Beiträge von Magdeburger

    Lieber Peter

    schöner Wertbrief Preussen - Bayern.
    Die Entfernung dürfte bei ca. 62 Meilen liegen. Laut Wert-Declaration wurden 40 Thaler in sieben preussischen Kassenanweisungen einliegend versendet. Das Gewicht des Briefes ist mit angegeben 1 3/20 Loth.

    Die francierten 8 Sgr sind nun folgendermaßen aufzuteilen:
    6 Sgr war der Mindestfahrposttarif für den Brief über 32 Meilen - und ist hier nicht als doppelt schwerer Brief über 20 Meilen anzusehen.
    2 Sgr Werttaxe für die ersten 50 Thaler bei über 48 Meilen, gültig hier DÖPV ab 01.01.1861.

    Hin und wieder zeigen auch diese Briefe siegelseitig die Entfernungs-Progressionsstufe an und sollte P16 sein.

    Könntest Du den Brief bitte incl. Beschreibung auch hier
    "Fahrpostsendungen innerhalb des DÖPV ab 01.01.1858 " einfügen ?

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Hallo Nordlicht

    das Arrgument, dass der Paketzettel nicht gestrichen wurde, ist nicht "unbedingt" gegen eine Versendung als normalen Brief anzusehen. Allein schon der Vermerk, dass der Brief 1 Loth wog und die blaue "2", welche eine anzutreffende Notierung eines doppelt schweren darstellt, läßt mich auf eine solche Verwendung schliessen.

    Die Versendung der Briefe erfolgte getrennt von den Fahrpostsendungen. Möglicherweise stellt der Blaue Stich unter "Lth" den Bestellkreuzer da. Leider fehlt mir hier die Kenntnis...

    Weiterhin ist ein Paketgewicht nicht vorhanden. Stimmt das Briefgewicht, wären mindestens 12 Sgr Franco erforderlich, sollte ein Paket dabei gewesen sein.

    Im Nachtrag des ersten Postvertrages gültig ab 01.01.1856 ist im §4 folgendes geschrieben:
    "Jeder Fahrpost-Sendung, mit Ausnahme derjenigen in Brief- oder ähnlicher Form bis zum Gewichte von 16 Loth, muss ein Begleitbrief beigegeben sein, welcher mit Geld oder sonstigen Gegenständen von angegebenem Werthe nicht beschwert sein darf, übrigens entweder aus einem förmlich verschlossenen Briefe oder einer blossen Adresse bestehen kann, mindestens jedoch aus einem Viertel-Bogen Papier gefertigt sein muss"

    Da nun in der Zwischenzeit nicht mehr 32 Loth ein Pfund war sondern 30 Loth und anzunehmen ist, dass der Paragraph weiterhin für Fahrpostsendungen galt, nur dass 15 Loth als Höchstgrenze der Ausnahme nun war.

    Damit ist das Arrgument, dass ein Brief von 1 Loth als Paket möglich ist, gegeben und im allgemeinen sollte der Mindestfahrpost dafür ausreichend sein. (Erst bei Entfernungen von mehr als 144 Meilen reicht er nicht mehr...)

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Hallo Nordlicht

    für die Zeit ab 01.07.1858 bis 31.12.1860 gab es noch 7 Sgr = 25 Kreuzer bei Entfernungen über 40 Meilen als Mindestfahrposttarif.
    Recht selten finden sich Belege bis 1 Pfund und nur bis 4 Meilen, da sind es sogar nur 1 1/2 Sgr bzw. 5 Kreuzer. Diesen Tarif gab es ab 01.01.1858 bis 31.12.1867. Die Postverträge sind auf auf der Postvertragsseite zu finden.

    Dein Brief ist aus dem Jahre 1867 und somit ist hier der Mindestfahrposttarif 6 Sgr bei Entfernungen über 32 Meilen.
    Die Entfernung ist nach Taxquadrate knapp 52 Meilen und entspricht somit der 13. Entfernungsprogression. Bei dieser Entfernung ist ein Paket von maximal 2 Pfund möglich, um in den "Genuß" des Tarifes zu kommen.

    Jedoch habe ich irgendwie das Gefühl, dass es sich hier um ein doppelt schwerer Brief handelt, den hier sind 1 Loth als Gewichtsangabe vermerkt und als Vereins-Brief-Post-Sendung paßt auch die blaue "2" für doppelt schwer.

    Möglicherweise sollte dieser Brief ein Paket begleiten und der Absender hatte die beiden Marken schon "verklebt" und allein für den Brief wäre somit der Mindestfahrposttarif zu zahlen gewesen. ( Zusätzlich kämen Kosten des Paketes noch hinzu. Jedes Paket wurde getrennt berechnet. Ein Brief ab ein Loth ist somit als Paket anzusehen )

    Der Absender hatte garnicht soviel "Geld mit" und gab diesen Brief dann somit als gewöhnlichen Brief auf. Eventuell schrieb er einen zweiten Brief "später", welcher nun das angedachte Paket begleitete.

