Beiträge von 1870/71

    Fahrpost

    Ab 1. Juli 1871 konnte bei allen Postanstalten Pakete mit und ohne Wertangabe innerhalb Elsaß und Deutsch-Lothringen, in die Vertragsstaaten, sowie Rußland, Schweden, Dänemark und Norwegen verschickt werden.


    Begleitbrief zu "2 gebundenen Kistchen" mit einliegenden Weinproben ohne Wert (Gewicht 4,425 Pfd.) aus Mittelweier, aufgegeben im etwa 2 km entfernten an der Bahnstrecke Basel-Weissenburg gelegenen Beblenheim nach Mühlhausen i.E.

    In Beblenheim wurde erst Ende Juli 1871 eine Postagentur eingerichtet.

    Die Taxe betrug pro Pfd. 10 C., jedoch min. 50 C.

    Drucksache unter Band


    Das Porto für Drucksachen unter Band betrug gem. "Reglement über den Postverkehr im Elsaß und in Deutsch-Lothringen" vom

    22. November 1870 unabhängig von der Entfernung 4 Centimes für je 40g oder einen Bruchteil davon.

    Die Drucksache wurde am 12.11.1871 in Diedenhofen (franz. THIONVILLE) aufgegeben und lief nach Knutange (deutsch KNEUTTINGEN), einem Vorort von Hayingen (franz. HAYANGE). Da Knutange keine eigene Postanstalt besaß, wurde die Post von Hayange aus zugestellt.

    Aus nicht ersichtlichen Gründen lief die Sendung am 14.11.1871 zurück zum Aufgabeort (Ankunft 15.11.1871) und dem Absender kostenfrei zugestellt.

    Absender war der Schreiber des Friedensgerichtes - Herr MARCHAL -, der den Adressaten aufforderte seine Schulden innerhalb einer Woche zu begleichen. , andernfalls drohe ihm eine strafrechtliche Verfolgung.

    Hallo Tim,

    ich habe nur im Aufmarschgebiet, bzw. in Frankreich verwendete frankierte Korrespondenzkarten

    registriert.

    Rekordhalter ist eine am 29. Juli 1870 beim Feld-Post-Amt des IV. Armee-Korps (Standort Frankenthal) aufgegebene Karte (Arge NDP RB 57 S. 76).

    Beste Grüße

    Rudolf

    Hallo Ralph, hallo Tim,

    die norddeutschen Korrespondenzkarten wurden lt. Amtsblatt Nr. 37 (Vfg. 76) vom 6. Juni 1870 der

    Norddeutschen Postverwaltung von allen Postanstalten, sowie von den Briefträgern frankiert verkauft.

    Unfrankierte Karten in Mengen von je 100 Stück wurden zum Selbstkostenpreis von 5 Gr., bzw. 18 Kreuzern abgegeben. Die Bestimmungen traten mit dem 1. Juli 1870 in Kraft. Gelaufene Karten sind bereits ab 16. Juli 1870 belegt.

    Drei Tage nach der Mobilmachung gab das General-Postamt mit Feldpost-Ordre Nr. 9 vom 20. Juli 1870 die Ausgabe von Feldpostkarten bekannt. Die für die Heimat bestimmten Karten wurden von den Einheiten kostenfrei abgegeben.

    Es ist durchaus nachvollziehbar, dass zu Kriegsbeginn einige Militärs nicht über die Ausgabe von Feldpostkarten informiert waren und vorsorglich ein Kontingent frankierter ziviler Karten mit ins Feld

    nahmen.

    Derartige Karten kommen durchgehend bis Ende 1870 vor.

    Beste Grüße

    Rudolf

    Hallo Tim,

    ich habe die Rang- und Quartierliste 1870/71 durchgesehen und bin möglicherweise fündig geworden.

    Beim Reserve-Landwehr-Bataillon (Frankfurt a.M.) Nr. 80 diente ein Assistenzarzt Dr. Simrock.

