Beiträge von Markus Pichl

    Hallo,

    das ist keine 7 b (Papier ohne Struktur, Zwickelplatte Stellung II) sondern eine 7 c (gegittertes Papier, Zwickelplatte Stellung I)

    383rd Auction - 8652 | Auktionshaus Heinrich Köhler

    Nicht nur Herr Schulz hatte Probleme, Marken auf gegittertem Papier zu erkennen, wenn sie auf Belegen oder Briefstücken original haften. Dabei ist die Unterscheidung ganz einfach, wenn man sich die Papierstruktur auf der Oberfläche betrachtet.

    Aber wenigstens ist 6 f richtig. Das ist doch schon einmal etwas!

    Beste Grüße

    Markus

    Hallo Jürgen (Altsax),

    ganz so einfach ist es vielleicht nicht, als wenn ein falsch gestempelter Sachsendreier mit Attest auf "echt" lautend vorliegt?

    Im Falle Köhler auf diesen Bogen eine Vorschuss ausbezahlt haben sollte, dann könnte es vielleicht noch komplizierter werden?

    Das Auktionshaus Köhler kann nicht entscheiden, ob ein Streifen aus der VI. oder der VII. Auflage vorliegt und der Eigentümer muß dem Vortrag von Oliver oder mir nicht folgen. Der Eigentümer kann auf die Erfüllung des mit Köhler geschlossenen Vertrages bestehen.

    Selbst sehe ich bereits am mir bekannten Bildmaterial keine Chance, dass dieser Bogen aus der VI. Auflage stammt.

    Beste Grüße

    Markus

    Hallo Christoph,

    nachstehend habe ich je drei von den neun Marken in Detailbildern nebeneinander gesetzt.

    In der VI. Auflage ist der Gründruck recht dunkel und trocken, teils minimal porös aufgetragen.

    In der VII. Auflage schwankt zwar die Helligkeit vom Gründruck, ist aber immer "milchig" aufgetragen. Die grüne Druckfarbe ist von hellen Stellen fleckig bis streifig durchzogen. Ob sich dies nun in einer Beimischung von Deckweiß oder im verwendeten Bindemittel begründet, kann ich im Moment nicht genau sagen. Aber dieses Phänomen werden wir bei keiner Marke entdecken, die in der VI. Auflage gedruckt wurde.

    Das macht sich dann auch unter meiner Hochleistungs-UV-Lampe (210 Watt Leistung) bemerkbar, dass der Gründruck der VII. Auflage immer ein Stück heller als der von der VII. Auflage ist.

    Die letzte Marke, welche als Detailausschnitt gezeigt ist, ist die dritte Marke in der oberen Reihe aus dem Gesamtbild. Die Jahreszahl "90" ist im Stempelabschlag noch klar auf Grund der "0" zu erkennen. Die Herren Engel und Lemberger haben diese Marke als "f" signiert. Wahrscheinlich deswegen, weil ihnen der Gründruck dunkel genug hierfür vorkam, aber sie das besagte Phänomen nicht berücksichtig haben. Diese Marke stammt von Feld 10 und zeigt zwischen "N" und "C" von "PENCE" eine kleine Verschmutzung der Druckplatte in roter Druckfarbe. Diese Verschmutzung kann ich des Weiteren auf einer von mir im Jahre 2009 eingescannten ungebrauchten Marke der VII. Auflage aufzeigen. Letztere damals zwar nur mit 400 dpi Bildauflösung aufgenommen (habe ich nachstehend mit 200% Bildgröße dargestellt), aber dennoch alles zuvor beschriebene nachvollziehbar.

    Beste Grüße

    Markus

    Hallo,

    im BPP gilt das ungeschriebene Gesetz: amtieren zwei Prüfer parallel in einem Prüfgebiet, dann kann der andere Prüfer nicht zu einem gegenteiligen Urteil gelangen, als der Prüfer zuvor.

    Ist ein gleichzeitig für das Prüfgebiet amtierender Prüfer anderer Meinung, als der andere, so muß er an den Prüfer verweisen, der die erste Prüfung vorgenommen hat.

    Weil Oliver den Bogen "nicht geprüft" hat, steht der Weg für Herrn Heitmann frei, zu einer abweichenden Beurteilung von Oliver zu gelangen.