    Der verklebte Paketzettel blieb auf den Brief - jedoch ohne Bedeutung.

    Vielleicht kannst Du die Siegelseite noch zeigen? Eventuell gibt auch der Inhalt Auskunft?

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Liebe Sammelfreunde

    heute traf bei mir mit große Freude ein Trauerbriefumschlag von, ja leider weiß ich es nicht so genau, ein.
    Laut Beschreibung mit einem Paar SG 66a franciert = 8 Pence.

    Siegelseitig verrät der London-Stempel vom 27. Februar 1858 , leider unglücklich unter dem Ausgabestempel von Magdeburg der ersten BotenTour, das Verwendungsjahr.

    Gelaufen ist er über Belgien laut Postvertrag mit England, gültig ab 01.08.1852 im geschlossenen Transit.
    Vorderseitig der Transitstempel "(AUS ENGLAND PER AACHEN) FRANCO" vom 28.02. und dem Bezahlt-Stempel "P".

    Mich würde nun interessieren, aus welchem Ort der Umschlag stammt und welche "Marken" laut Michel verwendet wurden.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    P.S. Ich bedanke mich bei allen für die freundliche Unterstützung, damit dieses schöne Stück in meine Sammlung "Einzug" nehmen kann.

    Lieber Bayern Klassisch

    recht herzlichen Dank für die Kommentierung und es geht jetzt nach Bayern :):)

    Liebe Sammelfreunde

    nun ein Portobrief vom 31.07.1858 aus Elberfeld (Preussen) nach Nesselwang (Bayern) mit einem Paket von 14 Pfund 29 Loth im Werte von 170 Thaler.

    Es gilt für diesen Beleg der 2. Nachtrag zu revidierten Postvertrag gültig ab 01.01.1858.
    Daraus folgt, dass für die Berechnung folgendes gilt:
    1. Das Gewichtsporto
    2. Das Wertporto

    Die Entfernung beträgt knapp 63 Meilen. Siegelseitig wurde dies auch durch die Angabe P(rogressionssufe) 16 notiert.
    Die Gewichtsstaxe wird wie gehabt berechnet:
    7/12 Kreuer * 15 Pfund * 16. Entfernungsporgression = 140 Kreuzer

    Die Werttaxe betrug für die ersten 80 Thaler 3 Sgr und für je weiteren 80 Thaler oder Teilen davon ebenfalls 3 Sgr
    Danach ergibt bei 170 Thaler 9 Sgr Werttaxe = 31,5 Kreuzer aufzurunden auf 32 Kreuzer

    Die Summe aus Gewichttaxe + Wertaxe ergibt das Porto, also 140 Kreuzer + 32 Kreuzer = 172 Kreuzer = 2 Gulden 52 Kreuzer.
    Die Differenz von 3 Kreuzer war der Botenlohn bei der Zustellung.

    ( Wäre er franco gelaufen:
    2 Pfennige * 15 Pfund * 16. Entfernungsproression = 480 Pfennige = 40 Sgr + 9 Sgr Werttaxe = 49 Sgr und auch hier ist zu erkennen, das eine Reduzierung den Wert entspricht. Leichte Differenzen können sich immer ergeben, da jeder Einzelbetrag entsprechnend zu reduzieren war, also hier die Gewichtsstaxe und die Wertaxe)

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Liebe Sammelfreunde

    PBB am 30.11.1863 in Berlin (Preussen) aufgeben und lief in das ca 82 Meilen entfernte Lahr (Baden).
    Mit diesem Franco-Brief wurde ein Paket von 4 Pfund 25 Loth versendet.

    Zur Taxierung:
    2 Pfennige (bzw. 7/12 Kreuzer) je Pfund oder Teilen je 4 Meilen. Hier also 2 Pfennige * 5 Pfund * 21 Progressionstufe (80 - 84 Meilen) = 210 Pfennige = 17 1/2 Sgr.
    Siegelseitig ist die Rechnung des Beamten abgebildet - jedoch wurde erstmal für 1 Pfund gerechnet: 2 Pfennige * 1 Pfund * 21 Progressionsstufe = 42 Pfennige (obere Wert) - darunter jetzt * 5 (Pfund) = 210 = 17 1/2 Sgr.

