Beiträge von Cameo

    Hallo, Eifel Harry

    Aus dieser Korrespondenz gibt es zum Glück sehr viele Briefe. Ich schätze etwa 40 Stück. Ich selbst habe etwa 10 Briefe aus verschiedenen Perioden mit unterschiedlichen Portis und Laufwegen. Alle sind in Kopenhagen eingeschrieben worden, sichtbar an der Notation NB = Nota bene sowie am Rötelgitter. DK hatte keinen Stempel für das Einschreiben. In Hamburg (Taxis) kam dann der Stempel CHARGE drauf sowie der Herkunftstempel Dänemarck…

    Ich kann nur eine vorläufige Erklärung geben, da ich meine Briefe selbst noch nicht analysiert habe. Das ist ein Projekt für nächstes JAhr.

    Taxiert mit 29 Rbs = 7 Sgr für einen einfachen Brief nach Hamburg. Links oben steht das vorausbezahlte Weiterfranko von 42 RBS, da Frankaturzwang bis zur österreichischen Grenze bestand.

    Die Chargierung kostete meines Wissens (nicht gesichert!) 8 RBS . Sie müssten beim Inlandsanteil zu den 29 eigentlich addiert werden, sind aber offensichtlich nirgendwo auf dem Brief notiert worden, da sie ja nicht weitergegeben wurden.

    Das Weiterfranko betrug 9 hamburgische Schillinge, die hinten stehen, das sind umgerechnet 28 RBS oder 6 3/4 sgr.

    Hier besteht eine Diskrepanz zwischen gezahlten 42 und weitergereichten 28!

    Auf allen "einfachen" Briefen aus DK nach den italienischen Staaten findet sich links oben die 42 RBS, hinten sind meist 9, manchmal aber auch 13 HSCh Weiterfranko vermerkt.

    Meine These ist, dass Thut in HAmburg bei etwas niedriggewichtigeren Briefen einen ziemlichen Währungsgewinn gemacht hat.

    Die 9 HSch entsprechen 18 Kreuzern CM.

    Nach dem Postvertrag Österreich - Taxis von 1843 kostete eine Brief von Hamburg bis zur österr Grenze

    6 KrCM hälftiges Gemeinschaftsporto

    + 12 KrCM Transitzuschlag also 18 KrCm = 9 Hsch für ein halbes Wiener Loth = 8,75 Gramm

    Ein Brief über 8,75 g kostete das 1 1/2‑Fache = 27 KrCM = 13 Hsch = 42 RBS.

    Die Dänen zahlten also grundsätzlich für ein Briefgewicht einen Auslandsanteil von 1/2 bis 1 Wiener Loth (42 RBS). Hamburg gab dann je nach Briefgewicht mal nur 9 oder 13 Hsch weiter.

    Vorsicht: Das habe ich "herausgefunden", aber noch nicht mit anderen Spezialisten abgeklärt. Vielleicht hat hier jemand eine andere Erklärung.


    Der Brief war jetzt also bis zur österreichischen Grenze bezahlt.

    Österreich rechnete im Paket mit dem Kirchenstaat ab und verlangte dafür 100 Bajocchi pro 1 Unze Briefe im Paket.

    Als einfacher Brief bis 1/4 Unze = 7,1 g (passt zu den 9 HSch Weiterfranko oben) verlangt der Kirchenstaat von Neapel 25 Bajocchi plus denselben Betrag für die Chargierung, also 50 Bajocchi.

    Neapel rechnet die Bajocchi in Grana um und addiert für den Chargeebrief zusätzlich die zu verdoppelnde Taxe für Neapel. das kostet dann 93 Grana, die in fahler violetter Tinte links am Rand stehen. Hinzu kommen 5 Grana bis Messina = 98 Grana, die der Empfänger zu zahlen hat.

    Dies sollte hoffentlich als erste Erklärung genügen. Nächstes Jahr will ich mich tiefgründiger mit diesen Briefen beschäftigen.

