Beiträge von Bayern Fiskal

    Hallo,

    da sind Stempelmarken mit dabei – Erkennungsmerkmale von Stempelmarken, da hilft das Steuer-Schriftzeichen und zur weiteren ersten Einordnung -wie bei den Briefmarken - das Hoheitszeichen.



    Mit vielen Grüßen


    Bayern Fiskal

    Hallo,

    das Thema Werbemarken/ Vignetten/ Cinderellas ist weit gespannt und für mich in Teilbereichen interessant und wenn es zum Sammelgebiet paßt - umso besser.

    Hier Belege mit einer Ereignismarke auf einer Postkarte und einer Siegelmarke als Brief -Verschlußmarke.

    MfG

    Bayern Fiskal

    Hallo Hermann,

    ein interessantes Dokument hast du da gefunden.

    Die gestohlenen Blanko - Stempelpapiere schon mit aufgestempelten Wertstempel – waren in den richtigen Händen - einiges wert.

    Die zwei Gulden Wertstufe besonders – z.B. der Wochenlohn der Weber in Münchberg war 1820: 2 f1. Gulden, Der Jahreslohn 1820 eines Knechtes war 24 fl. Gulden.

    Folgend einige Stempelpapiere (Ausgabe 1809), die in diesem Zeitraum verwendet wurden.

    Wertstempel


    MfG


    Bayern Fiskal

    Hallo,

    das interessante Dokument ist die polizeiliche Erlaubniß am 22 d. Mts, Kirchweih Tanz Musik halten zu dürfen. Ausgestellt vom Landgericht Kulmbach den 21. Juni 1834

    Dies ist eine Tanz-Musik -Erlaubnis (Grund-Kirchweih) veranstaltet im Ort Grafendobrach (bei Kulmbach) .

    Der Wirth hat Auflagen zu erfüllen: .. auf gesetzliche Ruhe und Sittlichkeit zu halten,… Ruhestörer arretiren… Schultheiß des Orts, oder den Gemeinde Vorsteher des Distrikts beizuziehen hat … den Jünglingen oder Mädchen unter 18 Jahren ist der Zutritt nicht zu gestatten.

    Zuordnung: Ein Erlaubnis-Schreiben der Administration musste auf 3 Kreuzer Stempelpapier geschrieben werden (die Kosten trägt der Empfänger).

    Info: Der vorher gestellte Antrag zur Tanz Musik an das Landgericht (Schreiben an die Administration) musste auf einem 3Kr STP geschrieben werden.

    Info: zum zweiten Dokument (Armenfondszuschüsse): die gesetzlich anerkannte Armenpflege war stempelfrei. Daher waren die Quittungen der Einnahmen und Ausgaben der Armenpflege nicht auf Stp geschrieben.


    MfG

    Bayern Fiskal

    Hallo,

    zum Thema hohe Wertstufen der Stempelpapiere .

    In Bayen gab es ein 100 Gulden Stempelpapier

    und in Preussen gab es auch ein 80 Gulden Thaler Stempelpapier

    Hier Preussen Wertstempel - Beispiele

    VG

    Bayern Fiskal

    Hallo,

    eben habe ich erst den Artikel gelesen.

    Hier eine erste Zuordnung.

    Ein guter Beleg und nicht häufig.

    Zu den Stempelmarken - STM Ausgabe von 1876.

    Die Zahlungen aus öffentlichen Kassen unterlagen der sogenannten Stempelpflicht.Bei einer Summe von 1744 waren laut Gradationstabelle (Gebühr nach Geldsumme- siehe Bereich 1000-1999) sind 2 Mark an Stempel-Gebühr fällig. Durch das Entwerten wurde die Gebühr endgültig der Staatskasse zugeführt.


    Der Aufgabeschein wurde gleichzeitig als Beleg in die Akten verwendet ( Siehe oben rechts).

    In meiner Sammlung habe ich Postkarten wo eine überwiesene Summe quittiert wurde und diese wurde entsprechend mit Gebührenmarken versehen und in die Gemeinde Akten übernommen.


    MfG

    Bayern Fiskal

    Hallo Ralph,

    da hast du was Gutes erwischt.

    Eine erste Zuordnung

    Die Postanweisung gehört zum Bereich „Soldatenbrief“ und ist eine eigene Portovergünstigte/Portofreiheit- Versendungsform. Sie wird für Briefe, Postkarten, Pakete und Postanweisungen angewendet.