    ( Nur nebenbei, wenn er Porto gelaufen wäre:
    7/12 Kreuzer * 5 Pfund * 21 Progressionsstufe = 61,25 Kreuzer ist auf 62 Kreuzer aufzurunden - und hier wird recht deutlich, das die echte Umrechnung anzuwenden war )

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Hallo Nordlicht

    der Mindestfahrposttarif galt nur für die Gewichtstaxe. Die Taxe für Wertangaben, Auslagen und baaren Einzahlungen wurde entsprechend hinzugerechnet.

    Bei der Währungs-Reduzierung war im Gegensatz zur Briefpost, mit den "echten Umrechnungskursen" zu rechnen, also 30 Sgr = 105 Kreuzer.

    Dies galt während der gesamten Zeit DÖPV.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Liebe Sammelfreunde

    nur kurze Zeit später, möglicherweise am 20. Juli 1688 machte die Kaufmannschaft von Magdeburg eine Eingabe an den Kurfüsten und bat um eine Verlegung des Postamtes zum Allten Markt. ( in der Abschrift wurde Berlin + Datum genannt, ohne weitere Angabe, ob es sich um einen Präsentationsvermerk handelt )

    "Duchlauchtigster Großmächtigster Churfürst, Gnädigster Herr!
    Es ist Dero Stadt Magdeburg, und sonderlich der daselbstigen Kauffmannschaft, bißhero sehr beschwer= und hinderlich gefallen, daß das PostHauß aus der Stadt uff den Neumarkt verlegt, und sie also bey Bestell= und Abforderung ihrer Briefe und Sachen, soweit schicken und laufen müßen. Dahero den (denn?) bey Io Churfürstl. Durchl. Hochseel. Herrn Vater die Stadt im Monat Martio jüngsthin unterthänigst angehalten, daß doch das Post-Hauß in die Stadt, worinn es vor diesen iederzeit gewesen, wieder verleget werden möchte, welches den (=denn) auch der seeligste und glorwürdigeste Herr, also, wie Mann nicht anders weiß, gnädigst soll beliebet haben; Wann aber, Gnädigster Churfürst und Herr, die Bewerckstellung deßen wegen des sobald erfolgten Todesfals behindert worden und die gute Stadt ihr hierunterführendes unterthänigstes Verlangen doch gerne erfüllet sehe; Alß ersuchet und bittet Ew. Churfürstl. Durchl. sie dieses ihres unterthänigsten petiti umb solvirt und de.. eher und mehr fehig zu werden, weil Ew. Churfürstl. Durchl. zu der desiderirten Verlegung Dero Post-Hauses in die Stadt gar leicht und ohne sonderbahre große Kosten gelangen können, maaßen hierzu mitten, am Marckte ein bequemes, von des Raths Jurisdiction und allen Bürgerlichen Oneribus gantz excimirtes Hauß sich findet, so da umb die 1200 – ia wohl gar umb die 1000 Thlr zu erhalten stehet, und dargegen daß alte PostHauß am Neumarckte wieder verkauffet werden kann; Ew. Churfürstl- durchl. erhören demnach Dero getreue Stadt auch in diesem ihren demüthigsten desir gnädigst, es bleibet dieselbe dafür in schuldigster devotion iederzeit dankbahr und auch wir verbleiben allewege
    Ewr Churfürstl. Durchl.
    unterthänigst gehrsombste Dero
    Stadt Magdeburg Abgeordnete Friedrich Andreas
    Eggeling Henn. Wesche, Martin Richter
    "

    Damit dies auch ein wenig deutich wird, habe ich einen Stadtplan von 1896 genommen und die Grenzen der Stadt um 1750 eingezeichnet. Flußseitig war die Elbe die Grenze. Der "grüne" Kreis zeigt in der Mitte die Postion des Posthauses im Kreuzgang 6. Leider bin ich ein schlechter Zeichner....

    Dazu findet sich in "Geschichte der Stadt Magdeburg“ von Friedrich Wilhelm Hoffmann auf Seite 343 folgende Passage:

    "Durch Bauaufführung von drei der Domkirche gegenüberliegenden Gebäuden (zwischen 1717 und 1731) steht dazu weiter geschrieben: Durch letztere ward das bisher ganz frei dem Blicke sich zeigende Posthaus verdeckt. Dann – 1731 – wurde die neue Poststraße (Jetzt blos Poststraße geheißen. Vormals führte der, die Krümmung nach Osten bildende, in die Regierungsstraße einmündende Theil derselben den Namen Bläsgasse von der früher dort belegenen Blastuscapelle) angelegt vom alten Parat her – einem alten confusen Winkelwerke – bis an das Posthaus. Von diesem führte nach dem Breitenwege hinaus, an der Nikolaikirche weg, ein dunkler, tiefliegender Kreuzgang; man mußte sechs bis sieben Stufen hinunter und an der entgegengesetzten Seite wieder eben so viele emporsteigen. Dieser Kreuzgang umschloß, gleich dem Domkreuzgange, einen höherliegenden Kirchhof. Auf des Fürsten (Leopold von Anhalt-Dessau) Befehl mußte das Ganze weggerissen und geebnet werden, worauf denn die Reihe Häuser bis an das Postamt erbauet ward, welche mit der gegenüner liegenden Kirche die jetzige Kreuzgangstraße bildet."

