Beiträge von hk1190

    Geschätzte Experten!

    22.9.1864; 15-Kreuzer-Ganzsachenumschlag der Ausgabe 1863, für den einfachen Brief nach Breslau im DÖPV.

    Der Brief war als einfacher Brief (1 Zollloth exklusive) in der 3. Entfernungsstufe (über 20 Meilen) mit 15 Kreuzern frankiert. Rückseite: 10 Kreuzer Einschreibgebühr.

    Am 23.9. wurde der Brief in Breslau als höhergewichtig erkannt (2 Loth exklusive; 2. Gewichtsstufe). Es fehlten 15 Kreuzer = 3 Silbergroschen und es wurde für die nicht frankierte Gewichtsstufe 1 Silbergroschen zugeschlagen. Porto daher 4 Silbergroschen (blaue Tinte).

    Nun bitte ich um Unterstützung, da mir die preußischen Verhältnisse nicht klar sind:

    Da der Brief nicht zustellbar war, wurde er am 24.9. nach Warmbrunn, Kreis Hirschberg in preuß. Schlesien, weitergeleitet (Vermerk vorderseitig).

    Die 4 Silbergroschen wurden gestrichen und durch 8 Silbergroschen (hellblauer Stift) ersetzt. Die Entfernung Breslau – Warmbrunn betrug ca. 13 Meilen (richtig gemessen?) = 2. Entfernungsstufe (über 10-20 Meilen). Der einfache Brief (1 Loth exklusive) kostete 2 Silbergroschen.

    Auf dem Brief links oben befindet sich eine Gewichtsangabe von 1 1/20(?), was jedenfalls die 2. Gewichtsstufe bestätigt. Die 2 Silbergroschen wurden daher verdoppelt = 4 Silbergroschen + 4 Silbergroschen,

    die in Breslau taxiert worden waren = gesamt 8 Silbergroschen. Die Rechnung funktioniert nur, wenn es einen Zuschlag für unfrankierte Briefe gab.

    Vielleicht fällt der Brief in die 1. Entfernungsstufe (bis 10 Meilen), 2. Gewichtsstufe = 2 Silbergroschen + 2 Silbergroschen für die beiden nicht frankierten Gewichtsstufen = 4 Silbergroschen zuzüglich der 4 Silbergroschen von Breslau, wären dann die 8 Silbergroschen.

    Für Meldungen und Korrekturen zu dem Thema bin ich sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Heribert Kaufmann, Wien

    Danke bk! Taxierung: 2. Gewichtsstufe, über 20 Meilen, 6 Silbergroschen. Abgegolten sind 3 Sgr, daher: zu den fehlenden 3 kommt 1 Sgr für die nicht frankierte Gewichtsstufe = 4 Sgr x 3 = 12 Kreuzer C. M.

    Was sich die preuß. Postbediensteten vorgestellt haben, als sie "6" und dann "3" taxierten, kann ich nicht nachvollziehen.

    LG hk1190

    Geschätzte Runde!

    Ein Brief ohne Inhalt und Jahresangabe wurde am 25.7. in Braunfels (Preussen) nach Wien aufgegeben. Er wird 1852/53 zu datieren sein.

    Unter Beachtung des revidierten deutsch-österreichischer Postvereins-Vertrags vom 5.12.1851, taxierte Preussen 24 Kreuzer CM, was einem Brief über 20 geographische Meilen, bis 2 Loth (hds. Anmerkung links oben: „17/10 Loth“), entsprach: 9 Kreuzer x 2 = 18 Kreuzer. Zuzüglich 3 Kreuzer Zutaxe für jede nicht frankierte Gewichtsstufe = 6 Kreuzer.

    In Wien war der Brief nicht zustellbar und wurde nach Königswart in Böhmen weitergesandt. Die Wiener Korrektur des vereinsländischen Portos von 24 Kreuzer auf 30 Kreuzer ist nicht nachvollziehbar. Auch auf der Briefrückseite sind die 30 Kreuzer vermerkt. Das vereinsländische Porto, hier also 30 Kreuzer CM, musste gem. Art. 13 als Auslage an die aufgebende Postanstalt vergütet werden.

    Entsprechend dem Art. 35 des revidierten Postvereins-Vertrages wurden Nachsendungen so behandelt, als wäre der Brief an dem Ort aufgegeben worden, von wo er nachgesendet wurde. Dabei war nur die Taxe für frankierte Briefe (ohne Zuschlag) anzusetzen: 2 Loth = 2. Gewichtsstufe, über 20 geographische Meilen, 9 Kreuzer x 2 = 18 Kreuzer CM. Dieser Betrag verblieb in Österreich. 