    Beste Grüße, MArtin

    Lieber Ralph

    Meine Hypothese ist, dass der bayerische Beamte wusste , dass Reko-Briefe in Sardinien den doppelten Satz kosten, und dies fälschlicherweise auch auf das Transitland Schweiz übertragen hat. Der Tarif nach Genf betrug nämlich für den einfachen Brief genau 14 Kreuzer, das Doppelte also 28 Kreuzer. Das lässt sich nicht beweisen, aber es würde genau passen.

    Gruß MArtin

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    Zitat Thread 166: Oben in diesem Thread (Beitrag Nr. 63) hat peterhz dieses Amtsblatt von 1860 gezeigt, wonach ein Frankobrief nach Rom 9 Sgr. hätte kosten müssen:

    Die angeheftete preußische Portotabelle ist erstens von Preußen falsch gedruckt worden und zweitens von peterhz unvollständig widergegeben worden und damit missverständlich. Ich hänge mal die vollständige Portotabelle an.

    Aus der vollständigen Tabelle ist zu ersehen, dass in Spalte II in der 2. Reihe von oben in der Spalte 2 steht:

    2. durch die Schweiz per Genua mittels französischer Packetboote, von allen Postanstalten exc. derjenigen in Schlesien.. Nur für diesen Weg über Genua mit französischen Schiffen gilt der italienische Tarif von 4 Sgr. Dieser Tarif wurde auch in BAyern und Baden veröffentlicht, mit demselben Porto von umgerechnet 14 Kreuzern. Aber dies nur als Alternative zum Normaltarif (21 kr oder 6 3/4 sgr über die Schweiz auf dem Landweg) und nur auf besonderes Verlangen.

    Jetzt hat Preußen in dieser TAbelle auch noch einen Unterlassungsfehler gemacht. Unter Kirchenstaat

    1 durch Österreich steht eine Klammer "wie ad 1.1."

    Unter Kirchenstaat 2 durch die Schweiz müsste eine weitere Klammer " wie ad 1.2". stehen um auf den üblichen Tarif 3+ 2+ 1 3/4 sgr hinzuweisen. Darunter stünde dann nur als Alternative auf besonderen Wunsch der Tarif über Genua mit 9 statt 6 3/4 sgr.

    Einen Brief aus Preußen frankiert mit 9 Sgr. über Genua habe ich bis heute nicht gesehen. Die Mehrkosten hätten sich für den Versender auch nicht rentiert, da das französische Paketboot nur einmal die Woche fuhr und die Briefe deshalb tagelang in Genua auf das Schiff hätten warten müssen. Damit war der sowieso geringe Zeitgewinn für die Seebeförderung hinfällig.


    Lg MArtin

    Lieber Ralph

    Danke für die ausführliche Analyse, die ich nahezu vollumfänglich nachvollziehen kann. Tatsächlich wurde der Brief erst bei der zweiten Versendung eingeschrieben – eine wichtige Erkenntnis. Von dieser zweiten Versendung stammen dann auch die handschriftlichen "Chargé" und "Frankiert bis Genf."


    Folgende Frage habe ich weiterhin.

    1. Warum wurde die erste Teilfrankatur mit 8 Kreuzern bis Lindau nicht anerkannt? Der PV Bayern Zürich von 1829 erlaubte Vollfranko, ganz unfrankierte oder Grenzfrankobriefe.

    2. Ich lese einen Widerspruch in deiner Ausführung. Wenn der Brief für 8 Kreuzer an Genf verkauft wurde, konnten die übrigen 20 Kreuzer nichts mehr mit Genf zu tun haben. Es ist wohl eher so, dass Zürich von den 28 Kreuzern 8 für die Leitung bis Zürich behielt und 20 Kreuzer bis Genf weitergereicht wurden.

