Beiträge von Magdeburger

    Liebe Sammelfreunde

    ich möchte mal ein paar allgemeine Worte zu dieser (meiner) Stadt schreiben. Schön finde ich in diesem Zusammenhang die Worte, welche F.A. Wolter in dem Buch "Geschichte der Stadt Magdeburg" niederschrieb:

    Wer die erste Hütte am Ufer unserer Elbe genaut, des Namen nennt keine Chronik, aber weit zurück in das vaterländische Altertum gehen die Spuren des Anbaues, und die Sage von dem Tempel, einer Jungfrau geheiligt, ist es, um den sich der Ursprung dreht.

    Eine Gründung durch die Römer wird zwar hier mit erwähnt, jedoch für sehr unwahrscheinlich gehalten.
    Weiter heißt es dann:

    Wahrscheinlicher als die sonstigen über Ursprung und Namen der Stadt aufbehaltenen Sagen und Vermutungen ist die durch gleichzeitige Schriftsteller allerdings auch nicht beglaubigte Angabe, Magdeburg sei im sechsten Jahrhundert von den Sachsen erbaut, welche sich von Holstein über Westfalen verbreitet und, nachdem sie in Gemeinschaft mit den Franken 531 das thüringische Reich zerstört, in dem zwischen Unstrut, Saale und Elbe belegenen Teile Nordthüringens, ihnen zugefallenen Gau eine Stadt begründet und dieser zu Ehren der jungfräulichen Freya, der altsächsischen Gottin der Liebe und Führerin der Walküren, oder der Ostara, der Frühlingsgöttin, welche bei ihnen besonders verehrt wurden, den Namen Magdeburg gegeben hätten. Unterstützt wird diese Annahme durch eine aus dem zehnten Jahrhundert stammende, auch in der Rathsmannschen Geschichte der Stadt Magdeburg erwähnte und neuerdings weiter ausgeführte Nachricht, daß sich von hiesiger Gegend aus zwischen Elbe und Weser bis nahe an die Ausflüsse beider Ströme ein großer "Magetheide" genannter Wald erstreckt, nach welchem sowohl die Stadt als der ganze Landstrich seinen Namen erhalten habe. Fände sich ein Anhalt dafür, daß die Magetheide Sitz und Heiligtum der jungfräulichen Walküren und ihrer Führerin, der Freya, gewesen, so würde dadurch die Angabe, daß der Name der Stadt auf die Göttin Freya zurückzuführen sei, an Wahrscheinlichkeit gewinnen, denn die Ehre der deutschen Götter wohnte nicht in Tempeln oder Burgen, sondern in der freien Natur, in welcher nur die Stille des Hains besonders geheiligt war.

    Magdeburg wird 805 erstmalig mehrfach urkundlich erwähnt.
    Soweit bekannt, dürften die ersten Ansiedlungen südlich vom Domfelsen gelegen haben.
    Auf dem Felsen selbst wurde ein Kastell, später das Königpfalz von Otto I. errichtet und der eigentliche "Handelsplatz" zog zeitgleich in nördlicher Richtung, was heute als "Alter Markt" bezeichnet wird. Dieser Platz blieb jedenfalls das Zentrum der Altstadt.
    Der Domfelsen ist dem "Neuen Markt" zuzuordenen und war später die südliche Grenze. Entfernungstechnisch sind die beiden Plätze etwa 800 Meter voneinander entfernt. Insgesamt erreicht die Altstadt um 1250 etwa ein Größe von 2 km^2. Schließlich wurde sie durch eine Festungsanlage umgeben, welche dann eine weitere Flächen-Expansion für sehr lange Zeit verhindet.

    Der Ort zeichnete sich durch die Teilung der Elbe aus, so daß hier ein leichter Übergang möglich war. Es wird auch berichtet, das die Furt vom "Domfelsen" zum "Alten Markt" verlegt wurde. An deren Stelle trat die spätere Strombrücke.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Lieber Bayern Klassisch

    soweit ich weis, wurden immer Postscheine ausgestellt - allerdings immer ohne Gebühr, bzw. Werteindruck nach in KRraft treten der Verordnung. Ich habe mal schnell dazu den Thread zu den Postscheinen durchgesucht - leider keinen für einen Reko-Brief gefunden.
    Die von PS 1848 waren ja noch mit Werteindruck von 2 Sgr, welche gestrichen wurde. Die späteren haben kein Werteindruck mehr.

    Leider habe ich hierzu keinen Postschein. :(
    Vielleicht jemand anders einen und kann einen solchen zeigen.

    Insgesamt ist dies sowieso auch eine spannende Frage, ob solche Briefe auch aus dem "Briefkasten" kommen und wie hier die Verfahrensweise gewesen wäre. Der PS war ja eine Quittung und ohne Vorlage eines solchen, ist ein Nachweis der Einlieferung garnicht gegeben.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    P. S. Hier hatte ich schon einmal Teile aus der Verordung eingestellt:
    PS-Schein

    Lieber Bayern Klassisch

    ich habe die Verordnung nochmals herausgesucht.
    Die Rekommandation kostet 2 Sgr wie Du schon richtig vermerkt hast.
    In Preussen war es jedoch so, dass diese Gebühr ab 01.07.1848 entweder vom Empfänger oder Absender bezahlt werden konnte. Zur Markenzeit wurde die 2 Sgr bei Verwendung von Freimarken durch den Absendern so häufig mit dargestellt.
    Ein Zwang diese mitzuzahlen hatte der Absender jedoch nicht mehr.

    Vor dem 01.07.1848 mußte der Absender diese Gebühr immer tragen.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Lieber Bayern Klassisch

    leider habe ich die angesprochene Verordung zu den Briefbunden nicht. Auch durch diese Angabe bezweifelte ich ebenfalls das Jahr 1865. Die Frage wäre ja, wie sah es vor der Verordnung in Wirklichkeit aus.

    Soweit ich bisher herausbekommen hatte, wurden Briefe nach Kursen sortiert und dann in Briefbeutel verpackt. Inwieweit an den gedachten Zielorten z.B. eine weitere Sortierung in entsprechender Weise vorliegt ist zu vermuten. Diese Vorgehensweise muss schon sehr lange bestanden haben, den die Packkammer in MD, zumindesten ab 1837 funktionierte im Prinzip ähnlich.

    Leider habe ich dazu auch nicht mehr gefunden. In den Unterlagen bei mir ist häufig die Briefpost ein wenig stiefmütterlich.
    Die Ursache wird sein, dass die Vorgehensweise sich wahrscheinlich nicht groß änderte. Die Ausnahmen, wie Rekommandation, per Expressen usw. wurde laut Unterlagen in MD schon 1851 von der Packkammer erledigt.
    Ein Grund wird gewesen sein, das Einlieferungsscheine bei der Relommandierten Briefen in Preussen ab Mitte 1848 "kostenfrei" waren - und Einlieferungsscheine bei Paketen "normal" waren. Es entfiel das Ausfüllen irgendwelcher Formulare (Ausnahmen sind die zu führenden Bücher) so an dem Briefpostexpeditions-Annahmefenster.