    Beste Grüße

    Markus

    Hallo Bernd,

    es geht letztendlich um Umsatz und Profit. Notfalls kann ein Prüfer, der für sein Attest haftet, in Haftung gebracht werden. Das kann man natürlich nur, wenn man im guten Glauben ist, dass das ausgestellte Attest in der Sache fehlerfrei ist.

    Das Auktionshaus Heinrich Köhler kann hier, in dem speziellen Fall, nicht mehr im guten Glauben sein. Es kann natürlich versuchen, von Herrn Heitmann BPP ein Attest hierfür zu erhalten! Ich kann nicht ausschließen, dass Herr Heitmann hier nicht auf "18 g" sondern auf "18 f" urteilt! Seine Prüfkünste, hat Herr Heitmann auf dem Gebiet Helgoland schon mehrfach bewiesen! Dann wäre Müller bestätigt!

    Beste Grüße

    Markus

    Hallo Bernd,

    so lange der Prüfer für das von Ihm ausgestellte Attest haftet, ist das ein einwandfreies Geschäftsgebahren. Ein Auktionator kann nicht beurteilen, ob der im Attest dargestellte Sachverhalt korrekt ist oder nicht.

    Der hier diskutierte Fall, dass ein Prüfer auf einem Ihm nicht möglichen Attestformular seine Meinung niederschreibt, ist m.W. in der Geschichte des Prüfwesens einmalig. Das Auktionshaus Heinrich Köhler hätte aber erkennen müssen, dass Herr Müller kein VP- sondern seit Jahren ein VPh-Prüfer ist.

    Beste Grüße

    Markus

    Hallo Oliver,

    wie Du nun das Kind nennst, ob "Ansichtssendung" oder "offizielle Prüfsendung", ist doch vollkommen egal oder möchtest Du die Möglichkeit in Aussicht stellen, dass Du bei einer offiziellen Püfsendung auf "18 f" prüfen würdest?

    Die Art von Leuten, welche eine Sache zur "Prüfung" oder zur "Ansicht" unter der Bedingung einsenden: Bitte nur prüfen, wenn xyz dabei herausspringt - sind uns doch alle bekannt.

    Ob der Einlieferer des Schalterbogens der gleiche ist, wie der Käufer der Sammlung, das weiß natürlich nur das Auktionshaus Köhler. Ware wandert manchmal sehr schnell.

    Es wäre auch nicht branchenunüblich, wenn ein Käufer versucht seinen Einkauf aus der letzten Auktion mit einer Einlieferung in der nächsten Auktion zu verrechnen. Auch ist die Bevorschussung einer Einlieferung, auf das mögliche Ergebnis, nicht unüblich. Einer wird hier in jedem Fall den kürzeren ziehen und das sind nicht Du und auch nicht ich.

    Das Auktionshaus Köhler wird das Los mit diesem Attestformular schon der Form halber nicht weiter anbieten können. Es sei denn, Jens Müller liefert ein Attest auf einem Ihm möglichen Attestformular oder meinetwegen auf Klopapier ausgedruckt nach.

    Ein Auktionator hat mir einmal gesagt: Mir ist doch völlig egal, ob der Inhalt von dem Attest stimmt, Hauptsache ich habe das Attest und kann auf Grundlage von diesem anbieten!

    Beste Grüße

    Markus

    Hallo,

    im vorigien Beitrag war mir ein Fehler in Bezug der Auflagenhöhe der VI. Auflage passiert und die entsprechenden Passagen sind nun korrigiert.

    Zu dem Brief möchte ich noch sagen, der zart abgeschlagene Stempel datiert auf den 15. August 1888 (Ankunftsstempel einen Tag später)

    Beste Grüße

    Markus

    P.S. ich sehe gerade, wir schreiben mittlerweilen das Jahr 2024 und ich habe die Bilddatei mit 2023-02-25 bezeichnet. Ist wohl nicht mein Tag heute.

    Hallo,

    die Abverkaufszahlen sind natürlich auch hilfreich, um weiteres zur Auflagenbestimmung anhand von datierbar gebrauchten Marken nachvollziehen zu können.

    Addiert man die Zahlen so wird klar, dass die erste Auflage im III. Quartal 1879 mit 19.999 abgesetzen Exemplaren ausverkauft war. Was auch immer mit dem einen noch auf 20.000 Stück Auflagenhöhe fehlendem Exemplar geschehen sein mag?

    Die vom II. Quartal 1880 bis zum I. Quartal 1884 abgesetzten Marken addieren sich auf 68.299 Exemplare und können nur Marken der II. und III. Auflage beinhalten. 70.000 Exemplare weniger 68.299 macht einen Restbestand von 701 Exemplaren zum 31.03.1884 aus, bevor im Mai die Marken der IV. Auflage eintrafen. 701 plus 50.000 = 50.701 Exemplare, davon wurden bis einschließlich dem II. Quartal 1885 immerhin 41.379 Marken verkauft usw. usf.

    Oder anders ausgedrückt, vom II. Quartal 1876 bis zum 31.12.1886 wurden insgesamt 199.068 Marken abgesetzt, welche nur aus den ersten fünf Auflagen (= 200.000 Exemplare) stammen können. Dann traf Ende Januar 1887 mit 60.000 Exemplaren die nächste Auflage der 20 Pfg-Marke ein und von den ersten fünf Auflagen waren nur noch wenige Exemplare vorhanden.

    Als am 6. Juli 1888 die VII. Auflage erstmalig an das Postamt geliefert wurde, waren bereits rund 48.000 Exemplare der VI. Auflage verkauft. Überwiegend kommen aber im Jahre 1888 Marken der VI. Auflage vor und erst im Jahre 1889 dreht sich das Verhältnis und die Marken der VII. Auflage überwiegen im Aufkommen.

    Marken, die sich in den Händen vom Publikum befanden, können natürlich auch noch deutlich später in Verwendung gekommen sein, als zuvor am Postschalter gekauft. Jedoch ist das selten anhand von datierbaren Stempelabschlägen zu beobachten. Selbst habe ich eine Marke der IV. Auflage, welche erst im Jahre 1887 verwendet wurde (der Teilabschlag auf dieser, gibt leider keine Auskunft über den konkreten Monat)

    Ebenso wurde im Jahre 1896 in der DBZ die für damalige Verhältnisse schon recht umfangreiche Abhandlung von J.B. Moens veröffentlicht. Darin steht einiges richtiges und wichtiges, aber auch einige nicht richtig dargestellte Sachverhalte, welche durch spätere und umfangreichere Abhandlungen, wie z.B. dem Kohl-Handbuch, überholt wurden. Ferner gab es in der Zwischenzeit, bis das Kohl-Handbuch erschien, von weiteren Autoren, wie z.B. von Wülbern, Abhandlungen zu Helgoland-Marken. Die Frage, der Unterscheidung von 20 Pfg-Marken, welche aus der V. bis VII. Auflage entstammen, wurde dabei immer als schwierig und kontrovers diskutiert dargestellt, aber auch als nicht unlösbar erachtet. Im Kohl-Handbuch wurden die einzelnen Auflagen dann schon recht gut erklärt und UV-Reaktionen zu den einzelnen Auflagen angegeben. Mit viel Material, vor allem datierbaren, ist es aber mit heutigen Untersuchungsmethoden auch ohne UV-Reaktion schaffbar, die 20 Pfg-Marken in die richtige Auflage zu bestimmen. Unter UV-Licht ist es dann immer noch die Frage, wie tauglich die verwendete Lampe zur Unterscheidung auch wirklich ist und wie viel Material der Betrachter zur Verfügung hat. Es wird natürlich immer wieder die eine oder andere Marke in absolut miserabler Qualität auftauchen, bei der es dann sehr schwierig bis ggf. unmöglich wird eine Auflage zu bestimmen. Letztendlich ist es aber auch nicht zielführend, auch noch den letzten Knochen in der Auflage zu bestimmen.

    Nachstehend zeige ich, aus meinem recht umfangreichen Sortiment, einige Marken die der VI. und VII. Auflage entstammen. Aufgenommen innerhalb von einem Scan (2400 dpi Bildauflösung, nachstehend auf nur 300 dpi Bildauflösung reduziert dargestellt). Diese Marken sollen die Schwierigkeit aufzeigen, welche sich in der Trennung nach VI. und VII. Auflage ergibt.

    Wer traut sich eine Einschätzung zu, welche der Marken zur VI. und welche zur VII. Auflage gehören?

    Beste Grüße

    Markus

    Hallo,

    den nachstehende Scan habe ich soeben per email erhalten. Zu sehen sind zwei Schalterbogen 18 g, in verschiedenen Nuancen des Rotdrucks. Der im Farbton des Rotdrucks hellere Bogen zeigt sogar auch den Farbpunkt unter dem "P" von "PENCE" auf Feld 5, wie bei dem als 18 f angebotenen! Der Grün- und der Gelbdruck zeigen aber in beiden Bogen die selbigen Nuancen, wie der bei Köhler angebotene.

    Den dunkleren Bogen könnte man bestimmt noch als B-Los bei Köhler einliefern, oder nicht?

    Beste Grüße

    Markus

    Hallo,

    selbst besitze ich zwei Bogen der 18 g und zahlreiche ungebrauchte Einzelstücke sowie zahlreiche gebrauchte und zugleich datierbare Marken der 18 f und 18 g (inkl. Briefstücken und Belegen). Hinzu kommen zahlreiche gebrauchte und datierbare Marken (inkl. Briefstücken und Belegen), die mir im Laufe der Jahre vorlagen und von mir mit hoher Bildauflösung eingescannt wurden.

    Der Rotdruck mag bei dem in der Diskussion stehenden Bogen etwas intensiver sein, als üblich. Der Gelbdruck ist aber viel zu blass und der Gründruck zu hell, zeigt eine abweichende Farbsprenkelung, um eine 18 f darstellen zu können. Hinzu kommen für 18 g typische Holzeinschlüsse im Papier. Keine Marke, die vor dem 6. Juli 1888 verwendet wurde, zeigt die Farbkombination, wie sie bei dem in Diskussion stehenden Bogen anliegt. Durchaus gibt es ähnliche Marken, aber mit Stempeldatum aus 1890, die von Herrn Lemberger als 18 f signiert wurden. Aber nur weil Herr Lemberger diese so signiert hat, sind es nicht wirklich Marken der VI. Auflage.

    Tobias Huylmans habe ich angeboten, mit meinen Marken gerne im Auktionshaus vorbeizukommen. Es sind ja nur ein paar Kilometer innerhalb von Wiesbaden, die ich zurücklegen muß. :)

    Beste Grüße

    Markus

    Überraschung, es gibt Neuigkeiten! :)

    Der Schalterbogen wurde erst in der letzten Köhler Auktion innerhalb einer Sammlung versteigert und war vom Sammler als 18 g auf dem Albumblatt beschrieben. Siehe den Schnitt, als auch den dunklen Punkt im Leerfeld unter der 5. Marke.

    382nd Auction - | Auktionshaus Heinrich Köhler

    Im November 2023 wurde der Bogen als 18 f von einem anderen Prüfer abgelehnt (der Prüfungseinlieferer wollte das so geprüft haben).

    Mir liegt nun auch ein mit 1200 dpi Bildauflösung erstellter Vergleichsscan, zusammen mit einem anderen Bogen MiNr. 18 g erstellt, vor.

    Damit sollte klar sein, dass Jens Müller am 2. Januar 2024 ein VP-Attestformular verwendet hat, obwohl er seit Jahren kein VP-Mitglied mehr ist.

    Ob das in Bleistift gesetzte "f" auf der Rückseite von dem Bogen bereits vorhanden war, als sich der Bogen noch in der Sammlung befand, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Beste Grüße

    Markus

    Hallo,

    Landgerichtsdirektor C. Lindenberg wertete, in Bezug der in Berlin bestellten und auf Helgoland eingegangenen Postwertzeichen, wohl im Jahre 1895 Akten aus und führte hierzu, auch zur 20 Pfennig-Marke, in der DBZ vom 8. Januar 1896 aus. Dabei ging es auch um den konkreten Absatz der jeweiligen Marken und wann von der Gouvernementsverwaltung bestimmte Marken und in welcher Stückzahl an das Postamt abgegeben wurden.

    In der Schlußfolgerung ergeht aus den Daten, dass im Juli 1882, in Bezug der Marken zu 20 Pfennig, sowohl solche der II. Auflage (5.000 Stück) und der III. Auflage (15.000 Stück) an das Postamt abgegeben wurden. In die Tabelle von Herrn Lindenberg habe ich eingeschrieben, welchen konkreten Auflagen die jeweiligen Abgaben an das Postamt zuzordnungsbar sind.

    Beste Grüße

    Markus

    Hallo,

    Herr Müller war von 2010 bis 2016 Mitglied im Verband Philatelistischer Prüfer (kurz VP) und ist in der Folge zum Verein philatelistischer Prüfer (kurz VPh) gewechselt.

    Das Attestdatum ist vermutlich versehentlich im Jahre 2014 um 10 Jahre vordatiert worden. Faktisch ist Herr Müller für dieses Attest nicht mehr in Haftung zu bringen. Interessant ist aber, dass es nun nach Ablauf der Haftung samt Schalterbogen auftaucht.

    In jeder der acht Auflagen wurden neue Farbstoffkompositionen für die vier Druckfarben gewähllt, besonders auffällig unterschiedlich fallen dabei die Druckfarben der Rot- und der Gründruckplatte aus. Die acht Auflagen sind aber nicht nur über eine auflagenspezifische UV-Reaktion des Rotdrucks unterscheidbar sondern auch anhand dem Gründruck bei Tageslicht sowie kleinen auflagespezifischen Merkmalen der Schwarzdruckplatte.

    Im nachstehenden Vergleichsbild sitzt an dritter Stelle die Marke von Feld 5, auf dem angebotenen Bogen. Feld 5 ist schnell erkennbar, über den schiefen Balken oben auf dem Kreuz der Krone. Daneben habe ich weitere Marken aus meiner Vergleichssammlung gesetzt, auch jeweils von Feld 5 stammend. Feld 5 der VII. Auflage ist dabei virtuell aus meinem Schalterbogen ausgeschnitten.

    Das helle Grün gibt es nicht in der VI. Auflage, auch nicht den konkreten Anpressdruck der Rotdruckplatte sowie die Farbsprenkelungen (den Farbauftrag) des Rot- und des Gründdrucks. Es handelt sich bei dem angebotenen bzw. attestierten Schalterbogen um einen solchen, welcher der VII. Auflage entspringt.

    Damit erübrigt sich dann auch ein Ausrufverlangen von Euro 6.000.- (das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen, sechstausend Euros für einen Schalterbogen mit einem Handelswert von vielleicht Euro 150.-)

    Herrn Huylmans, den Geschäftsführer des Auktionshauses Heinrich Köhler, habe ich über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt, ebenso den Verband Philatelistischer Prüfer e.V.

    Beste Grüße

    Markus

    Hallo,

    die Freimarke zu 20 Pfennig / 2 1/2 Pence wurde in acht verschiedenen Auflagen gedruckt und in Schalterbogen a 10 Marken, sogen. Zehnerstreifen, verausgabt. Die Herstellung erfolgte im Buchdruck, in vier verschiedenen Farben - was in der Herstellung von Briefmarken, außerhalb von Helgoland-Marken, seinesgleichen sucht.

    I. Auflage, Michel-Nr. 18 a, Ausgabedatum 1.6.1875, 20.000 Exemplare

    II. Auflage, Michel-Nr. 18 b, Ausgabedatum 19.4.1880, 20.000 Exemplare

    III, Auflage, Michel-Nr. 18 c, Ausgabedatum 14.7.1882, 50.000 Exemplare

    IV. Auflage, Michel-Nr. 18 d, Ausgabedatum Mai 1884, 50.000 Exemplare

    V. Auflage, Michel-Nr. 18 e, Ausgabedatum 13.7.1885, 60.000 Exemplare

    VI. Auflage, Michel-Nr. 18 f, Ausgabedatum 25.1.1887, 60.000 Exemplare

    VII. Auflage, Michel-Nr. 18 g, Ausgabedatum 6.7.1888, 100.000 Exemplare

    VIII. Auflage, Michel-Nr. 18 h, Ausgabedatum 3.6.1890, 60.000 Exemplare

    Nicht nur nach den heutigen Erkenntnissen sind Zehnerstreifen nur von den letzten beiden Auflagen erhalten geblieben.

    Auf nähere Unterscheidungsmerkmale, zu den acht verschiedenen Auflagen, als auch zu den verschiedenen Bogenfeldern, werde ich in weiteren Beiträgen noch eingehen. Aus gegebenem Anlaß möchte ich den Erstbeitrag hier im Thema kurz halten und zeige nachstehend aus meiner Sammlung aus jeder Auflage eine Marke von Feld 5, jene der VII. und VIII. Auflage habe ich dabei virtuell aus ungebrauchten Zehnerstreifen ausgeschnitten. Das Feld 5 weist oben auf dem Kreuz der Krone einen schiefen Balken auf und ist unverkennbar.

    Beste Grüße

    Markus