Die französische Briefpost kannte im Departement Donnersberg zwei Arten von Postanstalten
- Direktions-Postämter und
- Verteiler-Postämter (Distributionen)
Erstere hatten sämtliche postalischen Arbeiten zu erledigen: sie nahmen alle Postsendungen an, beförderten sie weiter und
lieferten sie den Empfängern aus. Dies unabhängig davon, ob es sich um gewöhnliche Briefe, um eingeschriebene (recommandirte) Briefe, Wertbriefe, um Drucksachen, Postanweisungen, postlagernde Sendungen usw. handelte.
Die Verteiler- oder Distributions-Postämter hatten keine andere Funktion, als die eingehenden Briefe zu sammeln und an ihre
übergeordneten Direktions-Postämter weiterzuleiten.
Einen Poststempel führte im Departement Donnersberg in der napoleonischen Zeit einzig das Verteiler-Postamt Kirchheimbolanden.
Die Ortsstempel der französischen Verteiler-Postämter waren als Aufgabestempel nur ausreichend für Briefe an das nächst gelegene Direktions-Postamt oder an eine unmittelbar benachbarte Distribution. Ging der Postweg zum Bestimmungsort über diese Strecke hinaus, hatte das nächst gelegene Direktions-Postamt, zusätzlich seinen Aufgabestempel auf den Brief abzuschlagen.
Sehr deutlich wird die Kompetenzabstufung zwischen einer Distribution und einer Post-Direktion nach französischem Muster anhand der folgenden zwei Briefe:
Brief Nr. 1
Portobrief aus dem Jahr 1810 von Kirchheimbolanden nach Mainz. Einzeiler “KIRCHHEIMBOLAND” (35:3 mm), der später von dem Aufgabestempel der großen Type (siehe Brief Nr. 2) abgelöst wurde. Porto: 2 Decimes bis Mainz.
Brief Nr. 2
Frankobrief vom 2. März 1812 von Einselthum nach Paris, in der Distribution Kirchheimbolanden aufgeliefert und dort auf der Briefrückseite mit dem Einzeiler “KIRCHHEIMBOLAND” (große Type: 57:5 mm) gestempelt sowie mit 7 Decimes Porto als Taxe belegt. Aus diesem Gesamtporto entfielen 2 Decimes für die Strecke Kirchheimbolanden nach Kaiserslautern, sowie 5 Decimes von dort nach Paris, wo der Brief am 7. März 1812 eintraf; p:payé handschriftlich und Ps.Ps. für das vom Absender bereits bezahlte Porto. Zweizeiler “P.100.P KAYSERSLAUTERN” als Aufgabestempel der übergeordneten Direktion; “T.4.” als Registraturstempel von Paris.
Da im ersten Fall die Stadt Mainz ohne das Einschalten einer Post-Direktion zu erreichen war, genügte der Aufgabestempel der Distribution.