Beiträge von 1870/71

    Reimser Konvention vom 10. März 1871

    Gem. Reimser Konvention vom 10. März 1871 - verhandelt zwischen den General-Postdirektor des Deutschen Reiches Stephan und dem General-Postdirektor der Französischen Republik Rampont-le-Chin - ging die Postverwaltung der besetzten Gebiete (ohne Elsaß und Deutsch-Lothringen) zurück in französische Hände. Am 26. März 1871 wurden In E. u. D.-L. die Nachgebühren für nun ganz Frankreich bekannt gemacht.

    Offensichtlich war diese einschneidende Veränderung nicht allen Postkunden bekannt!

    Der Aufgeber dieses Briefes wähnte Nancy noch im deutschen Postgebiet und frankierte mit dem deutschen Inlandsporto von 10 C. Die Zaberner Post war damit natürlich nicht einverstanden, entwertete die Marke am 30. März 1871 und gab den Brief zwecks Auffrankatur zurück an den Absender. Am 31. März 1871 korrekt frankiert lief der Brief nach Nancy. Dort passierte das nächste Malheur, denn man vergaß auf französischer Seite die Nachgebühr von 20 C.

    Wir lernen seit es Auktionen gibt, um deine 2. Frage zu beantworten, dass alles, was hinten auf Briefen prangt, völlig unwichtig ist. Tatsächlich gibt es keinen Grund, die Front - von der Siegelseite hinsichtlich ihrer Wichtigkeit zu trennen; beide sind wichtig, manchmal sogar dann, wenn "hinten" nichts zu sehen ist, denn auch mit diesem Wissen kann man phil. Aussagen treffen.

    Lieber Ralph,

    mit deiner Aussage sprichst du mir aus dem Herzen!!!!!

    Ein gutes Neues Jahr wünscht dir nebst Anhängen

    Rudolf

    Zu # 19

    Der D7+ in blauer Stempelfarbe ist mehrfach belegt im 2. Halbjahr 1871.

    Der von dir gezeigte Einkreiser mit "E" unterhalb der Jahreszahl kommt auf Okkupationsmarken nicht vor.

    Der französische Zweikreiser ist durchgehend belegt zwischen dem 17. bis 21. Dezember 1870.


    Zu # 20

    Anbei ein Brief in die Schweiz aus der 1. Tarifperiode in der die französischen Auslandstarife galten. Ab 7. November 1870 fanden in den OPDen E. und D.-L. die deutsche Verträge mit dem Ausland Anwendung.

    Vorgestellter Brief wurde am 6. Oktober 1870 in Straßburg i.E. zwecks Zensur unverschlossen aufgegeben. Die Stadt wurde ab 15. August belagert, kapitulierte am 28. September und wurde

    am 30. besetzt. Anfang Oktober wurde eine Postanstalt eingerichtet.

    Der Briefinhalt ist überaus interessant. Hier die Transkription der ersten Seite:

    Mein lieber Papa,

    bei meiner Ankunft hier gestern fand ich in ihrem Schlafzimmer, dem Ankleideraum

    und in ihrem kleinen Salon 3 Offiziere des (3. Magdeburg.) Landw. Regt. Nr. 66,

    darüber hinaus in den 3 kleinen Zimmern zum Flur hin 3 Soldaten: alle diese leben

    auf unsere Kosten. Im Oktober hatten wir schon 17 Mann Besatzung im Haus. Ich

    für meinen Teil habe auf dem Diwan geschlafen. Sie sehen, daß sie recht hatten,

    mich nicht zu begleiten! All das Volk ist nun abgereist, aber heute Abend werden

    weitere kommen.

    Im übrigen haben sie sich aber tadellos betragen, - die Offiziere mit ausgesprochener

    Höflichkeit.

    Die Stadt hat enorm gelitten; Kehl weniger, nur etwa ein Dutzend Häuser sind dort

    zerstört. - das Haus von Herrn Friedel ist abgebrannt, aber nach den .... hat mir

    die kleine Marie gesagt, die die schrecklichsten Abenteuer erlebt hat und der ich

    weitgehend helfe.

    Unsere Dächer haben gelitten. Das Geschoß ist in mein Schlafzimmer durch die

    halb zerbrochene Fensterscheibe eingedrungen, und der runde Tisch ist jetzt draußen ...

    Lieber Ralph,

    Elsaß und Deutsch-Lothringen waren in mehrfacher Hinsicht Versuchsgebiet: Bezettelung von Einschreibe- und Auslagenbriefen, Herabsetzung des einfachen Briefgewichts auf 15 g incl., etc.

    Im Norddeutschen Bund galt ja noch 1 Loth (Zollgewicht) einschl., d.h. Briefe in die besetzten

    Gebiete durften 1 Loth einschl. wiegen, in umgekehrter Richtung hingegen nur 15 g.

    Unterfrankaturen aufgrund der neuen Gewichtsgrenze sind mir bisher nicht bekannt.

    Beste Grüße

    Rudolf

    Hier ein Stadtbrief aus Mühlhausen (D7+ s. #14), der es in sich hat.

    Das deutsche Orts- und Landbestellgeld betrug 5 C. bei einer Gewichtsobergrenze von einschl. 250 g.

    Das französische Bestellgeld betrug hingegen 10 C.

    Möglicherweise war der Absender nicht im Besitz von 5 C.-Marken und klebte eine vorrätige 10 C.-Marke.

    Empfänger des Briefes war der wohlhabende jüdische Textilfabrikant R. Dreyfus, dessen Familie sich nach dem 1870/71er Krieg nach Paris zurückzog.

    Lieber Ralph,

    deine Frage in #2 beantworte ich gerne.

    Gem. § 1 der "Verordnung, betreffend das Posttaxwesen im Verwaltungsbereiche des General-

    Gouvernements Elsaß und Deutsch-Lothringen" vom 28. Oktober 1870 betrug das Porto für

    Briefe in der 1. Gewichtsstufe 15 g incl., die 2. Gewichtsstufe ging dann bis 250 g incl.

    Hallo woodcraft,

    in Mülhausen i.E. wurden nach Ablösung des französischen Stempels zwei Einkreisstempel

    eingeführt, die sich deutlich voneinander unterscheiden:

    D8+: Durchmesser 23,5 mm, Schrifthöhe 3,0 mm (schwarz, blau), FD 24.11.70 LD 9.10.71

    D7+: Durchmesser 23,5 mm, Schrifthöhe 2,7 mm u. Verzierungen seitlich der Uhrzeitgruppe

    (schwarz, blau), FD 20.12.70 LD 19.11.71

    Beste Grüße

    Rudolf

    Auch auf Gefahr hin bei diesem Thema Alleinunterhalter zu sein, möchte ich bei Gelegenheit den ein oder anderen interessanten Beleg vorstellen.

    Den Anfang macht eine perfektes Briefchen aus Hüningen (OPD Straßburg i.E.) vom 14. Oktober 1871 an den Gerichtsvollzieher Fest im nahe gelegenen Sierentz (OPD Straßburg i.E.).

    Die Einrichtung einer deutschen Postanstalt (Postexpedition II. Klasse) wurde im Amtsblatt Nr. 50 vom 6. Juni 1871 bekannt gemacht. Frühester registrierter Stempelabdruck ist vom 20. Juni 1871 belegt. Die Öffnung der Expedition dürfte jedoch bereits Anfang Juni stattgefunden haben.

    Hallo Andreas,

    Gratulation zu deinen Neuerwerbungen! Schön, daß du in die Thematik tiefer eingestiegen bist

    und uns an deinen Erkenntnissen teilnehmen läßt.

    Nachzutragen ist

    der Standort und die Dauer der Tätigkeit des Feld-Post-Relais Nr. 28:

    Rethel im Departement Ardennes - eingerichtet am 8. September 1870, aufgelöst am 31. Juli 1873

    Eingeschriebene private Feldpostbriefe waren nur bei der Bayerischen Feldpost möglich. Die

    Feldpost der Verbündeten nahm nur rekommandierte Briefe von Behörden (Militaria) an.

    Beste Grüße

    Rudolf

    Lieber Ralph,

    endlich kommen wir auf einen Nenner!

    In #139 schreibst du:

    "... und damit ca. 1x ... mehr kassiert, als es einem einem eigentlich zustand."

    Natürlich haben die Vertragsstaaten Bayern keine Zugeständnisse gemacht, denn Bayern

    ging in anderen Fällen als Transitland ebenfalls leer aus.

    Beste Grüße

    Rudolf

    Lieber Ralph,

    natürlich habe ich die Beiträge 108ff aufmerksam studiert, komme aber zu einem ganz anderen

    Ergebnis.

    Die bayer. Post kassierte 7 Kr. (= 2 Sgr.) und "übermittelte" der Norddeutschen Post das Weiterfranko

    von 2/3 Sgr., die die NDP den Niederlanden zahlte. Die NDP ging leer aus!

    Nichts anderes konnten Jan und ich aus dem Vertragstext herauslesen!

    Beste Grüße

    Rudolf

    Lieber Ralph,

    ich zitiere den Art. 23 des Postvertrages vom 23. November 1868:

    Portobezug

    Jede Postverwaltung hat das Porto und die Rekommandationsgebühr für alle Briefe,

    Drucksachen und Waarenproben zu beziehen, welche bei ihren Postanstalten

    eingeliefert werden.

