Beiträge von Kontrollratjunkie

    In diesem neuen Thema möchte ich gerne Abstempelungen der Poststellen II zeigen.
    Diese Poststellen wurden in Orten an Landkraftpostlinien und Kraftpostlinien, vereinzelt auch an Eisenbahnstrecken eingerichtet und einem Leitpostamt zugeteilt. Bestimmte Dienststunden wurden nicht festgesetzt. Die Poststellen II mussten aber vor und nach Ankunft der Post eine angemessene Zeit geöffnet sein.
    Poststellen II führten, wenn sie durch ein Leitpostamt versorgt wurden, als amtliche Bezeichnung neben ihrem Namen den Namen ihres Leitpostamtes mit dem voranstehenden Zusatz „über“ (z. B. „Lohsdorf über Bad Schandau 2“). Die übrigen Poststellen II erhielten einen anderen Zusatz, durch den ihre Lage gekennzeichnet wurde.
    Mit dem Leitpostamt erfolgte eine taggenaue Abrechnung. Die Poststellen II gaben Wertzeichen und Formblätter ab, es erfolgte die Annahme von Sendungen aller Art, auch von Zeitungsbestellungen, die Briefkastenleerung, die Absendung der eingelieferten Postsendungen, die Zustellung der eingegangenen Sendungen im Ort und in dem der Poststelle II zugeteilten Landzustellbereich, die Aushändigung von Sendungen an Abholer, die Erhebung von Wechselprotesten, die Auszahlung von Renten, die Einziehung von Rundfunkgebühren, die Annahme von Fernsprechgebühren, Aufnahme und Zustellung von Telegrammen, die Bedienung der öffentlichen Sprechzelle und die Verrechnung der für die Postkasse erhobenen Beträge. Die Poststellen II Land nahmen ferner Anträge auf Teilnahme am Postsparkassendienst und Einlagen entgegen und leisten Rückzahlungen.

    Die Poststellen II führten Gummistempel mit ihrer amtlichen Bezeichnung zum Nachweis der Aufgabe der Sendungen und ihrer anderen Tätigkeiten, die jedoch nicht zum Entwerten von Postwertzeichen benutzt werden durften. Die Entwertung der Frankatur der in der Poststelle II aufgegebenen Sendungen erfolgte beim zuständigen Leitpostamt.

    Für die Dienstabwicklung galt die „Dienstanweisung für Poststellen II Land“. Der Posthalter hatte in der Regel den Dienst selbst zu versehen, er konnte sich aber unter eigener Verantwortlichkeit durch geeignete Personen vertreten lassen, sofern diese Personen vom zuständigen Leitpostamt als Vertreter zugelassen waren.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand en paar Belege zeigen könnte.

    Gruß
    Rüdiger

    Portorichtiger Fernbrief um den 20.07.1945 herum von Werdau in Sachsen nach Dresden mit der Aufbrauchsverwendung zweier Werte der Dauerserie Hitler, Nr. 785 b (Nr. AP 785 b I). Die Abstempelung des Beleges erfolgte erst im Zielpostamt Dresden Altstadt 27 am 24.07.1945.
    Wie im Befund vermerkt, hat man die Entwertung in Werdau offenbar vergessen. Das war jedoch ein Problem, da die Gültigkeit der Schwärzungen in der RPD Chemnitz vom 12.05.1945 - 08.08.1945 dauerte, in der OPD Dresden aber lediglich von 23.05.1945 - 20.06.1945. Das bedeutet, dass nach Tageslage im Zielpostamt Dresden keine postgültige Frankatur verklebt wurde. Es blieb also nichts anderes übrig, als den Brief mit Nachgebühr zu taxieren. Immerhin hat man auf das Strafporto von weiteren 6 Rpf verzichtet und nur das eigentlich fällige Porto von 12 Rpf nacherhoben.

    Portorichtiger Fernbrief (Dienstbrief) des Landrates des Kreises Zwickau vom 27.07.1945 nach Leipzig mit der Aufbrauchsverwendung zweier Werte der Dauerserie Hitler, Nr. 785 a. Die Abstempelung erfolgte im Zeitraum der Gültigkeit der Schwärzungen in der RPD Chemnitz am 27.07.1945 vom Postamt Zwickau (Sachs) 2 mit dem Kb. "d", Nr. AP 785 a I. Interessanterweise weist der Beleg auch eine Unkenntlichmachung des Dienstsiegels des Kreises auf, es liegt also sozusagen eine "Doppelschwärzung" vor.

