Hallo Altsax,
Ich hatte dein Brief schlecht angesehen und hatte nicht notgedrungen verstanden, warum dir meine Informationen Frage stellten.Wenn man nur im amtblatt n° 27 aufhört, versteht man nicht, warum dein Brief nicht nach taxiert gewesen ist. Jedoch hatte ich Amtblatt n° 28 nicht gelesen, der zeigt, daß die französische Postverwaltung im September 1870 die Entscheidung der Postverwaltung von Preußen schlecht verstanden hatte.
Hier ist ein kleiner Auszug davon, was im August / Oktober 1870 geschehen ist:
1/Im August 1870 einigen sich die französische und preußische Postverwaltungen, um die Postgebührenfreiheit den französischen und deutschen Kriegsgefangenen zu gewähren.Hier greift die Feldpost-Ordnung n ° 24 und die Erwähnung "Portofrei lt. Verfügung vom 7.August 1870 "ein.
2/Im September hebt Preußen diese Vereinbarung auf. Die französische Verwaltung sendet Amtblatt n ° 27 und die Anweisung vom 8. September allen französischen Postämtern.
Übersetzung:
2. DIVISION.-------------------------- 1. BÜRO---------------------------AUSLÄNDISCHER BRIEFWECHSEL.
BRIEFE AN DIE ADRESSE ODER DIE AUS FRANZÖSISCHEN SOLDATEN DIE KRIEGSGEFANGENEN IN DEUTSCHLAND HERKOMMT.
Das Post-Amt von Preußen hat in der französischen Verwaltung gerade mitgeteilt, daß die Briefe von oder für die französischen Kriegsgefangenen in Deutschland vom deutschen Porto nicht mehr befreit sein werden. Diese Briefe können nicht mehr, seitdem die Freiheit des französischen territorialen Porto zu genießen, nach dem Wunsch des Gesetzes vom 24. Juli 1870 und sie müssen, zu Lasten der Spediteure, im Falle der Befreiung, und zu Lasten der Empfänger, andernfalls, mit der ausländischen Porto durch den Absatz 89 des allgemeinen Post-Tarifs n ° 1185 rechnen. Woher folgt es, daß die Briefe der französischen Kriegsgefangenen in Deutschland, um heute in der Nachporto-Freiheit zu erreichen, entsprechend die Bestimmung, nach dem vorerwähnten Post-Tarif frankiert sein sollen, den die Postbeamten Fall an obenerwähnten Briefen das Stempel P.D. und die Erwähnung " ausländischen Porto ". Ebenso werden die frankierten Briefe, die aus französischen Kriegsgefangenen stammend sind, die in Deutschland interniert sind, in ihre Ankunft in Frankreich, durch die ausländischen Porto geschlagen sein, die von der französischen Verwaltung im Spediteur Post-Amt bezahlt ist."
Also mit diese Anweisung versteht man wirklich nicht deinen Brief außer, zu glauben, daß es nicht taxisert gewesen ist. Was unmöglich ist.
3/Am 10. Oktober hält sich französischer Postverwaltung für verpflichtet, eine andere Anweisung zu senden, um auf die Verwunderung gewisser Postdirektoren zu antworten, die feststellen, daß die aus französischen Gefangenen im Deutschland herkommenden Briefe den deutschen Porto immer noch nicht trägt und noch die Erwähnung " Portofrei lt. Verfügung vom 7.August 1870" umfasst.
Amtblatt n° 28:
Übersetzung:
"2. DIVISION.----------------AUSLÄNDISCHER BRIEFWECHSEL.
REGIME VON BRIEFWECHSEL DER KRIEGSGEFANGENEN.
Tours, den 10. Oktober 1870.
Die Mehrheit der Briefe von den französischen Kriegsgefangenen in Deutschland, ohne Porto die Empfänger in Frankreich erreicht hatte, später die Dienstordnung vom 8. September 1870 erreicht hatte. Diese Dienstordnung hat die Entscheidung vom die Postverwaltung von Preußen mitgeteilt, diese Briefe des deutschen Porto nicht mehr zu befreien. Einige Postdirektoren haben gefragt, ob er dort stattfand, diese Dienstordnung als toten Brief zu betrachten und in die reine und einfache Erfüllung von demjenigen vom 27. August zurückzukehren, der die absolut Immunität von Porto für Briefe von oder für die Kriegsgefangenen gewährte.
Informationen ergeben, daß die Postverwaltung von Preußen nur eben für die Briefen an die französischen Kriegsgefangenen, den deutschen Porto verlangen will, während sie fortsetzt, mit Portofreiheit an den französischen Eingangpostämter die Briefe von diesen Gefangenen zu liefern, deren großer Teil Portofrei ebenfalls in letzter Zeit erreicht hat, durch der Botschaft von Frankreich in London. Die kompetenten Eingangpostämter sind eingeladen gewesen, das Stempel P.D. anzuwenden auf diesen Briefen, um die Übergabe in Portofreiheit den Empfängern zu versichern . Falls diese Anordnung, von unmöglichem, aus den Augen verloren wäre, werden Agenten des Innendienstes die Briefe Portofrei den Empfängern liefern sollen.
Bezüglich der von Frankreich gesandten Briefe an die Adresse der französischen Kriegsgefangenen im Ausland genießen sie nur den territorialen Portoreiheit, nach dem Wunsch des Gesetzes vom 24. Juli 1870, sie sollen, um ohne Nachporto die Empfänger zu erreichen, von den Absendern in den vom 3. Absatz bestimmten Bedingungen in der Dienstnordnung vom 8. September frankiert zu sein. Andernfalls fühlen sie sich zur ausländischen Porto empfindungsfähig, zu Lasten der Empfänger.
Die Gegenseitigkeit hinsichtlich des Briefwechsels von oder für die deutschen Kriegsgefangenen in Frankreich abnutzend, Die Posverwaltung von Frankreich läßt senden, französischen Portofrei, die von diesen Gefangenen gekommenen Briefe und die ihm durch Vermittlung des Kriegesministerium geliefert sind, an den sie durch die militärischen Kommando des Ursprungsortes weitergegeben sein sollen. Aber die für die deutschen Kriegsgefangenen bestimmten Briefe haben Recht auf keine Portomäßigung auf dem französischen Territorium, und ich empfehle besonders in den Eingangpostämter, diese Briefe entsprechend Bedingungen zu behandeln, in die sie ihnen von den ausländischen Postämter geliefert sind.
Ich nütze die Gelegenheit aus, um zu erinnern, daß alle geschickten Briefe an die deutschen Militärsdie in Frankreich interniert sind, auf dem Postamt von Tours zuerst geleitet sein sollen, der belastet ist, sie der vorangehenden Überprüfung des Kriegsministeriums zu unterwerfen und sie dann auf ihren jeweiligen Zielen zu versenden.
Der delegierte des Verwaltungsrates,
A. LIBON."
Diese Anweisung ist in den Postämtern schnell gesandt gewesen, aber stellt nur in Amtblatt n ° 28 von Juli 1871 dar.
Er wäre interessant, Briefe von französischer Kriegsgefangener die zwischen diese Anweisungen zirkulieren hatten zu finden.
Sind sie von den französischen Postämter nach der Anmerkung vom 8. September nachtaxiert gewesen?
Grüss.
Emmanuel.