Lieber Volker,
solche Belege mag ich
Lieber Volker,
solche Belege mag ich
Lieber Ralph,
Glückwunsch zu diesem herausragenden Beleg, sowas hätte ich auch gerne von Preußen .
Das ist wirklich ein besonderes Stück Glückwunsch
Dem Herrn Obersten Baron ???
Präsidenten der V. V.
Schade,
dieses Buch würde mich sehr interessieren.
lieber Bernd,
ich kann das Buch im Internet nicht finden. Besitzt du es als Hardware oder als pdf-Datei?
lieber Volker,
schöne Strecke
Lieber Bernd,
1. dass der Brief zur Gewährung der Portofreiheit unverschlossen sein musste, ist aber hier eine Sonderbedingung.
2. Was hast du da für ein interessantes Schriftstück?
lieber Dieter,
das könnte sein, aber was bedeutet das? Gweicht?
Lieber Dieter,
da ist mir auch keine Vorschrift bekannt.
Übrigens habe ich herausgefunden, was das für ein Verein ist:
Thüringisch-Sächsischer Verein für Erforschung des Vaterländischen Altertums und Erhaltung seiner Denkmale
liebe Sammlerfreunde,
ich sammle überwiegend Belege, aber interessante oder schöne Marken verachte ich nicht. Ich finde, dass sie eine Sammlung auflockern.
Das Briefstück mit der sauber abgeschlagenen Rheinischen Sonderform von BARMEN - UNTERBARMEN habe ich genommen, weil die beiden 1 Sgr. -Marken der 3. Ausgabe witzig aufgeklebt sind.
Liebe Sammlerfreunde,
hier zeige ich mal einen weiteren Beleg, dessen Portofreiheit nicht anerkannt wurde.
Der Brief lief am 22.2.1838 von HALLE nach NEUHALDENSLEBEN.
Die Franchise lautete:
Angelegenheiten des Thüringisch Sächsischen Vereines f. E. d. v. a.
Die Begründung für die nicht anerkannte Portofreiheit lautet:
Gedrucktes portopflichtig
Portoberechnung: Entfernung 12Meilen = 3Sgr.
Entfernung = 12 Meilen = 3 Sgr. Gewicht 1 Loth = 2fache Gebühr = 2x3Sgr. = 6Sgr.
Gewicht 1 Loth = 2fache Gebühr = 2 x 3 Sgr. = 6 Sgr.
Lieber Dieter,
auch sehr schön
Ich bin mal auf die Meinung der anderen Preußenspezialisten gespannt
Ein wirklich schönes Stück👍👍
ich hasse es wenn Besitzer oder Händler solche Vermerke auf alten Belegen machen.
Lieber Rainer,
Da stimme ich dir voll zu, das ist eine üble Unsitte
Lieber Dieter,
ich nehme mal an, dass der Brief angenommen und das Porto bezahlt wurde. Ansonsten müsste es ja Retourenvermerke geben.
Liebe Sammlerfreunde,
hier wurde schon lange nichts gezeigt. Heute bei mir frisch eingetroffen.
Der folgende Geldbrief mit der Franchise "Portofreie Geldsendung" wurde nicht als portofrei anerkannt, trotz der rückseitigen 5 Dienstsiegel. Die Begründung vorderseitig in Blau lautet: "ohne Attest"
Aus diesem Grunde musste das Königliche Stadtgericht Abtheilung für Civil:Sachen das Porto von 14 Sgr. bezahlen, die folgendermaßen zustande kamen:
Entfernung BONN - BERLIN = 63 Meilen = 3. Entfernungsstufe zu 3 Sgr.
Gewicht = 3 ½ Loth = 4. Gewichtsstufe = 4 x 3 Sgr. = 12 Sgr.
Die weiteren 2 Sgr. ergeben sich für die Assekuranzgebühr bei bis zu 50 Thalern in der dritten Entfernungsstufe. Dabei ist zu beachten, dass bis zum 16.5.1853 für Münzgeld eine doppelte Gebühr von 2 Sgr. verlangt wurde, die durch Gesetz vom 16.5.1853 für Papier- und Münzgeld gleichermaßen nur noch die Hälfte betrug.
Deshalb muss die Versendung des Briefes vor diesem Datum liegen.
Interessant ist es hier auch, wie das wohl mit der Portobezahlung gehalten wurde. Dienststellen wie z.B. Gerichte nahmen ja Portobriefe nicht an, bzw. eröffneten sie und retournierten sie an den Absender zum Einzug des Portos.
lieber Jürgen, lieber Ralph,
Expressbriefe in den Postverein mussten nach dem revidierten Vertrag vom 5.12.1851 recommandirt werden.Die Expressgebühr betrug 3 Sgr. Das wären ohne die Recommandation ja schon 6 Sgr.
Ich nehme an, der Absender hat sich vertan und den innerpreußischen Tarif verklebt: 3 Sgr. für die Entfernung, 2 1/2 Sgr. Expressgebühr. Der Brief ist wohl im Briefkasten gelandet, die preußische Post hatte aber keine Probleme mit einem um 2 1/2 Sgr. überfrankierten Brief, da die Angabe " sofort zu bestellen" eine ähnlich geringe postalische Auswirkung wie "cito" hatte.
Dass die sächsische Post trotzdem per Expressen ausgeliefert hat, ist eine andere Sache.
Könnte das die Erklärung sein?