    Zwingend vorgeschrieben war der Zusatz:

    Soldatenbrief- eigene Angelegenheit des Empfängers


    Porto: Siehe Postordnung für die Pfennigzeit - VO (in 1875)

    Info: Metz gehörte in dieser Zeit zum Verwaltungsgebiet des DR - siehe Wikipedia.

    Mit vielen Grüßen

    Hans

    Hallo Franz,

    auch von mir herzlichen Glückwunsch zu deinem gelungenen Handbuch. Es wird über Marken, Farben, Portostufen, Destinationen, Formulare … die Möglichkeiten deines Sammelgebietes in einer Vielfalt gezeigt - die sprachlos macht. Besonders freut mich dass du auch den Bereich „Fiskal“ einfach selbstverständlich einschließt (Stempelmarken neben Postmarken - Seite 138/139). Die zwei Belege mit einer Postmarke an Stelle einer Gebührenmarke sind schon was Besonderes (Seite 140/141). Selber habe ich nach 20 Jahren Suche erst zwei Belege in meiner Sammlung. Das bemerkenswerte ist, das du sofort zum Verständnis/ Unterschied auf der Folgeseite die Portoverrechnungen zeigst. Der Bogen schließt sich auf der Seite 161/162 mit Bereich Eisenbahn/Gütertransport.

    Die extra Postanweisungen für Nachnahmen auf Seite 166/167 – die sind schon was Besonderes. Als Sammler der bayerischen Wappen- Pfennigzeit gibt es im Handbuch einiges zu „entdecken“.

    Weiterhin wünsche ich dir weiterhin viel Freude und Spaß an den Wappenmarken

    Mit vielen Grüßen aus Köln

    Hans

    Hallo,

    ein Empfangsschein über Gepäck.

    Empfangsschein über Gepäck der „Königlich Bayerische Ludwigs-Süd-Nordbahn“

    Über 1 Stück Gepäck – 103 Pfund

    Transport per Bahn Von Würzburg nach Hassfurt

    Stempel: GEPÄCK EXPEDITION 21/6 (Jahr ? - nach 1852 )

    Einzeiler WÜRZBURG

    Das Fuhrgeld des 103 Pfund schweren Gepäcks kostete 44 Kr

    Der amtliche Eisenbahn - Empfangsschein kostete 3 Kr

    Am Zielort wurde das Gepäck nur durch Abgabe dieses Scheines verabfolgt- ausgehändigt.

    VO von 1844

    Quelle: https:/Books.Google.de

    Die Ludwig-Süd-Nord-Bahn wurde von den Königlich Bayerischen Staats-Eisenbahnen als erste Staatseisenbahn zwischen 1843 und 1854 gebaut und abschnittweise eröffnet. Sie erhielt ihren Namen von König Ludwig I. (Bayern),

    Die Strecke führt von Lindau über Immenstadt, Kempten, Augsburg, Donauwörth, Nördlingen, Nürnberg, Bamberg, Kulmbach nach Hof.

    Ab Bamberg schloss sich ab 1852 die Ludwigs-West-Bahn über Würzburg nach Aschaffenburg an.

    Quelle: Wikipedia


    MfG

    Bayern Fiskal

    Hallo Minimarke,

    dein Beleg aus dem Jahre 1832 ist eine Quittung über eine gezahlte „Sportel“.

    Sportel ist der alte Begriff für das Entgelt, das „Untertanen“ für gerichtliche Handlungen oder sonstige Amtshandlungen zu entrichten hatten.

    Also xy hat die Sportel ( Entgelt – für eine abgabenpflichtige Amtshandlung) bezahlt und die dafür ausgestellte Quittung mußte auf einem Stempelpapier mit einem entsprechenden Wertstempel geschrieben werden.

    Die Berechnung der Höhe der Stempelabgabe steht in den Verordnungen – die kenne ich von 1832 nicht, da ich nur die Zeit von 1805 bis 1817 in einer Artikelserie bearbeite (Grundlage ist die Württemberg STP- Sammlung eines guten Freundes)

    Die Gerichtssportel, Notariatssportel, Taxe … und die „Stempel-abgabe“ sind verschiedene Bereiche. Gesammelt werden die Stempelpapiere mit ihren verschieden Wertstempel.

