Endlich ist der Brief eingetroffen und hier kommt auch gleich die Rückseite. Meiner Meinung nach eigentlich nichtsagendend. Mit Ausnahme des blauen handschriftlichen Eintrags fr 10.
Beiträge von preussensammler
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Zum allgemeinen Verständnis habe ich mal eine Karte für den Weg des Briefes von Bornheim nach Canstadt erstellt (Quelle für Basis-Karte http://www.ieg-maps.de/mapsp/mapd848.htm).
Außerdem sind die relevanten Stellen aus dem revidierten Postvertrag von 1851 mit angefügt.
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Gerade die Auktionsergebnisse von Veuskens gefunden. Ich habe den Brief ersteigern können.
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Wie wurden nun die OP bzw. WP - Stempel eingesetzt - hat jemand eine Verordnung oder dergleichen hierzu?Die entsprechende badische Verordnung ist hier zu finden:
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Magdeburger
Vielen Dank für die gründliche Analyse.Der revidierte Postvertrag von 1851 war schon ganz schön kompliziert.
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Magdeburger und bayern klassisch
Vielen Dank für die Hinweise. Nach kurzer Suche bin ich im Amtsblatt fündig geworden. Für die genaue Berechnung werde ich mir noch ein wenig Zeit lassen.
Neben Taxis könnte sogar Bayern involviert gewesen sein!
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Diesen Brief habe ich noch nicht, werde aber darauf bieten. Schon allein wegen des Nummernstempels...
Es handelt sich um einen Wertbrief von Bornheim nach Canstadt bei Stuttgart aus den Jahren 1852 bis 1854 (danach war der Nummernstempel einem anderen Ort zugeordnet). Das heißt, es galt die 1.Ergänzung des Postvereinsvertrags. Das Gewicht betrug 11 6/10 Lot (original 11/16 Pfund 6/10 Lot). Die direkte Entfernung betrug 36 Meilen.
Leider ist mir die Taxierung ein Rätsel. Einfach ist: Für die Versicherungsgebühr waren 2 Silbergroschen zu zahlen. Aber wie ergibt sich die restliche Taxe von 11 Silbergroschen? Nach preußischer Ansicht war die Gesamtgebühr ausreichend (fr. 13 rechts unten).
Die Notierung 3 scheint mir das Bestellgeld zu sein.
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Hier ein sehr interessanter Paketbegleitbrief von Berlin nach Wriezen an der Oder (Entfernung 7 Meilen, Gewicht 16 2/20 Lot), Soweit ich die Taxierung nachvollziehen kann, wurde hier anstelle der Minimalpaket (2 Silbergroschen) die höchste Brieftaxe (sechsfache Gebühr = 6 Silbergroschen) genommen. Hinzu kommt noch 1/2 Silbergroschen als Versicherungsgebühr für 2 Dokumente zu 10 Silbergroschen. Zeitlich einzuordnen ist der Beleg ab 1856.
Wie lautet der genaue Text "Anbei ein Paket ... darin zwei Dokumente Werth 10 Silbergroschen"?
Wieso wurde hier die Briefporto-Taxe verwendet?
Der Brief ist übrigens gerade von Rauhut eingetroffen.
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Guten Abend,
dann möchte ich euch gerne eine Landkarte von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz zu Verfügung stellen, die ich seit Neuestem habe :)!
LG
Kevin
Leider handelt es sich bei beiden Karten um Karten aus der Zeit nach 1870. Die Exklaven von Mecklenburg-Strelitz fehlen zum Beispiel.
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Für alle:
Sehr gute Karten zu den verschiedensten Themen (z.B. Landesgrenzen, Eisenbahnen, Straßen) finden sich unter folgender Adresse:
Die Karten sind sowohl in normalen Grafik-Formaten als auch als nahezu beliebig vergrößerbarer PDF-Dateien (Vektor-Dateien !!) vorhanden.
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Aus dem gerade eingetroffenen Jahrgang 1854 des Postamtsblatts:
Reduktion dänische Reichsbanco-Schillinge in preußische Silbergoschen
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Gerade in der Bucht an Land gezogen:
Ein schöner Brief mit Bareinzahlung von Wormditt nach Königsberg (Entfernung ca. 9 Meilen) vom 31.10.1856. Für den Brief selbst war 1 Silbergroschen zu entrichten. Die Gebühr für die Bareinzahlung von 10 Talern betrug 2 1/2 Silbergroschen. Interessant bei diesem Brief ist der Abschlag des R2 von Königsberg vom 2.11.1856. Meiner Vermutung nach ist damit die Auszahlung der 10 Taler bestätigt worden. Eigentlich war der Abschlag eines solchen Stempels nur bei Paketen üblich.