    Per Expressen-Briefe wurden zu dieser Zeit durch einen Bürodiener der Packkammer bestellt.
    Allerdings kann es nicht während der gesamten Zeit so gewesen sein, den in der vorhin eingestellten PDF-Datei werden Eilbriefträger genannt.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Liebe Sammelfreunde

    nun noch der Teil 2

    Packetbestellung
    Die Packetbesteller haben die übernommenen Poststücke, von deren tadelloser Beschaffenheit sie sich genau zu überzeugen haben, nach der einzuschlagenden Fahrtour zu sortieren und persönlich zu verladen, auf die gute und anständige Beschaffenheit des Wagens zu achten und die Postillione hinsichtlich ihres dienstmäßigen Verhaltens zu überwachen. Sie haben in dieser Beziehung die Pflichten eines Conducteurs wahrzunehmen und jede Unregelmäßigkeit zur Anzeige zu bringen. Der Schlüssel zum Fourgon muß sich stets im persönlichen Gewahrsam des Packetbestellers befinden und während der Dienstleistung an einem um den Hals hängenden Riemen getragen werden.
    Die Bestellkarte muß der Packetbesteller auf jeder Tour mit sich führen. In dieselbe müssen die Berichte über die Bestellung sofort oder unmittelbar nach beendigter Fahrt eingetragen sein. ... Die Packetbesteller haften für die übernommenen Packete bis zur ausgeführten Bestellung oder bis zum Nachweise der Rückgabe.

    Die Dauer der Fahrt ist lediglich von dem Umfange der Bestellgeschäfte abhängig.
    ...

    Briefannahme
    Bei der Briefannahmeexpedition sind folgende Bücher zu führen:

    • das Annahmebuch für recommandirte Briefe,

    • das Franco-Controll-Journal zur Briefpostabfertigungsexpedition,

    • das Journal und

    • das Conto über ereditirtes (= vorschießen) Franco,

    • die Recapitulation über creditirtes Franco,

    • das Register über Einnahme und Ausgabe an Freimarken und Franco-Couverts,

    • das Geld-Ausgabe-Conto über Büreaukosten,

    • das Abrechnungsconto mit der Hauptkasse,

    • der tägliche Abschluß,

    • das Abschluß-Conto,

    • das Geschäfts-Regulativ und Geschäfts-Notizbuch,

    • das Inventarium-Register,

    • das Controllbuch für die amtlichen Schriftstücke,

    • das Überweisungsbuch der zur Circulation bestimmten Schriftstücke,

    • das Verzeichnis der bei der Expedition beschäftigten Beamten und Unterbeamten,

    • das Controll über den Tagesstempel,

    • der Abschluß bei Stellvertretungen,

    • das Conto über deportirtes Botenlohn,

    • das Register über die Einnahme und Ausgabe an Wechselstempel-Marken und gestempelten Wechselblankete,

    • das Verzeichnis der Schluß- und Abgangszeiten bei den Posten resp. Posttransporten.

    ...

    Obliegenheiten bei dem Abfertigungsdienst
    Die von der Briefannahmeexpedition zur Briefpostabfertigungsexpedition gelangenden Briefpostgegenstände müssen, gleichviel ob sie mit der nächsten oder erst mit einer später abgehenden Post abzusenden sind, in Ansehung der deutlichen Stempelung und genügender Entwerthung der Freimarken und Franco-Couverts controllirt und demnächst in die Fächer der Expeditionsschränke sortirt werden. Hierbei ist genau darauf zu halten, daß die Briefe nicht in die Fächer hineingeworfen, sondern neben einander aufrecht hingestellt werden. Ganz besondere Aufmerksamkeit liegt den Abfertigungsbeamten in Betreff der richtigen Spedition ob, welchem Zweck die Expeditions- und Speditions-Notizen, so wie die sonstigen Handbücher, die für jeden Beamten ausliegen müssen, nach den Gruppen und sonstigen dienstlichen Mittheilungen gehörig current zu halten und genau zu beachten sind.

    Die bezüglich der Angabe der Distrubutionsorte auf den Briefen etwa nothwendigen Änderungen dürfen nicht mit Blaustift oder anderen leich verwischbarem Material, sondern müssen stets mit blauer Dinte niedergeschrieben werden.

    Sind mehr als 11 Briefe nach einer Distrubutions-Postanstalt vorhanden, so ist unter Berücksichtigung der Generalverordnung vom 8. Dezember 1867 (Postamtsblatt von 1867 pag: 276) ein Briefpostbund zu fertigen. ...

    Die von den Unterbeamten in Bunde zu verpackenden gewöhnlichen Briefe müssen denselben von dem Abfertigungsbeamten gehörig geordnet zur Fertigung der Briefbunde von Hand zu Hand übergeben werden. Unter keinen Umständen ist den Unterbeamten zu gestatten, die Briefe aus den Fächern selbst herauszunehmen. Bei dem formiren der Bunde, das möglichst unter den Augen der Abfertigungsbeamten geschehen muß, ist genau darauf zu achten, daß auf dem Tische, an welchem die Verpackung erfolgt, keine anderen Briefe sich befinden, welche unrichtig mit eingeschlossen werden lönnten. Die gefertigten Briefbunde, auf denen das vom Abfertigungsbeamten empfangene Etiquette aufgebunden sein muß, müssen sofort demselben zurückgegeben werden, von diesem numerirt, geordnet aufbewahrt und beim Schluß der Post eigenhändig in die Briefbeutel gelegt werden.
    ...

    Und da ich jetzt zu faul bin die Tabelle mit den "Angestellten" des Postamtes hier irgendwie versuche einzustellen, hänge ich diese als PDF-Datei an.

    Viel Spass beim Lesen wünscht

    Ulf

    Liebe Sammelfreunde

    im Posting 17 + 18 hatte ich teilweise die Tätigleitsbeschreibungen einzelner für das 1865? eingestellt.

    Prinzipell gibt es natürlich noch mehr, welche ich nun hier vorstellen möchte:

    Annahme der Packete und Abgangspackkammer
    ...
    Die Annahme der Packete ohne declarirten Werth erfolgt durch die hierzu bestimmten Büreaudiener. Der annehmende Büreaudiener überzeugt sich von der reglementsmäßigen Beschaffenheit der Packete und Adressen, wiegt die Packete und setzt unter den Gewichtsvermerk den Anfangsbuchstaben seines Names und überweist die Sendungen einzeln dem ihm beigegebenen Büreaudiener zum Bekleben. Der beklebende Büreaudiener hat die vom Expeditions-Vorsteher übergebenden Register-Nummern unter seiner Verwahrung eventl.: unter seinem Verschluß zu halten und dafür zu sorgen, daß nur so viele Nummern verbraucht werden, als Packete angenommen und ihm überwiesen worden sind. ...