    Wie schon geschrieben besteht leider die Möglichkeit –wenn zusammengeheftete Akten getrennt werden – dann wird oft der Zusammenhang nicht mehr eindeutig nachvollziehbar.

    Ein schönes STP für die STP Wertstufen- Sammlung.

    Hier ein Auszug der VO von 1808 wo man die getrennte Berechnung „Tax und Stempel zuordnen kann. Bemerkenswert ist immer der Entgelt-Unterschied „Tax zum Stempelpapier“.


    MfG

    Bayern Fiskal

    Hallo Hermann,

    wie so oft findest du interessante Dokumente

    Eine erste Zuordnung:

    Das Stempelpapier ist ein sogenanntes „Beilage- Stempelpapier“

    Diese findet man gelegentlich - wenn z.B. die Stempelsteuer höher war wie die höchste Wertstufe der Stempelpapier-Ausgabe.

    Ein Beispiel aus meinem eigentlichen Bayern Sammelgebiet- ein Vertrag unterlag dem 200 Gulden Stempel. Dann wurde auf einem 100 Gulden Papier der Vorgang niedergeschrieben und dem Dokument ein zweites 100 Gulden STP beigelegt. Entweder wurde kurz darauf notiert Beilage, kassiert zum … oder was ich schon gesehen habe, es wurde nur der 100 Gulden Wertstempel mit der Schere durchschnitten. Damit wurde das STP entwertet.


    Zurück zu Württemberg

    Da ein sechs Kreuzer STP nicht vorrätig war wurden zwei Drei Kreuzer Papiere genommen.

    Jedoch war das zweite 3 kr STP „beyzulegen“ und dieses STP wurde entsprechend beschriftet und durch das Beschreiben entwertet.

    Es zu vermuten das der Beamte sein Problem damit gelöst hat.

    Da auf deinem STP nur der Hinweis geschrieben ist und kein Amtsvorgang ist dies das „beyzulegende“ STP.

    Hast du noch zufällig das passende STP mit dem Amtsvorgang - Datum?

    Gefunden zu diesem Thema habe ich nur etwas in der später herausgegeben VO von 1808, das eine ergänzende Information dazu sein könnte. Dort ist das „beyzulegen“ nur bei ungestempelten Papieren im Bereich Klassenstempel (STP-Steuer nach Beschaffenheit) beschrieben.

    Vielleicht gab es eine frühe VO die das „beyzulegen“ beschreibt – aber ich kenne nur die VO 1805/06/08 und 1817, da ich über diese Zeit einen Artikelserie schreibe.

    Wie so oft werden STP Akten leider aufgelöst und die Vorgänge sind dann nicht mehr eindeutig nachvollziehbar.

    Mit vielen Grüßen

    Bayern Fiskal

    Hallo PBr,

    auch von mir - willkommen im Forum.

    Deine Streckenarte der Badischen Odenwaldbahn finde ich gut und Karten sind immer hilfreich. Selber interessiert mich der bayerische Teil der Bahn - nicht die Bahnpost sondern die Frachtbriefe der Bahn mit und ohne Eisenbahnmarken und auch mit Frachtstempelmarken. In meiner Sammlung habe ich aktuell keinen Frachtbrief mit Stempel der Bahnstrecke zum Einstellen im Forum gefunden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Bayern Fiskal

    Hallo Minimarke,

    deine Veröffentlichungen haben mich motiviert als Bayern Sammler sich mit den Stempelpapieren von Württemberg zu beschäftigen.

    Vom ersten Vorsitzenden der ArGe Fiskalphilatelie wurde mir seine Sammlung - einfach und unkompliziert - im Alu-Koffer gebracht und ich konnte alles einscannen. Außerdem hat mir unser VorphilaBayern - wie so oft - Scans aus seiner Sammlung zugesendet – Danke - so macht auch viel Arbeit Spaß.

    Nach der ersten Durchsicht habe ich mich auf die Zeit von 1805 bis 1817 konzentriert

    Die Stempelpapier Verordnungen gefunden und dann wurde bis jetzt Teil eins und zwei im Rundbrief 69 (14 Seiten) und 70 (12 Seiten) der ArGe Fiskalphilatelie veröffentlicht.

    Der Teil drei und vier folgen noch. Der Bereich Zeitungen ist auch noch möglich.

    Hier einige Auszüge davon.

    MfG

    Bayern Fiskal

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