    Liebe Grüße, Martin

    Lieber David

    Den Tarif gab es keinen Tag früher, auch wenn die Bahn schon eröffnet war. Dein Brief ist trotzdem ein tolles Stück.

    Der rote PD-Stempel ist typisch für die Schweiz, die Österreichischen sahen anders aus.

    Er hätte eigentlich mit 6 3/4 sgr frankiert sein müssen, ist aber mit 6 sgr durchgeschlüpft, Die 12 in blau sind das Weiterfranko mit 6 kr CH und 6 kr Italien. Ein Doppelbrief über Österreich hätte einen Monat später tatsächlich ähnlich ausgesehen, ebenfalls 12 kr Wfr, hätte aber einen anderen PD-Stempel und rückseitig den Stempel von Verona gehabt.

    Gruß MArtin

    Lieber Ralph

    Ich habe mal meine ganzen Taxisbriefe von 1855 - 1865 durchgeschaut. Gewichtsvermerke sind immer oben links, allerdings habe ich nur Loth-Angaben gefunden und nicht Gramm.

    Bei den Briefen über FrAnkreich, bei denen Grammangaben am meisten Sinn machen, steht fallweise nur eine "2" für 2 ports, eine zweite Grammangabe habe ich nicht gefunden.

    Der Frankfurter hat vielleicht - weil der Brief offensichtlich schwer war – die 7 g hingeschrieben. um darauf hinzuweisen, dass er den Brief gewogen hat und berechtigt nur einfach taxiert hat.

    Wenn ich jetzt nicht alle durchgeschaut hätte, hätte ich gewettet, dass es mehr von diesen Gewichtsnotizen gibt....

    Lg MArtin

    Lieber Ralph

    Klar, es ist ein Frankobrief, der in Frankfurt bar bezahlt wurde,

    Unter der 8 ist eine 7 zu lesen. Das ist auf 8 korrigiert worden – wahrscheinlich in Frankreich. Dies ist m. E. wahrscheinlicher als eine Änderung der Briefnummerierung durch den Empfänger. Aber das wäre natürlich auch eine Möglichkeit.

    Postfachnummer im Café Greco – auch eine gute Idee . 8)

    Falls die französische Post einen unterfrankierten Brief mit einem P.D. -Stempel vorfand, wurde der Empfänger nicht belastet – das hatte ich falsch beschrieben. Sie war jedoch berechtigt, die Briefkarte zu korrigieren und den fehlenden Betrag von der Aufgabepost in Frankfurt zu verlangen. Diese konnte versuchen, die Differenz vom Aufgeber einzutreiben, falls man diesen noch kannte; andernfalls blieb der Betrag am Postbediensteten hängen.

    Ist das so korrekt beschrieben?

    Liebe Grüße Martin


    Hallo zusammen.


    Ich bin gerade dabei, diesen Brief zu beschreiben: Chargeebrief aus München über Genf/Schweiz nach Sardinien 1845. Ich kenne keinen zweiten Einschreibebrief auf diesem Leitweg. Im "Schäfer " sind im Zeitraum 1830 -1851 68 Briefe aus der Schweiz über Genf nach Sardinien und vice versa abgebildet, darunter kein einziges Einschreiben:

    1845, 18. September: Einschreibebrief von München/Bayern nach Araches in Savoyen, gemäß dem Postvertrag von 1829 mit Zürich mit 8 Kreuzern nur bis zur Schweizer Grenze frankiert (auf der linken Briefklappe notiert). Der Absender hatte noch 6 kr für das Einschreiben bezahlt, die wie üblich nicht notiert sind.

    Wegen des Einschreibens bestand Frankozwang in der Schweiz, sodass der Brief an der Grenze zurückgewiesen und nach München zurückgeschickt wurde. Der Absender zahlte zusätzliche 28 Kreuzer für die Schweiz, einschließlich der Schweizer Einschreibegebühr, und reichte den Brief am 23. September erneut ein. Beachte die beiden unterschiedlichen Münchner Datumsstempel.

