Beiträge von Magdeburger

    Liebe Sammelfreunde

    zur Zeit "schreibe" ich im Landeshauptarchiv in Dessau einiges aus Acten ab. Zur Zeit bin ich bei einer Acte zu einem Posthaus, welche auf Schreibmaschinen-Seiten übertragen wurde.

    Dabei war unter anderem dieser Brief des damaligen Magdeburger Post-Meisters Justus Bulcke an dem AmtsCammerRath und HoffRenthmeister Michael Mathaissen vom 4.November 1668

    "...wohnte ich in einem großen Gasthoff, genöße Wirthschaft und außspannung, tractirte die Paßagire, schenkte Bier, darauff billig zu andworten habe, daß zu der Zeit daß große Haus, weil ich am Breiten Wege (ist die wichtigste Strasse) kein anderes bekommen kont wieder meinen willen conduciren, und davor 120 Rtlr miethe versprechen müßen, welche ich doch mit großem Schaden abtrage, ich gleich große Stuben und Stallung habe, so bleiben Sie mir doch leer, welches mit jedermann und mit den täglichen Ambtszeddeln, so der Commendant und regierende Consul auß meinem Hauße abholen laßen, beweisen kann; wegen Tractirung der Paßagire wehre zu andworten, waß vor Paßagire ich tractiren könte? Die Clevisch als reitende bringet keine mitsich, die Halbersteder und Helmsteder, wenn mit solchen ja noch etzliche komen und künfftig mit der Berlinischen Post fortreysen sollen, auch hingegen so von Berlin mit der Post ankommen und nach Halberstadt wollen, von einen Wagen ab= und den anderen aufsteigen, und also keine Zeit haben zu speisen. Der Leipziger und Hamburger Bothe clagen nicht geringe über unsere Gutzscher, daß wegen Sie ganz leer fahren müßen, und conseqventer ich meine darauff zugerichtete Speise nicht bezahlt bekomme. Der Wittenbergsche Gutzscher und Bothe, welcher die meisten Paßagire bringet und mit wegnimmt, legt in güldenen Arm (war damals ein Gasthof) ab, davon habe ich gar keinen genus...."

    Viel Spass beim lesen wünscht

    Ulf

    P.S. Es ist in der Akte "LHASA,DE, G 6,Nr 815" zu finden

    Lieber Altsax

    zu diesem Thema gibt es eine umfassende Arbeit, abgedruckt in den Preussenstudien 119 bis 122.
    Prinzipell gab es Bahnpostämter, welche "eigene Postexpeditionen" waren, so auch in Magdeburg. Das Postamt am Bahnhof Magdeburg, war z.B. für die Strecke nach Leipzig verantwortlich. Dieses Bahnpost-Amt hatte auch eigene Stempel, welche zum Stadt-Postamt unterschiedlich waren.

    Vielleicht hat einer von den hier Anwesenden, das komplette Postamtsblatt 13 vom 16.März 1849, da wäre ich noch ein wenig "schlauer".
    Zu den MD-Stempel von dort plane ich in der Zukunft noch etwas, muß jedoch noch einiges abklären. Auch bin ich ein wenig auf Zuarbeit angewiesen...

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Ihr beiden Lieben

    also beim letzt gezeigten Beleg würde ich komplett versagen, denn hier ist erstmal herauszufinden, ob von Naumburg aus eine reguläre Zustellung erfolgte oder nicht.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    P.S. Auch über dem Naumburger Briefmarkenverein war hierzu keine Aussage möglich, hatte mit einigen von dort telefoniert...

    Ihr beiden Lieben

    ich möchte mich nochmal in die Diskussion einmischen und stimme Altsax zu, was die "Expresse" Gebühr angeht.
    Für mich ist diese Gebühr nichts anderes, als ein Bestellgeld bzw. Botenlohn, was auch dem ausgebenden Postamt zustand. Diese Leistung hat meineserachten auch nichts mit der Beförderung des Briefes von A nach B zu tun, sondern ausschließlich, wie mit ihm an Ort "B" weiter verfahren wurde. (Die Frage,welche auch so aufgeworfen werden kann, konnte das gewöhnliche Bestellgeld in Preusen, Sachsen usw. in Bayern vorausbezahlt werden?)

