Gratulation Bayern klassisch
so lautet auch eine meiner Interpretationen:
Nur auf die fehlenden 25 Rappen muss man erst noch kommen:
In Bayern wurde der Brief schon nach dem neuen Vertrag zum 1.10.1852 taxiert, allerdings machte der Expeditor einen Fehler. er hätte nicht 9 Kr als Gesamtporto schreiben dürfen, sondern hätte dies als 3/6 ausweisen müssen.(§ 11 der PV vom 30.9.1852). Für die Schweiz hätte der Brief nach dem neuen Vertrag aber 20 Rappen kosten müssen - macht 30 und nicht 55 Rappen Porto. Wenn derSchweizer die 9 Kr als bayerischen Anteil ( = 30 Rappen) rechnet kommen wir auf 50 Rappen - also auch nicht genau zum Ziel.
Der taxierende Beamte in Zürich interpretierte (wohl in Unkenntnis der grenznahen Lage von Weiler) die 9 Kreuzer als bayrische Taxe bis zur Grenze und rechnete diese in 30 Rappen um. Hinzu kamen 6 Schweizer Kreuzer bis Wohlen, welche nach dem alten Vertrag 15 Rappen entsprachen. Das Gesamtporto hätte dann 45 Rappen betragen.
Offensichtlich wog der Brief aber zwischen ½ und 1 Loth, weshalb für den Schweizer Anteil nach altem Vertrag das 1 ½ fache der Taxe angesetzt wurde (22,5 Rappen). Diese wurden auf 25 Rappen aufgerundet und vom Empfänger insgesamt 55 Rappen eingehoben.
Zusammenfassung :
1. Brief 1/2 -1 Loth schwer
2. In Bayern fälschlich mit 9 statt 3/6 taxiert = neuer Vertrag
3. In der Schweiz die 9 Kr als bayerische Taxe interpretieret und in 30 Rappen umgerechnet
4. Nach altem Vertrag für einfaches Gewicht bis 1/2 Loth 15 Rappen und für diesen Brief der zweiten Gewichtstufe das 1 1/2 fache nämlich 22,5 Rappen - aufgerundet 25 Rappen taxiert. = alter Vertrag
5. Gesamtporto = 55 Rappen, Taxierung in Bayern nach dem neuen, in der Schweiz noch nach dem alten Vertrag.
Diese Erklärung ist mein Favorit, die untenstehende habe ich auch noch auf meinem Sammlungsblatt:
Eine alternative Erklärung der Taxierung wäre folgende: Die Schweizer Bundespost schloss am 16.Mai 1851 einen Vertrag mit der Rheinpfalz, Preußen, Hannover, Sachsen und Mecklenburg ab, welche eine Taxierung bis zum Bestimmungsort ermöglichte. Zum 19. Mai wurde den Schweizer Postämtern eine Tarifaufstellung mit Taxen nach Bayern geliefert (diese würde ich gerne mal einsehen) . Die Schweiz wurde hierfür wie im Inlandsverkehr in 4 Rayons eingeteilt ( bis 10 Wegstunden, 10-25, 25-40 sowie mehr als 40 Wegstunden).
Mit Umstellung der Währung durch die Bundespost ab 1.1.1852 erhöhten sich diese Tarife um ca. 30 % . Der Tarif für frankierte oder unfrankierte Briefe aus den Deutschen Staaten in den 3 Schweizer Rayon ( 25-40 Wegstunden) wurde von 40 auf 55 Rappen angehoben.
Möglicherweise wurde obiger Brief unabhängig von der bayrischen Vortaxierung mit diesen 55 Rappen für einen Brief aus Bayern nach dem 3. Schweizer Rayon taxiert.
Mögliche Einschränkung dieser Erklärung: Sie galt für die bayerische Rheinpfalz und möglicherweise nicht für das rechtsrheinische Bayern.
Vielleicht könnt ihr ja noch Argumente für die eine oder andere These liefern. Liegt jemandem oben erwähnte Tarifaufstellung von 1851 vor?
Beste Grüße
Cameo