    Für Verbesserung der Signatur, deren Nothwendigkeit der Beurtheilung des Packkammer-Aufsichts-Beamten resp. Schalterbeamten unterliegt, kann, wenn der Auflieferer die Verbesserung nicht selbst vornehmen will, eine Vergütung von 1 Sgr. pro Packet erhoben werden. Die Verbesserung ist aber erst dann ausführbar, wenn für andere Auflieferer kein Aufenthalt entsteht. Auch zur Verbesserung der Emballage oder des Verschlusses dürfen die Unterbeamten die Hand bieten, so weit dies ohne Anwendung ihrer Privatsiegel, die in den Diensträumen durchaus nicht vorhanden sein dürfen, geschehen kann. Die dafür zu erhebene Gebühr muß in jedem einzelnen Falle von dem Packkammer-Aufsichts-Beamten resp. Schalterbeamten festgesetzt werden. ...

    In den Niederlage-Räumen wird der Dienst von einem Packmeister versehen, welcher die Uebernahme, Aufbewahrung und Uebergabe der ordinairen Poststücke besorgt; derselbe nimmt die aufgelieferten Packete von der Packetannahmestelle, resp. von der Verlesestelle und der Stadtpostexpedition gegen summarische Quittung in den Ueberweisungsbüchern usw. in Empfang, sortirt sie coursweise und ist für die gesicherte Aufbewahrung und Weitergabe verantwortlich. Er hat mittelst eine für den betreffenden Dienstabschnitt aufzustellenden Abschlusses den Verbleib der ihm übergebenen Packete nachzuweisen und schriftlich anzuerkennen, wenn ein Packet beim Verlesen fehlt. Die Conducteure und Postillione haben über die ihnen übergebenen Stücke in den Fracht-Manualen für die abgehenden Posten usw. zu quittieren. Die zur Dienstleitung anweisenden Büreaudiener leisten beim Sortieren und Ordnen der Stücke Aushülfe und müssen auch bei dem Verlesen der Posten usw. zugegen sein. ...

    Das Verlesen und die Uebergabe der mit den Posten usw. abzusendenen Packete besorgt der mit diesem Geschäfte nach dem Stundenplan beauftragte Beamte. Zum Zweck der Uebernahme ist den Conducteuren und Postbegleitern der Zutritt zur Niederlage und zu den Courslagerräumen gestattet. Die Conducteure usw. haben die Packete zum Verlesen stationsweise zu ordnen und hat der Packmeister du jour dafür zu sorgen, daß die mit den Eisenbahnzügen zur Versendung gelangenden Packete mit den Stationszetteln nach den ausliegenden, vom Expeditions-Vorsteher der Packet-Abfertigungs-Expedition current zu haltenden Beklebungs-Tabellen beklebt werden. Der Packmeister hat für die Bereithaltung geschnittener Stationszettel zu sorgen. Zu welchen Zeiten die Karten resp. die Kartentaschen und Bunde mit den Begleitbriefen von der Fahrpost-Abfertigungs-Expedition zum Verlesen zu überweisen sind, muß ein für alle Mal zwischen den betreffenden Expeditions-Vorstehern vorher verabredet werden; es wird im Allgemeinen eventl. nur festgehlten werden müssen, daß die Ueberweisung in Abtheilungen erfolgt, damit die Uebergabe mit Sicherheit stattfinden kann.
    ...

    Ankunft einer Personenpost

    Der Packkammer-Unterbeamte begiebt sich unmittelbar bei der Ankunft der Post an den Wagen, öffnet die Thür und giebt, wenn Personen darin sind, laut an:

    „Post-Station Magdeburg. Die Passagierstube befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite des Posthofes“

    Demnächst öffnet der Unterbeamte in Gegenwart des verlesenden Beamten und des Postillions das Vordermagazin, läßt den Postillion den Briefbeutel- und Fahrpostbeutel-Cours-sack herausnehmen und führt den Postillion zunächst zur Briefpost-Decartirungs-Expedition und dann mit dem Fahrpostbeutel-Courssack nach der Fahrpost-Decartirung, nachdem der Unterbeamte das Magazin wieder vorständig verschlossen hat.

    Nach der Rückkehr beider erfolgt, alsdann das Ausladen der Wagenstücke mit declaritem Werthe, der Post- und Passagierstücke, welche letztere baldmöglichst den Reisenden ausgehändigt werden müssen, ... Vor der Abfahrt der Wagen nach den Remisen müssen alle Packräume verschlossen werden und muß die Ueberzeugung erlangt sein, daß die Beschaffenheit des Wagens durchaus eine gute ist, auch die Reserve-Utensilien vorhanden sind.
    ...

    ...gleich geht es weiter

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Lieber Bayern Klassisch

    eigentlich sehr schade, dass hier kein Inhalt vorhanden war. Wäre sicherlich aufschlußreich gewesen.

    Vielleicht noch eine kleine Anmerkung, warum ich das Jahr 1850 favorisiere.

    Der Ausgabestempel zeigt den 2. Botengang, welcher zu dieser Zeit Mittag stattfand. Ich könnte mir vorstellen, dass Gerichtsboten die Post selbst abholten. Sollte aus irgendein Grund dies nicht möglich gewesen sein, ist sicherlich erst der Briefträger in Aktion getreten, u. U. mit Absprache des Postamtes.

    Nebenbei wollte ich erst auf diese Hülle verzichten, weil der gleiche VK noch weitere zwei im Angebot hatte und ich diese Stempel noch nicht hatte.

    Der gezeigte "A4" ( Posting 44) gehörte dazu, dieser war mir bisher komplett unbekannt auf Beleg, obwohl diese Stempel mit der Ziffer 1 bis 7 existieren. Sowohl die "1" als auch die "7" sind mehrfach belegt.

    Überlegt hatte ich es mir, weil es eine "Arrestsache" war und heute bin ich froh, dass ich nicht verzichtet habe...

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Liebe Sammelfreunde

    eine weitere Briefhülle kann ich hier noch zeigen:

    Eine Arrestsache "An das Königliche Appellations-Gericht in Magdeburg" von Calbe an der Saale. Versendet wurden zwei Actenpakete. Das erste Paket wog 1 Pfund 7 Loth und das zweite Paket 1 Pfund 26 Loth und sind als Sportelfreie Criminal Sache versendet worden.
    Unterschrieben wurde dies durch den Beamten "Neidel"?.

    Siegelseitig sind die beiden Paketaufkleber, welche sehr eigenartig geschnitten wurden.

    Durch das Anbringen der Paketaufkleber siegelseitig würde ich hier auf das Jahr 1850 tippen. Dazu passen auch alle Daten, denn der Aufgabetag - 12.04 - war ein Sonnabend und der Ausgabetag - 14.04. - ein Montag.
    Ob Gerichte auch Sonntags arbeiteten, konnte ich noch nicht ermitteln....

    Der Rahmenstempel ANo2 dokumentiert hier den Eingang in die Packkammer - der Rahmenstempel mit A. und Posthorn die Paketausgabe.

    Durch die Eisenbahn-Strecke zwischen Leipzig und Magdeburg war eine Transport jederzeit möglich, denn einer der Bahnhöfe war in Calbe.