    Hat jemand eine Idee wegen der 30 Kreuzer CM?

    Herzlichen Gruß 
    hk1190

    Geschätzte Experten!

    Gibt es Literatur über die preuß. Posttarife ab ungefähr 1800 bis in den DÖPV? Das ist für mich deshalb interessant, da ich mich ein wenig mit den Postverträgen zwischen Preußen und Österreich beschäftigen möchte.

    Vielen Dank und herzlichen Gruß

    hk1190

    So fraglich finde ich den Hinweis auf den Pakteschluß "Eger" nicht. Augsburg schrieb - wie bekannt - sehr oft das Amt auf den Brief, mit dem es wechselte!

    Der Postvertrag Österreich - Thurn & Taxis vom 16.9.1829 räumte im Art. 13 Österreich die Befugnis ein, auf dem Postkurs von "Eger" über Schleiz und Frankfurt nach Forbach gesiegelte Briefpost- und Zeitungspakete mit den franz. Posten zu wechseln. Österreich zahlte an TT für die Hin- und Hersendung der Pakete pro Unze (2 Loth Wiener Gewicht) 18 Kreuzer C.M.

    Herzlichen Gruß
    hk1190

    Ob Eger überstempelt wurde, kann ich nicht erkennen. Zurückgeschickt wurde er meiner Auffassung nach nicht, weill er keinen wie immer gearteten Retourvermerk trägt, nebst Streichen der ursprünglichen Adresse.
    LG hk1190

    Der unten abgebildete Brief aus Troppau (österr. Schlesien) nach Straßburg, über Eger und Forbach, ist nicht datiert. Auf Grund des Stempels "7", der ab 1829 verwendet wurde und des Stempels "Troppau No", der 1824 bis in die 1830er Jahre nachgewiesen ist, kann man den Brief einordnen.

    Österreich: Tarif 1.6.1817, 5. Entfernungsstufe, über 12 Poststationen, 14 Kreuzer C.M. einfach, 1 Loth = 14 x 2 = 28 Kreuzer C.M. franko. Rekommandation: 4 Kreuzer C.M.

    Frankreich: Tarif 1.1.1828, deutsche Strecke 7 Décimes + franz. Strecke/Forbach - Straßburg (81-150 km) 4 Décimes = 11 x 2,5 (15 Gramm) = 28 x 2 für die Rekommandation = 56 Décimes.

    Ich habe weiter Briefe nach Straßburg, bei denen der Magistrat Straßburg immer als portofrei behandelt wurde. Warum bei diesem Brief nicht?

    Was meint die Runde?

    hk1190

    Geschätzte Runde!

    9.8.1812; Rottenburg am Neckar (württembergische Landespost) – Dukla (Galizien/Österreich), über Stuttgart, Augsburg („v. Stuttgart“) und Wien. Nicht zustellbar und retour über Lemberg („um bessere Adresse“ sowie „Augsburg“) und Augsburg („v. Wien“). Erneut über Augsburg („Augsburg“) und Wien nach Dukla geschickt und dort am 29.8.1812 eingelangt.

    Österreich: Tarif 15.3.1811-31.1.1814 für Auslandsbriefe 14 Kreuzer in Einlösscheinen. Briefe aus Württemberg kosteten kein bayerisches Transitporto.

    Postvertrag Bayern – Württemberg vom 25.10.1809 (wirksam ab 1.1.1810): Briefe nach Österreich waren bis zur österreichischen Eingangsgrenze zu frankieren („frei Grenze“). Gem. § 2/II zahlte Württemberg bei Auf- und Abgabe von Briefe aus und nach Österreich 8 Kreuzer rheinische Währung an Bayern. Württembergisches Inlandsporto: 6 Kreuzer („6/8“).

    Porto Auslage 45 x ??? Das kann nur Württemberg getroffen haben, aber wie kommt man auf den Betrag?

    Herzlichen Gruß hk1190

    11.12.1810; Lindau – Steyr. Abrechnung der Porti zweier Briefe auf einem.

    Österreich:
    a) Auslandsporto 1.7.1810-14.3.1811, ½ Loth = 48 Kreuzer (sind unter 1 f 36 zu erkennen), für zwei Briefe = 1 Gul-den 36 Kreuzer in Einlösscheinen.
    b) Transitporto 1.9.1810-14.3.1811, ½ Loth = 36 Kreuzer in Einlösscheinen. Nur ein Brief war ein Transitbrief. Der, auf dem abgerechnet wurde, ein bilateraler.