    Der Beleg ist geprüft Dr. Penning BPP.

    Hallo Michael,

    diese Versuchsdrucke werden nur als Randstücke attestiert, da die Unterscheidung nur anhand der Randbedruckung eindeutig ist. Es werden auf Auktionen des öfteren auch waagerechte Paare oder andere Einheiten angeboten, bei denen dann ein Vielfaches des Wertes behauptet wird. Aber es zählen nur die Werte vom Bogenrand.

    Beste Grüße
    Rüdiger

    Dann möchte ich noch den zweiten Wert der Versuchsdrucke von der OPD Halle für die Provinz Sachsen, die Nr. 86, ergänzen.
    Auch diese Einheit aus der Bogenecke mit der Darstellung beider abweichender Randbedruckungen könnte ein Unikat sein. Ich vermute auch hier, dass die rückseitige Haftspur von der Befestigung des Bogens im Vorlagebuch der Druckerei stammt, eine Falzstelle ist es jedenfalls nicht.

    Wegen der zusätzlichen Informationen zeige ich auch hier noch das zu dieser Einheit gehörende Attest.

    Da es sich bei diesem schönen Forum um ein Postgeschichte-Forum handelt, will ich Euch auch nicht mit zu vielen reinen Markenthemen langweilen und hiermit noch ein Belegethema eröffnen.
    Hier möchte ich versuchen, ein paar Belege mit Barfrankatur "Gebühr bezahlt" zu zeigen. Diese Barfrankaturen waren seitens der OPD bei Markenmangel und anderen Schwierigkeiten vorgeschrieben, kommen aber noch bis zum Ende der vierziger Jahre vor.
    Die ersten derartigen Maßnahmen findet man nach Kriegsende ab Wiederaufnahme des Briefverkehrs neben den Sächsischen Schwärzungen im Bereich der OPD Dresden ab 23.05.1945. Nach Ende des Gebrauchs der Schwärzungen ab 21.06.1945 musste die Praxis der Barfrankatur bis zur Ausgabe der ersten regulären Postwertzeichen, der ersten Dresdner Ausgabe ab 28.06.1945, aus Mangel an Wertzeichen alleine angewendet werden. Aber auch nach Ausgabe der Briefmarken wurden noch weiterhin Barfrankaturen eingesetzt.

    Zuerst kann ich eine solche Barfrankatur auf einem Fernbrief von Dresden nach Radebeul zeigen. Die Abstempelung erfolgte im Postamt Dresden Altstadt 1 mit dem Kb. "ll" am 27.09.1945.
    Die Katalogbezeichnung dieser Variante lautet Nr. 2 a, Langstempel ohne Umrandung, zweizeilig.

    Hallo Totalo,

    m.E. handelt es sich um einen Beleg des LZ 17 "Sachsen" von einer der vielen Fahrten zu Ausbildungszwecken, die oftmals nach Leipzig führten. Nach Sieger berührten alleine 1914 38 der ab Mitte April erfassten 44 Fahrten dieses Zeppelins die Stadt Leipzig. Vorher wurde in diesem Jahr auf diversen Fahrten Hamburg angefahren. Sieger listet solche Belege mit Bordpoststempel, aber ohne Bordstempel unter Nr. 8.
    Nach Michel handelt es sich um die Nr. 17 B e mit den gleichen Merkmalen.

    Daten zu Start, Abwurf oder Landung habe ich nicht finden können, vielleicht liegt so etwas aufgrund der vielen Fahrten auch gar nicht vor. Jedenfalls besteht wohl auch die Möglichkeit, dass noch weitere Fahrten durchgeführt wurden, von denen keine Post bekannt ist.

    Gruß
    Rüdiger

    Hier kann ich die Versuchsdrucke von der OPD Halle der Nr. 85 für die Provinz Sachsen vorstellen. Die Identifizierung dieser Seltenheiten ist nicht ganz einfach. Sie wurden in etwas dunkleren Farben gedruckt. Es wurde allerdings dasselbe Papier und dieselbe Gummierung benutzt wie für die Schalterauflage. Klar unterscheidbar sind jedoch die Randstücke. Bei den Versuchsdrucken finden sich stehende Summenzähler (Schalterauflage liegende Summenzähler) und ein unbedruckter rechter Bogenrand (Schalterauflage Bogenrand mit Summenzähler), Nr. 85 w VI.