    Theoretisch ist auch ein anderes Jahr wie 1851, vielleicht auch noch 1852 möglich....

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    P.S. Hätte ich fast vergessen: Was stehen hinter dem Wort "und .... " unter dem "Appelationsgericht" ?

    Lieber VorPhilaBayern

    dieses Thema hatte wir schon einmal an anderer Stelle geführt.
    Ich finde es schön, diesen Streckenstempel mal auf Beleg zu sehen. Die Schreibweise von "Coeln" hebt diese besondere Beförderung vor.

    Danke für das Zeigen :thumbup:

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Lieber Bayern Klassisch

    ich lese wie Du auch den 10.05. nur kann ich es mir schlecht vorstellen, dass es so lange dauerte, den auch die Fahrpost von Hamburg kam durch Wanzleben und nach der Liste im Posting 40, ist die Nr. 5 zugeordnet worden. Dieser Posten von Hamburg kam nachts zum Montage und Freitage an.

    Damit sind insgesamt 4 Tage der Woche abgedeckt.

    Zur Botenpost liegen mir keine Ankunftszeiten vor und es waren nur 2 1/4 Meilen Fußmarsch. Die Angabe entspricht dem tatsächlich zuzulegenden Weg. Das Gewicht ist auch noch unter einem 1/2 Pfund, so dass ein Transport mit dieser vorstellbar ist.

    Möglicherweise liegt auch nur ein Steckfehler vor....

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Hallo Ihr Lieben

    eine Anfrage bei einem Westphalen-Sammler hat zum Brief folgendes ergeben, was ich hier einsetzen möchte:

    Es galt die westphälische Postordnung vom 31.10.1808 (Dekret Nr. 67), da die neue Postordnung vom 30.09.1810 für den Brief (geschrieben Anfang Februar 1810) zu spät ist. Nach Art. 14 der Postordnung mussten die westphäl. Briefe bis zur Ausgangsgrenze frei gemacht werden. Die "80" links oben könnte somit der westphäl. Anteil sein (nach Postordnung 32-40 Meilen bei einem einfachen Brief 80 Centimes). Die Entfernung nach Neukirchen bei Paderborn (das ist der wahrscheinliche Austausch mit Berg gewesen) passt von Magdeburg, da in der Postordnung NICHT nach Luftlinie gerechnet wurde, sondern nach realer Straße. Der Brief dürfte aber dann nur maximal 8 Gramm schwer gewesen sein (mal nachwiegen). 8-12 Gramm kosteten schon das Anderthalbfache. Ich halte die roten Zeichen unter der 80 für die Anteile von Berg, kann ich aber nicht entziffern und sicher sagen.... Die 26 sind der französische Anteil bis Bordeaux. Auch der Anteil von Berg mit drin ist.

    Vielleicht kann der liebe Michael damit etwas anfangen...

    Mit freundlichen Sammlergruss

    Ulf

    Liebe Sammelfreunde

    heute war mal wieder ein schöner Tag. Die Post kam an und mit ihr eine Briefhülle aus Wanzleben zu diesem Thema.

    Ein Actenpaket von 11 1/2 Pfund wurde an das Landesgericht nach Magdeburg portofrei versendet.

    Der vorderseitige "A4" steht für eine Sendung aus Hamburg bzw. Braunschweig. Nach der Planung von Herrn Lewecke waren die "Posten von Halberstadt und Braunschweig, ankommend von Halberstadt Dienstag und Sonnabend Nachmittags, von Braunschweig Sonntag, Donnerstag Morgens" hiervon betroffen. Weiterhin existierte noch eine zweimal wöchtliche Botenpost zwischen beiden Orten. Laut Angabe waren es 2 1/4 Meilen wofür 4 Stunden Zeit angesetzt waren.

    Da die Verwendungzeitraum zwischen 1837 und 1844 liegen wird, läßt sich ein Verwendungsjahr hier schlecht ermitteln.
    Auch ist das Datum hier schwer interpretierbar. Ich denke, dass der 16. 05. als Auflieferungstag wahrscheinlich ist. Dieser korrespondiert auch mit dem Ausgabestempel und eine Versanddauer von 6 Tagen kann ich mir hier schlecht vorstellen.

    Weiterhin wurde siegelseitig schwach der K1 mit dem A und darunterliegenden Posthorn als Ausgabestempel für das Paket verwendet.
    (Eigentlich wäre dieser vorderseitig zu verwenden gewesen und hilft bei einer Datierung wenig )

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Lieber Michael

    mit der Taxierung stimme ich mit Dir überein. Allerdings bereitet mir die Gewichtsnotierung in 10tel - Loth doch etwas Kopfschmerzen. Diese war erst in den 60er Jahren üblich. Die Entwertung spricht natürlich für die von Dir angegebenen Zeit.

    Die "6" würde ich eher als Kartierungsnummer ansehen und nicht als Entfernung. Siegelseitig wurde dies eher mit "P. xx" notiert, also die Progressionsstufe wurde angegeben.

    Ansonsten ein schöner Beleg mit Teilbar-Frankierung.

    Das "Nichtzukleben" von weiteren Freimarken würde auch für die von Dir angegebene Zeit sprechen. Bisaher kenne ich nur die Angabe bis1859/60 wo nur die Barzahlung des fehlenden Francos möglich war. Ob es danach, dem Beamten freigestellt war, kann ich leider nicht sagen.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Lieber Altsax,

    ich hatte noch etwas vergessen mit aufzuschreiben.

    Laut den Informationen wurden weiteresgehend die Kurse Magdeburg - Leipzig eingestellt.

    Hier sollten zählen:
    Fahrpost
    Magdeburg – Leipzig über Köthen (zweimal wöchentlich)
    Magdeburg – Calbe (zweimal wöchentlich)
    Kletzke – Leipzig (zweimal wöchentlich)
    Magdeburg – Atzendorf (zweimal wöchentlich)

    Schnellpost
    Magdeburg – Leipzig (dreimal wöchentlich)
    Braunschweig – Leipzig (zwischen Egeln und Leipzig)

    Inwieweit diese Angaben richtig sind, kann ich zur Zeit nicht beantworten.
    Hierzu sind jedenfalls detailierte Angaben erforderlich um dazu etwas zu sagen. Also sind Informationen zu Kursen immer intereesant.

    Einen Kurs Berlin - Leipzig gab es auf direkten Wege, ohne MD zu tangieren.
    Soweit die Angaben stimmen gab es auch einen Reitpost-Kurs von Berlin - Magdeburg, trotz Eisenbahn, welche zu dieser Zeit über Berlin - Köthen und von dort nach MD lief.

    Vielleicht findet sich mal etwas zu den Zugbegleitern jener Zeit an. Hier war bisher meine Suche nicht von Erfolg gekrönt. :(

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Liebe Sammelfreunde

    ich freue mich, wenn solche Informationen gern aufgenommen werden.