    Bayern:
    a) Tarif 1.12.1810, ½ Loth, 48-54 geographische Meilen = 18 Kreuzer rheinische Währung franko bis zur österreichischen Grenze für den vorliegenden Brief.
    b) Vermerk über die Transitportovergütung Österreichs an Bayern für den zweiten Brief von 14 Kreuzern in Conventionsmünze (Österreich hob bei der Abgabe 48 Kreuzer in Einlösscheinen ein). Die 14 Kreuzer waren für Briefe aus Frankreich, der Schweiz, Holland, Berg und anderen Staaten, die nur bis Frankfurt frankiert waren, zu zahlen.

    Herzlichen Gruß hk1190

    Geschätzte Runde!

    Gemäß dem Postvertrag Bayern-Österreich 1842, Art. 6/2/d, sind Partei-Sachen in Österreich portofrei, in Bayern hingegen portopflichtig. Bayern blieb es überlassen, das halbe gemeinschaftliche Porto für Sendungen aus Österreich bei der Abgabe in HALBER HÖHE einzuheben. Ebenfalls blieb es Bayern überlassen bei Briefen nach Österreich die HALBE TAXE als Franko einzuheben.

    Der obige Brief ist ein Partei-Sachen-Brief mit einem Gulden Porto in Wien. Zwar ist der Fall in der genannten Vorschrift nicht ausdrücklich geregelt, aber der Sinn konnte nicht darin liegen, daß Bayern in einem solchen Fall, wo es nicht bei der Aufgabe das Franko in halber Höhe erhob, um sein Porto umfiel.
    Also wird die Lösung sein, daß Österreich dieses halbe Porto einhob und mit Bayern verrechnete. Es gibt zweifellos dazu in Österreich eine Vorschrift bzw. Instruktion, die ich bis jetzt nicht gefunden habe.

    Noch etwas zu dem obigen Brief: er hat keinen Kreuzer für die Wiener Stadtpost. Anders, als in den beiden folgenden Briefen vom 1.2.1843 und 25.5.1844.

    Vergegenwärtigen muß man sich, daß die drei Briefe, wenn man das HALBE PORTO – in Conventionsmünze – eingehoben hat, 1,5-2 Loth, 6-8 Loth und 12-16 Loth schwer waren!

    Was meint man dazu?

    LG hk1190

    Geschätzte Runde!

    Ich habe zwei Briefe, die noch Fragen offen lassen, und zwar vom 4.9. und 29.11.1843. Sie wurden in Wien unfrankiert aufgegeben und liefen über Frankfurt nach Wiesbaden (Hzt. Nassau).

    Beim ersten Brief vom 4.9.1843 sieht man an Taxzahlen neben „12/8“ noch „6“, „4 ¼“, „1 ¾“ und „17x“. Beim zweiten Brief vom 29.11.1843 fehlen „1 ¾“ und „17x“.

    Anzuwenden war der Postvertrag Österreich – Thurn & Taxis vom 30.1.1843, der am 1.5.1843 in Kraft trat und mit dem Frankierungsfreiheit sowie eine gemeinschaftliche Portotaxe eingeführt wurde. Zu taxieren war in Kreuzern CM, in Frankfurt gab es Batzen, in Nassau Kreuzer RW.

    Das gemeinschaftliche Briefporto betrug 12 Kreuzer CM für eine Entfernung von über 10 Meilen (Art. II) und wurde zwischen den Postverwaltungen geteilt. Der Transit kostete 8 Kreuzer CM (II. Klasse, Hzt. Nassau) und wurde zu Gunsten der thurn- & taxisschen Post eingehoben (Art. V/A/II). 12+8 = 20 Kreuzer CM = 24 Kreuzer RW = 6 Batzen.

    Instradiert wurde der Brief über Frankfurt (siehe Instradierungstabelle zum Vertrag 1829) und ich nehme an, daß der Brief über Bayern geleitet wurde. Die Vereinbarungen zwischen Bayern und Thurn & Taxis, die zu diesem Zeitpunkt galten, liegen mir nicht vor. Die „4 ¼“, multipliziert mit 4 = 17 Kreuzer RW, werden in diesem Fall wohl die Vergütung an Bayern darstellen und die „1 ¾“ das Porto in Nassau = 7 Kreuzer RW.

    Kann jemand bei den offenen Punkten zur Benennung der Quellen beitragen?

    Vielen Dank
    hk1190

    Hallo NIs!
    Richtig - steht ja ohnedies in den Statements drin - ich brauche eine neue Brille und muß alles genauer lesen! Mit Briefen des 18. Jahrhunderts habe ich mich noch zu wenig beschäftigt, werde aber einen Freund befragen und berichte, falls es was zu berichten gibt.
    LG hk1190