Hi Ralph,
hier der Beleg von Crailshein nach Rothenburg und zurück:
Der Vermerk müsste lauten: "retour - da diejenige Person, so den Inhalt dieses Briefes betrifft sich nicht zur Rotenburg sondern zu Crailsheim befindet"
Beim Brief handelt es sich um eine Gerichtsladung.
Der Brief hat dem Empfänger erreicht, ein Vermerk wurde innen angebracht.
Im Inhalt schreibt der Gerichtsdiener: Frau Marie Sophie Kübler befindet sich bei der Wilde Mann Wirtin Stock zu Crailsheim.
Der Brief wurde vom Empfänger (Landgericht Rothenburg) wieder verschlossen und dann neu aufgegeben und an das Oberamtsgericht Crailsheim gebührenpflichtig zurückgesandt.
Der Landrichter Haecker notierte "Dem G[erichts]b[oten] zur insinuation", das heißt, der Gerichtsbote sollte der Kübler die Terminmitteilung überbringen. Das war anscheinend aber nicht möglich, da sich die Angesprochene bereits wieder in Crailsheim befand.
Der Vermerk links unten wurde dabei von "frei" in "frei - Grenze" umgewandelt.
Die Gebühren sind daher etwas unklar.
Klar ist das rückseitige Grenzfranko 2 Kreuzer. Diese hat der Absender bezahlt.
Ich denke, dass für die Rücksendung 4 bzw. mit Botenlohn 5 Kreuzer vom Oberamtsgericht Crailsheim bezahlt wurden.
Bei dem schwarzen Tintenvermerk "6" bin ich mir nicht sicher.
Was meinst Du?
Gruß
Manne