Beiträge von kantonal

    Liebe Sammlerfreunde,


    eine Ergänzung und Korrektur zu dem in #20 gezeigten Brief. Es gibt im Schweizer Kanton Aargau einen Ort Effingen, etwa 15 km vom schweizerischen Baden entfernt. Das hat vermutlich der Postbeamte gelesen, als er den Brief mit Inlandsporto taxierte.


    Die badische Post hat mit der Taxierung von 7 Kreuzer doch alles richtig gemacht. Die Entfernung Porrentruy - Efringen beträgt Luftlinie 46 km. Die Distanz des Grenzrayons war ab 1.9.1868, erst sechs Wochen vor Versand des Briefes auf 52,5 km erweitert worden. Unfrankierte Briefe im Grenzrayon kosteten die notierten 7 Kreuzer.


    Viele Grüße

    Bruno

    Liebe Sammlerfreunde,


    bei der Postaufgabe am 17.11.1868 in Porrentruy wurde folgender Brief vermutlich als Inlandsbrief angesehen und mit einem Taxstempel 15 (Grp. 17 bei Andres & Emmenegger) gestempelt. Die badische Post war vielleicht irritiert und verlangte nur 7 Kr. vom Empfänger.


    Die Einteilung in Taxrayons gab es ab dem neuen Postvertrag vom 1.9.1868 nicht mehr. Das Einheitsporto betrug 25 Rp. bzw. 7 Kr. für frankierte Briefe (Ausnahme Grenzrayon). Unfrankierte Briefe kosteten das Doppelte. Der Brief hätte also mit 14 Kr. taxiert werden müssen.


    Viele Grüße

    Bruno

    Hallo Rene,


    einfacher Brief bis 15g.

    5 Sgr = 3 Sgr für den Postverein + 2 Sgr. für den 2. Rayon der Schweiz

    Das Weiterfranko von 2 Sgr. wurde in blau notiert, umgerechnet in die rot angeschriebenen 6 Kr. für die Schweiz.


    Viele Grüße

    Bruno

    Hallo Dieter,


    Badischer Fahrposttarif 1841 für eine Sendung im Wert von 451 bis 500 Gulden incl. und eine Entfernung von 4 1/2 bis 6 Meilen incl. -> 40x , das passt für die Entfernung nach Mannheim.


    Für den zweiten Brief galten die 1 fl 30x für eine Entfernung von 14 1/2 bis 17 Meilen incl. , aber ich bin mir nicht sicher beim Ort. Könnte es "Gustav von Berlichingen Stuttgart" heißen? Dann würde sich die Gebühr aus badischem und württembergischen Anteil zusammen setzen.


    Viele Grüße

    Bruno

    Liebe Sammlerfreunde,


    die Gültigkeit der Strubelmarken endete am 31.7.1863. Die am 4.9.1863 verwendete 20 Rp-Marke wurde deshalb mit Rötel-Vermerk "nul" gekennzeichnet. Daneben wurden die fehlenden 3 Kr für die Schweiz vermerkt (Brief aus dem 2. Schweizer Rayon -> 20 Rp = 6 Kr für Schweiz).


    Laut Vorschrift hätte zusätzlich auch noch die fehlende Taxe von 3 Kr für Baden notiert werden müssen. Wegen dieses Fehlers interpretierte die badische Post die angeschriebenen 3 Kr als Weiterfranko und strich sie wie üblich in blau ab. Der Empfänger wurde nicht mit Nachtaxe belangt und hatte 6 Kr gespart.


    Die angehängten Ausschnitte aus dem badischen Verordnungsblatt vom 9. August 1858 betreffen "die Behandlung ungenügend mit Marken frankierter Briefe im Verkehr mit der Schweiz".


    Viele Grüße

    Bruno

    Und es wird noch verwirrender ....

    Ab 1. Januar 1858 galt folgende Änderung zur Vortaxierung:


    Im Correspondenzverkehr aus Baden nach der Schweiz


    1. alle den schweizerischen Postanstalten zu Aarau, Basel, Bern, St.Gallen, Zürich und später den zu errichtenden schweizerischen fahrenden Postämtern von diesseitigen Postanstalten in directen Briefpaketen zuzuspedierenden unfrankierten Briefe sind nur noch mit dem badischen und nicht mehr mit dem schweizerischen Porto zu- bzw. vorzutaxieren und anzurechnen; dagegen sind


    2. alle unfrankierten Briefe, welche anderen als den zuvor genannten schweizerischen Postanstalten in directen Briefpaketen zuspediert werden, nach wie vor, sowohl mit dem badischen Porto bis zum Grenztaxpunkte, als auch, wenn der Bestimmungsort über 5 Meilen von dem Aufgabeort entfernt ist, mit dem schweizerischen Porto vom Grenztaxpunkte ab bis zum Bestimmungsort zu- bzw. vorzutaxieren und anzurechen.


    Für den Correspondenzverkehr aus der Schweiz nach Baden galten ebenfalls für unfrankierte Briefe je nach badischem Empfangsort unterschiedliche Vorgaben zur Vortaxierung.


    Viele Grüße

    Bruno

    Hallo Michael,


    einen interessanten Aspekt sprichst du da an. Ich habe etwas dazu in einer Verordnung vom Oktober 1852 betreffend den Vollzug des zwischen Baden und der Schweiz abgeschlossenen neuen Postvertrags gefunden. In §18 Briefpaketwechsel heißt es u.a.