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Anbei ein Bareinzahlungsbrief aus Waldenburg (Preußen) nach Zittau (Sachsen) aus dem Jahr 1858. Bareinzahlungen (als Vorläufer der Postanweisung) waren der Fahrpost zugeordnet. Somit galt nach dem revidierten PV von 1857 für diesen Brief die Mindest-Taxe für Fahrpostsendungen (Entfernung ca. 14 Meilen) von 3 Silbergroschen (diese standen Preußen zu). Zusätzlich mußte für den Betrag von 13 Silbergroschen und 3 Pfennigen 1 Silbergroschen Gebühr entrichtet werden (dieser stand dem auszahlenden Postamt in Zittau zu).
Interessant ist für mich die Notierung des ausgezahlten Betrags von 13 3/10 Neugroschen (eingezahlt waren 13 25/100 Silbergroschen!!).
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Der Dreizeiler DÜSSELDORF mit (wahrscheinlich) fester Zeitangabe 8 - 10 N wurde (wie in den PREUSSEN-Studien 137 bzw. 138 beschrieben), in der Zeit von 1844 bis 1848 für die spät eingetroffene Post verwendet.
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Ab dem 1.April 1859 wurde die Entwertung der Freimarken nicht mehr mit dem Nummernstempel und die Entwertung der Wertstempel der Ganzsachenumschläge nicht mehr per Tintenstrich vorgenommen. Statt dessen wurde der Ortsstempel hierzu verwendet. Für die Marken der 1.Ausgabe, die schwarz auf farbigem Papier gedruckt waren, wurde weiterhin der Nummernstempel verwendet. Dadurch konnte es vorkommen, dass auf einem Brief die Marken einerseits mit dem alten Nummernstempel und andererseits mit dem Ortstempel entwertet wurden.
Anbei ein Einschreiben, bei dem eine Marke mit dem Nummernstempel, die andere mit dem Ortsstempel entwertet wurde.
Außerdem der Text der entsprechenden Verfügung.
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Bezüglich der PDF-Dateien besteht ein kleines Problem. Diese sind nicht durchsuchbar, da sich die meisten OCR-Maschinen an der Fraktur-Schrift die Zähne ausbeißen. Daher habe ich meine PDF mit Lesezeichen für die einzelnen Nummern und die wichtige Verfügungen ausgestattet. Ein weiteres Problem bei den PDF besteht darin, dass durchaus Seiten bei Google fehlen. Diese sind zumeist in der Version der Staatsbibliothek München vorhanden (oder auch umgekehrt). Diese Seiten habe ich auch in meine PDF der einzelnen Jahrgänge eingefügt.
Ich habe die Dateien in meine Cloud abgelegt. Damit man darauf zugreifen bzw. diese herunterladen kann, brauche ich nur eine E-Mail-Adresse und dann kann ich einen Link auf den Cloud-Speicher schicken.
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Das erwähnte Gesetz steht genau so im Heft 9 des Jahrgangs 1861 des Postamtsblatts.
zu 1. Die Verfügung ist etwas länger und nicht so leicht darstellbar. Aber sie folgt genau nach der Darstellung dieses Gesetzes im Heft 9.
zu 2. Wie von E.Stein im letzten Rundbrief beschrieben, kann man den Jahrgang 1861 des Amtsblatts des Königlichen Post-Departments entweder bei google books bzw. bei der Bayerischen Staatsbibliothek als PDF-Datei herunterladen.Da er aber nicht genau gesagt, wie man es macht:
Bei google.de nach
"Amtsblatt des Königlichen Post Departments 1861"
fragen (das klappt dann auch für die von ihm erwähnten Jahrgänge).Ich persönlich verfüge außer den erwähnten über die Jahrgänge 1853 (selbst aus einer guten Kopie gescannt) und den vollständigen Jahrgang 1865 (aus der Staatsbibliothek Berlin) als PDF-Dateien.
Im Januar werde ich mir von der Staatsbibliothek Berlin den Jahrgang 1854 als PDF scannen lassen.
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Anbei das entsprechende Gesetz. In der nachfolgenden Verfügung wird dieses noch dahingehend spezifiziert, dass die Gewichtsangabe nicht mehr unbedingt notwendig ist.
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Wie versprochen der Artikel aus der dbz
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Werde ich machen. Den Artikel zu den Telegrafen-Marken habe ich übrigens unter
Besondere Jubiläen im Jahr 2014
eingestellt.