Hallo BK, vielen Dank für Deine Auskunft. Im Inlandsverkehr CH galt von 1.9.1871 bis 31.8.1876 eine R-Gebühr von 10 Rappen. Nach Art. 5 des UPU Vertrags durfte im Auslandsverkehr keine höhere R- Gebühr als im Inland angesetzt werden, also war ins Ausland von 1.7.1875 bis 31.8.1876 auch 10 Rp. R-Gebühr gültig. Vor UPU kostete der Zuschlag ab 1868 25 Rp. Ich zeige ein Einschreiben 19.11.1875 nach Liegnitz mit 25 Rp. Brief + 10 Rp. R-Zuschlag. Ab 1.9.1876 bis 31.3.1879 kostete die R Gebühr ins Ausland dann 20 Rappen. Ab 1.4.1879 fiel die Bindung des Auslands R Zuschlags an die innerschweizerische Gebühr weg und wurde auf 25 Rp. festgesetzt. Auch der Zeitraum 1.9.1876 bis 31.3.1879 ist nicht oft zu sehen, ich habe einen davon. Wenn gewünscht, kann ich ihn noch zeigen.
herzlichen Gruß remstal