Guten Tag zusammen,
durch die VO Nr.13,784 im VO u. Anz. Blatt 1851 S.309/310 waren ab 1.8.1851 bayerische Frankobriefe nach Frankreich durch Marken zu frankieren. Barfrankaturen waren nicht mehr zugelassen.
Wie war es aber umgekehrt zwischen Frankreich und Bayern?
Ich zeige ein Frankobriefchen von Wissembourg nach Neustadt, das nicht mit Marken frankiert ist. Leider ist auf der Rückseite das Stückchen ausgerissen, das wohl die Taxierung zeigte. Ist dieser Brief etwas Normales oder etwas Besonderes?
Bayern klassisch stellte am Anfang dieses threads eine Korrespondenz mit bar frankierten Briefen aus Dijon in die Pfalz vor und bezeichnete diese als selten. Vals59 teilte in den posts 51 und 54 mit, dass in Frankreich zu jeder Zeit eine Barfrankierung möglich gewesen sei. Demnach dürfte die Seltenheit zu relativieren sein.
Die Frage ist: wenn in Frankreich immer eine Barfrankierung möglich war, gab es im Verhältnis zu Bayern eine Ausnahme hiervon, weil ja Bayern die Markenfrankierung vorgeschrieben hatte und auch angewiesen hatte, bei der Markenfrankierung kein Weiterfranko für Frankreich mehr auszuweisen. Wie regelte Frankreich die Aufteilung internes Franko/Weiterfranko?
Ich weiß, dies sind sehr spezielle Fragen, dennoch danke für eure Bemühungen.
HOS