    ...... In die Correspondenzkarten aus Baden nach der Schweiz sind einzutragen:

    in Rubrik 1 das badische Zutaxporto bis zum Grenztaxpunkte für unfrankierte Briefe aus Baden nach der Schweiz


    in Rubrik 2 das schweizerische Porto vom Grenztaxpunkte ab bis zum Bestimmungsorte, welches die badische, das Briefpaket abfertigenden Postanstalt künftig auf den Briefen selbst den schweizerischen Postanstalten vorzutaxieren und in der Karte anzusetzen hat

    ....


    Viele Grüße

    Bruno

    Liebe Sammlerfreunde,


    manche Briefe sind wirklich verrückt ....

    Der Gemeinderath von Heidenhofen (bei Donaueschingen) schrieb am 5. November 1851 einen Brief an Herrn Karl Probst in Berwangen. Darin beklagte er sich, dass der am 2. Oktober gekaufte Zuchtstier nicht seinem Zwecke entspricht, weil er zum Züchten ganz untauglich sei, in dem er bis jetzt kein Rind besprungen. Herr Probst soll mitteilen, ob er innerhalb 8 Tagen einen tauglichen Stier im gleichen Wert wieder auf Hüfingen bringt oder die Kaufsumme erstattet. Deshalb wohl auch der Vermerk sehr pressant links neben der Adresse.


    In der Anschrift steht Berwangen in der Schweiz. Es gab/gibt aber keinen Ort dieses Namens in der Schweiz. Am 13. November erreichte der Brief Fahrwangen und es wurde rückseitig handschriftlich vermerkt: nicht Fahrwangen. In Rötel wurde auf der Adress-Seite unbekannt vielleicht Birwinken Kt. Thurgau notiert. Welche Irrfahrt der Brief des weiteren nahm, lässt sich wegen fehlender Stempel/Vermerke leider nicht nachvollziehen.


    Oberhalb der Anschrift ist zu lesen: wird nur mit 3 Kreuzer zurückgenommen.

    Nach gut 6 Wochen muss der Brief wieder in Heidenhofen angekommen sein. Innen findet sich in der Seitenklappe die Notiz: Der Gemeindekasse in Ausgabe zehn drei Kreuzer, Heidenhofen 2. Januar 1852. Warum der Brief noch einen weiteren Stempel Donaueschingen vom 13. Februar 1852 trägt, bleibt auch sein Geheimnis.


    Doch wohin sollte der Brief nun eigentlich geschickt werden? Es gibt einen kleinen Ort Berwangen an der badisch-schweizerischen Grenze, heute ein Teil von Dettighofen. Im Internet habe ich gefunden, dass ein Karl Probst aus Berwangen 1863 auswanderte, Ziel unbekannt. Zu schade, dass wir nie erfahren werden, ob er einen neuen Zuchtstier lieferte ....


    Wer möchte, kann sich nun gerne die Zähne an den Taxnotierungen ausbeißen, viel Vergnügen.


    Viele Grüße

    Bruno

    Liebe Sammlerfreunde,


    der Taxstempel wurde in St. Gallen auch für eingehende Post verwendet. Bereits in einem Vertrag von 1849 war zwischen Österreich und der Schweiz ein ermäßigter Tarif für den Grenzrayon, eine gemeinschaftliche Portotaxe von 3 Kr. Konventionsmünze bzw. 10 Rappen für eine Entfernung bis einschl. 5 Meilen festgelegt worden. Warum nun dieser Brief aus Rankweil vom 27. Februar 1852 mit 15 Rp. taxiert wurde, kann ich nicht erklären.


    Viele Grüße

    Bruno

    Liebe Sammlerfreunde,


    vom Schweizer Verband wurde Anfang des Jahres ein neuer Leitfaden veröffentlicht: http://www.vsphv.ch/ausstellungen/leitfaden/


    Schon etwas älter ist ein Philatelistischer Lehrgang des Philatelie-Club Montfort, dessen dritter Teil den Weg zur Erstellung eines Exponats aufzeigt.

    http://www.philatelieclub.at/phcm/index.php?id=41


    Von Arnim Knapp gibt es einen "Leitfaden für die Planung und Gestaltung einer postgeschichtlichen Sammlung" von 2014.


    Im Band 7 von 2007 aus der Schriftenreihe des Verbandes Philatelistischer Arbeitgemeinschaften wird anhand von Beispielen erläutert, wie unterschiedlich Beschreibungen sein können, je nach Einordnung des Exponats - traditionell, postgeschichtlich, thematisch.


    Viele Grüsse

    Bruno

    Hallo Dieter,


    ich kann mir nicht vorstellen, dass es dazu eine Vorschrift gegeben hätte. Dann würde es viel häufiger vorkommen. Vielleicht eine Besonderheit des Postamts Ludwigshafen?


    Viele Grüsse

    Bruno

    Lieber Franz,


    der Brief ist portogerecht frankiert. 3 Kr. für den 1. vereinsländischen Rayon und 6 Kr. für den 2. Schweizer Rayon. Die Rötelnotiz zeigt die 6 Kr. Weiterfranko für die Schweiz.

    Interessant, dass die Marken mit unterschiedlichen Stempeln entwertet wurden.


    Viele Grüsse

    Bruno