Beiträge von Bayern-WB

    Lieber Kilian,

    ich glaube nicht, dass es die frische Stempelfarbe ist, die nach einer Faltung abgeklatscht wurde, denn man kann auch den Aufgabestempel und den Baviere-Stempel (kam ja erst später drauf) als Abklatsch erkennen.

    Gefaltet wurde der Brief meiner Ansicht nach tatsächlich, aber erst zur Aufbewahrung. Durch Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit?) sind die Farben der 3 Stempel auf die andere Briefhälfte durchgedrungen.

    Nur so kann ich mir das Phänomen erklären.

    Beste Grüße

    Will

    Liebe Freunde,


    der Brief von Volker ist an den Buchdruckereibesitzer Michael Reindl in Bamberg adressiert. Sicher handelte es sich hier um ein größeres Gebäude, das dem Briefträger auch bekannt war.


    Wer kann daher den Vermerk „Ablage am Maxplatz“ erklären?


    Beste Grüße

    Will

    Hallo Pälzer,

    im "Verordnungs- und Anzeige-Blatt für die Königlich Bayerischen Verkehrs-Anstalten" kann man an folgenden Stellen nachlesen:

    Nro. 18,852, 6. Juli 1862, S.166

    Nro. 33,765, 26. Nov. 1862, S.349

    Nro. 24,148, 8. Aug. 1864, S.226

    Diese Dokumente sind digitalisiert und im Internet frei abrufbar.

    Beste Grüße

    Will

    wer macht sich die Arbeit, die paar noch vorhandenen Altmarken umständlich abzurechnen, wenn er sie schnell noch am Vormittag unter die Leute bringen kann?

    Lieber Ralph,


    ein paar dieser Schlitzohren mag es auf dem Land schon gegeben haben, aber die machen das Kraut nicht fett!

    Die meisten Poststellen hatten wohl die neuen Marken termingerecht.

    Im Gegensatz zur Erstausgabe 1849 waren aber hier noch Marken beim Publikum vorhanden und wurden (vielleicht aus Angst, sie könnten verfallen) zuerst verbraucht. Das schränkt die Anzahl der „Ersttagsbriefe“ schon einmal ein.


    Vielleicht sollte man nicht nur nach „Ersttagsstempeln“ der neuen Ausgabe suchen; Briefe mit dem Datum 1.Oktober 1862 mit Marken der alten Ausgabe wären doch sicher auch sehr interessant!


    Beste Grüße

    Will

    Lieber Kilian,


    ab 1 Oktober 1862 durften an den Schaltern nur noch Marken der neuen Ausgabe abgegeben werden ( 1 Kreuzer gelb, 3 Kreuzer rot, etc.).

    Alle Restbestände der alten Ausgabe mussten am 1. Oktober 1862 an die Bezirkskassen zurück gegeben werden (1 Kreuzer rot, 3 Kreuzer blau, etc.)


    Alle Marken der alten Ausgabe auf Briefen in 1863/64 stammen daher aus Beständen des Postpublikums.


    Deshalb finden sich wesentlich weniger Marken der alten Ausgabe auf Briefen in 1863/64 als Marken der 2. Ausgabe in 1867/68/69, als diese Marken noch an den Schaltern verkauft wurden. Vor Verwendung der Marken der Wappenserie waren alle Marken der Ziffernquadrate noch am Schalter zu verkaufen.


    Beste Grüße

    Will

    Hallo Franz,

    ich habe die einschlägigen Verordnungen nochmal nachgelesen. Tatsächlich wird nur die Rücksendung (in ganzen Blättern oder verklebt auf Halbblättern) gefordert. Eine Entwertung wird nicht erwähnt.

    Besonders bei größeren Einheiten, die manchmal auf Auktionen angeboten werden, findet man häufig waagrechte und/oder senkrechte Durchstreichungen der Marken. Die gingen mir bei meiner "Spekulation" :/durch den Kopf, aber das können auch fiskalische Verwendungen sein.

    Die Marken vor der Rücksendung an die Bezirkskassen durch Entwerten unbrauchbar zu machen, sehe ich allerdings schon als sinnvoll an. Sie durften zwar nicht mehr verausgabt werden, aber Postkunden konnten sie noch 2 Jahre langen verwenden, sie waren also nicht ungültig. Und an diesem 1. Oktober 1862 waren viele Marken auf dem Postweg, von denen auch einige "verloren" gehen konnten.

    Ob Expeditoren oder Postangestellte diese zurückgesandten Blätter aber tatsächlich entwertet haben, kann ich nicht nachweisen.

    Beste Grüße

    Will

    Lieber Kilian,

    das Ganze bleibt für mich nach wie vor rätselhaft, aber Dein Beleg stützt die Erklärung von Ralph.

    Offenbar kam es vor, dass in einer Poststelle der Mühlradstempel zeitweise nicht verfügbar war (zerbrochen, in Reparatur, damit für eine gewisse Zeit nicht nutzbar) und die Marken durch Tuschestrich entwertet wurden.

    In kleineren Poststellen hat der Postler jede einzelne Marke nach dem Aufkleben derart entwertet (daher die Übergänge auf dem Brief in Deinem Beleg), in Poststellen mit größerem Briefaufkommen hat der Postler zur Arbeitserleichterung die Strich-Entwertung auf einem Bogen oder Teil eines Bogens vorweggenommen (daher keine Übergänge auf dem Brief bei meinem Beleg).

    Ich frage mich allerdings, warum er in diesem Notfall nicht den Ortsstempel als Entwerter verwendet hat? Belege dafür gibt es ja mehrere.

    Best Grüße

    Will

    Lieber Ralph,


    so kann es natürlich gewesen sein.


    Aber die ‚Federzüge‘ gehen meiner Ansicht nach teilweise bis zum Rand, aber nicht auf das Papier über. Es sieht mehr danach aus, dass die Entwertung bereits auf dem Bogen erfolgte.


    Aso, ganz überzeugt mich Deine Erklärung noch nicht.


    Beste Grüße

    Will

    Liebe Freunde,

    wer kann hier mit einer Deutung behilflich sein?

    Die beiden 2II5 auf Briefstück sind für mich eindeutig (diagonal, waagrecht und senkrecht) als entwertet gekennzeichnet worden, wurden aber trotzdem noch verwendet und mit darüberliegendem Mühlradstempel 22 entwertet.

    Gibt es dafür eine triviale Erklärung?

    Mir fällt nur eine (abwegige?) Spekulation ein:

    Am 1. Oktober 1862 mussten die Restbestände an Marken der alten Ausgabe an die Bezirkskassen zurückgesendet werden. Der Aschaffenburger Postler hat am 30. September seine Restbestände dafür vorbereitet und sie durch Durchstreichung entwertet. Einen kleinen Rest an Marken hat her für den Tag noch vorgehalten. Offenbar reichte dieser Rest nicht und er musste noch auf vorher zur Rücksendung kenntlich gemachte Marken zurückgreifen. Er wusste ja, dass diese Marken noch nicht verwendet worden waren und hat sie daher auf den Brief geklebt.

    Was ist Eure Erklärung?

    Beste Grüße

    Will

    Hallo Jan,


    wo siehst Du auf dem „Mütterlein“-Brief noch Randbemerkungen?


    Auf dem 2. Brief steht im Inhalt:

    „Ich lade Sie ein, mir mit thunlichster Beförderung die Bürgschaft des (Armen?) Genossenfonds=Pflegers zur Einsicht zuzustellen.“

    Auf der Klappe ist dies wiederholt.

    „Verlangt Einsicht der Bürgschaft des Genossenpflegers.“


    Beste Grüße

    Will