Beiträge von Stempelfreund

    Hallo in die Runde,

    heute erreichte mich ein ersteigerter Chargé-Brief aus dem Jahr 1812 von Stuttgart an die Königl. Landvogtei am Oberen Neckar. Der schöne Kaminstempel hatte mich gereizt.

    Besonders erfreulich war für mich dann aber auch der Inhalt (siehe unten) und die Unterzeichnung des Schreibens durch Franz von Geismar, der von 1808-1819 Präsident der Oberpostdirektion in Württemberg war.

    Nachdem neuen von Koenigl. Cabin: Ministerio bestätigten Regulativ in welchen Fällen Vorspann=Pferde an die Post und Packwägen der ordentlichen Bespannung beigegeben werden dürfen, ist bestimmt worden, daß die Vorspann sich nur nach dem Gewicht der Ladung des Wagens richte und dafür aus anderen Ursachen z.B. wegen durch Regen und Schnee ungewöhnlich schlecht gewordenen Wegen, halbgefrornem Weg, frisch beschlagener Chaussee u.s.w. keine Vorspann=Perde von den Post=Beamten an die Postwagen gespannt werden dürfen, weil auf diese Fälle in den Winter=Quartalien durch Verminderung des Ladungs=Gewichts schon Rücksicht genommen worden, wenn nicht außer dem Conducteur und Post=Beamten auch der OrtsBeamte …. beim Anspann der Vorspann=Pferde attestiert, daß ungewöhnliche Umstände : als ausgetretener großer Wasser, außerordentlich tiefer Schnee oder außerordentlich tiefer Weg an Stellen wo keine Chaussee oder ungewöhnlich schlecht geworden, eine Extra Vorspann notwendig machen.

    Die Unterzeichnete Stelle gibt sich die Ehre, das Königl. Landvogtei Amt von dieser neuen Bestimmung das Vorspannwesen betreffend, mit dem Ersuchen in Kenntnis zu setzen, die untergeordnete Oberaemter und durch diese die Ober=Beamten in den Städten, Dörfern u.s.w., welche an den Straßen liegen über welche ein Postwagen läuft, anzuweisen, daß sie in eintretendem Fall den Postbeamten und Conducteur, aber bestimmt nur bei denen deutlich bemerkten außerordentlichen Umständen ein pflichtmäßiges Attestat über die Nothwendigkeit einer Vorspann an die Post oder Paketwägen auszustellen hätten.

    Stuttgart 8. Febr: 1812, Königl. Reichs General=Ober Postdirection von Geismar

    Herzliche Grüße

    Christian

    Hallo in die Runde,

    anbei ein Stuttgarter Fächerstempel auf einer Nachnahme-Bescheinigung von 1855.

    Bescheinigung für 48 xr. Nachnahme auf versendete Flurkarten an die fürstliche Forstverwaltung Walderburg o/a Öhringen. Stuttgart d., 22.ten Juni 1855.

    Registratur des K. Kataster-Bureau.

    Darunter kann ich leider nur lesen: die Nachnahme mit 54 Kreuzer ... 26. Juni 1855

    Mit Rötel sind 54 Kreuzer vermerkt - heißt das, dass die Bescheinigung als Brief versendet wurde?

    Herzliche Grüße

    Christian

    Lieber Stempelfreund,

    koenntest bitte auch Du die Rueckseite Deines Briefes nach Untermarchthal einstellen.

    Lieber Bruno, ich habe gerade eine ganze Zeit gesucht, kann den Brief im Moment aber nicht finden. Die scans habe ich schon vor ein paar Monaten gemacht, leider ohne Rückseite. Falls mir der Brief wieder in die Hände fällt, scanne ich sie ein und ergänze sie in meinem Artikel.

    Herzliche Grüße

    Christian

    Hallo in die Runde,

    ich zeige hier eine Postkarte der Amerikanischen Zone (P 902), mit Zusatzfrankatur 5 Pfg AM-Post und 2 Pfg. der 1. Kontrollratsausgabe vom 13. Dezember 1946. Leider war die Postkarte und die AM-Postmarke seit 8.11.1946 nicht mehr gültig. So dass von den 12 Pfennig nur die 2 Pfennig-Marke als Porto anerkannt werden konnten. Für die damit fehlenden 10 Pfennige waren Nachgebühren in Höhe des eineinhalbfachen zu berechnen. Die 15 Pfennige Nachgebühr wurden in blau notiert und ein Hinweisstempel Nachgebühr angebracht.

    Herzliche Grüße

    Christian

    Guten Morgen in die Runde,

    heute will ich mal einen als Kirchensache gekennzeichneten Brief von Marienwalde an die Königliche Wohllöbliche Regierung Abtheilung für die Kirchenverwaltung und das Schulwesen zu Frankfurt Oder zeigen. Leider lässt sich das Datum nicht bestimmen. Ich gehe aber von vor 1850 aus. Der Einkreisstempel fällt auf durch seine relativ großen schlanken Buchstaben.

    Herzliche Grüße

    Christian

    Hallo in die Runde,

    heute zeige ich eine Postkarte aus Freiburg nach München, die mit einer Bayrischen Briefmarke freigemacht wurde, die aber aufgegeben außerhalb von Bayern keine Frankaturkraft besaß und deshalb mit violettem Stift mehrfach durchstrichen wurde. Ein kleiner K1 PORTO wurde abgeschlagen und 5 Pfennig Nachporto notiert.

    Was mich irritiert, ist die durchgestriche Marke, normalerweise wurde eine ungültige Frankatur nur farblich umrandet. Allerdings ist hier auch nur das einfache Porto als Nachporto notiert und nicht das übliche doppelte Porto als Nachporto. Vielleicht hängt ja beides zusammen und die ungültige Marke wurde entwertet da nur das einfache Porto nachverlangt wurde. Gab es solche Sonderregelungen mit Bayern, da die karte ja nach Bayern lief?

    In der Hoffnung auf Hilfe

    grüßt Christian

    Hallo in die Runde,

    heute eine Postkarte aus Bukow nach München - bahnpostlagernd - vom August 1921. Seit 6.5.1920 bis 31.12.1921 war eine Postlagergebühr in Höhe von 10 Pfg. zu zahlen, die voraus freigemacht werden konnte oder bei Abholung zu entrichten war. Das Postkartenporto lag zur Versendungszeit bei Pfg., also war die Postlagergebühr nachzuerheben, was durch die blau notierte 10 vermerkt ist. Etwas schwach ist auch ein Portostempel P 1. zu erkennen.

    Beste Grüße

    Christian