    Möglicherweise wurde nur jeweils ein Bogen dieser Versuchsdrucke hergestellt. Damit wäre das Eckpaar mit der Darstellung beider abweichender Randbedruckungen ein Unikat. Ich vermute auch, dass die rückseitige Haftspur von der Befestigung des Bogens im Vorlagebuch der Druckerei stammt, eine Falzstelle ist es jedenfalls nicht.

    Wegen der zusätzlichen Informationen zeige ich auch noch das zu dieser Einheit gehörende Attest.

    Hallo Bernd,

    leider kenne ich auch keine Gebührenanordnung zu der Bestellgebühr. Gibt es dazu vielleicht Hinweise in der Allgemeinen Dienstanweisung (ADA) ? Diese Anweisung der ehemaligen Deutschen Reichspost wurde nach Ende des Krieges auch über den 09.05.1945 hinaus weiter angewendet. Ich könnte mir vorstellen, dass es dazu auch Regelungen gab.
    Vielleicht kann eine der philatelistischen Bibliotheken weiter helfen.

    Gruß
    Rüdiger

    Ein sehr spezielles Thema bei den Ausgaben Ostsachsens betrifft die Doppeltrennungen.
    Die Wertstufe zu 6 Rpf der ersten Dresdner Ausgabe (Nr. 43) wurde zur Erleichterung des Schalterbetriebes auch mit amtlicher Linientrennung in Form von Durchstichen L 13 - 13 1/2 (Nr. 43 B I) und L 10 (Nr. 43 B II) versehen. Zu den einzelnen Postämtern wurden die Bogen dann als geschnittene und durchstochene Varianten ausgeliefert.

    Der Oberpostmeister Rank des Postamtes Coswig hatte allerdings bereits entschieden, die an das Postamt gelieferten Bogen auf eigene Initiative und zur Erleichterung der Arbeit des Schalterpersonals mit einer Linienzähnung zu versehen. Dazu wurden insgesamt drei Druckereien in Coswig und Weinböhla mit dieser Arbeit beauftragt. Dadurch entstanden die bekannten drei Coswig-Linienzähnungen D I, D II und D III. Die Marken dieser Ausgaben könnte ich noch gesondert in eigenen Themen vorstellen.
    Bei der Belieferung dieser drei Druckereien gelangte allerdings unbeabsichtigt auch je ein Bogen mit den Durchstichen L 13 - 13 1/2 und L 10 in den Lieferumfang. Dadurch entstanden Doppeltrennungen, die voll frankaturgültig waren und auch über die Postschalter verkauft worden sind.
    Die gezeigte Marke in b - Farbe "schwarzblaugrün" ist mit den Trennungen amtlicher Liniendurchstich L 10 und Postmeistertrennung Coswig D II (Linienzähnung 11) versehen worden. Die Erkennbarkeit der Doppeltrennungen ist unterschiedlich ausgeprägt, vor allem dann schwierig, wenn sich die Trennungen überlappen. Am vorliegenden Stück ist diese Besonderheit aber am linken Markenrand und am Markenunterrand sehr gut erkennbar, Nr. 43 B II b / D II. (Attest Ströh BPP)


    Von Bedeutung ist meiner Meinung nach auf der Karte der "Gebühr bezahlt"-Stempel in rot, von dem leider nur zwei Buchstab en zu erkennen sind. Die Hitler-Marke befand sich meiner Meinung nach bereits auf der Karte, die wegen des allgemeinen Mangels trotzdem verwendet wurde.

    Beste Grüße
    Jürgen

    Hallo Jürgen,

    herzlichen Dank für den Hinweis. Das kommt dabei heraus, wenn man uralte Beschreibungen nicht mehr kontrolliert. Vermutlich habe ich mich seinerzeit zu sehr auf den historischen Kontext gestürzt und die OPD`en schlicht verwechselt. Deine Interpretation klingt schlüssig und es wird vermutlich auch so gewesen sein.
    Andererseits könnte die Karte auch durchgeschlüpft sein. Oder sie wurde bewußt noch mit dieser Marke verwendet, dann die passende Portostufe für Ortspostkarten zu 5 Rpf aus der ersten Dresdner Ausgabe erschien erst zwei Tage später am 06.07.1945.

    Beste Grüße
    Rüdiger

    Als ersten Beleg zeige ich eine portorichtige Ortspostkarte eines Fuhrunternehmers aus Dresden vom 04.07.1945 mit der Aufbrauchsverwendung eines Wertes der Dauerserie Hitler, Nr. 784.
    Die Abstempelung erfolgte im Zeitraum der Gültigkeit der Schwärzungen in der OPD Dresden am 04.07.1945 vom Postamt Dresden N 8 mit dem Kb. "d", Nr. AP 784 II.

