Hallo zusammen,
der abgebildete Brief ist an sich völlig unspektakulär. Was mich trotzdem veranlasst hat, ihn zu kaufen, ist der Inhalt, der zwar nicht unbedingt kurios, aber doch bemerkenswert ist. Zeigt er doch, wie sorgfältig und genau man vor 140 Jahren mit Steuergeldern umgegangen ist, und seien es auch nur 60 Pfennige gewesen wie in vorliegendem Fall.
Der größtenteils hektographierte Text, in den nur noch die veränderlichen Daten eingesetzt werden mussten, lautet:
Bamberg, den
9. Januar 1878
Stadtmagistrat
Bamberg Betreff: Reiseunterstützung
Der durch
einen Auszug aus dem Trauungsbuch der Parrochie Linden legitimirte Wittwer
Ernst Friedrich Heinrich August Lippmann aus Eldagsen kam heute hier an, war
von Baarmitteln gänzlich entblößt und deshalb nicht mehr im Stande, die
Heimreise fortzusetzen. Auf
gestelltes Ansuchen, und da derselbe eine Beschäftigung hier nicht erhielt,
wurde demselben nach Art. 12 Abs. 2 des Gesetzes vom 29. April 1869 über die
öffentliche Armen- und Krankenpflege eine Unterstützung in der Weise gewährt,
daß an ihn fünfzig Pfennige ausbezahlt wurden.
Wir stellen
das Ersuchen, diesen Betrag und 10 Pfg. Porto für dieses Schreiben aus dem
Vermögen des Unterstützten oder von dessen alimentationspflichtigen
Anverwandten zu erheben und durch Postanweisung hierher zu senden, im Falle
deren Vermögenslosigkeit jedoch Nachricht hierüber anher mitzutheilen behufs
Liquidierung dieses Betrages bei der kgl. bayerischen Staatskassa.
Der
rechtskundige Bürgermeister
N.N.
(unleserlich)