    In Sardinien kostete der Brief 4 Soldi für eine Distanz von 41 km Luftlinie (Tarif 1845) , zuzüglich des gleichen Betrags für die Einschreibung. Vorne stehen 8 Soldi (könnte man auch erst als eine "6 " lesen). Das passt also.

    Der Brief wog 6 g und ist daher in allen 3 Ländern im 1. Gewicht.


    Nun meine Fragen an die versierte Leserschaft:

    Der Frankozwang beim Einschreiben ist meine persönliche Erklärung; im Postvertrag habe ich dazu nichts gefunden. Gibt es einen anderen Grund, den Brief an der Grenze nicht anzunehmen?

    Hinten ist auf der rechten Klappe eine 20 notiert, die eindeutig aus der Schweiz stammt. Sind das 20 Kreuzer oder 20 Rappen? Meines Wissens taxierte Zürich zu dieser Zeit schon in Rappen.

    Sind diese "20", die wahrscheinlich in den 28 Kreuzern Weiterfranko enthalten sind, die Schweizer Einschreibegebühr, die extra ausgeworfen wird?

    Im Postvertrag von 1829 finde ich nur eine Passage zur Vergütung für verlorene Einschreiben, aber nichts zu Einschreibegebühren in der Schweiz.

    Die 28 kr sind für den einfachen Brief bis nach Genf zu viel, 14 kr wären korrekt. In Sardinien wurde beim Einschreiben das Briefporto wie in Frankreich generell verdoppelt. Sollte das in diesem Fall auch für die Schweiz gelten?


    Liebe Grüße

    Martin

    Lieber Thomas

    Der Tarif von Thurn & Taxis über Frankreich nach dem Kirchenstaat betrug 3 sgr DÖPV plus 4 1/2 sgr fremdes Porto bei einem Gewicht bis zu einem halben Cölnischen Loth, ca 7,3g. Bezahlt bis zum Empfänger im Kirchenstaat (Postvertrag 1853).

    Bis März 1860 betrug das belgische Transitporto bis unter 1/2 Zollloth 1 sgr, nach März 1860 nur noch 1/2 sgr.

    Anzuwenden auf diesen Brief von 1861 beträgt die Gesamttaxe für den einfachen Brief 8 sgr, umgerechnet also 11 Hamburger Schillinge.

    Ich habe in meiner Kartei tatsächlich keinen weiteren Frankobrief aus Hamburg in den Kirchenstaat mit dieser Taxe.

    Anbei aber ein entsprechender Brief aus Frankfurt: 3 // 4 1/2 sgr entsprechen hier 9 +16 = 25 Kreuzer. Ich sehe gerade erst, dass der Brief wohl 8 g gewogen hat (links oben). Das wäre schon die 2. Gewichtsstufe gewesen. Konsequenterweise hätte man die Barfrankatur nicht anerkennen müssen und ihn als Portobrief der zweiten Gewichtsstufe mit 2 × 18 = 36 Bajocchi taxieren dürfen.

    Lg MArtin


    Nicht nur für Sachsen, sondern für alle deutschen Staaten galt der 1.Oktober 1867. Übrigens war der Anlass für die Tarifreduktion die Eröffnung der Brennerbahn, die den Transit über Österreich gegenüber der Schweiz deutlich schneller machte. Durch die gleichzeitige Tarifreduktion auf 3 sgr wurden der Schweiz mit einem Schlag fast alle Transitbriefe entzogen.

    Für die Süddeutschen Staaten wurde der Tarif auf 12 Kreuzer reduziert, die hälftig zwischen Italien und den Deutschen Staaten/Österreich geteilt wurden. Da Bayern deinen Brief in den Sack nach Italien (Verona) steckte und mit Italien abrechnete, sind vorderseitig 6 Kreuzer Weiterfranko in Rötel notiert.


