Lieber Michael und Bayern-Klassisch,
Was hat Michael geschrieben, dass ist sehr wichtig, weil in diesem Fall mussen wir den Postvertrag zwischen Österreich und T&T, - trat am 01.05.1843 in Kraft - verwenden. Diser Vertrag sagt hinaus, dass ausser das 12 kr CM Gebühr muss man keine Transitgebühr in die sachsische Länder zahlen. Darum steht hinten nur 12 kr CM (+6 kr Reko-Gebühr). Leider findet dieser Vertrag NICHT im DASV website! Wenn jemand kann für mich eine Quelle geben, wäre ich dankbar! (jetzt habe ich nur eine Zusammenfassung von Hn Jungwirth)
So gemeinsam können wir das Rätsel lösen!
Liebe Grüsse aus
Ungarn