    Lieber Altsax,

    ich habe mir so meine Gedanken über diese Strecke gemacht.
    Soweit mir bekannt, bestand seit dem 15. September 1843 in der Kasematte V eine EisenbahnpostExpedition, welche dem Oberpostamt unterstellt war.
    Ein etwas früheres Datum hierzu ist der 20. Juni 1843, den laut Angabe erhielt das Oberpostamt an dieser Adresse einen Postraum von 29 Fuß Tiefe und 14 Fuß Breite vom Magistrat zugewiesen.
    Im Vorfeld soll es schon einen Raum im Bahnhofsgebäude für die "Post" gegeben haben. Ein Datum ist mir nicht bekannt.

    Dazu mal eine wenig Ortsbeschreibung:
    Der Bahnhof Am Fürstenwall befand sich etwas südlich der sogenannten Strombrücke auf der Westseite der Elbe.
    Im Prinzip ist es die Verlängerung von sogenannten "Alten Markt" in Richtung zur Elbe. Das Postamt befand sich (auch heute noch) gegenüber dem "Neuen Markt" (Domplatz). Danach war es am "Sudenburger Tor" am südlichen Punkt der Altsadt. Der Weg ist beträchtlich, so das eine Menge Kosten aufgebracht werden mußte, um die Postsendungen vom Postamt zum Bahnhof zu bringen.
    ( Leider kann ich schlecht schätzen, denke jedoch, dass der Weg zu Fuß heute so in 30 Minuten zurück gelegt werden kann )

    Nebenbei, vielfach wurde versucht ein "gemeinsames" Postamt für beides in der Nähe des Elbebahnfofs unterzubringen.

    Wie auch immer, ist es interessant, dass ausgerechnet die im Bericht vorkommenenden preussischen Hauptorte der Strecke die E.P. Stempel nutzen. Sicher bin ich mir auch, dass relativ schnell ein Briefkasten am Bahnhof existiert haben müßte, ohne jedoch ein Datum zu kennen.

    Die Strecke Magdeburg - Halberstadt war am 8. Juli 1843 fertig und sollte gemeinsam mit der Strecke Oschersleben - Braunschweig am 16. Juli erfolgen. Auch hier gab es das Problem der Postbeförderung, diese wurden jedoch schnell "abgeschmettert". Im bin sicher, dass zu diesem Zeitpunkt ein Briefkasten vorhanden war.

    Laut meinen weiteren Infos sollen anfangs zwei Verbindungen vorgesehen worden sein:

    Magdeburg - Abfahrt 7.45 früh und 12.40 Uhr Mittag. Folgende Ankuftzeiten sind angegeben:
    Schönebeck an 8.15 und 1.10, Köthen an 9.33 und 2.28, Halle an 10.54 und 3.49, Leipzig an 12.11 und 5.06.

    Umgekehrt:
    Leipzig - Abfahrt 7.05 früh und 12.11 Uhr Mittag. Die Ankunftzeiten:
    Halle an 8.12 und 1.18, Köthen an 9.33 und 2.34, Schönebeck an 10.51 und 3.52, Magdeburg an 11.31 und 4.32 Uhr
    (Die Angabe sind jeweils in Reihenfolge)

    Jedenfalls soll es recht schnell zu drei Fahrten zwischen beiden Orten gekommen sein.

    Interessant ist in diesem Zusammenhang noch die Strecke Berlin - Köthen, welche am 01.Juli 1841 eröffnet wurde.
    Eine Verbindung Magdeburg - Berlin war somit über den Kreuzungsbahnhof Köthen gegeben.

    Dazu vielleicht noch folgende Anweisung des Generalpostamtes vom März 1842 an die MD - Leipzig und Berlin - Cöthener Eisenbahngesellschaft:

    Die Beförderung der Haupt“Päckerei“Transporte findet jetzt auf der Berlin – Anhaltinischen Bahn täglich nur einmal, mit dem sogenannten in Wittenberg nächtigenden Zwischenzuge und auf der Magdeburg – Leipziger Bahn, täglich nur zweinmal, mit den Güterzügen statt. Die Erfahrung hat gelehrt, daß diese Einrichtung den Bedürfnissen nicht entspricht, zumal dem Publicum die Gelegenheit geboten ist, Pakete, welche dem Postzwange nicht unterliegen durch die Eisenbahn-Gesellschaften auf der Berlin – Cöthener Bahn täglich dreimal und auf der Magdeburg – Leipziger Bahn sogar fünfmal täglich befördern zu lassen. Die Benutzung der Dampfwagenzüge zu den Posttransporten, soll daher in der bisherigen Art nur noch bis incl. 9 k.M. fortbestehen, vom 10 k. M. ab werden zu den Posttransporten unter Anwendung der in Gebrauch befindlichen Postwagen

    • Auf der Berlin-Cöthener Bahn

      1. die täglich zweimal laufenden Personenzüge
      2. der täglich einmal laufende sogenannte Zwischenzug
    • auf der Magdeburg – Leipziger Bahn

      1. die täglich dreimal laufenden Personenzüge benutzt und mit diesen Zügen werden alle vorhandenen Postsachen, ohne Ausnahme (Korrespondenz, Geldsendungen, kleine und große Poststücke) befördern. Die außer den obengenannten Zügen noch stattfindenen Dampfwagenfahrten und zwar auf der Berlin – Cöthner Bahn
        der täglich einmal laufenden Güterzüge und
        auf der Magdeburg – Leipziger Bahn
        die täglich zweimal laufenden Güterzüge werden zu keinerlei Posttransporte benutzt. Mit jeden der oben unter 1a und b und unter 2a gedachten Zügen soll in der Regel nur ein Postwagen befördert werden. Die Mitsendung extraordinairer Nebenwagen ist möglichst zu vermeiden.


      ...

    Ich kann mir durchaus vorstellen, dass am Bahnhof recht schnell eine "Postbearbeitung" stattfand. Ab wann jedoch Zugbegleiter auf den Strecken postalisch tätig waren, ist mir nicht bekannt. Vielfach gibt es leider zur Eisenbahnbefördung und auch des Eisen-Bahn-Postamtes keine Angaben. Ob es Quellen irgendwo geben könnte, dazu muß ich zur Zeit passen.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Lieber Bayern Klassisch

    ich hatte extra mal was zur Briefpost herausgesucht. In dem Berichten sind eine Menge weiterer Tätigkeit beschrieben.
    (Mein Vorteil ist, mich nur mit einer Stadt zu beschäftigen, da habe ich die Möglichkeit extrem in die "Vorgänge" einzugehen. Dies ist jedoch hin und wieder auch ein Nachteil, da die Gefahr besteht mit "Scheuklappen" durchzugehen.)

    Etwas was ich auch interessant fand, jetzt mal:

    Im Jahre 1766 sollte auf Befehl des Königs, die "Waßer-Kunst" ( - gemeint ist die Wasserversorgung über ein Röhrensystem - ) wieder in Betrieb gesetzt werden. Vorallem ging es um der erhöhten Brandgefahr wirksam entgegentreten zu können. Anderseits war diese natürlich zur Wasserversorgung der Bevölkerung ebenfalls wichtig.

