Hallo,
anbei Paketkarte zu einem 1/2 Kg. Paket von Crefeld ins Grand Hotel nach Wien vom 30.11.1907.
Frankiert sind 70 Pfennige, die 50 Pf. Beförderungsgebühr über 150 Km. und 20 Pf. Einschreibung zum Inlandstarif ergeben, der auch nach Österreich in Anwendung kam.
Nach der Teilbearbeitung der Paketkarte verlangte die Absenderin Grete ..... die Streichung die ursprünglich gedachte Versendung als Wertpaket. Leider ist der gestrichene Betrag nicht lesbar, da aber zu meiner Überraschung bei Wertpaketen nach Österreich die Versicherungsgebühr nicht für 2 Länder berechnet wurde sondern nur wie innerdeutsch 5 Pf. pro 300 Mark, ergebe die Ersparnis erst ab 1201 Mark Wertgebühr einen Sinn. Egal, aus dem Wertpaket wurde ein Paket mit Einschreibung.
Aber hätten die Paketzettel nicht entfernt oder ungültig gemacht werden müssen. Der dünne blaue Rötelstrich kann dies doch wohl nicht sein.
Was bedeutet das blaue Rötelgekrakel auf der Paketkarte. Welche Nummer erhielt das Paket bei der Einschreibung? Die 120 des Wertpaketzettels geht wohl nicht?
Was bedeutet die gestempelte? 119726 unter dem Wertpaketzettel und woher stammt sie?
Bin für jede Hilfe dankbar.
Beste Grüße Bernd
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Hallo Bernd,
die Paketkarte betrifft ein Einschreibpaket, welches anhand der von vielen Sammlern beliebten Portotabellen aus Sekundärliteratur nachvollzogen werden kann. Aus welchem Grund die ursprüngliche Versendung als Wertpaket storniert wurde, lässt sich letztenendes nicht klären, da wesentliche Teile der Versandpapiere fehlen.
Nachweislich wurde die Paketkarte für ein Paket als Einschreibpaket mit einem Gewicht von 1/2 kg als Beutelstück versendet. Die erforderliche Zollinhaltserklärung, die u.U. ein Grund für die Streichung als Wertpaket erkennen lassen könnte, fehlt. Das blaue Gekritzel sehe ich als Streichung des Wertbetrages an, die auf dem Wertfeld auch den neuen Versandweg als Einschreiben gestrichen hätte, daher unterhalb des Feldes angebracht.
Die Portodeutung mit Versicherungsgebühr und möglicher Verpackungskosten führen nicht zum Ziel, da das Paket eindeutig als Einschreibpaket versendet wurde und nachträgliche Verpackungskosten, denn nur davon spricht die Dienstanweisung, niemals vom Absender vorausbezahlt werden konnte. Ihm war die Höhe der eventuell anfallenden Kosten nicht bekannt. Ja, auch die Versiegelungskosten, sofern eine solche angefallen wäre, zählten zu den Verpackungskosten.
Der Paketaufklebezettel hätte nicht entfernt oder abgeändert werden müssen. Warum auch? Der Paketaufklebezettel war für Einschreiben- und Wert-Pakete verwendbar. Die Registrierung ob Einschreiben oder Wert erfolgte in den Annahmebüchern und in den Begleitlisten.
Die Pagginiernummer ist eine Registriernummer, die aber keiner Dienststelle zugeordnet werden kann. Wer diese verwendet hat, kann ich nicht sagen. In Frage kommen einige Dienststellen zwischen dem Absendeort und dem Zustellort. Ich habe solche Pagginiernummern auf verschiedenen Versendungsformen, auch auf Paketkarten gesehen. Für mich war die Zuordnung nicht so wichtig, so daß ich mich damit nicht näher befasst habe.
Gruß
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