Beiträge von Altsax

    Zwiscehn Preußen und den von Taxis betreuten Gebieten existierte eine vermutlich in der Vormarkenzeit vereinbarte Nahbereichstaxe von 1/2 Sgr. bzw. dem Äquivalent in Guldenwährung. Diese Sondertaxe könnte im Falle von Sachsen-Altenburg "stillschweigend" weitergeführt worden sein. Regelungen dazu sind mir nicht bekannt, wohl aber ein Beleg, der diese Vermutung aufkommen läßt:

    Kennt jemand weitere Beispiele dieser Art oder gar Quellen dazu?

    Ein weiterer, allerdings nicht schönheitspreisverdächtiger Postkutschenbrief fand sich unbeachtet in einem 5 € Ebaylos:

    Der aus einer bekannten Korrespondenz stammende Brief wurde in Roda in den Briefkasten der nach Gera fahrenden Postkutsche eingeworfen. Bestimmungsgemäß ist nach Öfnung des Briefkastens im Postamt Gera der Wertstempel handschriftlich entwertet und siegelseitig der Geraer Ortsaufgabestempel abgeschlagen worden. Der Ausgabestempel vom Folgetag stammt von Plauen.

    Aus gleicher Korrespondenz existiert eine Ganzsache, deren Wertstempel mit dem Geraer Nummernstempel 291 entwertet worden ist. Die Preußen nahmen es offenbar mit den Vorschriften genauer.

    Nicht so eindrucksvoll wie der vorige Brief, aber sehr ungewöhnlich:

    Recommandierter Postvereinsbrief in den 3. Entfernungsbezirk mit 2 7/8 Loth Gewicht.

    Es kann sich nur um eine Mustersendung handeln, wenn man davon ausgeht, daß korrekt taxiert worden ist.

    in Unkenntnis der preussisch-französischen Vorgaben, gab es bei Bayern die Regelung mit Frankreich, dass Briefe mit Mustern ohne Wert immer das volle Franko kosteten in der 1. Gewichtsstufe, weitere Gewichtsstufen aber stark verbilligt wurden. Wäre es möglich, dass man diese Weise hier auch übernommen hatte?

    Lieber Ralph,

    doppeltes Nein:

    a) war die Sendung gerade kein bestimmungsgemäßes "Muster ohne Wert".

    b) galten bei Versand über Preußen ausschließlich die Bestimmungen des preußisch-französischen Postvertrages wie oben dargelegt.

    Ob die französische Post ihre vertragsgemäßen Einnahmen von der preußischen Post einforderte, läßt sich dem brief naturgemäß nicht entnehmen. Daß sie dazu berechtigt gewesen wäre, steht außer Frage.

    Liebe Grüße

    Jürgen

    Die sonst so exakt nach Vorschrift arbeitenden Preußen haben beim folgenden Brief einmal ein Herz für den (resp. die) Taxschuldner gezeigt:

    Es handelt sich um einen versiegelten Brief mit anhängendem Paket, das "Muster ohne Wert" enthalten sollte. Die für solche Sendungen ermäßigte Taxe betrug lt. preußisch-französischem Postvertrag von 1858 nur 8/10 Sgr. (Ngr.) pro 2 8/20 Loth. Voraussetzung für diese Taxermäßigung war allerdings, "daß der Inhalt leicht kontrolliert werden kann" und "außer der Adresse, der Unterschrift des Absenders und dem Datum nichts Geschriebenes enthalten" war. Bei einem versiegelten und offenkundig mehrseitigem Brief war die Wahrscheinlichkeit dafür gering und zumindest die Erfüllung der Bedingungen nicht zu kontrollieren.

    Bestimmungsgemäß unterlag die Sendung somit dem regulären Brieftarif, was bei sechsfacher Progression 27 Ngr. bedeutet hätte. Selbst bei Versand als Fahrpostsendung wären noch 14 Ngr. fällig gewesen.

    Der sächsische Postler drückte aber beide Augen zu und behandelte die Sendung als Doppelbrief in der Weise, wie sie innerhalb des Postvereins angewandt wurde, nämlich zur Brieftaxe mit doppelter Gewichtsbasis. Dieser Sichtweise schloß sich der preußische Postler an, indem er mit "PD" stempelte, was die französische Post daran hinderte, ihre stolzen Taxansätze für unterfrankierte Sendungen anzuwenden.