    So wird berichtet, dass 144 Stellen dazu in Frage kamen. Auch das Postamt war darunter. Das Generalpostamt genehmigte so auch die 12 bis 15 Reichstaler hierfür. Die jährlichen Unterhaltungskosten von 4 Reichstaler waren jedoch vom Postmeister selbst zu tragen.

    Im Jahre 1779 war der Postmeister Pauli tätig geworden. Er beschwerte sich, dass der "Kunst-Pfahl" ohne Genehmigung des Posthauses umgesetzt worden ist. Die Kriegs- und Domänenkammer untersuchte diesen Vorgang. In dem Bericht vom 5. Juli 1779 wurde dazu u. a. folgendes geschrieben:

    ... Der publique KunstPhahl in der neuen Poststraße an das Posthaus so gesetzet worden, daß daraus eine Ableitung durch die Wand in die Küche des PostHauses gegangen. Es ist dieses ohne unsere Einwilligung vermuthlich auf ansuchen des damaligen PostMeisters Papen geschehen... Denn von Anfang her haben sich die Eigenthümer der Häuser dieser Gegend beschwert, daß ihnen das Waßer entzogen und daß Publicum von dem Eigensinn und der Unordnung der Köchin in dem PostHause depedent gemacht würde. Man ist auch mancherley Art Bedacht gewesen dem Übel abzuhelfen, sonderlich dadurch, daß man den Hahn auf der auswändigen Seite nach der Straße etwas niedriger setzen laßen. Aber die Erfahrungen haben bestätigt, daß solches nichts geholfen, sondern wenn in der PostKüche der Hahn eröfnet worden, auf der Straße kein Waßer zu haben gewesen ist. Dieses hat uns endlich bewogen, den publiquen KunstPfahl von da wegnehmen und gegenüber auf der andere Seite der Straße setzten zu lassen, wo er ehedem beßer placirt und der Beschädigung der vorbey fahrenden Wagens nicht so als bisher exponiert ist .... Das Postamt hingegen hat kein Recht, uns darunter die Hände zu binden, indem das PostHaus nichts weiter als den ordinairen Beytrag für den publiquen Pfahl jährlich á 4 Rthlr thut, welches andere Häuser solcher Gegend e.g. des Raths Müller, Kaufmanns Rückert gleichfals geben, da sonst die Einrichtung bekannt ist, daß man einen eigenen KunstPfahl verlanget, dafür über den jährlich 2 Rthlr geben und den Kunst-Pfahl selbst unterhalten muß. Diesen Vorzug haben wir auch dem PostHause eingeräumt, und den Kunst-Knecht bey der Veränderung instruirt, der Witwe des verstorbenen Post-Directors zu eröfnen, daß neu für einen eigenen Kunst-Pfahl verlange und jährlich dafür die gewöhnliche Zulage á 2 Rthlr thun wolle, sie sich darüber bey der Commission erklären möchte. Dieses hat auch nachher der neue PostMeister Pauli gethan, worauf dem Posthause sein eigener Pfahl an dem Ort, wo der publique Pfahl vorher gestanden, wieder gesetzet ist...

    Um das Jahre 1835 schildert der OberPostdirektor Lewecke die Versorung dazu folgendermaßen:


    • Das Kochwasser in Magdeburg wird durch eine Dampfmaschine aus der Elbe in Röhren geleitet, welche die Stadt durchkreuzen. In der Regel steht vor dem 20ten Hause ein Kunstpfahl, welcher täglich 3 bis 4 Stunden geöffnet ist, während welcher Zeit die Bewohner der dem betreffenden Pfahl zugetheilten Häuser ihren Wasserbedarf aufzufangen und in ihre Wohnung zu bringen haben.
      Je nachdem die Röhre mehr oder weniger geöffnet ist, ist auch der Andrang stärker oder schwächer und es stehen nicht selten 20 bis 30 Personen vor einem solchen Kunstpfahl, die sich drängen und thätlich behandeln. Ist nun der Winter strenge und bewirkt derselbe das Einfrieren der Röhren, dann muß das Wasser aus der Elbe geschöpft werden, und die Zeitversäumis des Gesindes, imgleichen der Mangel des in dem Haushalt unentbehrlichen Wassers erreicht den höchsten Grad.
      Bei niederem Wasserstande der Elbe, besonders bei hinzutretenden stürmischen Wetter ist das durch die Kunstpfähle gelieferte Wasser so voller Schmutz, daß dasselbe zum Kochen und Waschen gar nicht zu gebrauchen ist.

    • Auf dem Posthofe werden aufgestellt 24 Pferde und 30 und mehrere Wagen incl. der Posthalterei Wagen.
      Diese letzteren müssen täglich gewaschen und gereinigt werden. Hierzu das Wasser aus der Kunst aufzufangen, wird nicht immer möglich, selbst wenn eine große Wassertonne auf dem Hofe aufgestellt werden sollte, weil es ungewiß ist, ob dieselbe stets gefüllt werden kann.
      Wenn nun aus dem einen Brunnen das Wasser für 24 Pferde geschöpft wird, so fragt es sich, ob derselbe auch das zum Waschen der Wagen erforderliche Wasser liefern wird.
      ...

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Liebe Sammelfreunde

    weiterhin ist im o. g. Bericht die Briefbestellung beschrieben:

    Briefbestellung

    Das Sortiren der Briefe in die mit den Nummern der Reviere bezeichneten Fächer des Spindes besorgt der im Dienststundenplan als zweiter Assistent aufgeführte Beamte. Bei besonders starkem Briefverkehr kann zum Sortiren auch ein zweiter Beamter aushülfsweise herangezogen werden.

    Das Sortiren der Ablieferungsscheine, Postanweisungen und Begleitadressen besorgt der erste Assistent, welcher diese Gegenstände von dem Decartirungsgeschäft übernommen hat, allein.

    Der erste Assistent hat den Verbleib der von ihm in Empfang genommenen Geld- Ablieferungsscheine, Postanweisungen und recommandirten Briefe durch einen Abschluß nachzuweisen, aus welchem hervorgehen muß, wie viel Stück von den betreffenden Stellen in Empfang genommen und anderseits an die einzelnen Reviere oder sonst betheiligten Expeditionen, den Expeditions-Vorsteher usw. abgewiesen worden sind. Dieser Abschluß muß vor der Entlassung der Briefträger zu der jedesmaligen Bestellung aufgestellt werden. Etwa sich dabei herausstellende Differenzen sind auf Grund der betreffenden Bücher und Register sofort aufzuklären.

    ...

    Die Abfertigung der Briefträger erfolgt zu den ein für allemal festgelegten Zeiten. Dieselben sind verbunden, sich zur festgesetzten Zeit zur Empfangnahme der zu bestellenden Correspondenz einzufinden und sich zur bestimmten Zeit in ihre Reviere zu begeben. Nach dem Empfange der letzten Zuschriften muß die Abfertigung der Briefträger sofort erfolgen, zu welchem Ende die Eintragung in dem Bestellungs-Notizbuche und im Porto-Controllbuche stattgefunden haben muß.

    Nachdem solches geschehen ist, werden die Bücher mit den eingetragenen Gegenständen den Briefträgern übergeben. Dieselben überzeugen sich auf ihren Plätzen sofort von der Richtigkeit der stattgehabten Eintragungen, leisten in dem Bestellungs-Notizbuche Quittung und zählen die auf den eingetragenen Gegenständen haftenden Portobeträge. ....

    Als Versammlungsort für diejenigen Briefträger, denen bei der zweiten Bestellung (12 Uhr Mittags), die Briefe nachgesandt werden, ist das Local der Stadtpostexpedition bestimmt, wo sich die Briefträger zu bestimmten Zeiten einzufinden haben.

    Zur Vermittlung der Ueberbringung wird der Büreau-Diener der Briefträger-Abfertigungs-Expedition benutzt. Des Transports halber sind für diese Bestellung besondere Bestellungs-Notizbücher in Form brochirter Hefte und eben so auch besondere Abrechnungsbücher angelegt worden. ...

    Bei der Ankunft am Versammlungsorte haben die Briefträger, welche bereits gegenwärtig sein müssen, die Sachen von dem Büreaudiener sofort in Empfang zu nehmen und sich von deren richtigen Vorhandensein zu überzeugen. ...

    Findet sich ein Briefträger in dem Versammlungs-Local nicht ein, so muß der überbringende Bote, nachdem er einige Zeit gewartet hat, die Sachen zur Briefträger-Abfertigungs-Expedition zurückbringen, von wo der betreffende Briefträger sie demnächst abzuholen hat. ...

    Ein Zurücklassen der Briefpackete für abwesende Briefträger ist durchaus nicht gestattet. Falsch sortirte Briefe können unter den Briefträgern, sowohl im Briefträger-Saal, als im Versammlungs-Locale unmittelbar ausgetauscht werden. ...

    Die Bestellung der Briefe usw. erfolgt nach Maßgabe der Instruction, die jeder Briefträger bei sich führen muß. Sie muß innerhalb der Bestellungs-Periode erfolgen, zu der sie übergeben sind. Retoursendungen mit Post-Vorschuß, worüber ein Revers ertheilt ist, dürfen nur gegen Rückgabe dieses letzteren an den Absender ausgehändigt werden. Die Reverse sind dem Expeditions-Vorsteher auszuhändigen. ...

    Gewöhnliche Brief, welche bei der letzten Tagesbestellung nicht haben bestellt werden können, vielmehr dem Adressaten nachzusenden sind, müssen von dem Briefträger noch an demselben Tage bis 8 Uhr Abends an den Beamten in der Briefträger-Abfertigungsexpedition zurückgegeben werden.
    ...

    In diesem Bericht ist die Rede von "Local der Stadtpostexpedition".
    Eine solche Expedition gab es erst ab 15. März 1868. Diese befand am Alten Markt „An der Hauptwache“, was auch die gedachte Mitte der Altstadt von MD war. Durch diese Erwähnung glaube ich, dass eventuell ursprünglich die Abhandlung aus dem Jahre 1865 stammte, jedoch im Laufe der Zeit angepaßt wurde. Jedenfalls ist mir nicht bekannt und dies geht aus den Unterlagen auch nicht hervor, ob irgendwelche "Locale" angemietet wurden.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Liebe Sammelfreunde

    Briefkastenleerungen waren ja in allen AD-Staaten sicherlich unterschiedlch organisiert.

    Laut Angabe soll der Bericht aus dem Jahre 1865 stammen, was ich etwas bezweifle..

    Briefkastenleerung durch den Stadtboten

    Das Wechseln der Briefkasten-Einsätze erfolgt zu denjenigen Zeiten, welche durch den Dienststundenplan festgelegt worden sind. Von welchem Briefkasten er die Einsätze zu wechseln hat, bestimmt der Vorsteher der Briefannahme.

    Den Schlüssel zu den Briefkästen hat der Stadtpostbote an einer Schnur um den Hals zu tragen und, wenn er im Dienst abgelöst wird oder erkrankt, an seinen Nachfolger resp. der Brief-Annahme-Expedition zu übergeben. Verabsäumte Uebergabe der Schlüssel zieht Ordnungsstrafe nach sich.

    Der Stadtpostbote hat mit den leeren Einsatzkästen, welche in der Briefannahme des Postamts resp. bei der Bahnhofs-Postexpedition aufbewahrt werden und die in den zum Tragen derselben bestimmten ledernen Riemen bereit stehen müssen, so zeitig das Dienstlocal zu verlassen, das er pünktlich zu der festgesetzten Zeit mit dem Wechseln der Einsätze beginnen kann. Früher, als zu der bestimmten Zeit, darf er unter keinen Umständen mit dem Wechseln beginnen.

    Vor seinem Ausgange hat er in dem Expeditions-Locale die zum Einsetzen in die Briefkästen bestimmten messingenen Stundenplatten, welche die Angabe der Zeit des nächsten Wechsels der Einsätze enthalten, in Empfang zu nehmen. Zur Aufbewahrung dieser Platten während des Transports ist an dem ledernen Tragegurt eine Tasche von braunen Leder angebracht. Auf andere Weise dürfen die Platten nicht aufbewahrt werden. Vergißt der Stadtpostbote dieselben mitzunehmen wird er bestraft.

    Bei dem Briefkasten angekommen, hat der Stadtpostbote die mitgebrachten Einsätze unmittelbar neben dem Hause an welchem sich der Briefkasten befindet, niederzusetzen, aus demselben den Einsatz und die Stundenplatte herauszuziehen, letztere in der an dem Tragegurt befindlichen Tasche in solcher Weise aufzubewahren, daß eine Vermischung dieser Platte mit den übrigen, zum Einsätzen bestimmten nicht stattfinden kann. ...

    Hiernächst hat er aus dem Trageriemen den für den Briefkasten bestimmten, mit der correspondirenden Nummer in rother resp. schwarzer Farbe versehenen leeren Einsatz herauszunehmen und in den Briefkasten zu schieben, den aus dem Briefkasten entnommenen dagegen in den Tragriemen zu schnallen und endlich den Briefkasten zu schließen.

    Um Irrthümer beim Austausch der gefüllten gegen die leeren Einsatzkästen zu vermeiden, kommen abwechselnd bei dem einen Umgange Kästen mit Nummern in schwarzer, bei dem nächsten Umgange dagegen solche mit Nummer in rother Farbe in Anwendung. Sollte dessen ungeachtet Verwechslungen vorkommen, so hat der Stadtpostbote strenge Bestrafungen zu gewärtigen und wird, wenn derartige Verwechslungen sich wiederholen, aus dem Dienst entlassen.

    In gleicher Weise, wie hier vorgeschrieben ist, verfährt der Stadtpostbote bei allen Briefkästen, zu welchen er sich in der ihm vorgeschriebenen, genau einzuhaltenden Tour begiebt. Er darf von dieser niemals eigenmächtig abweichen und muß dieselbe, einschließlich der ordnungsgemäßen Besorgung des Geschäfts, pünktlich in der festgesetzten Frist zurücklegen. Jede unentschuldigte Versäumiß wird durch eine Strafe von ½ Sgr. für die versäumte Minute gerügt. Wiederholte unentschuldigte Versäumisse ziehen Kündigung seines Dienstverhältnisses nach sich. ...

    Der Stadtpostbote hat die mitgebrachten Stundenplatten täglich einmal zu putzen und demnächst dem mit der Leerung der Einsatzkasten beauftragten Beamten zu übergeben. Auch die Briefkästen hat er täglich vermittels eines Schwammes zu reinigen. ...

    Auf seinen Botengängen darf der Stadtpostbote bei Strafe der Dienstentlassung mit Annahme von Briefen, – gleichfalls ob francirt oder unfrancirt – auch selbst in der Ansicht sich nicht befassen, dieselben im Postbüreau abzuliefern, noch weniger aber, um solche selbst an die Adressaten zu bestellen. Ebensowenig ist ihm gestattet, bei diesen Gängen sich der Besorgung von Privat-Aufträgen und Bestellungen zu unterziehen. ...

    Dem Stadtpostboten ist nicht gestattet, ohne Vorwissen und Genehmigung der vorgesetzten Ober-Post-Direction neben seinen Dienstverrichtungen ein bürgerliches Geschäft zu betreiben. Unter dem Vorwandte, daß die Ehefrau das Geschäft betreiben soll, darf die Einholung der Genehmigung nicht umgangen werden.
    ...

    Dazu gleich mehr...

    Ulf

    Liebe Sammelfreunde

    zu dem o. g. Kurs wandte sich der Generalpostmeister Nagler am 02.05.1840 an den Oberpostirektor Lewecke in MD mit folgende Vorstellung, wie er sich den Postaustausch auf den "Bahnhöfen" auf der Strecke vorstellte:

    Bei der bevorstehenden Eröffnung der Magdeburg – Leipziger Eisenbahn beabsichtigt das General-Postamt, in Betreff des Transportes der Postgüter, folgende Einrichtung zu treffen. Die Haupt-Puncte dieser Route sind Magdeburg, Cöthen, Halle und Leipzig. Minder wichtige Anhalte-Puncte sind Schoenebeck, Gnadau (in der Nähe der Saale zur Verbindung mit Calbe und Barby), Schkeuditz.

    Da überall die Abfertigungszeit sehr beschränkt ist, so muß darauf Bedacht genommen werden, die Abfertigungen auf den Anhalte-Puncten möglichst zu beschleunigen und zu erleichtern. Es sollen zu dem Ende für die Paket- und Briefbeförderung nach den Hauptpuncten drei verschließbare, auf niedrigen Rädern ruhende Handwagen eingerichtet werden, deren Größe sich nach der Zahl und dem Umfange der täglich muthmaßlich vorkommenden Postgüter richtet. Auf dem größten nimmt der Schirrmeister seinen Platz.

    Diese Handwagen werden mit einem Bleche, worauf der Name des Ortes steht, wo sie von der Eisenbahn abgehen, bezeichnet. Dieses Blech wird zum Einschieben eingerichtet, so daß z. B. an dem Handwagen, der von Magdeburg nach Cöthen geht, das Blech eingeschoben wird, worauf „Coethen“ steht; an demselben Wagen wird der Name „Magdeburg“ eingeschoben, wenn derselbe nach Magdeburg zurückgeht.

    Auf der Eisenbahn befinden sich dann während der Fahrt immer nur 3 Post-Paketwagen, die auf der Fahrt von Magdeburg nach Leipzig mit „Cöthen, Halle, Leipzig“ und auf der Fahrt von Leipzig nach Magdeburg mit „Halle, Cöthen, Magdeburg“ bezeichnet sind.

    Jeder dieser Wagen muß eine besondere verschließbare Abtheilung für die Briefbeutel und Pakete nach den Zwischen-Orten enthalten und zwar mit deutlicher Bezeichnung der Zwischen-Orte, für welche sie bestimmt ist. Im Wagen von Magdeburg nach Cöthen z. B. werden die Briefbeutel und Pakete nach Schönebeck, Calbe, Barby, in die gedachte, mit dem Namen dieser Orte zu bezeichnende besondere Abtheilung gelegt und bei der Durchfahrt nebst Frachtzettel einzeln abgegeben. In Cöthen dagegen wird der Wagen, worin sich die Briefbeutel, Frachtzettel nebst aller Paketen, welche über Cöthen seitswärts abgehen, befinden, ohne weitere spezielle Uebergabe verschlossen von der Eisenbahn abgeschoben und nach dem Posthause transportiert.

    In dem Wagen von Magdeburg nach Halle werden in gleicher Art alle auf den Zwischen-Orten zwischen Coethen und Halle zu befördernen Briefbeutel und Pakete besonders aufbewahrt und unterwegs mit dem Frachtzettel einzeln abgegeben. Ebenso werden in dem Wagen von Magdeburg nach Leipzig alle zwischen Halle und Leipzig vorkommende Briefbeutel und Pakete nebst Frachtzettel aufbewahrt und unterwegs abgegeben.

    Die auf den Zwischen-Stationen zugehenden Briefbeutel und Pakete werden im Postamte verlesen und unter sicherer Begleitung zur gehörigen Zeit nach der Eisenbahn geschafft. Dort übernimmt sie der Schirrmeister und verpackt sie in die Räume, wohin sie gehören. Die Empfangnahme des Frachtzettels seitens des Schirrmeisters gilt als Quittung. Für die Aufbewahrung der Frachtzettel kann in allen verschließbaren Wagen für jeden Anhalte-Punct eine besondere Kapsel eingerichtet werden. Auf den Haupt-Stationen ist eine specielle Uebergabe der abgehenden Briefbeutel und Post-Stücke nicht erforderlich, da die verschlossenen Wagen von der Eisenbahn nach dem Posthause transportiert und die im Wagen verschlossenen Briefbeutel und Pakete nach dem Frachtzettel im Posthause revidiert werden.

    Auf den Zwischen-Orten geschieht die Abgabe zwar einzeln nach dem Frachtzettel, doch ist dieses nicht zeitraubend, da nur wenig Briefbeutel und Pakete dahin vorkommen werden. Sollte sich der Verkehr mehren, so würde durch eine Vermehrung der Wagen Abhilfe geschehen.
    ...

    Viel Spass beim lesen wünscht

    Ulf

    Hallo µkern

    ich habe mal auf dieser Seite geschaut:

    Hufeisen

    und danach dürfte es die Type 1N1 sein.
    Dort sind als Verwendungsdaten angegeben:
    Schwarz : 23.10.1865 - 31.10.1865
    Blau : 2.11.1865 - 13.2.1868

    Laut Walter Kruschel wurde diese Stempel beim Hofpostamt verwendet.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf