Hallo Ralph.
vielen Dank für deine Hilfe.
Leider bin ich momentan noch am Nachdenken. Ich freue mich immer über solch ungewöhnliche Belege und dann stehe ich vor Rätseln.Ich habe so eine Paketkarte noch nie gesehen
Der Auslöser der Chaos auf der Paketkarte ist ein roter Stempel, der teils von dem Paketaufkleber verdeckt ist.
Wenn nicht zustellbar, Meldung
Eine verweigerte Annahme einer Nachnahmesendung ( Eine Fristforderung ist nicht erkennbar und wäre nur 7 Tage gewesen) führte eigentlich immer zur sofortigen Rücksendung des Paketes oder sonstigen Poststückes.
Der Wunsch des Absenders verhinderte dies wohl, es wurde wohl von Heidenau nachgefragt, was nun. Und es wurden verschiedene Lagergebühren notiert, aber wohl nur das normale 4 Mark Rückporto erhoben. Auf dem Rückweg kam wohl die Portokontrolle in Nürnberg ins Spiel ( Stempel Vorderseite links oben) und die meinte : So nicht.
Mir sind leider die Lagergebühr pro Tag dieser Zeit nicht bekannt, aber die 3 Mark müssen die Lagergebühren sein. Bedeutet umgeschrieben das Ändern der Nachgebühr durch die Portokontrolle oder hat man gar eine Ersatzpaketkarte geschrieben? Es fehlt die Unterschrift des Empfängers, die auch der ursprüngliche Absender in Nürnberg bei Rückgabe des Paketes zu leisten hatte.
Sehr schwierig, ich hoffe weiteres nachdenken hilft, bin aber nicht optimistisch.
Viele Grüße aus Dresden
Bernd
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Hallo Bernd,
warum lässt Du Dir laufend solche Paketkarten andrehen, die Dir Kopfschmerzen bereiten? Sollten Dir weiter solche Sachen angeboten werden, sage mir doch Bescheid, ich opfere mich gerne und nehme Dir diese Sorgen ab
Ich werde Deine Fragen der Reihe nach abarbeiten:
1. Der rote Stempel unter dem Paketaufkleber ist eine Verfügung des Absenders, für den Fall, daß die Annahme verweigert wird.
2. Die Rücksendung einer Nachnahme erfolgte im Falle einer Verweigerung durch den Empfänger üblicher Weise sofort. Für Pakete mit einer Vorausverfügung des Absenders, wie in Deinem Fall, begann die 7tägige Frist erst mit Eingang der Unbestellbarkeitsmeldung beim Absendepostamt. Die Vorausverfügungen waren im übrigen vorgeschrieben. Zum einen "Wenn unbestellbar, Meldung", zum anderen "Wenn unbestellbar, an N. in N.".
3. Was die Portokontrolle in Nürnberg gedacht hat, kann ich nicht sagen. Ich halte aber eine Kontrolle der Lagergebühren von Heidenau für ausgeschlossen und kann auch keine Vermerke erkennen, die man dieser Stelle zuordnen könnte.
4. Bei der Berechnung der Lagergebühren sind beim Empfangspostamt offensichtlich Unstimmigkeiten aufgetreten. Richtig ist die Berechung ab dem 2. - 11.8., insgesamt 10 Tage, für die je Tag 0,30 Mark Lagergebühr also insgesamt 3 Mark zu entrichten war. Da der Empfänger die Annahme der Sendung und Zahlung der Lagergebühr verweigerte, hatte das Empfangspostamt bei der Rücksendung des Paketet die Lagergebühr als Nachschußgebühr anzurechnen und mit den Rücksendegebühren in einer Summe als Nachgebühren (3 M. Lagergebühr u. 4 M. Rücksendung = 7 M. auszuweisen.
5. Der Vermerk "umgeschrieben" ist kein Vermerk der Portokontrolle Nürnberg, sondern des Postamtes Heidenau. Die ursprünglich dem Postamtes Heidenau gehörenden Lagergebühren mußten aus den Einnahmelisten des Postamtes ausgebucht und dem Postamtes Nürnberg angerechnet werden (s. unter 4.).
6. Unterschriften des Empfängers in Nürnberg wird es schon gegeben haben, muß aber nicht unbedingt auf der Paketkarte sein. Mir fallen einige Vordrucke ein, auf der dieser die Unterschrift hätte geleistet haben können.
Für mich sind bei der interessanten Paketkarte keine Fragen offen, aber das muß nichts heißen. Falls Du zu dieser Karte noch Fragen hast, bitte stellen. Vielleicht kann ich sie beantworten.
Gruß
Manfred