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Liebe Sammlefreunde

    hier noch der Kaufvertrag zum Erwerb des Posthauses:

    "Wir Friderich Wilhelm, von Gottes Gnaden Marggraff zu Brandenburg, des Heyligen Römischen Reichs ErtzCämmerer und Churfürst, in Preußen, zu Magdeburg, Jülich, Cleve, Berge, Stettin, Pommern, der Caßuben und Wenden, auch in Schlesien, zu Croßen und Jägerndorff Hertzog, Burggraff zu Nürnberg, Fürst zu Halberstadt, Minden und Cammin, Graff zu der Margk undt Ravensberg, Herr zu Rabenstein und der Lande Lauenburg undt Bütow thun kund:
    Nachdem auff Unsern gnädigsten Befehl mit Frantz Ernst von Mynsicht zu Uhrendorff, Senioren Unseres Collegiat Stiffts Nicolai zu Magdeburg, wegen der von Ihm mit Consens Unseres Capituls daselbsten auff gewiße maaß erbauten Wohnung zu behufs eines Posthaußes, ein gewißer Contract auff Unsere gndste Ratification, abgehandelt undt beschloßen worden, welcher von Wort zu Wort lautet, wie folget:
    Zu wißen, Demnach der Durchlauchtigste Fürst undt Herr, Herr Friderich Wilhelm Marggraff zu Brandenburg, des Heyligen Römischen Reichs ErtzCämmerer und Churfürst, in Preußen, zu Magdeburg, Jülich, Cleve, Berge, Stettin, Pommern, der Caßuben und Wenden, auch in Schlesien, zu Croßen und Jägerndorff Hertzog, Burggraff zu Nürnberg, Fürst zu Halberstadt, Minden und Cammin, Graff zu der Marck undt Ravensberg, Herr zu Rabenstein und der Lande Lauenburg undt Bütow, Unser gnädigster Herr, gnädigst entschloßen, zu beßerer auffnahme des Postwesens ein gewißes Posthauß in Magdeburg zu bebestetigen, undt aber alsoforth keine andere gelegenheit sich ereignen wollen, außer des ( :Tit: ) Herrn Frantz Ernst von Mynsichts uff Uhrendorff Erbgeseßen, undt Senioren des Collegiat Stiffts St. Nicolai, nach Consens E. Wohlehrw. Capituls, de dato Magdeburg, den 19. July ao 1653 erbauete Wohnung, wann dann ( :Tit: ) Herrn Dechant und Capitularen nach genommenem augenschein, abgelegter undt justificirter Rechnung der Baukosten, 743 Thlr 18 gr. 10 Pf. vermöge schriftlicher Vergewilligung vom 2. November (October?) anno 1668 paßiren = auch nachmahls dem Herrn Seniori seiner dießfals habenden jura an jemandt anders zu cediren, anderwerts freygelaßen, Alß hat wohlgemelter Herr Seniori der von Mynsicht vor sich, seine Erben undt Erbnehmer an Sr. Churfürstl. Durchl. Post=Ambt zu Magdeburg, alles solch sein davon erlangt= undt habendes Recht hinwiederumb überlaßen undt übereignet, auch demselben Kraft dieses solhanes sein Hauß undt Hoff, sambt aller pertinentien, Recht undt
    Gerechtigkeiten in bester Form des rechtens. Solches alles gleich Er alß Cedens befugt gewesen, hinfort nach gefallen zu bewohnen, zu genießen, anzurichten undt zu gebrauchen, wie Er dann alsofort bey außzahlung des geldes daß Hauß sambt allen dem waß Nieth= undt Nagelfest darin zu befinden, zu räumen undt die gemelte originalia sambt denen Baurechnungen außzuandtworten, auch mehrgedacht sein hinwieder cedirtes Recht vor ansprach zu gewehren, sich anheischig gemacht. Dahingegen hat Sr. Churfürstl. Durchl. PostAmbt versprochen, Sobald Sr. Churfürstl. Durchl. ratifiction hierüber einkommen wirdt, die in Rechnung justificirte undt passirte SiebenhundertDrey und Viertzig Thlr acht gr. zehn Pf. dem Herrn Cedenten bey der Übergabe, in einer unzertrennten Summa, zu deßen eignen händen alhier baar zu entrichten undt gegen genugsahmer seiner quitung zu bezahlen, Alles getreulich sonder gefärde.
    Zu UhrKundt deßen ist dieser Vergleich sowohl von dem Churfürstl. Brandenburgischen Postmeister alhier, Herrn Gusto Bulcken wie auch mehr wohlnambten Herrn Seniore als Cedenten eigenhändigst unterschrieben undt mit deren Petschaften bekräftiget, Actum Magdeburg, den 20. Febr. ao 1669