    Vielleicht hilft dir dies bei deinen weiteren Nachforschungen?

    Beste Grüße

    Rudolf

    Hallo philast,

    Oberst Graf v. Wartensleben war lt. Rangliste 1870/71 Chef der 3. Abteilung im Großen Generalstab, befand sich also im direkten Umfeld des preußischen Königs.

    Anbei ein Nachdruck der von Wilhelm I. am 3. September 1870 eigenhändig beschriebenen Telegraphen-Depesche.

    Ich bin zwar kein Schriftexperte, halte es aber für nicht ausgeschlossen, daß der Brief vom König persönlich geschrieben wurde.

    Gruß

    1870/71

    Früheste bisher registrierte Doppelfreimachung

    Diese Karte wurde am 14. Oktober 1870 in Reims beim dort tätigen Feldpost-Relais Nr. 23 korrekt mit 20 C.

    frankiert aufgegeben.

    Die französische Post verzichtete auf eine Nachportoforderung, da sie möglicherweise die Okkupationsmarke

    nicht als deutsche Freimarke identifizierte.

    Aus dem Inhalt ins Deutsche übertragen:

    "Seit ungefähr sechs Wochen habe ich keinerlei Nachrichten von meiner Familie, die sich in Laval, Departement Mayenne,

    Frankreich, befindet und das trotz etwa 30 Briefen wie diesem ..."

    Großumschläge wie diesen mit den Maßen h = 14,5 cm und b = 23,0 cm sind sehr selten. Sie boten den Angehörigen in der Heimat die Möglichkeit "Kleinigkeiten" (z.B. Zigarren) den Militärs zuzu-schicken, denn das Maximalgewicht eines Feldpostbriefes betrug 4 Loth incl. Mit Feldpost-Ordre Nr. 91 vom 23.12.1870 wurde die Obergrenze auf 8 Loth angehoben (vom 27.12.1870 bis 9.1.1871).

    Der Brief wurde am 30.8.1870 im sächsischen Rötha aufgegeben und war gerichtet an den Vizefeldwebel Ferdinand Breiting im 2. Jäger-Bataillon Nr. 13 im Verband des XII. sächsischen Armee-Korps. Breiting wurde vermutlich bei den Kämpfen bei Sedan am 1.9.1870 verwundet und lag im sächsischen Feld-Lazareth in Douzy. Entsprechend der Feldpost-Ordre 23.2 vom 4.8.1870 lief der Brief nicht zum Lazareth, sondern direkt zurück nach Rötha (rücks. Stempelabschläge Feldpost-Expedition der 24. Infanterie-Division vom 14.9 und Ausgabe 22. und 23.9.).

    Hallo Gerd,

    danke für deine Antwort. Du könntest mit deiner Annahme richtig liegen.

    Die Feldpostkarte wurde bei der Feldpost-Expedition zur Disposition des General-Gouverneurs im Elsaß ohne Truppenstempel, bzw. ohne Angabe des Absenders, die eine ihn zustehende Portofreiheit bestätigte, aufgegeben. Möglicherweise war A. Tecklenborg als Beamter beim General-Gouverneur tätig.

    Es liegt somit eine der immer wieder anzutreffenden Kontraventionen vor, von denen ich eine ganze Menge besitze.

    Beste Grüße aus dem Rheinland

    Rudolf

    L.(ieber) P.(apa)

    Mit nächstem Zug schreibe ich, nachdem ich einige

    Tage durch eine nicht zur Nachführung gekommenen

    Expedition in Anspruch genommen war; jetzt jedoch

    wieder für den Augenblick ruhig in Straßburg

    bleibe.

    Herzlichen Gruß in gr.(oßer) Eile

    D.(ein) D.(ich) l.(iebender) S.(ohn)

    Straßburg 7. Oct.70 Andreas

    Was meint ihr zu dem Vornamen?