    Diese Extraleistung sagt ja nur aus, dass der Brief sofort vom zustellenden Postamt "ausgetragen" werden sollte und nicht bei dem "regulären" Gang eines Postboten. Zumindestens ist es mir bekannt, dass es in Preussen extra Eilboten-Zusteller gab.

    Das aufgebende Post-Amt hatte hier keinen Einfluß, was am Bestimmungsort "möglich" war. Selbst im Gesetz zum Postwesen von 1860 ist hier der §22 interessant. Das läßt auch erkennen, das es nicht immer einfach war, die genauen "Kosten" am Absende-Ort zu bestimmen.

    Weiterhin war es zumindestens in Preussen Vorschrift, diese Gebühr siegelseitig zu notieren.

    Dies ist z.B. bei von @Peter hier eingestellten Vorderseite schwierig zu beantorten. Nur grob würde ich jetzt sagen, ist hier nur die Charge-Gebühr von 2 Sgr und der einfache Brief von 10 bis 20 Meilen ebenfalls 2 Sgr bezahlt. Wie der "Rest" von den 6 Pfennigen jetzt behadelt wurde, keine Ahnung, da zumindestens weitere 2 Sgr noch notwendig wären, für die "Expresse - Bestellung "

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Lieber Bayern Klassisch

    ich denke, dass es solche Gewichtsstücke gab.
    Ich bin leider nicht der Briefpost-Experte. :( Möglicherweise gab es auch andere Postverträge, wo solch eine Gewichtsstückelung vertraglich geregelt wurde. :?:

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Liebe Sammelfreunde

    mal zwei Briefe nach dem Postvertrag vom 18.September 1863, welcher ab 01.01.1864 gültig ist.

    Wichtig dazu ist der §6:
    "Das Porto für die gewöhnlichen Briefe zwischen Preußen und den Niederlanden wird auf folgende Grundlagen geregelt:

    Das ganze Niederländische Postgebiet bildet ein Taxrayon.

    Das Preußische Postgebiet bildet zwei Taxrayons. Der erste Taxrayon besteht aus der Rheinprovinz und Westphalen, sowie den Fürstenthümern Birkenfeld, Waldeck und Pyrmont. Das zweite Taxrayon umfaßt alle übrigen Theile des Preußischen Postgebiets.

    Unfrankirte Briefe unterliegen einem Zuschlagporto von einem Silbergroschen in Preussen und von 5 Cents in den Niederlanden für jedes einfache Briefgewicht.."

    Ein einfacher Brief durfte 15 Gramm einschließlich wiegen.

    Dazu nun zwei Briefe:
    Der erste ist aus Münster in Westphalen vom 16.09.1867, somit aus dem 1. preussischen Taxrayon und nach Amsterdam gelaufen. Nach dem Vertrag somit 2 Sgr Franco, wie hier als senkrechtes Paar dargestellt.

    Der zweite ist vom 16.07.1866 von Berlin nach Amsterdam gelaufen und mit 3 Sgr richtig frankiert worden, mit einer 17a und 16 dargestellt.

    Vielleicht hat auch einer Portobriefe oder welche aus den Grenzrayon...

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    P.S. Der vollständige Postvertrag ist im Postamtsblatt 29 im Jahre 1863 veröffentlicht worden.

    Hallo Zusammen,

    damit auch der vorhin eingestellte Beleg vom 20.03.1863 von Magdeburg nach Nürnberg noch die Beschreibung:
    Versendet wurde ein Leichtgewicht von nur 7 Loth. "Netterweise" wurde siegelseitig die Entfernungsprogression P.10 notiert, was zwischen 36 und 40 Meilen ist.

    Zur Anwendung kam der Mindestfahrtposttarif von 21 Kreuer bzw. 6 Sgr ab 32 Meilen.