    Die Postkarte weist einmal mehr einen Text auf, der die seinerzeitigen Umstände nach den verheerenden Luftangriffen vom Februar 1945 in Erinnerung ruft. Immerhin wird hier "nur" die Vernichtung von Sachwerten bescheinigt.

    In diesem neuen Thema sollen Belege der Aufbrauchsprovisorien, der sogenannten Sächsischen Schwärzungen gezeigt werden. Nach der teilweisen kriegsbedingten Einstellung des Postverkehrs erfolgte die Wiederaufnahme im Bereich der OPD Dresden am 23.05.1945, während im Bereich der RPD Leipzig der Postverkehr meist gar nicht unterbrochen war.
    Natürlich waren nach der sowjetischen Besetzung Frankaturen mit Marken der Reichspost des Dritten Reiches nicht mehr zulässig. Da jedoch anfangs noch keine neuen Marken vorlagen, wurde durch Verfügungen geregelt, dass die bisherigen Postwertzeichen weiter benutzt werden konnten, wenn die Kopfbilder und / oder die nationalsozialistischen Symbole unkenntlich gemacht (geschwärzt) werden. Die Wertangabe auf den Marken sollte aber lesbar bleiben.
    Diese Unkenntlichmachungen sollten im Postamt bereits vor dem Verkauf der Marken an das Publikum vorgenommen werden. Bereits in Händen der Postkunden befindliche Marken mussten vor ihrer Verwendung selber unkenntlich gemacht werden. Dadurch ergab sich ein reiches Spektrum an Maßnahmen, da die Art und Weise der Behandlung der Marken nicht vorgeschrieben war. So gibt es Überstempelungen mit verschiedenen Stempelarten, Übermalungen, Überklebungen und sogar Schwärzungen mit Fingerabdrücken. Das konnte sehr interessante Formen annehmen und wurde manchmal auch vergessen, nachgeholt oder sonstwie postamtlich behandelt. Wir werden im Laufe dieses Themas sicher viele Spielarten sehen können.
    Theoretisch konnten alle zum Zeitpunkt des Kriegsendes im Dritten Reich postgültigen Marken in dieser Art und Weise aufgebraucht werden. In der Katalogisierung tauchen aber bei weitem nicht alle Marken auf. Am häufigsten sind die Marken der Dauerserie Hitler und auch die Marken der Dauerserie Hindenburg mit Wasserzeichen 4 (Hakenkreuze). Frankaturen mit Sondermarken sind bekannt, solche mit Dienstmarken sind kleine Raritäten.
    Kurz zur Katalogisierung bei Michel. Die Schwärzungsbelege werden mit der normalen Nummer bezeichnet, dazu die vorangestellten Buchstaben “AP“ für Aufbrauchsprovisorium. Dabei steht „AP I“ für die RPD Chemnitz, „AP II“ für die OPD Dresden und „AP III“ für die RPD / OPD Leipzig.

    Die Verwendungszeit dieser Provisorien wurde für die OPD Dresden mit 23.05.1945 - 20.06.1945 festgelegt, für die RPD Chemnitz und die RPD / OPD Leipzig mit 12.05.1945 - 08.08.1945.

    Diese Provisorien werden oft auch gefälscht, daher ist es ratsam, im Zweifel die Dienste der Prüfer des BPP in Anspruch zu nehmen. Derzeit sind die Herren Marcell Brett und Dr. Hans-Karl Penning zuständig. Die Anschriften finden sich in jedem Michelkatalog und auf der Homepage des BPP.

    Zu Schluß noch ein Hnweis auf hervorragende Literatur zu diesem Thema. Eine erschöpfende Darstellung findet der interessierte Sammler in den beiden Bänden "Die Sächsischen Schwärzungen 1945" Band 1 (Postgeschichte) und Band 2 (Katalog) von den Herren Anderson, Bänsch, Meyer und Porsche.

    Liebes Forum,

    auch von mir die besten Wünsche für ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, sowie allen einen guten Rutsch ins neue Jahr 2013.

    Wenn ich mich derzeit auch nicht aktiv beteilige, so lese ich hier doch fast täglich und freue mich immer über die spannenden Beiträge.

    Alles Gute und schöne Tage wünscht Kontrollratjunkie