Lieber Michael.
Liebe Sammelfreunde
hier ein etwas anderes Beispiel:
vom 30.08.1832 von Magdeburg nach Schneeberg wurden 30 Friedrich'dor als 16 Loth schweres Paket versendet.
Laut Taxverordnung entsprechen 30 Friedrich'dor * 5 = 150 Reichsthaler Gold, (entspricht auch einer siegelseitigen Notierung) und bei diesem Wert fielen innerhalb Preussen 6 Sgr von 5 zu 5 Meilen an.
Nach Leipzig sind es 13,5 Meilen und später wurde die Grenzetaxe zu Leipzig mit 2 Meilen berechnet. Geht man von diesen 2 Meilen aus, ergäbe sich 11,5 Meilen für Preussen.
Damit ergeben sich 3 Entfernungsstufen. Somit ist 6 Sgr * 3 Entfernungsstufen = 18 Sgr und bei Anwendung der Goldtaxe sind es sogar nur 9 Sgr. Taxiert wurden nur 8 1/4 Sgr, wenn auch hier ein Rabatt von 10 % möglich wäre, (bei Sendungen über 100 Thaler und bei jährlichen Sendungen zwischwen 25.000 und 50.000 Thaler Gesamtvolumen), was etwa 6 Ggr 7 Pfennige sind.
Insgesamt sind 15 Gute Groschen Taxe beim Empfänger angefallen.
Gehe ich von 8 1/4 gGr aus, ergeben sich 10 Sgr 4 Pfennige. Dazu paßt kein Wert zur rein preussischen Taxverordnung.
Fragen über Fragen...
Mit freundlichem Sammlergruss
Ulf
P.S. die "scheinbar" obere Zeile hat nichts mit der Delcaration des Paketes zu tun!