hallo zusammen,
eine andere Form der Nachportoerhebung bestand darin, dem Absender eine mit der entsprechenden Nachgebühr belastete Mitteilungskarte zuzustellen, währenddessen das Auslandsschreiben, untaxiert und mit dem Fehlporto durch das Postamt nachfrankiert, weiterbefördert wurde.
Nachgebühren-Erhebungskarte des Postamtes Berlin NW7 vom 1.8.1930
Rückseitige Gebühreninformation:
Interessant ist, dass das fehlende Porto beim Absender in 1-facher Höhe erhoben wurde.
mit bestem Gruß
Michael