    Gruß Martin

    Hallo Kreuzerzeit

    Es fehlt leider für den Kirchenstaat noch 1 weitere Marke zu 1 Kreuzer, da der Tarif für den Kirchenstaat 6 KrcM = 8 Kreuzer rheinisch betrug.. Nur für Baden und für das südliche Thurn & Taxis (z.B. Worms, wenn es direkt nach Baden und nicht über Frankfurt leitete), galten auch 7 Kreuzer. Für Bayern gibt es diese Ermäßigung nie.

    Gruß Cameo

    Hallo zusammen,

    ich habe prompt Antwort von Herrn Sander, der für die Anmeldungen zuständig ist, bekommen. Die Rahmen sind nicht nur für DIN A 4 geeignet. Es handelt sich um die neuen "Bundesrahmen", sodass wie gewohnt Flexibilität bzgl. breiterer Blattgrößen besteht. Eine Maßzeichnung der Rahmen hänge ich an.

    Beste Grüße Cameo

    Danke, Dieter, das habe ich auch vor. Es müssen ihm aber ja nicht 10 Leute dieselbe Frage stellen. Ich bin davon ausgegangen, dass sich 2 Wochen vor Anmeldeschluss schon jemand um diese Frage gekümmert hat.

    Ich werde berichten, sobald ich mehr weiß.

    Beste Grüße, Martin

    Hallo zusammen,

    In 14 Tagen endet die Anmeldefrist für die Regionalausstellung in Löhne. Hat schon jemand direkt von dort Informationen zur Blattgröße eingeholt. Laut Ausstellungsbedingungen sind 16 Blätter der Größe DIN A 4 erlaubt. So schmale Blätter sind heutzutage eigentlich nicht mehr üblich.

    Gruß Cameo

    Lieber Ralph

    Perfekt. 34 Kreuzer entsprechen 12 decimes. Bisher nie gesehen, dass die 12 decimes oder 1 fr 2d hinten draufgeschrieben wurden. Danke für den guten Tipp.

    Hast du eine Hypothese, warum dies gerade bei diesem Brief geschah. Es scheint mit dem Gewicht zusammenzuhängen, was ja bei einfachem Gewicht eigntlich nie schriftlich notiert wurde, hier aber mit 3/8 loth notiert wurde.

    Beste Grüße

    Martin

    Lieber Schorsch

    Hier ist der Brief, den du suchst, allerdings nicht aus Benediktbeuern. Abgeschickt in München am 31.12.1843 über Strassbourg und Havre mit Havre- Packet nach New York.

    Franko bezahlt bis zum Ausschiffungshafen Havre inklusive der Schiffsgebühr (décime de mer).

    Benediktbeuern befand sich wie München im 4. bayerischen Rayon

    18 kr für ein Gewicht bis 7,5g aus dem 4. bayerischen Rayon. Das Gewicht wurde später mit 3/8 loth rückseitig notiert, was knapp 7g entspricht.

    Frankreich zahlte für ein Paket Frankobriefe aus dem 4. bayerischen Rayon 70 Kreuzer.

    Für Frankreich und die französische Schiffsbegebühr mit Segelschiff ist er mit 34 Kreuzern pro 7,5 g ( oder 6 g laut Münzberg ???) nach dem Postvertrag Bayern-Frankreich (01.01.1822 bis 30.06.1847) bar frankiert. Darüber steht der Gesamtbetrag des Teilfrankos von 52 kreuzern.

    Die US-Gebühr betrug 27 Cent, 2 Cent Ship Fee und 25 Cent für eine Entfernung von mehr als 400 Meilen von New York nach Cincinnati.

    Hat jemand eine Erklärung für den Zusatz p f. 2 d.s ??

    Beste Grüße

    Martin

    Hallo zusammen

    Die beeindruckendsten Stücke sind die, von denen man nie erwartet hätte, dass sie existieren könnten.

