Den Brief hier möchte ich mal zeigen weil der Auktionator ein bißchen vertan hat.
Die Beschreibung lautete daß der Brief nach Alt Crailsheim ging. In Wirklichkeit lief der Brief nach Appensee im OA Crailsheim.
Gibt nicht viele Briefe nach Appensee aus dieser Zeit.
Hier noch die Übersetzung des Briefes:
Absender
:
Johann
Adam Schmidt, wohnhaft in
Öhringen
Briefumschlag/Adressfeld:
Pressand frei
An
Herrn
Gutsbesitzer
Georg Rinck in
Appensee
OA
Crailsheim
Seite 1:
Öhringen, den 2 ten Jan. 1860
An Herrn Gutsbesitzer Georg Rinck.
Erlaubt man sich an sie eröffnen zu lassen mit dem Bemerken, dass
man am 28 t. Dez. V. J. aufgefordert wurde vor dem K. Gerichtshof in
Ellwangen persönlich zu erscheinen wegen der anhängigen Streitsache
zwischen mir und dem Waisengericht zu Honhardt die Pflegerechnungs
Ackten eingesehen, wo früher vom K.OA. Gericht Crailsheim mir
verweigert wurden, da hat man noch folgendes gefunden zu berichten,
wo nach der Pflegerechnung im Rückstand u. Widerspruch geblieben
ist, dass sie eine spezifizierte Rechnung an den Pfleger Schmid
ergehen ließen, wo aber jedoch diese Rechnung vom 8 ten Dez. 1840
bei der Realtheilung noch nicht vorlag eine Klage viel weniger eine
Seite 2:
Unterzeichnung von ihnen damals stattgefunden hat, u. sie eine
Forderung von der Appenseer Gemeinde an mich ergehen ließen an den
Vormunden Leonhardt Schmidt zu Honhardt. Die Forderung betrifft 31
fl. 41 er (vermutlich 31 Gulden, 41 Kreuzer). Wobei man aber in der
Zwischenzeit vom Pfleger nicht in Erkenntnis gesetzt wurde, u. von
der Pflegerechnung mir nichts eröffnet wurde. Da die obige Summe
bestritten wird, wo es dem Kl. noch zum Bemerken sein wird, da mein
Vater Simon Schmidt in Appensee noch am Leben war und öfters bey mir
erklärt hat, dass er diese Forderung von der Appenseer Gemeinde
durchaus nicht anerkannt, u. zwar aus diesem Grund weil er öfters
verletzt wurde an seinem gebührenden Theil Holz und Streu von der
Appenseer
Seite 3:
Gemeinde wo er öfters ausgeschlossen wurde früher. Und ich
anerkenne die 31 f. 41 kr. auch nicht weil ich früher u. seither
nicht in Erkenntnis gesetzt wurde vom Pfleger u. auch nicht von der
Gemeinde Appensee, ob ich sie anerkenne oder nicht, u. weil die Sache
gegen mir in Verschwiegenheit geblieben ist, so muß die Empfang
Summe bestritten werden, doch zu
allem zuerst will ich nicht aufdringlich seyn gegen sie um den
Frieden zu erhalten, weil sie damals meinen Vater zur Beerdigung
getragen haben u. zwar noch Verwanden sind, gewesen, wenn sie nach
ihrer Empfangsbescheinigung wegen ihrer damaligen Unterzeichnung sich
mit mir vergleichen wollen, wo sie erhalten haben vom Pfleger am 15.
April 1841 nach ihrer Unterzeichnung, so setzen sie die zu gebende
Vergleichungs Summe auf mein Schreiben bey, wenn nicht aber zum Fall
von Ihnen ganz bestritten wird und gehen keinen Vergleich mit mir
ein, so muß ich mich unverzüglich ans K. OA Gericht wenden, und sie
belangen lassen. Ich bitte Eröffnung früher an mich binnen
innerhalb 15 tägigen Frist.
Sieh? damit Achtungsvoll Ihr Johann Adam Schmidt
Hausbesitzer, Öckonom
Inhaber ist wohnhaft am Pfettelbach