    Und gleich noch ein zweiter vom 03.11.1863 mit gleicher Strecke, mit einem 5 Loth schweren Beutel. Siegelseitig ebenfalls die Notierung "P. 10" und der große Paketzettel, welcher normalerweise auf dem Paket gehörte.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Liebe Sammlefreunde

    nun noch einmal den gleichen Ortsstempel, diesmal auf den mir bisher bekanntesten frühsten und spätesten Verwendungstag.
    Siegelseitig ist hier nichts besonderes, den ersten Beleg hatte ich hier schon einmal gezeigt.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Liebe Sammelfreunde

    ich beginne mal hier einen Thread, wo ich nur Paketbegleitungen aus Magdeburg zeige, welche keine zusätzlichen Stempel der dortigen Packkammer aufweisen.

    Für mich ist es hier von entscheidener Bedeutung, ob es sich nachweisen läßt, ob es zeitweise oder ausschließlich Ortsstempel gibt, welche entsprechend nur zeitweise bzw. garnicht bei der Briefpost verwendet wurden. Zur Zeit tendiere ich für beide Varianten.

    Beginnen möchte ich mit zwei Belegen nach Harsewinkel aus dem Jahre 1861.
    Beide Belege weisen einen Abschlag des gleichen Stempelgerätes aus. Beim zweiten Brief wurde das Tagesdatum handschriftlich korrigiert.
    Diese Abschlag liegt mir aus der Zeit zwischen dem 01.03.1856 bis 20.03.1863 vor und ist bei mir bisher ausschließlich hierfür verwendet worden.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Lieber Mikrokern

    in Preussen war es zur Markenzeit immer so, daß die Reco-Gebühr mit Marken oder bar auf dem Brief dargestellt wurde.
    (Die Ursache war möglicherweise, dass man es 1848 abschaffte, diese auf dem Postschein zu vermerken, also nicht wie in Bayern)
    Dem Absender stand es frei, was er davon "bezahlen" wollte. Theoretisch ist hier von Franco bis Porto alles möglich.

    Nun zum Brief:
    Innerhalb Preussens war es zulässig "per Expressen" Briefe ohne Einschreibung zu versenden. Im Postverein galt jedoch die Vorschrift, daß Eilbriefe eingeschrieben werden müssen.
    Ob der Brief als unterfrankierter Brief anzusehen war, da muß ich zu meiner Schade sagen, ich weis es nicht und habe auch nichts gefunden, wie bei den "Zusatzleistungen" zu verfahren war.

    Meineserachtens stellen die 9x keine "expresse" Zustellung dar, denn wie oben schon erwähnt, glaube ich, dass diese "Gebühr" dem ausgebenden Postamte zustand.

    Kleine Anmerkung dazu:
    Meines Wissens wurde die Taxverordnung von 18.12.1824 nie ganz aufgehoben, sondern nur einzelne Paragraphen.
    Zum Bestellgeld, also auch dazu zählt die "Expresse" Zustellung, steht im §57 E dies:
    "Das Brief - Bestellgeld kann auch vom Absender voraus bezahlt (francirt) werden, und ist dann dem distributieren Post-Amte vor der Linie als Franco zu vergüten"

    Ich denke, das er als unzureichend franciert angesehen wurde, also 3 Sgr Brieftaxe + 2 Sgr Charge + 1 Sgr Ergänzungsporto = 6 Sgr abzüglich der verklebten 3 Sgr bleiben 3 Sgr, was im "Zuge" in 9 x reduziert wurde. Diese 9x wurden, meines erachtens in Bayern gestrichen und nur die Charge-Gebühr angerechnet, also ohne Ergänzungsporto.

    Prinzipell hast Du schon Recht, dass die Einschreibung 2 Sgr und im Postverein somit 6 Kreuzer bei der Briefpost waren, doch glaube ich hier, dass richtig reduziert wurde, eventuell auf Abrechnungstechnischen Gründen.

    Ich hoffe, es nicht zu kompliziert geschrieben zu haben...

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Lieber Bayern Klassisch

    schöner Brief.
    Mir scheint es, das Berlin sich zweimal siegelseitig verewigt hatte. Wie nun geleitet wurde, ist schwierig zu beantworten. Möglichkeiten gibt es viele...