    In diese Kategorie fällt der Brief aus Clausthal im Kgr. Hannover nach Turin, nachgesendet nach Annecy in Savoyen. Teilfrankiert mit 3 sgr bis zur österreichischen Ausgangsgrenze, dann nach dem Postvertrag Österreich-Sardinien von 1844 in Mailand mit dem Stempel T.A.3 versehen und mit 8 Decimes in den 3. sardischen Rayon taxiert (darin vertragskonform enthalten 12 KrCM = 5 Decimes für den Österreich-Transit, den der Aufgeber ja eigentlich schon gezahlt hatte).

    Da der Brief an einen Parlamentarier ging, der in Sardinien portobefreit war, wurde in Sardinien die 8 gestrichen und nur 5 Decimes ausländischer Forderung verlangt , die das Büro des Parlamentariers in Turin auch zahlte. Dies ist an der durchgestrichenen 5 und am Stempel P.P. (Porto Pagato) erkennbar. Anschließend wurde der Brief portofrei (Abgeordneter) nach Annecy weitergeleitet (RETRODATO).

    Das Beste kommt noch:

    Hannover trat am 1. Juni 1851 dem DÖPV bei

    Der 23. Juli 1851 ist der wahrscheinlichste Ersttag der 3 Sgr Marke Nummer 5

    Dieser Brief vom 16. August 1851 ist der früheste Markenbrief Hannovers ins Ausland überhaupt.

    Mehr kann man sich wirklich nicht wünschen. Eine sehr ausführliche Beschreibung mit weiteren Details folgt im nächsten RB der Arge Hannover.

    Alles Gute zum neuen Jahr

    MArtin


    Lieber Ralph

    Besten Dank für deine Version der Brieferklärung.

    "Allerdings waren bei Auslandsbriefen aus Preußen die Weiterfranki von Sgr. nach paritätischer Reduktion zu berechnen: 2 Sgr. für die CH entsprachen eigentlich 7 Kreuzern und 1 3/4 Sgr. entsprachen eigentlich 6 Kreuzern, sodass Baden als Abgabepost im DÖPV hätte 13 Kr. an die CH und diese 20 Centesimi an die italienische Post hätte weitervergüten müssen."

    Der erste Teil dieses Satzes stimmt meines Erachtens nicht. Der Schweiz war es egal, wie in Deutschland Silbergroschen in Kreuzer umgerechnet wurden. BAden verrechnete mit der Schweiz in Kreuzern und gab daher grundsätzlich 6 Kreuzer für den Schweizer Transit weiter, nie 7 Kreuzer, egal ob der Absender, weil er in Baden die Post aufgab, 6 Kreuzer, oder der Preuße für dieselbe Leistung 2 Sgr. bezahlt hatte. Baden machte dabei bei Briefen aus Preußen einen kleinen Währungsgewinn.

    Bei deiner Erklärung fehlt – wie bei meiner auch – die Erklärung, warum der Schweiz 5 Rappen fehlten. Bei deiner Erklärung fehlten zur Gesamtgebühr 5 Rappen, das heißt, für den Schweiztransit hätte das Weiterfranko gelangt, nur in Italien wären 5 statt 25 Centesimi Porto angefallen. So hätte es tatsächlich zum Ende hin aussehen müssen und genauso hatte ich es oben beschrieben. Die Schweiz zog 15 Rappen ab, blieben 15 Centesimi für Italien. Es hätte also eigentlich der Stempel "Franco ultra 15" in der Schweiz abgeschlagen werden müssen, die italienische Nachtaxe wäre dann 5 cmi gewesen.

    Bei unfrankierten Briefen wurde in dieser Tarifperiode für unfrankierte Briefe kein Zuschlag gefordert, sowohl Porto- wie Frankobriefe kosteten in Italien 60 Centesimi und in Preußen 6 3/4 sgr.

