Verehrte Freunde,
solchen Vorlagen folgt man doch gerne.
„Eine richtige Versendung erfordert eine deutliche Aufschrift. Bey minder bekannten Orten, und bei solchen, deren es mehrere gleichen Namens giebt, ist es daher erforderlich, dass die Provinz, der Kreis oder die Gegend, worin solche gelegen sind, auf der Addresse vorgemerkt werde, nach Umständen kann die Beysetzung eines Flusses, oder der nächstgelegenen Postbehörde, durch welche der Brief bestellt wird, die Deutlichkeit vermehren.“
Das war ein frommer Wunsch, und gerade Behörden kamen diesen Anforderungen nicht immer im nötigen Ausmaß nach.
Verwunderlich war dies nicht. In den beiden ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts waren die für den Briefauslauf Zuständigen vieler bayerischer Ämter nicht um ihre Aufgabe zu beneiden. Der bayerische Staat war nicht nur erklecklich gewachsen, an den Rändern kamen immer noch Gebiete hinzu oder wurden wieder abgetrennt. Nachschlagewerke gab es (z. B. von Daisenberger), aber die entpuppten sich doch in vielen Fällen als unvollständig.
Nehmen wir zum Beispiel den Markt Aschbach, im Herzen des Steigerwalds im heutigen Oberfranken gelegen. Dieser Ort war, wie wir gleich sehen werden, ein schwieriger Fall. Im Daisenbergerschen Werk fand er sich nicht.
Im Dezember 1811 schrieb man in Bayreuth an das Pfarramt in Aschbach, ohne präzisierende Angaben zu machen. Jemand (der Expeditor?) ergänzte, dass Aschbach im Landgericht Stadtsteinach läge, irrte aber. Der Brief trat den Weg zurück nach Bayreuth an, wo man ihn dann richtig ins Landgericht Burgebrach adressierte. Bayreuth lag übrigens, wie Aschbach auch, im Mainkreis. Das hätte man vielleicht wissen können.
1812 war man in Bayreuth noch nicht viel klüger. Ein wenig respektvoller Expeditor notierte unter dem Ortsnamen "Wo liegt's?" und gab den Brief offenbar zur Nachadressierung zurück. Auch hier wurde der Verweis auf Burgebrach nachgetragen.
In Ansbach im Rezatkreis verkürzte man den Ortsnamen zu „Asbach“ - ohne zu sagen, wo es denn zu finden sei. Eine weitere Hand fügte hinzu "per Nbg". Vermutlich führten alle Wege nach Nürnberg, aber diese Lösung wurde offenbar verworfen, kaum dass sie niedergeschrieben war. Auch hier wurde, wieder von anderer Hand, der Verweis auf den Leitort Burgwindheim nachgetragen.
Wenn ich solche Belege finde, nehme ich sie gerne mit. Vielleicht wird ja doch mal ein Einrahmenexponat daraus.
Viele Grüße aus Erding!