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Liebe Sammelfreunde

    für die Anfangszeit stellt sich das Nachvollziehen der Taxierung sehr häufig recht "problematisch" dar. Auch ich habe leider noch nicht alle Verordnungen zusammen. :(

    Stark vereinfacht gesagt, wurden allgemein zwischen den einzelnen Mitglieds-Staaten Gränzpunkte festgelegt. Diese waren Städtepaare, über welche der Austausch der Sendungen zwischen zwei benachbarte Staaten erfolgte. Es gab meistens mehrere solcher Paare zwischen zwei gleichen Staaten. Desweiteren wurden feste Transitlängen festgelegt, wenn die Sendung durch ein Mitgliedsstaat lief.
    Festgelegt wurde dies in Verträgen zwischen den einzelnen Mitglieds-Staaten, später auch in Verordnungen, wenn Änderungen stattfanden.

    Dazu möchte ich folgenden Brief vom 26.01.1855 von Magdeburg (Preussen) nach Nürnberg (Bayern) lief. Dieser Brief begleitet ein extrem leichtes Paket von nur 7 Loth.
    Deweiteren ist zu erkennen, dass es sich um einen Franco-Brief handelt. Der "Gebührenbaum" von 2 Sgr / 2 Sgr / 2 Sgr stellt das Franco der Einzelstrecken dar, welche in der Summe von 6 Sgr zusammengefaßt wurde.

    Aus diesem Gebührenbaum läßt sich grob folgende ablesen:
    Abgangsort - Gränzort (hier Preussen) weiter war ein Transit (hier entweder durch Taxis oder Sachsen gegeben) - also Gränzort nächsten zum Gränzort (hier Bayern) und schlußendlich von dort zum Zielort (hier Bayern).

    Für gezeigten Brief ist eine Leitung über Leipzig (Sachsen) - Hof (Bayern) sehr wahrscheinlich (was die einzelnen Gränzorte sind entzieht sich leider meiner Kenntnis).
    Keine der genannten Strecken ist unter 10 Meilen, jedoch auch keine über 20 Meilen entfernt, so dass sich für jede der drei Teilstrecken 2 Sgr Mindestfahrposttaxe (ist der Brieftaxe identisch) anfielen.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Lieber Bayern Klassisch

    schöner Brief!
    Dieser wurde am Zug in Cöln Richtung Coblenz aufgegeben. Beiderseits der Postwagen befanden sich Briefkästen, so dass bis kurz vor Abfahrt des Zuges Briefe dort eingeworfen wurden. Die Bearbeitung des Briefes erfolgte somit im Zug.

    Die Marken wurden so mit dem Cursstempel entwertet und handschriftlich der Aufgabeort hinzu gesetzt.

    Der einfache Brief kostete 3 Sgr. Die Einschreibung erfolgte durch die zusätzliche Notierung "Gleich per Expressen zu bestellen". Die Einschreibung kostete 2 Sgr zusätzlich. Der Postbeamte rechnete noch 1 Sgr Portozuschlag hinzu und reduzierte dies auf 9 Kreuzer.
    In Bayern war man jedoch anderer Meinung, dass nur die Einschreibungsgebühr von 2 Sgr zu vergüten war und reduzierte die 2 Sgr in 7 Kreuzer.

    Die Expresse - Gebühr (3 Sgr im Postverein) ist Sache der ausgebenden Postanstalt und steht diese meineserachten auch vollständig zu, so dass diese nicht "berücksichtigt" wurde. (In Preussen wäre diese siegelseitig zu notieren gewesen)

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Liebe Sammelfreunde

    der für bisher schönste Brief von Magdeburg lief nach Rostock, mit einem Paar und einer Einzelmarke leicht das Paar überklebend. Verwendet wurde somit 3x die Nr. 16 als tarifgerechte Francierung. Entwertet werden konnte dies alles mit einem Ortsstempel und so bisher noch nicht bewußt gesehen. Der Postbeamte setzte "pflichtbewußt" einen zweiten darunter.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Lieber Bayern Klassisch

    der erste Brief von @Peter ist aus dem Jahre 1865. Ab dem 01.05.1860 gab es für Briefe innerhalb Preussen nur noch zwei Gewichtsstufen, bis excl. 1 Loth und ab 1 Loth bis excl. 15 Loth.
    Damit entfiel das Notieren des Gewichtes nun häufiger.
    Einen Portozuschlag gab es innerhalb Preussens nie.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf