Hallo liball,
nach meinen Unterlagen gab es ab 1855 einen Nachtragsvertrag bzgl. der Behandlung unterfrankierter Briefe, festgehalten in der bay.Verordnung vom 28.06.1856, dannach war die Frankatur anzurechnen.
Nachdem anscheinend bei der Leitung über Preussen immer wieder Probleme mit diese Regelung entstanden, wurde mit Verordnung vom 28.10.1858 diese Regelung für die Länder Rußland, Niederlande und Belgien wieder rückgängig gemacht.
Die 1 3/4, wenn sgr, wären 7 Kreuzer, könnte evtl. bedeuten, die PV-Gebühr wurde anerkannt und die fehlenden 7 Kreuzer Weiterfranko noch berechnet?
Viele Grüsse
Christian