    Frantz Ernst von
    Mynsicht, Senior ------------------------------------ Justus Bulcke
    undt Cellarius des ----------------------------------- Postmeister
    Stiffts St. Nicolai ------------------------------------ (L.S.)
    hierselbst
    (L.S.)

    Alß thun Wir hiermit undt Krafft dieses, obinserirteten Vergleich undt Contract, nicht allein in allen puncti und clauseln in gnaden ratificiren undt confirmiren, Sondern befehlen auch hiermit Unserem AmbtsCammerRath und HoffRenthmeister Michael Matthaißen in Gnaden, die versprochene Summa der Siebenhundert Drey undt viertzig Thlr 18 gr. 10 Pf. Baukosten dem von Mynsicht bey der Übergabe alsofort baar undt gegen genugsahme quitung zu bezahlen, dergestalt dan auch Unser Gouverner daselbst solch Unser Posthauß in gebührenden schutz zu nehmen undt dahin zu sehen hat, damit obigem Contract in allem gebührent nachgelebt werden möge,
    Uhrkundtlich haben Wir diese Unsere Gnädigste ratification undt confirmation eigenhändig unterschrieben undt mit Unserm Churfürstl. Insiegel wollwißentlich bekräftigen laßen,
    So geschehen undt gegeben in unserer Residentz Königsberg in Preußen, den 25./15. Marty ao 1669
    Friderich Wilhelm
    (L.S.)
    "

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    P.S. die langen blauen Striche gehören da nicht hin, aber wegen der Darstellung eingefügt...

    Liebe Sammelfreunde

    beginnen möchte ich mit der Vorbereitung zum Kauf des Posthauses:

    Der Post-Meisters Justus Bulcke schlägt dem AmtsCammerRath und HoffRenthmeister Michael Mathaissen am 18.November 1668 den Kauf eines "gebrauchten Hause vor", der Bürgermeister Otto von Gueriken ist jedoch der Ansicht ein "neues Haus" zu bauen und wird durch ein Schreiben des Königs darin bestärkt.
    Nach kurzer Zeit, schliesst sich der Bürgermeister von Guericken der Meinung des Postmeisters an und schrieb am 22. Januar 1669 an dem Herrn M. Matthais:

    "Wohledler pp Besondes Hochgeehrter Herr p. Sehr geehrter Freund.

    Nachdem wegen ermäldeter Brandtstätte an der Breiten Straße wen man zum Sudenburger Thore hereinkömbt, weiter erkundigungen eingezogen, So befindet sich, daß eine ansprache von seiten des Dom Capituls will gemacht werden, alß wehre an dem orthe, da ein klein häuschen hingesetzet ist, zu weith hinausgerücket worden: Zu dem auch diß häuslein zu diesem pro-pos gantz nicht nütze, sondern mit schaden, da es doch uff 200 Thlr kosten soll, abgebrochen Undt etwa an einen anderen orth müste hingestezet werden, Darumb dan die Städte im Kauff desto höher, Undt der Verkäuffer sie uff 800 Thlr helt davon nicht viel abzudingen; Wogegen ich verstehe, daß man nicht gewillet, so forth ein ansehnliches Posthauß uffzubauen, welches dan auch mehr den ein Jahr Zeit erfordern würde, so hatt vor diesen schon hiesiger Herr Postmeister, weil daß Posthauß uff der Freiheit sein soll, des Canonici Senioris Herrn Münsichts hauß in augenschein genommen; Dahin ich auch vorgestern garben Undt es nebst ihm besehen, haben beyde befunden, daß es zwardt nicht den Raum, so wie es solte, auch nicht alles fertig gebauet, theils wände nicht fache, noch unbeworffen, daß wohl noch 250 Thlr darin zu verbauen; Jedoch aber weil es schon ein solch erbauetes hauß, so man beziehen undt in Kürtze gebrauchen kan, undt der Postmeister so viel gelaß von stuben undt Kammern alß er meinet, vor sich undt die durch reisende Paßagiers nötig zu haben, darin befindet, Auch der Preiß nicht übergroß. als 743 Thlr ist, So bin ich mit ihm gleicher Meinung, daß dieses hauß zu erhandeln stünde.
    Eß liegt hinter des Herrn Gouverneuren wohnung zur rechten handt im winkel, doch gerade wegen der Domkirche undt den großen Platz; Erb und eigen wirdt daß Capitul zu St. Nicolai wohl nicht zu verkauffen consentiren können, weil es eine Canoniken Curia, allein alles des von Minsichts rächt undt waß künfftig daran gewendet wirdt, wiederumb einen anderen zu cdiren, müßen sie billig verwilligen ( gestalt ich auch wohl vermuthe, daß über langes ein ordentlich ander Posthauß werde erbauet werden). Eß könte der Contract entweder uff des H. Postmeisters oder Meines hochgeehrten Herrn nahmen gerichtet werden; Diese unter Stiffter kommen dergestalt in abnahme, daß keiner kommen undt daß außgezahlte geldt zu erstatten begehren wirdt. Undt weil dan hinten noch ein großer lediger Raum, so könte solcher auch wohl von diesem Stiffte zu erbauung mehr ställe undt wagenschub erhandelt werden, welches sich künfftig alles geben wirdt.
    Wan nuhn mein hochgeehrter Herr mit diesem werke also zufreiden, könte der Herr Postmeister die handelung vollenziehen, einen KauffContract errichten undt selbigen vom besagten Capitule S. Nicolai verConsentiren lassen.
    Welches nebst ergebung Göttlicher Obhut zur diensahmen antworth zu vermälden meine schuldigkeit erfordert hatt, der ich allstäts bin undt verbleibe

