So sehe ich das auch, Dir Ralph herzlichen Dank.
Anton
So sehe ich das auch, Dir Ralph herzlichen Dank.
Anton
Hallo Ralph,
der Umschlag ist offen,nicht zugeklebt. Inhalt leider nicht vorhanden
Gruß Anton
Hallo Sammlerfreunde,
ich zeige hier eine Drucksache von Lindau nach Heiden 29.12.1869. Freigemacht mit 2 Kreuzern. Lindau und Heiden lagen aber zueinander im Grenzrayon , daher hätte 1 Kreuzer ausgereicht ! Entweder war dem Absender dies nicht bekannt oder es lag eine DS der 2. Gewichtsstufe vor, die dann zurecht mit 2 Kr frankiert war.
Hallo Bernd,
vielen Dank für diese instruktive Karte, wirklich toll !!
Gruß Anton
Hi Bernd,
danke für die Antwort. Darf ich das so verstehen, dass die Schweiz also die Nachgebühr ausgehend von der Brieftaxe im Grenzrayon ( 12 Pf. ) erhoben hätte ? Dann wären das 12 - 3 (verklebte Frankatur) x 2 ( das Doppelte) = 20 gerundet gewesen ! ich meine aber, dass die Nacherhebung in Basel 5 Rappen gewesen wäre, weil m.Meinung die Sätze für Drucksachen anzuwenden waren. Ich erinnere mich, auch mal ein derartiges StücK gesehen zu haben. Evtl finde ich das noch !
Egal, ein interessantes Stück ist es trotzdem.
Liebe Grüße Anton
hallo Ralph
Herzlichen Dank für die Entzifferung
Anton
Hallo Ralph, irgenwie habe ich Probleme mit dem Hochladen. ich versuche es nochmals Gruß Anton
Liebe Freunde,
im Rahmen meiner Grenzrayonsammlung ist mir diese nette Drucksache in die Hände gefallen. Seit 1875 gab es für Drucksachen aus D nach CH keine Ermäßigung im Grenzrayon mehr. Am 12.1.1938 wurde in Lörrach eine DS nach Basel (Distanz 8 km) zur Post gegeben ( Briefkasten ? ) und nur mit 3 Pf. freigemacht, wohl weil von einer Ermäßigung im Grenzrayon ausgegangen wurde. Nach der Abstempelung wurde dies bemerkt ( unleserlicher Bläuelvermerk ) und die DS scheint dem offenbar bekannten Absender zurückgegeben worden zu sein, mit 2 Pf. zusätzlich frankiert, am 13.1. abgestempelt und nach dem nahen Basel spediert.
mfG remstalaltpostgeschichte.de/core/index.php?attachment/67879/
Liebe Forumsfreunde,
ich freue mich. dass ich im Rahmen meiner Grenzrayonsammlung aus der Schweiz auch mal etwas in der Gegenrichtung erhalten habe, zwar nicht erste Wahl, aber für mich schön.mfG remstal
Hallo Ralph,
ich danke Dir für Deine Recherchen. Bis zum Vorliegen anderer Erkenntnisse können wir m.E. wohl davon ausgehen, dass ab 1868 bei Frankobriefen die Aufgabepost bezugsberechtigt war, bei Portobriefen die Abgabepost.
Herzlichen Gruß
Anton
hallo Ralph,
ich bin der gleichen Meinung wie Du, eine Differenzierung beim Gewicht ist Unsinn, die Handhabung bei Franko = Aufgabepost, bei Porto = Abgabepost scheint mir logisch und auch einfach zu handhaben und steht im Einklang mit dem Wortlaut des Vertrags.
Mit freundlichem Gruß Anton
hallo Ralph,
herzlichen Dank für Deine Mühe, dann leben wir halt weiter mit dieser Formulierung, vielleicht findet sich noch mal was Erhellendes.
mit besten Grüßen
Anton
vielen Dank, Ralph und Kevin für das Feed back. Mir war die Seltenheit klar, als ich den Brief angeboten sah. Portobriefe im Grenzrayon sieht man schon ab und zu, aber dann aus dem Zeitraum 1852 - 1868, als porto und franko das gleiche kosteten. Eine Frage an Ralph: Mir ist bekannt, dass gesagt wird, Porto und Franko verblieben immer der Aufgabepost. Was besagt dann aber die Ziffer 3 in Artkel 12 des Vertrags 1868 ? Ungeteilt soll die das Porto erhebende Post bezugsberechtigt sein. Wenn das Porto in diesem Fall der Schweiz zugestanden hätte, dann wäre doch im Vertragstext von der Verwaltung des Aufgabegebiets die Rede gewesen, wie in Ziffer 4 bzgl. der R-Gebühr. Im ( vorhergehenden ) Vertrag von 1852 wird die absendende Post expressis verbis als bezugsberechtigt genannt, da ist die Lage klar.
Mit vielen Grüßen ein (ratloser) Anton, nicht Bruno.
Liebe Forumsfreunde, nach geraumer Zeit kann ich auch mal wieder einen (nach meiner Meinung nicht alltäglichen) Beleg zeigen. Ein Grenzrayonbrief aus St. Gallen vom Februar 1870 nach Berg bei Friedrichshafen, unfrankiert verschickt und in Württemberg zutreffend mit 7 Kreuzern taxiert (franko hätte er nur 3 gekostet). Siegelseitig nur Ankunftsstempel Friedrichshafen 7.2. ) Den Schweizer Rötelvermerk kann ich nicht entziffern, er scheint wieder gestrichen worden zu sein. Unfrankierte Briefe aus diesem Zeitraum sind nicht häufig, im Grenzrayon schon gar nicht. Zur Portoteilung zeige ich den einschlägigen Artkel 12 des Vertrags von 1868, nach Ziffer 3 müsste dann Württemberg die 7 Kreuzer bekommen haben, es hatte ja die Erhebung bewirkt. Liege ich da richtig, im Vorgängervertrag 1852 bekam immer der Absenderstaat das Geld?mit freundlichen Grüßen remstal
Hallo liball, ganz herzlichen Dank
remstal
Um diesen Brief im Grenzrayon Schopfheim - Basel vom !0. Juli ( 1856 ) zutreffend beschreiben zu können, sollte ich wissen, welchen Nummer der Stempel von Schopfheim aufweist. Der Ringstempel weist keine Übergänge aus, verdächtig ? Der Faltbrief ist ausweislich des Inhalts in Fahrnau bei Schopfheim verfasst worden und macht einen guten Eindruck. Leider habe ich keine Unterlagen zu Baden.
mfG remstal
Hallo Ralph,
vielen Dank für Deine Interpretation, das wird wohl so gewesen sein.
Gruß Anton
Hallo Ralph , hallo liball, vielen Dank für die Antworten. Leider gibt die Siegelseite postalisch nichts her, hier das Bild.
Herzliche Grüße Anton
Liebe Freunde, zu dem vorgestellten Brief benötige ich ( als völliger Laie der Postverträge vor 1852 ) Hilfe. Gelaufen ist er am 17. 12.1836 von St. Gallen nach Feldkirch. Wenn ich das richtig sehe , wurde er mit 2 ( Kr?) belastet. Ist das die reguläre Gebühr nach Österreich oder haben wir einen Sondertarif analog zur späteren Regelung im Grenzrayon ? St. Gallen und Feldkirch liegen ja eng beisammen. Meine Suchanfragen im Projekt Postverträge waren leider erfolglos - wohl wegen mangelnder Routine.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
remstal