    Grundsätzlich kann man bei ungenügend frankierten Briefen die Kreuzer nicht nach den Währungstabellen in italienische Centesimi umrechnen, zumindest passt das oft nicht. Für die Taxierung ungenügend frankierter Briefe aus Deutschland nach Italien gab es einen eigenen Paragraphen im Postvertrag zwischen der Schweiz und Italien. Nur dieser war maßgebend.

    Der Hinweis auf die verwischte ursprüngliche Taxe 1 1/2 (hatte ich unterschlagen) ist interessant und fügt sich in das Bild eines ungenügend frankierten Briefes, bei dem alle Beteiligten Fehler bei der Taxnotierung gemacht haben:

    Preußen hätte nicht 3 3/4 schreiben dürfen, Baden nicht 12 kr, Schweiz nicht 5 cmi Fehlgebühr und Italien konnte es am Schluss dann auch nicht mehr richtig machen.

    Ich sehe noch eine "3", die mit derselben Tinte hochgestellt ist und hinter der Schweizer Forderung von 5 cmi steht. Eine Erklärung habe ich dafür nicht, dazu muss man sich bei der verkorksten Vorgeschichte auch keine Gedanken mehr machen.

    Liebe Grüße, Martin

    Hallo zusammen,

    Ungenügend taxierte Briefe sind immer eine willkommene Herausforderung. Nicht immer passt es.

    Die korrekte Taxe wäre 63/4 Sgr bis zum Empfänger gewesen. 3 DÖPV, 2 Schweiz, 13/4 Sgr für Italien, letzteres jedoch nur für 10 Gramm.

    Mit 6 Sgr ist der Brief unterfrankiert; Preußen schrieb schon "reicht nicht"; die Schweiz stempelte "AFFR.INSUF." .

    Preußen schrieb erst 33/4 Sgr Weiterfranko, das wurde dann auf 3 Sgr Wfr verbessert. Es wurden auch fälschlich 12 kr Wfr - wahrscheinlich von Baden - angeschrieben, wahrscheinlich, weil Preußen auf dem Brief und in den Karten 33/4 Sgr Wfr eingetragen hatte.

    Die Verbesserung auf 3 Wfr muss erst danach erfolgt sein. Jetzt würde man denken, dass der Schweiz 2 Sgr zustehen und folglich 1 Sgr für Italien übrig bleiben.

    Weit gefehlt. Für Briefe aus Deutschland galt nach dem Postvertrag Schweiz-Italien von 1862: Die vom Adressaten zu erhebende Ergänzungstaxe ist gleich der Taxe, welche ein unfrankierter Gegenstand derselben Art aus der Schweiz nach Italien zu tragen hätte. Ein Portobrief aus der Schweiz kostete 40 Rappen bzw. Centesimi pro 10 Gramm. (aufgeteilt 15 für die Schweiz und 25 für Italien)

    Von diesen 40 Rappen waren nur 3 Sgr, die von Baden als 30 Rappen gerechnet wurden, übergeben worden.

    Die Schweiz zog 15 Rappen ab, blieben 15 Centesimi für Italien. Es hätte also eigentlich der Stempel "Franco ultra 15" in der Schweiz abgeschlagen werden müssen, die italienische Nachtaxe wäre dann 5 cmi gewesen.

    Falls man annimmt, dass der Brief über 10 g gewogen hat, hätte die Schweiz 30 Rappen behalten und nichts an Italien weitergegeben. Die italienische Taxe wäre dann für den Brief der zweiten Gewichtsstufe 4 Decimi gewesen.

    Schade, es geht so oder so nicht auf. Man sieht, dass man sich in Baden schon mit dem Weiterfranko nicht einig war. Wir wissen nicht, was Baden in die preußische Karte und was Schweiz in die badische Karte geschrieben hat. Die Vermerke auf dem Brief sind nicht konsistent. Der Brief wurde nicht exakt nach den Vorschriften taxiert, und der Empfänger hat zu viel nachbezahlt.

    Gruß Martin