    Meines insbesonders hochgeehrten Herrn dienstergebenster Otto von Guericke"

    Der Postmeister Justus Bulcke schrieb am 24.Januar 1669 an Amts-Kammer-Rath Matthias unter anderem:

    "Ihro Churfürstl. Durchl. gnädigsten Verordnung nach hat Herr Bürgermeister von Guericke sich fleißig bemühet, mit mir die vorhandene wüste Stellen auff der Freyheit durchzusehen, ingleichen auch die Curie des von Mynsichts, da wir dann befunden, daß ietzogedachte Curie die in etwaß gebauet, auch zu den darzugehörigen Gebäuden, alß eine Stube und FewerMawer (Feuermauer) in der Küchen auch zu einem Stall mit geringen Costen könte aptiret werden, zu dem Postbeambte am allerdienstlichsten sey; Beydes wegen des geringen prcby alß da man umb 743 Thlr das jus erhandeln und mit 250 Thlr zuschub Sie gantz im stande bringen könne, also daß auff 10 Pferde Stallung und 4 gute Stuben im Wohnhause können werden, zu geschweigen das schöne Keller, Brunnen, ein kleiner Garthen vorhanden, auch soviel Platz auff dem Hoffe bleiben kann, daß etzliche Wagen darauff stehen mögen....
    Begehret demnach der von Mynsicht laut hierbey befindl. Dokumento seyn jus umb 743 Thlr 18 G 10 Pf....Alß erwartet der von Mynsicht einige Andtwort und Bezahlung, und wolte gerne auff Faß-Nacht räumen...
    Diese Curie lieget sonsten auff dem DombPlatz, und wenn Sie zum PostHause solte kommen, dürffte des Stiffts nahe angrentzender wüster Kreutzgang den KauffLeuthen an stadt einer Börse dienen.
    Solches habe zu des Herrn AmbtsCammerRaths fernerer deliberation und offertuirung meiner schuldigkeit unterdienstl. referiren wollen, mit nochmahliger freundl. Bitte, mein großgeneigter Patron, dieser Sache bey Ihro Churfürstl. Dhl. bestermaßen zu recommandiren, zu verbleiben, welches hinwieder zu verdienen, werde nichts an mir erwinden laßen, der ich nebst empfehlung Gottes Schutz bin und verharre
    Meines Großgeneigten Herrn und Patroni Stets dienstschüldigster Justus Bulcke
    "

    Am 28. Januar 1669 schrieb der Herr Matthias an den König und teilte diesem in dem Brief mit, dass ein Neubau nicht möglich ist und ein Kauf des vorgeschlagenen Hauses (des Hauses von Mynsichts) ideal wäre und schlußendlich so zum Kauf des neuen Posthauses kann.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Liebe Sammelfreunde

    heute habe ich es endlich geschafft, mich durch eine interessante Akte zu "kämpfen".
    Das einleitende Posting hat zwar weniger mit den nun hoffentlich interessanten Teilen zu tun, fand ich jedoch interessant, weil er zu mindestens etwas zu den damaligen Postkursen aussagte.
    Vielleicht finden sich auch bei anderen Sammler solche Quellenauszüge an...

    In den nächsten Postings möchte ich die "Geschichte", welche ich dort gefunden habe, zum Erwerb, Erhaltung, Verkauf und eines Posthauses und letztlich dem "Ende" des Hause darstellen, soweit ich dies dort gefunden habe.

    Ich bitte hier und da um ein wenig Geduld, da ich noch einige Kopien benötige, welche ich erst noch bekomme und die vielen Briefe sowie Auszügen von solchen entsprechend aufarbeiten muß, damit es auch nicht zu lang wird, was jedoch nicht vermeidbar sein wird. Ich bitte daher um ein wenig Verständnis. Danke :)


    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Lieber Bayern Klassisch

    leider habe ich den Original-Brief noch nicht gesehen, wie ich auch im Archiv dort bisher noch nichts in dieser Richtung gesehen habe. Glücklich war ich, überhaupt soetwas zu finden. Es sind dort noch edliche Abschriften, für mich lesbar, also per Schreibmaschine übertragen worden. Natürlich übernehme ich damit Fehler und "baue" bestimmt noch einige ein.
    Ich bin relativ sicher, dass die Originale im Geheimen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem liegen.

    Ich werde hier noch einiges zusammenschreiben in Form von kleineren Abhandlungen und Teile der Briefinhalte so hier einfügen.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Liebe Sammelfreunde

    zur Zeit "schreibe" ich im Landeshauptarchiv in Dessau einiges aus Acten ab. Zur Zeit bin ich bei einer Acte zu einem Posthaus, welche auf Schreibmaschinen-Seiten übertragen wurde.

    Dabei war unter anderem dieser Brief des damaligen Magdeburger Post-Meisters Justus Bulcke an dem AmtsCammerRath und HoffRenthmeister Michael Mathaissen vom 4.November 1668

    "...wohnte ich in einem großen Gasthoff, genöße Wirthschaft und außspannung, tractirte die Paßagire, schenkte Bier, darauff billig zu andworten habe, daß zu der Zeit daß große Haus, weil ich am Breiten Wege (ist die wichtigste Strasse) kein anderes bekommen kont wieder meinen willen conduciren, und davor 120 Rtlr miethe versprechen müßen, welche ich doch mit großem Schaden abtrage, ich gleich große Stuben und Stallung habe, so bleiben Sie mir doch leer, welches mit jedermann und mit den täglichen Ambtszeddeln, so der Commendant und regierende Consul auß meinem Hauße abholen laßen, beweisen kann; wegen Tractirung der Paßagire wehre zu andworten, waß vor Paßagire ich tractiren könte? Die Clevisch als reitende bringet keine mitsich, die Halbersteder und Helmsteder, wenn mit solchen ja noch etzliche komen und künfftig mit der Berlinischen Post fortreysen sollen, auch hingegen so von Berlin mit der Post ankommen und nach Halberstadt wollen, von einen Wagen ab= und den anderen aufsteigen, und also keine Zeit haben zu speisen. Der Leipziger und Hamburger Bothe clagen nicht geringe über unsere Gutzscher, daß wegen Sie ganz leer fahren müßen, und conseqventer ich meine darauff zugerichtete Speise nicht bezahlt bekomme. Der Wittenbergsche Gutzscher und Bothe, welcher die meisten Paßagire bringet und mit wegnimmt, legt in güldenen Arm (war damals ein Gasthof) ab, davon habe ich gar keinen genus...."

    Viel Spass beim lesen wünscht

    Ulf

    P.S. Es ist in der Akte "LHASA,DE, G 6,Nr 815" zu finden

    Lieber Altsax

    zu diesem Thema gibt es eine umfassende Arbeit, abgedruckt in den Preussenstudien 119 bis 122.
    Prinzipell gab es Bahnpostämter, welche "eigene Postexpeditionen" waren, so auch in Magdeburg. Das Postamt am Bahnhof Magdeburg, war z.B. für die Strecke nach Leipzig verantwortlich. Dieses Bahnpost-Amt hatte auch eigene Stempel, welche zum Stadt-Postamt unterschiedlich waren.

    Vielleicht hat einer von den hier Anwesenden, das komplette Postamtsblatt 13 vom 16.März 1849, da wäre ich noch ein wenig "schlauer".
    Zu den MD-Stempel von dort plane ich in der Zukunft noch etwas, muß jedoch noch einiges abklären. Auch bin ich ein wenig auf Zuarbeit angewiesen...

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Ihr beiden Lieben

    also beim letzt gezeigten Beleg würde ich komplett versagen, denn hier ist erstmal herauszufinden, ob von Naumburg aus eine reguläre Zustellung erfolgte oder nicht.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    P.S. Auch über dem Naumburger Briefmarkenverein war hierzu keine Aussage möglich, hatte mit einigen von dort telefoniert...

