immer engagierte Sammler gesucht, die auch mal etwas aus Ihrem Fundus vorstellen. Wenn Du also Lust hast .... ;)

    Viele Grüße

    Jörg

    Ok, so ganz beweisen lassen sich beide Ansichten nicht. Was mich einfach stutzig macht ist folgendes:

    1. Aus Oldenburg kennt man derzeit nur 2 frankierte Drucksachen der 2. Gewichtsstufe und ein Streifband der 4. Gewichtsstufe. Das letzte wurde bei Köhler für 90.000,- Euro versteigert. Und jetzt soll der gleiche Auktionator ein Streifband der 6. Gewichtsstufe in einem Sammellos packen, obwohl Sander dies ausführlich beschrieben hat?
    2. Das Sammellos kam dann auf der 128. Württemberg-Auktion (Los 4427) zum Verkauf. Der Auktionator, Joachim Erhardt, ist ein ausgewiesener Altdeutschland-Kenner. Ausgerechnet er soll dann den Bleistift-Vermerk wegradiert haben, um eine „Granate“ anschließend für 500,-€ Ausruf zu versteigern? Vielleicht lohnt sich einmal bei Herrn Erhardt nachzufragen, warum der Bleistift-Vermerk wegradiert wurde.
    3. Die meisten Oldenburger Streifbänder sind entweder kreuzweise gesetzt, damit der Inhalt nicht herausfällt oder die Marke ist über das Streifband hinaus auf den Inhalt geklebt, um das herausrutschen zu verhindern. Alle diese Streifbänder sind rückseitig geklebt und nicht gesiegelt. Auch das spricht eher für einen Brief als für eine Drucksache.
    4. Wenn man im Staatsarchiv Oldenburg sich die Akten aus der damaligen Zeit ansieht, dann sind 99% handschriftlich verfasst. Sie konnten daher nicht über den Drucksachentarif verschickt werden. Daher spricht m.E. der Vermerk "Acten" eher für einen schweren Brief als für eine Drucksache.

    Insofern bleibe ich skeptisch. Ich möchte aber das Stück nicht „schlechtreden“, es ist sicherlich ein schönes philatelistisches Stück von Abbehausen.

    Übrigens, die Angabe zur Portostufe von Kreuzbandsendungen ab 1854 ist nicht richtig. Kreuzbandsendungen waren schon in der Taxordnung von Januar 1852 beschrieben (Artikel 11), nur die Frankierung mit Marken war erst ab 1855 möglich.

    Viele Grüße Jörg

    Hallo Oldenburg-Sammler,

    der Brief mit dem radierten Gewichtsvermerk "5 1/2 Loth" ist m.E. ein normaler doppeltschwerer Brief gewesen. Bei Akten, die als Drucksache verschickt worden sind, hat man normalerweise ein Streifband verwendet. Hier liegt aber ein Brief vor und daher gehe ich davon aus, dass der Bleistift-Vermerk nachträglich angebracht und nach einer Prüfung wieder entfernt wurde.

    Viele Grüße

    Jörg

    Es gibt noch ein Pendant zum Brief an Pastor Wulf in Lastrup: Abgesandt in Vechta am 31.12.1867 (letzter Tag der Oldenburger Posthoheit), über Ahlhorn - Cloppenburg, traf er am 01.01.1868 (Ersttag des Norddeutschen Postbezirks) in Lastrup ein. Der Postbeamte in Cloppenburg hat zunächst ein falsches Datum im Stempel eingesetzt (01.12.) Er bemerkte jedoch seinen Irrtum und korrigierte dann auf den 01.01. Mit der Marke zu 1 Groschen (Mi-Nr. 17B) ist der Brief tarifgerecht frankiert.

     

    Eine kleine Ergänzung kann ich noch zu Hooksiel zeigen. Es gibt aus 1861 einen Brief, der statt des Stempels eine handschriftliche Aufgabe besitzt. Über die Ursache kann man nur spekulieren. Vielleicht gab es eine Stempelreparatur? Jedenfalls ein interessanter Brief der 2. Gewichtsstufe und mit 2 Groschen richtig taxiert.

     

    Hallo Theo,

    die rote 10 sind 10 Grote, die der Empfänger in Oldenburg zahlte. Das war das übliche Porto von Hamburg nach Oldenburg.
    Viele Grüße 🙋🏻‍♂️

    super, vielen Dank! :):thumbup:

    Jetzt machen auch die "10" einen Sinn: Nach der Oldenburger-Taxordnung von 1831 kostete ein einfacher Brief von Bremen nach Jever 7 Grote; ein Reco-Brief einfaches Briefporto mehr - also insgesamt 14 Grote. Oldenburg bekam von T&T aber nur 10 Grote vergütet (daher die 10 neben dem "frei"-Vermerk) und kassierte vom Empfänger die fehlenden 4 Grote, was mit roter Tinte in der Mitte des Briefes vermerkt ist.