    Der Feldpost-Karte ging an Franz Tecklenborg (1833-1872), der in der Werft seines Vaters

    Franz Tecklenborg (1807-1886) in Bremen tätig war. Einen Sohn Andreas konnte ich im

    Internet nicht ausfindig machen.

    Lieber Ralph,

    Algerien war französische Kolonie und wurde 1848 territorialer Bestandteil Frankreichs.

    Nordafrika war nie Übersee, da man unter Übersee Gebiete jenseits eines Ozeans versteht.

    Eine Kolonie ist eine auswärtige Besitzung eines Staates, die politisch und wirtschaftlich von ihm

    abhängig ist.

    Beste Grüße

    Rudolf

    5. Periode der Doppelfreimachung 1.9. bis 31.12.1871

    Das Besondere an diesem Brief ist die Destination Algerien, damals französische Kolonie. Post dorthin wurde mit dem Inlandsporto freigemacht, da die Departemente Algier,

    Constantine und Oran zum französischen Postgebiet zählten, in denen die französischen Posttarife gültig waren.

    M.W. sind zwei weitere mit Okkupationsmarke frankierte Briefe, sowie ein weiterer aus der Brustschildzeit nach Algerien bekannt.

    Reimser Konvention vom 10. März 1871

    Hier nun ein weiterer unterfrankierter Brief.


    Am 3. April 1871 unterfrankiert mit nur 10 C. in den Briefkasten geworfen (blauer Vermerk: "unzureichend frankirt Briefträger X" wurde das Kuvert zur Ermittlung des Absenders zwecks

    Auffrankatur von der Ober-Post-Direktion für Deutsch-Lothringen in Metz geöffnet. Rück-

    seitig vermerkte die Retour-Öffnungs-Kommission "Abs. P. N. Petry i. Thionville". Erneut in

    Diedenhofen ergänzte der Absender am 5. April 1871 das unvollständige Porto um weitere

    10 C., denn Chalons-s-Marne lag mittlerweile im französischen Postgebiet, Die französische

    Post erhob korrekt ein Nachporto von 2 Décimes.

    Reimser Konvention vom 10. März 1871

    Anbei ein weiterer Brief, der nur 1 Tag nach Übernahme des AdP-Gebietes in französische Hände

    von Metz nach Castelsarrazin / Tarn-et-Garonne an einen "Sous Intendant militaire" lief. Da der

    Adressat dort nicht anwesend war, wurde der Brief nach Saumur / Main-et-Loire weitergesandt.

    Der deutsche Portoanteil von 20 C. wurde korrekt mittels des Summarischen Franco-Kontroll-

    verfahrens dokumentiert. Auf französischer Seite wurde zunächst fälschlich ein Nachporto von

    3 Décimes gefordert. Der Fehler wurde bemerkt, der Taxstempel annulliert und durch den korrekten

    Taxstempel 2 Décimes ersetzt.

    Reimser Konvention vom 10. März 1871

    Gem. Reimser Konvention vom 10. März 1871 - verhandelt zwischen den General-Postdirektor des Deutschen Reiches Stephan und dem General-Postdirektor der Französischen Republik Rampont-le-Chin - ging die Postverwaltung der besetzten Gebiete (ohne Elsaß und Deutsch-Lothringen) zurück in französische Hände. Am 26. März 1871 wurden In E. u. D.-L. die Nachgebühren für nun ganz Frankreich bekannt gemacht.

    Offensichtlich war diese einschneidende Veränderung nicht allen Postkunden bekannt!

    Der Aufgeber dieses Briefes wähnte Nancy noch im deutschen Postgebiet und frankierte mit dem deutschen Inlandsporto von 10 C. Die Zaberner Post war damit natürlich nicht einverstanden, entwertete die Marke am 30. März 1871 und gab den Brief zwecks Auffrankatur zurück an den Absender. Am 31. März 1871 korrekt frankiert lief der Brief nach Nancy. Dort passierte das nächste Malheur, denn man vergaß auf französischer Seite die Nachgebühr von 20 C.