    Dr. Jan Mazànek veröffentlichte 2018 in der Festschrift zum Jubiläum 150 Jahre Nord-

    deutscher Postbezirk einen bemerkenswerten Aufsatz "Transit durch den Nord-

    deutschen Postbezirk".

    Ich zitiere hieraus:

    Transit aus den Vertragsstaaten nach fremden Ländern

    Nach Art. 23 und 53 des obigen Vertrages wird nur das Weiterfranko für den fremden

    Staat vom jeweiligen Vertragsstaat an die Norddeutsche Post übermittelt, die es dann

    an die fremden Staaten zahlt.

    Beste Grüße

    Rudolf

    Lieber Ralph,

    ich zitiere aus dem o.a. Vertrag:

    Grundsätzliche Bestimmungen

    Art. 1 Die Festsetzungen des gegenwärtigen Vertrages erstrecken sich:

    b) auf die Brief- und Fahrpostsendungen, welche im Verkehr der vertragschließenden Gebiete mit

    fremden Staaten, oder fremder Staaten unter sich vorkommen, insofern bei diesem Verkehr die

    Gebiete von mindestens zweien der Hohen Vertragstheilnehmer berührt werden:

    D u r c h g a n g s v e r k e h r.

    Gruß

    Rudolf

    Hallo Klaus, hallo Ralph,

    die Deutsche Reichspost "ergaunerte" sich keinen Gewinn bei der Verrechnung des Weiterfrankos.

    Der Postvertrag vom 23. November 1867 zwischen dem Norddeutschen Bund, Bayern, Württemberg und Baden besagte im Art. 4 (Aufhebung der Transitgebühren):

    Die Verwaltungen der Gebiete, über welche die im vorhergehenden Art. 3 erwähnte Beförderung der Sendungen im geschlossenen Posten oder stückweise stattfindet, haben, soweit es sich lediglich um Briefpostsendungen handelt, eine Gebühr nicht zu beziehen, vielmehr stellen die sämmtlichen Vertragstheilnehmer die Routen ihrer Postgebiete einander für den gedachten Transit unentgeldlich zu beziehen.

    Gruß

    1870/71

    Hallo Minimarke,

    mit Feldpost-Ordre 141 vom 23. April 1871 wurde die "Wiederaufnahme der Privatpäckerei-Beförderung an die in Frankreich etc. stehenden Deutschen Truppen" zum 25. April 1871 vom General-Postamt bekannt gegeben.

    Deine PB-Adresse gehört in die letzte Paket-Periode vom 25. April 1871 bis zum Ende der Okkupation am 10. September 1873.

    Das Gewicht eines Paketes durfte 5 Pfund nicht überschreiten. Das Porto betrug 5 Groschen bzw. 18 Kreuzer.

    Aus der letzten Periode sind bisher nur 5 Begleitadressen (aufgeklebte Feldpost-Korrespondenzkarten) registriert worden, die i.d.R. überzogenen ästhetischen Ansprüchen nicht entsprechen.

    Du kannst also mit der Erhaltung deines Beleges sehr zufrieden sein.

    Gruß

    1870/71

    Guten Abend,

    neulich konnte ich einen Brief aus Stolp in Pommern vom 24. Juli 1870 nach Berlin an den Major und Bataillonschef Bernhard v. Puttkamer im 2. Garde-Regiment zu Fuß erwerben.

    Der Brief wurde überflüssigerweise mit 1 Groschen frankiert aufgegeben und erhielt dementsprechend keinen Portofreiheitsvermerk.

    Offensichtlich brauchte es eine gewisse Anlaufphase bis die den Angehörigen des Heeres und der Marine während ihres mobilen Verhältnisses zugestandene aktive und passive Portofreiheit allgemein bekannt war.

    Belege aus dieses frühen Kriegsphase bilden den idealen Start einer postgeschichtlich abwechslungs-reichen Feldpostsammlung.

    Es freut mich sehr, dass Tim diese Karte erwerben konnte!

    Unsere Augen sind nun besonders wachsam und wir werden weitere derartige Frühbelege entdecken.

    Beste Grüße

    1870/71

    Hallo zusammen,

    im aktuellen Rundbrief der Arge Bayern klassisch wird auf Seite 5975 eine Briefrückseite mit einer

    ähnlichen Taxe abgebildet.

    M.E. handelt es sich eindeutig um die Nachtaxe 1 1/4 Decime.

    Bei der Interpretation von nicht eindeutig zu lesenden Taxen sollte man sich vor Auge halten, daß

    täglich riesige Briefmengen bearbeitet wurden und Fehler i.d.R. nicht vorkamen.

    Gruß

    1870/71