    Warum bzw. für was wurde hier der Nummerngitterstemel von Großröhrsdorf verwendet?

    Hallo Enrico,

    als Bestätigung auf dem Begleitbrief, daß der Empfänger das Paket erhalten hatte, wurde üblicherweise ein Stempel "Abgeholt" oder "Ausgeliefert" auf dem Begleitbrief abgeschlagen.

    Wenn ein solcher Stempel nicht vorhanden oder nicht greifbar war, verwendete man (vorwiegend an kleineren Postanstalten), zuweilen Vollgitter- resp. Nummernstempel.

    Beste Grüße

    Jürgen

    sehr interessanter Brief! War die rückseitige Stempelung in diesen Fällen vorgeschrieben?

    Lieber Michael,

    "solche Fälle" waren ja nicht vorgesehen, als gab es dafür auch keine spezielle Vorschrift. Für die österreichische Post handelte es sich um einen noch nicht erkennbar postalisch behandelten frankierten Brief, der nach den zu vermutenden Angaben des kutschers aus Zwickau stammte und folglich vollständig frankiert war. Wenn der Carlsbader Ortssstempel nicht generell auf Eingangspost abzuschlagen war, wofür der Abklatsch auf der Vorderseite spricht, dann könnte er auch als eine Art von Aufgabestempel für den Weitertransport nach Pirkenhammer gedient haben.

    Einen weiteren "irregulären" Postkutschenbrief hänge ich noch an:

    Im Mai 1863 wurde zwischen Sachsen und Preußen vereinbart, die grenzüberschreitenden Postkutschen mit Briefkästen zu versehen. Der obige Brief nach Dresden wurde in den Briefkasten der von Zittau nach Görlitz fahrenden Diligence eingeworfen und in Görlitz entsprechend gekennzeichnet. Dort ist er dem Fahrenden Postamt der Sächsisch-Schlesischen Eisenbahn nach Dresden mitgegeben und der Wertstempel mit dem NG 185 entwertet worden.

    Die Aufgabe des Briefes am Postamt Zittau hätte in jedem Falle zu einer schnellern Beförderung über die Bahncourse Zittau - Löbau und Löbau-Dresden geführt.

    Liebe Grüße

    Jürgen

    Die Möglichkeit, einer an einer Postkutsche Briefe aufzugeben, wurde offiziell erst eingeführt, als die Postkutschen mit Briefkästen ausgestattet worden waren. Deren Leerung und die postalische Bearbeitung der Briefe oblag der nächsten an der Route gelegenen Postanstalt. Gleichwohl wurden auch zuvor schon Briefe gefälligen Kutschern mitgegeben:

    Dieser Brief wurde am 2.10.1851 in Zwickau geschrieben und wohl auch an diesem oder folgenden Tag dort der Schnellkutsche nach Carlsbad mitgegeben. Am Zielort Carlsbad lieferte der Kutscher den Brief beim dortigen Postamt ab, das ihn siegelseitig mit dem Tagesstempel versah und die tarifgerechte Markenfrankatur unentwertet ließ.

    Der Adressat Christian Fischer betrieb in Pirkenhammer erfolgreich eine Porzellanfabrik.

    ein Paket mit einem Brief dürfte aber weit mehr gewogen haben, als nur 1 Loth ...

    Ich kenne aus Inhalten, dass man gleichzeitig ein Paket und einen Brief frankiert an einen Empfänger abgesandt hat und denke, dass es auch hier so war.

    Lieber Ralf,

    eine einfach schwere Mustersendung durfte bis 2 Loth wiegen. Das dürfte für so manche Mustersendung ausreichend gewesen sein.

    Liebe Grüße

    Jürgen

    ja, eine Art von Paketbegleitbrief

    Lieber Ralf,

    warum "eine Art von Paketbegleitbrief"?

    Es ist augenscheinlich die weitgehend vollständige Vorderseite einer Mustersendung, die nur nach dem einfachen Gewicht taxiert worden ist.

    Die Mindestgebühr für jedwede Paketsendung wäre höher gewesen. Offenbar war das anhängende Paket so verpackt gewesen, daß der Inhalt ersichtlich war.

    Liebe Grüße

    Jürgen

    Lieber Ralph,

    die Portofreiheit beruhte auf der Postvereinsbestimmung, daß Mitglieder "herrschender Häuser" in diesen Genuß kamen.

    Die Korrespondenz des Prinzenist riesig und vermutlich bei der Plünderung des Altenburger Archivs auf den Markt gekommen.

    Liebe Grüße

    Jürgen

    Lieber Dieter,

    Du hast die Problematik genau auf den Punkt gebracht.

    Auch im Berufsleben begegnet man immer wieder Menschen, die über überragende Sachkompetenz verfügen, aber im sozialen Umgang sehr schwierig sind. Als Vorgesetzter hat man abzuwägen, welche der Eigenschaften insgesamt für die Organisation die größere Bedeutung hat. Diese Entscheidung ist nicht immer einfach und ihre Richtigkeit bisweilen erst im Nachhinein erkennbar.

    Die Trennung beispielsweise von einem genialen, aber "schwierigen" Entwicklungsleiter kann für ein Unternehmen ebenso nachteilig sein wie seine Wirkung auf das Abteilungsklima und der durch sein Verhalten verursachte Abgang einer Reihe loyaler Mitarbeiter.

    Für den Moderator eines Forums, das finanziell nicht von der Anzahl der "Klicks" abhängt, ist eine Trennungsentscheidung sicherlich leichter als im anderen Falle.

    Liebe Grüße

    Jürgen

    Ab 1851 ?, gab es zwischen beiden Orten die Nahbereichstaxe (bis 5 Meilen).

    Lieber Hermann,

    bei Deinem Brief handelt es sich um einen in GGr. austaxierten Doppelbrief. Die einfache Taxe betrug 3/4 GGr. für Taxis und 1/4 GGr. für Sachsen.

    Nach der Umstellung auf Sgr. resp. Ngr. betrug die Taxe 1 Sgr. für Taxis und 1/4 Ngr. für Sachsen.

    Per 1.1.1843 galt ein neuer Vertrag zwischen Taxis und Sachsen mit darin enthaltenen Taxtabellen für alle Ortspaare. Diese sind leider in den sächsischen Postakten, soweit ich sie einsehen konnte, nicht mehr enthalten. möglicherweise findet sich schon darin die in jedem Falle bereits aus der Zeit vor dem taxisschen Beitritt zum Postverein stammende Nahbereichstaxe.

    Liebe Grüße

    Jürgen

    Im Befund findet man aber nicht viel zu dem Stempel, der allein den Wert ausmacht, denn eine simple Nr. 10 Bayerns gebraucht kann jedes Kind gegen eine Bratwurst locker eintauschen. Aber was für ein Stempel ist das?

    Lieber Ralph,

    die Formulierung "fremder Rhombenstempel" läßt darauf schließen, daß der Prüfer den Stempel nicht einem konkreten Gerät zuordnen konnte. Das hätte er im Befund auch ausdrücken bzw. die Prüfung ablehnen müssen. Ohne ein definiertes Vergleichsstück ist nun einmal eine positive Stempelprüfung nicht möglich!

    Liebe Grüße

    Jürgen

    Der folgende Sachsendreier wird aktuell bei ebay als "geprüft Ressel" angeboten. Die Signatur läßt sich nicht unbedingt als "Ressel" deuten.

    Die Marke war offenbar bei Herrn Vaatz, der den Stempel als "unprüfbar" eingestuft haben soll.

    Kennt jemand die Signatur und gibt es Hinweise darauf, daß der Stempel fragwürdig ist?

    Die Prüfgebühren scheinen sehr saftig. Für ein Erivanstück mit Zuschlag 20.000 + Gebühren werden dann 2.500 Euro erhoben?

    Das ist ggf. auch nicht mehr als die 4% vom Michelwert, die der BPP ansetzt, sofern es einen solchen für das Stück gibt.

    Viel kritischer sehe ich die kurze Verjährungsfrist von einem Jahr, die unklare Formulierung möglicher Haftung gegenüber Dritten und die angesichts des angepeilten Wertes der Prüfstücke sehr überschaubare Versicherungssumme.

    Dazu kommt das Problem, für Fehlprüfungen einen anerkannten Gutachter zu finden.