    Ihr beiden Lieben

    ich möchte mich nochmal in die Diskussion einmischen und stimme Altsax zu, was die "Expresse" Gebühr angeht.
    Für mich ist diese Gebühr nichts anderes, als ein Bestellgeld bzw. Botenlohn, was auch dem ausgebenden Postamt zustand. Diese Leistung hat meineserachten auch nichts mit der Beförderung des Briefes von A nach B zu tun, sondern ausschließlich, wie mit ihm an Ort "B" weiter verfahren wurde. (Die Frage,welche auch so aufgeworfen werden kann, konnte das gewöhnliche Bestellgeld in Preusen, Sachsen usw. in Bayern vorausbezahlt werden?)

    Diese Extraleistung sagt ja nur aus, dass der Brief sofort vom zustellenden Postamt "ausgetragen" werden sollte und nicht bei dem "regulären" Gang eines Postboten. Zumindestens ist es mir bekannt, dass es in Preussen extra Eilboten-Zusteller gab.

    Das aufgebende Post-Amt hatte hier keinen Einfluß, was am Bestimmungsort "möglich" war. Selbst im Gesetz zum Postwesen von 1860 ist hier der §22 interessant. Das läßt auch erkennen, das es nicht immer einfach war, die genauen "Kosten" am Absende-Ort zu bestimmen.

    Weiterhin war es zumindestens in Preussen Vorschrift, diese Gebühr siegelseitig zu notieren.

    Dies ist z.B. bei von @Peter hier eingestellten Vorderseite schwierig zu beantorten. Nur grob würde ich jetzt sagen, ist hier nur die Charge-Gebühr von 2 Sgr und der einfache Brief von 10 bis 20 Meilen ebenfalls 2 Sgr bezahlt. Wie der "Rest" von den 6 Pfennigen jetzt behadelt wurde, keine Ahnung, da zumindestens weitere 2 Sgr noch notwendig wären, für die "Expresse - Bestellung "

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Lieber Bayern Klassisch

    ich denke, dass es solche Gewichtsstücke gab.
    Ich bin leider nicht der Briefpost-Experte. :( Möglicherweise gab es auch andere Postverträge, wo solch eine Gewichtsstückelung vertraglich geregelt wurde. :?:

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Liebe Sammelfreunde

    mal zwei Briefe nach dem Postvertrag vom 18.September 1863, welcher ab 01.01.1864 gültig ist.

    Wichtig dazu ist der §6:
    "Das Porto für die gewöhnlichen Briefe zwischen Preußen und den Niederlanden wird auf folgende Grundlagen geregelt:

    Das ganze Niederländische Postgebiet bildet ein Taxrayon.

    Das Preußische Postgebiet bildet zwei Taxrayons. Der erste Taxrayon besteht aus der Rheinprovinz und Westphalen, sowie den Fürstenthümern Birkenfeld, Waldeck und Pyrmont. Das zweite Taxrayon umfaßt alle übrigen Theile des Preußischen Postgebiets.

    Unfrankirte Briefe unterliegen einem Zuschlagporto von einem Silbergroschen in Preussen und von 5 Cents in den Niederlanden für jedes einfache Briefgewicht.."

    Ein einfacher Brief durfte 15 Gramm einschließlich wiegen.

    Dazu nun zwei Briefe:
    Der erste ist aus Münster in Westphalen vom 16.09.1867, somit aus dem 1. preussischen Taxrayon und nach Amsterdam gelaufen. Nach dem Vertrag somit 2 Sgr Franco, wie hier als senkrechtes Paar dargestellt.

    Der zweite ist vom 16.07.1866 von Berlin nach Amsterdam gelaufen und mit 3 Sgr richtig frankiert worden, mit einer 17a und 16 dargestellt.

    Vielleicht hat auch einer Portobriefe oder welche aus den Grenzrayon...

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    P.S. Der vollständige Postvertrag ist im Postamtsblatt 29 im Jahre 1863 veröffentlicht worden.

    Hallo Zusammen,

    damit auch der vorhin eingestellte Beleg vom 20.03.1863 von Magdeburg nach Nürnberg noch die Beschreibung:
    Versendet wurde ein Leichtgewicht von nur 7 Loth. "Netterweise" wurde siegelseitig die Entfernungsprogression P.10 notiert, was zwischen 36 und 40 Meilen ist.

    Zur Anwendung kam der Mindestfahrtposttarif von 21 Kreuer bzw. 6 Sgr ab 32 Meilen.

    Und gleich noch ein zweiter vom 03.11.1863 mit gleicher Strecke, mit einem 5 Loth schweren Beutel. Siegelseitig ebenfalls die Notierung "P. 10" und der große Paketzettel, welcher normalerweise auf dem Paket gehörte.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf