Liebe Sammelfreunde
am Wochenende gab es dieses "Briefpaar" im Sofortkauf bei Ebay. Glücklicherweise habe ich dieses "rechtzeitig" gesehen.
Bei den Briefen gemeinsam ist, dass diese an einen Bürger der Stadt Magdeburg gingen. Da fangen meine Probleme schon an... Soweit ich es entziffern kann: "Herrn Ferd.(inand?) Somem?g?r aus Magdeburg (z. Zt????)"
Der erste lief am 07.02.1850 nach Düsseldorf "poste restante". Aufgegeben wurde er laut Stempel an der Magdeburger Bahnhofsexpedition.
Siegelseitig vermerkte der Absender:
"Sollte Empfänger abgereist sein, so bitten den Brief an die hinterlassenen Adresse nachzusenden" - ???????????
Der Namenzug sollte gleicher der Anschrift sein, denn im zweiten Brief ist die Anrede "Lieber Bruder,"
Der zweite Brief vom 17.02.1850 ist ebenfalls am Magdeburg Bahnhof aufgegeben worden und lief mit den Ortsangaben Düsseldorf unterstrichen - jedoch größer Crefeld, was jedoch gestrichen wurde, ebenfalls "poste restante", nach letzt genannten Ort. Siegelseitig sind hier zwei Stempel - einer aus Crefeld früh zwischen 7 - 8 M(orgens) und ein Ausgabestempel vom gleichen Tag, wahrscheinlich schon aus Düsseldorf.
Vorderseitig ist der blaue Vermerk "Düsseldorf" in Crefeld jedenfalls notiert worden.
Wenn ich mir den Brief so anschaue, sollte er ursprünglich gleich nach Düsseldorf gesendet werden, warum auch immer ging seine Reise nach Crefeld. Wo in schwarz "Düsseldorf" über den unterstrichenen Ortsnamen notiert wurde, wird sein Geheimnis wahrscheinlich bleiben...
Zum 01.01.1850 wurde in Preussen eine neue Brief-Taxe eingeführt, welche die des späteren DÖPV war.
Der erste Brief lief porto, der zweite Franco.
Da beim zweiten Brief der blaue Strich in gleicher Tinte wie Düsseldorf ist, wurde hier wahrscheinlich ein "Weitersende-Porto" notiert. Dieses sollte jedoch "ungültig" sein, oder ist durch die nicht eindeutige? "Schreibweise" des Bestimmungsortes auf ein "Verlangen" des Absenders auszugehen?
Noch etwas anderes:
Laut meiner Litheratur, gab es angeblich erst ab 1851 Stempel mit dem Zusatz "Bahnhof", was mit beiden Belegen definitiv als "nicht zutreffend" bewiesen werden kann.
Mit freundlichem Sammlergruss
Ulf