Beiträge von Nachporto

    Hallo Jens,

    hallo bayernjäger,

    vielen Dank für Euere Unterstützung.

    Mein Fehler war, dass ich die Umrechnung von 1 1/2 Sgr. in Kreuzer nirgends gefunden habe, und dann nach Kaufmannslust gerundet habe. Wenn 1 Sgr. 3 Kreuzer sind und 2 Sgr. 7 Kreuzer, dann lag 1 1/2 einfach dazwischen.

    Also 6 Kreuzer für Hinsendung und 6 Kreuzer für Rücksendung.

    Mein 2. Fehler war, dass ich das Postreglement des Deutschen Reiches vom 30.11.1871 verwendet habe. Es steht zwar im letzten Satz, dass die Vorschriften auch für Bayern gelten. Aber wohl nicht alle Portosätze etc.

    In der Bekanntmachung vom 30. 12. 1867 (Bayern) habe dann auch die Bestätigung der Feststellung von bayernjäger gefunden. Dort steht: "Für Postvorschüsse wird im inneren Verkehr die Gebühr wie bisher mit 2 kr. für je 5 fl. , im Verkehr mit anderen Postgebieten mit 1 kr. für jeden Gulden und im geringsten Betrage mit 3 kr. berechnet". Diese Unterscheidung gab es im o. a. Postreglement nicht!

    Somit geht die Rechnung richtig: 6 + 4 + 6 = 16 Kreuzer.

    Das der Auslagestempel schon bei der Absendung abgeschlagen wurde ist ebenfalls zu korrigieren. Ich habe dazu schlichtweg kein Vergleichsmaterial.

    Nach einigen Um- und Irrwegen meinerseits denke ich, dass das nun Bestand hat.

    Ich habe die Karte ja nicht gekauft, um Fahrpostspezialist zu werden. Sondern schlicht die Verwendung einer Correspondenzkarte hat mich zum Erwerb bewogen.

    Spannend und lehrreich wars trotzdem.

    Danke Allen.

    Gruß

    Ludwig

    Guten Morgen zusammen,

    vielen Dank für das Interesse und die Mithilfe.

    Habe gestern Abend die Anlage zum Postreglement vom 30.11.1870 nochmal durchgeschaut und folgendes gefunden:

    In § VII ist als Porto für Postvorschußsendungen für die Distanz bis 5 Meilen ein Betrag von 1 1/2 Sgr. festgelegt. Ich gehe davon aus, dass dies 5 Kreuzern entpricht.

    Für die Postvorschußgebühr war für jeden Gulden 1 Kreuzer, mindestens jedoch 3 Kreuzer zu entrichten. Somit 6 Kreuzer.

    In § XV ist die Rücksendung geregelt. Das Porto, also 5 Kreuzer waren nochmal zu entrichten. Die Postvorschußgebühr wurde nicht noch einmal angesetzt.

    Demzufolge sind anzusetzen: 5 + 6 + 5 Kreuzer = 16 Kreuzer.

    Auch die in blau ausgewiesene Zahl sieht m.E. mehr nach 16 als nach 10 xr. aus. Und dürfte wohl in Nürnberg angebracht worden sein.

    Der Auslagestempel dürfe wohl als Ankunftsstempel für die Rücksendung fungiert haben und gleichzeitig angezeigt, dass noch etwas zu kassieren ist.

    Nochmals vielen Dank an alle. Ergänzungen und Richtigstellungen füge ich gerne noch ein.

    Viele Grüße

    Ludwig

    Hallo zusammen,

    da bekanntlich Alte Liebe nicht rostet konnte ich von einer Correspondenzkarte mit Nachnahme nicht lassen. Auch in meiner Zeit als aktiver Sammler der Bayer. Ganzsachen der Kreuzerzeit ist mir derartiges nicht in die Finger gekommen.

    Obwohl in den Bemerkungen steht, dass auf die Karte Postvorschüsse nicht zulässig sind, und in der Verordnung zur Einführung der Correspondenzkarten zum 1.7.1870 u.a. steht: "Die Correspondenzkarte ist ausschließlich als Briefpost-Gegenstand zu behandeln und daher die Entnahme von Postvorschüssen auf dieselbe nicht zulässig" wurde das gezeigte Exemplar im Juni 1872 für eine Nachnahme über 6 Gulden verwendet.

    In den Bemerkungen der ersten bayer. Postkarte zu 2 Kreuzer (Ausgabe 1.7.1872) wird nun darauf hingewiesen, dass die Formulare auch zu Begleitadressen und Signaturen für Pakete sowie zu Postvorschußsendungen verwendet werden können.

    Also muss zwischen dem 1.7.1870 und dem 1.7.1872 eine Änderung eingetreten sein. Fündig wurde ich im Postreglement vom 30.11.1871. Dort wurde in § 14 u.a. festgelegt: "...Die Formulare können auch zu Begleitadressen und Signaturen für Pakete, ingleichen zu Postvorschußsendungen verwendet werden"

    Die Karte ging von Nürnberg nach Burgfahrnbach. Wurde nicht eingelöst und wieder retouniert.

    Vielleicht ist bereits einem Sammlerfreund diese Änderung bei der Verwendungsmöglichkeit aufgefallen und es gibt weit mehr Stücke.

    Für eine Rückmeldung und ggf. Erläuterung des Portos wäre ich dankbar. Selbstverständlich auch für alle Ergänzungen und Verbesserungen.

    Schönen Abend

    Nachporto

    Hallo,


    weil es gerade paßt: Schloß Hohenaschau als heutiges Urlaubsbild mit Wetterbericht.


    Aus den Gemeinden Niederaschau und Hohenaschau wurde 1966 im Rahmen der Bayer. Gebietsreform „Aschau im Chiemgau“.


    Grüße aus Oberbayern


    Ludwig

    Hallo St. G

    ist normal nicht meine Art gleich zu klotzen. Hat sich aber angeboten. Vielleicht kommen ja noch weitere Stücke dazu. Ich kenne jedenfalls noch einen ähnlichen Tübli wie den meinigen. Also gleicher Absender und Empfänger.

    Einen Thread mit Tüblis aufzumachen nach dem heute an anderer Stelle Gezeigten könnte schwierig werden. Aber in Sachen Schweiz - Bayern kommt sicher etwas. In der kalten Jahreszeit!

    Beste Grüße Ludwig

    Hallo miteinander,

    seit einiger Zeit bin ich bereits aufmerksamer Mitleser im Forum. Nun habe ich mich entschlossen mich anzumelden und soweit möglich auch aktiv teilzunehmen.

    In meinem früheren Sammlerleben habe ich mich mit den bayer. Dienstmarken sowie den Ganzsachen der Kreuzerzeit befasst. Nach einer längeren Pause und einem Neuanfang beschäftige ich mich seit geraumer Zeit mit unzureichend frankierten Belegen aus Bayern in die Schweiz. Hauptsächlich ab 1878, dem Jahr der Einführung der Schweizer Nachportomarken.

    Da ich immer noch nicht von Ganzsachen lassen kann sammle ich die Schweizer Ganzsachenumschläge, die sog. "Tüblis". Speziell solche nach Bayern versandt.

    Freue mich auf einen regen Austausch.

    Viele Grüße von einem Rentner aus Franken.