Beiträge von nitram

    Minimarke Do-Sa. Donnerstabend JA
    bayern klassisch Mi-Sa. Donnerstag Abend Nein (zu müde)
    Michael Do-Sa. Donnerstag Abend Nein (kann ich zumindest noch nicht zusagen)
    Pälzer Do-Sa.
    nitram Do-Sa.

    Viele Grüsse,
    nitram

    Ausserdem und das sollte beim Betrachten der Lose auch gewusst sein, sind die Abbildung dort echt und nicht nachbearbeitet (!) wie bei manchen Auktionen an Rhein und Ruhr ^^^^

    Da stimme ich uneingeschränkt zu, zumindest wenn es um die recht bekannten Auktionen an der Ruhr geht. Da ich mehr oder weniger in der Nachbarschaft wohne, bin ich schon häufiger dort zur Besichtigung gewesen. Jedesmal, wirklich jedesmal, war ich über den Unterschied zwischen Katalog- bzw. Internetabbildung und dem tatsächlichen Zustand des jeweiligen Loses überrascht, um es einmal gelinde zu formulieren. Die Losbeschreibungen verschweigen so einiges und neigen leider zu oft zu Euphemismen. Wohltuendes Gegenbeispiel sind für mich - zum Beispiel - die Potsdamer!

    Viele Grüße,
    nitram

    Hallo zusammen,

    nachfolgend ein weiterer um 2d. überfrankierter Brief nach Paris (siehe auch Posting #26 in diesem Thread). Das eigentlich ungewöhnliche an diesem Brief ist aber, dass die verklebte 6d purpurviolett in Liverpool nur ganz schwach mit dem recht seltenen Duplex-Stempel der North Western Railway entwertet wurde (N.W.R.P. OFFICE = North Western Railway Post Office)). Im Inland Office des GPO in London fiel das auf und deswegen wurde die korrekte Entwertung der verklebten Marke mit dem Diamantstempel „50“ nachgeholt. Letzteren kennt man ansonsten vor allem von der Annullierung von fehlerhaft abgeschlagenen „PD“-Stempeln bei unterfrankierten Briefen. Ich bin froh, jetzt auch diese ungewöhnliche Verwendung zeigen zu können. :P

    Viele Grüße,
    nitram

    Hallo Zockerpeppi,

    persönlich benutze ich am meisten für die Zeit bis 1840 bzw. für die Zeit ab 1840 bis Allgemeinen Postverein die folgenden beiden Bücher:

    Robinson, David: for the Port & Carriage of Letters, 250 S., o. O.: David Robinson (Scotland), 1990

    Moubray, Jane/Moubray, Michael: British Letter Mail to Overseas Destinations 1840-1875, 512 S., London: The Royal Philatelic Society London, 1992

    Es gibt sicher auch noch andere, vor allem für Spezialthemen, diese beiden decken aber schon ziemlich viel ab.

    Viele Grüße,
    nitram

    Hallo Zockerpeppi,

    die vom Empfänger in Edinburgh zu zahlende Gebühr berechnet sich wie folgt:

    1sh/4d. (einfacher Brief Niederlande => Vereinigtes Königreich)
    + 1sh/1d. (11. Entfernungsstufe (400 bis 500 Meilen) nach dem Tarif von 1812)
    - 2d. (long distance reduction)
    2sh./3d.

    Der Stempel "1/2" steht für einen halben Penny, der zu dieser Zeit zusätzlich in Schottland zu zahlen war, die sogenannte "Scottish Additional Halfpenny Mail Tax". Insgesamt waren also 2sh./31/2d. zu zahlen.

    Viele Grüße,
    nitram

    Hallo zusammen,

    die Angabe Dezember 1848 von Michael ist in Heft 42 der Beilagen zu den Rundbriefen des DASV zu finden, immerhin schon im Jahr 1976 veröffentlicht und verfasst von - natürlich - Wigand Bruns. Das von preussen_fan angegebene Jahr 1850 steht in dem von der FgGB im Jahr 2012 in der Buchreihe "Bewahrtes Erbe" veröffentlichten Band III, ebenfalls von Wigand Bruns. By the way - Diese Publikation ist immer noch erhältlich, und zwar hier. :D

    Viele Grüße,
    nitram

    Hallo Nils,

    also, ich kann mich nur zu dem englischen Teilfranko bis zur französischen Ausgangsgrenze - entweder in Hüningen oder Forbach - äußern, aber nach meinen Unterlagen (in diesem Fall der Moubray) gab es in Abhängigkeit von der empfangenden Provinz in Österreich unterschiedliche Gebührensätze. Und für Triest galt:
    1sh./7d. => bis 1/2 Unze und
    3sh./2d. => 1/2 bis 1 Unze

    Viele Grüße,
    nitram

    Hallo Alandsammler,

    Fakt für Austellungen ist: Kopien farblich oder schw/weiss sollten nicht unter aber auch nicht über 75% des gezeigten Originals liegen, egal ob Vorder- oder Rückseite. Bei Stempeln oder Zeichnungen ist das etwas anderes. Aber vergrößere mal einen Stempel auf 75% - wie sieht das wohl aus. Der Stempel wird in der Regel neben einen Beleg angebracht, denn man sollte nach Möglichkeit auf einem Batt immer 2 Belege zeigen.

    Mein Punkt war nur noch der nach einer plausiblen Begründung für diese Regel. Wie gesagt, warum soll eine ordentlich gekennzeichnete Kopie nicht in Originalgröße abgebildet werden dürfen? Man kann aber natürlich auch alles als gottgegeben hinnehmen.

    Mit diesen Richtlinien hat der Juror nichts zu tun denn der richtet sich auch nur an seine Richtlinien (Grundlage für die Arbeit eines Juroren ist die gültige Ausstellungsordnung (AO) des BDPh mit ihrem Bewertungsreglement (BR) und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen).

    Diese Frage hatte Bayern Social gestellt und nicht ich.

    Viele Grüße,
    nitram

    Wenn der Scan einer Briefrückseite ausgedruckt und in gleicher Größe über oder unter der Briefvorderseite gezeigt wird, wäre die Zuordnung Original oder Scan? nicht immer gewährleistet.


    Da bin ich soweit noch bei Dir. Allerdings hatte ich ja - um genau solchen Mißverständnissen vorzubeugen - an die jeweilige Farbkopie noch "Farbkopie der Rückseite" geschrieben. Aber, ich bin ja noch in einem lernfähigen Alter, und werde diese Regel zukünftig beachten (auch wenn sie mir immer noch nicht einleuchtet ?( ).

    Ansonsten hoffe ich, daß mir preussen_fan das inhaltliche Abdriften dieses Threads nachsieht. ;)

    Viele Grüße,
    nitram

    Hallo Michael,

    vielen Dank für diese Information. :thumbup: Damit ist ja dann zumindet geklärt, daß Abbildungen von vollständigen Briefrückseiten, aber auch von Ausschnitten, Stempeln, etc. mit einer Vergößerung/Verkleinerung von mindestens 25% erfolgen müssen.

    Aber - was mich wie gesagt immer noch interessieren würde, ist, warum diese Regel überhaupt eingeführt wurde. Mir leuchtet diese nämlich nicht ein. Weiss das jemand noch zufällig?

    Viele Grüße,
    nitram

    Hallo Magdeburger,

    das kann ich so nicht bestätigen. Ich habe in diesem Jahr das erste mal ausgestellt und zwei oder drei Briefrückseiten in Originalgröße gezeigt mit der Beschriftung Farbkopie der Rückseite. Und genau das wurde bei der Bewertung kritisiert mit den Worten: "Please note that photocopies should be reduced in size."

    Mir erschließt sich nicht ganz der Sinn einer solchen Regel. Deswegen würde mich eine (plausible) Begründung interessieren!

    Viele Grüße,
    nitram

    jeder Sammler entscheidet, welche der zwei Seiten für seine Zwecke die wichtigere ist - und die zeigt er dann im Original und macht von der weniger wichtigen Seite eine Farbkopie, bevorzugt 80% der Größe, damit man gleich sieht, worum es geht.


    Welche Begründung gibt es eigentlich dafür, daß bei Ausstellungssammlungen Kopien/Scans kleiner sein müssen als die Originalgröße? Warum reicht es nicht aus, Farbkopie der Rückseite oder so als Beschriftung zu wählen?

    Und daneben wollte ich fragen, ob das auch gilt, wenn nur Ausschnitte, zum Beispiel einzelner Stempel, gezeigt werden?

    Danke im Voraus und viele Grüße,
    nitram

    EF Mi.Nr. 24 Platte 14 auf Brief nach Rom/Italien


    Hallo Asmodeus,

    Briefe aus der zweiten Hälfte des Jahres 1875 nach Frankreich oder über Frankreich (nach zum Beispiel Italien) sind besonders interessant, da ja in diesen Fällen erst ab 01.01.1876 die UPU-Gebühr in Höhe von 21/2p galt.

    Viele Grüße,
    nitram

    Keine Regel, die irgendwann nicht befolgt wird! Obwohl in den Kirchenstaat eigentlich im offenen Transit befördert wurde, ist dieser Brief entweder fehlerhaft im geschlossenen Transit befördert worden oder es ist in Frankreich vergessen worden abzustempeln (ja, auch auf der Rückseite :)).

    Viele Grüße,
    nitram

    Ich kann kein präzises Datum nennen, aber zu Beginn der 1870er Jahre ließ Frankreich immer mehr geschlossene Transite durch sein Territorium zu, womit die sonst übliche 7,5g Grenze hinfällig geworden war.

    Deine Briefe stammen ja aus der Mitte der 1870er Jahre - da deuten schon die fehlenden Frankreich - Stempel darauf hin, dass die britischen Postsäcke erst im Bestimmungsland geöffnet wurden.


    Briefe zwischem dem Vereinigten Königreich und "Italien" wurden schon sehr früh im geschlossenen Transit versendet, und zwar ab dem Postvertrag zwischen dem Vereinigten Königreich und Sardinien von 1857, gültig ab 01.02.1858, der im Rahmen des italienischen Einigungsprozesses nach und nach auch für alle anderen altitalienischen Staaten galt. Ausnahme war nur der Kirchenstaat, dessen Post bis zum Beitritt in das Königreich Italien 1870 weiter im offenen Transit durch Frankreich befördert wurde (sowie Venetien bis 1866, aber dorthin wurde eigentlich alles über Preußen geleitet). Ich habe für Sardinien bzw. Italien und den Kirchenstaat jeweils einen Brief angehangen.

    Viele Grüße,
    nitram


    Der abgebildete Teilfrankobrief aus dem Jahr 1822 von Aberdeen nach Rom ist bis zur französischen Ausgangsgrenze frankiert (ging zu dieser Zeit wie gesagt nicht anders!), und zwar mit 3sh./1/2d.:
    1sh./3d. (= Inlandtarif 1812: 12. Entfernungsstufe (500–600 Meilen) - 2d. (= „long-distance reduction“) + 1/2d. (= Scottish Additional Halfpenny Mail Tax) + 1sh./11d. (= einfacher Brief von London über Frankreich in den Kirchenstaat). Daneben ist für den Empfänger in Rom wie bei dem Portobrief in Post #31 ein Porto in Höhe von 33 Bajocchi angeschrieben.

    Das Vereinigte Königreich zahlte für solche Briefe an Frankreich eine pauschale Gebühr in Höhe von 3 Franc 2 Décime je Unze (bzw. je 30 Gramm bei Briefen in die umgekehrte Richtung). Wieviel der Kirchenstaat an Sardinien und die Toskana für diesen über den Mont Cenis geleiteten Brief an Transitgebühr bezahlte, ist mir nicht bekannt. So weit so gut.

    Unklar ist mir, warum ein Portobrief wie der aus Post #31 die gleiche Gebühr für den Empfänger nach sich zog wie eben dieser Teilfrankobrief. Denn in ersterem Fall wollten doch Frankreich und das Vereinigte Königreich auch noch ein Stück von dem Kuchen haben?

    Viele Grüße,
    nitram


    Ich wollte noch einmal wegen der Fragestellung in Posting #38 nachfragen, ergänzt um einen weiteren Teilfrankobrief in den Kirchenstaat bis 1844. Diesmal aber nicht in das Latium, sondern nach Bologna in der Provinz Romagna. Der Brief ist keine Schönheit, aber immerhin.

    11.09.1840 — Teilfrankobrief der ersten Gewichtsstufe von London über Calais, Paris (13.09.), den Mont Cenis und Mailand nach Bologna (21.09.). In Mailand (Lombardei) Abschlag Stempel „SAR.“ sowie in Bologna „AMMINISTR.GENER/ * DELLE POSTE PONT.*/ S.E.O.F. BOLOGNA“. Das Teilfranko bis zur französischen Ausgangsgrenze in Höhe von 1sh./7d. (= bis 1/4 Unze exklusiv) wird bar bezahlt, bestätigt durch den „PAID“-Stempel. Der Empfänger wird mit einem Inlandporto in Höhe von 27 Bajocchi belastet.

    Mir ist völlig unklar, wie sich zum einen die 27 Bajocchi zusammensetzen und zum anderen, welche Transitgebühren Sardinien und die Lombardei vom Kirchenstaat erhalten haben? ;(

    Viele Grüße,
    nitram

    Hallo Nils,

    einen überfrankierten Brief mit Barfrankatur habe ich nicht und habe ich auch noch nie gesehen. Bei dieser Variante mußte ja dann in jedem Fall die Britische Post den Fehler gemacht haben, der zudem auch dem Absender nicht aufgefallen war. Sowas hätte ich gerne. :P

    Viele Grüße,
    nitram