Beiträge von Michael

    Liebe Freunde,

    schon etliche Jahre erfasse ich meine Käufe in einer Datenbank.
    Es fehlen die Bilder, aber die Los-Beschreibungen übernehme und ergänze ich. In Zeiten von Online-Katalogen geht das recht schnell (copy-paste).
    Dann noch ein paar Klicks auf hinterlegte Listen und die richtigen Schlagwörter sind zugeordnet. So kann ich auch recht schnell nachschauen, was ein bestimmtes Gebiet bisher an Taschengeld verschlungen hat ... :whistling:
    Wenn man dabei bleibt, also neue Erwerbungen bald einträgt, bleibt der Aufwand hierfür gering.
    Solche Listen könnten auch im Versicherungsfall interessant sein!

    Gruß
    Michael

    Lieber Ralph,

    Eine Frage hätte ich noch: War nicht auch ein Franko - Vermerk anzubringen und darüber hinaus vlt. noch ein Hinweis zu geben auf die umseitige Frankatur?

    In der Vorschrift von 1849 steht noch " ... und nöthigenfalls an dieser Stelle [unten links] das Francozeichen hinzugefügt, wenn der Absender dasselbe an anderer Stelle vermerkt haben sollte."
    In dem Reglement von 1852 (und den folgenden) finde ich keinen diesbezüglichen Hinweis mehr. Dort wird nur erwähnt, dass ein Franco-Vermerk nicht manipuliert sein darf (gestrichen, verwischt, ...). Nun kann man vermuten, dass die Vorgabe, Franko-Briefe mit einem entsprechenden Kennzeichen zu versehen, weiterhin gültig war. Belegen kann ich dies z.Zt. allerdings nicht. Daher: Vermutlich eine weitere Contravention.
    Zu dem Bestellgeld incl. einem Expreßbestellgeld: Ich kenne keine Stelle, in der die Notierung "frei incl. Bestellgeld" o.ä. vorgeschrieben wird. Möglicherweise sah man man das als nicht nötig bzw. Aufgabe des Absenders an, darauf hinzuweisen. Wenn ein frankiertes Bestellgeld übersehen wurde, entstand der Post daraus kein Verlust ...

    Aber vielleicht haben unsere anderen Preußen-Sammler hierzu etwas gefunden!?

    Gruß
    Michael

    Liebe Freunde,

    folgenden Brief konnte ich letztens auf einer Auktion erwerben. Erstaunlicherweise fand der Brief kein großes Interesse, so dass der Zuschlag noch unter Ausruf gelang.

    Das genaue Datum ist nicht festzustellen, aber da die 1/2 Sgr.-Marke (Nr. 13) erst Ende 1859 erschien, muss der Brief von 1860 ff. stammen. Der Bahnpoststempel ist laut Münzberg ab 1861 bekannt.
    Es handelt sich um eine Zugaufgabe an der linksrheinischen Strecke Gladbach-Homberg und ging nach Crefeld, ebenfalls an dieser Bahnlinie gelegen.
    Vorderseitig wurde das Briefporto von 1 Sgr. (bis 10 Meilen) verklebt, rückseitig 2 1/2 Sgr. Expreßbestellgeld. Alle Marken wurden mit dem Kursstempel GLADBACH 24 7 I HOMBERG entwertet.

    Zwei Verstöße gegen die Postinstruktionen sind hier festzustellen:
    - Bei Zugaufgaben war die Haltestelle, an der der Brief engenommen wurde, zu notieren. Dies wurde hier versäumt.
    - Die Bestimmung, dass das Bestellgeld rückseitig zu verkleben war, wurde bereits 1852 aufgehoben. Ab da waren alle Freimarken vorderseitig anzubringen. Wegen der großzügigen Beschriftung des Briefes an den Hochwohlgeborenen Moritz vom Bruck, Ritter p.p. (eine bekannte Familie in Krefeld) schien dies dem Absender nicht zuzusagen.
    (NB: der schwache Rahmen um die vorderseitige Marke stammt von einer darüber gelegten Hawidfolie)

    Gruß
    Michael

    Liebe Freunde,

    bei der Anname dieses Briefes auf der Post in Hadmersleben (Provinz Sachsen, Regierungsbez. Magdeburg) entwertete man den 1 Sgr.-Wertstempel mit Tinte und die zugeklebte 1 Sgr.-Freimarke mit dem Nummernstempel "567". Leider vergass man, einen Aufgabestempel danebenzusetzen. Dies erfolgte bei der Umspedierung in Magdeburg, wie der Stempel der Bahnhofspostexpedition zeigt.

    Gruß
    Michael

    Hallo zusammen,

    Danke für die eingestellten Quellen!

    Wenn ich die Postverordnungen, insbesondere vom März 1851, richtig interpretiere
    - ist das Gewicht auf den Briefen in Preußischen Loth und in den Frachtkarten in Zoll-Loth anzuschreiben
    - massgeblich für die Behandlung der Sendung war das Gewicht in Preußischen Loth
    - erfolgt die Taxierung nach dem Zoll-Loth (was auch der schon früher zitierten Verordnung vom Dezember 1849 entspricht)

    Demzufolge war die hier diskutierte Wertsendung mit 16 7/8 Loth Preußisch für eine Versendung als Brief zu schwer, da hier ein Maximum von 16 Loth galt.

    Stimmt dieser Gedankengang oder habe ich irgendwo einen Knoten drin?

    Viele Grüße
    Michael

    Liebe Freunde,

    Ulf hat hier glaube ich die richtige Idee. :thumbup:
    Die Übereinstimmung der beiden Gewichte, wenn man unterstellt, dass die 16 3/8 preussische Loth und die 14 7/20 Zoll-Loth sind, kann kaum ein Zufall sein.
    Verwunderlich ist sicherlich, das 3 1/2 Jahre nach Umstellung der Gewichtsprogression auf das Zoll-Loth noch immer alte Gewichte vorhanden waren - und das in Berlin !? Laut der Einführungsverordnung vom 27.12.1849 sollten die neuen Gewichte schnellstmöglich an die Postämter verteilt werden, so dass man wohl gerade in Berlin davon ausgehen darf, dass überall Gewichte nach dem Zoll-Loth vorhanden waren.
    Vielleicht erklärt sich so auch das Kürzel hinter den 16 3/8, wenn man es als "Pr" für Loth Preussisch liest.

    Zitat

    Damit dürfte klar sein, dass tatsächlich ein Paket versendet wurde


    Ich weiß jetzt nicht, ob ich Ulf richtig verstehe. Gemäß der Aufschrift auf dem Brief war ein Paquetchen mit den Cassenanweisungen eingeliefert worden. Der Brief selber kann es nicht gewesen sein, da dieser nur einfach gesiegelt war, was für einen Wertbrief nicht erlaubt war.
    Dennoch ist das Paket (mit Begleitbrief) als Wertbrief und nicht als Wertpaket taxiert worden. Mit einem Gewicht von 14 7/20 Zoll-Loth war das zwar zulässig, aber dennoch die deutlich teurere Versendungsart.

    Verschiedentlich findet man in den Postverordnungen die Anweisung, die günsterige Versendungsform zu verwenden, so z.B. in o.g. Anweisung die Soldatenbriefe betreffend. Kennt jemand eine Stelle, in der dies auch allgemein oder hier speziell für Wertsendungen angewiesen wird?

    Das es auch in diesen Jahren Beutelstücke gab, belegt u.a. die von Ulf zitierte Vorschrift für Magdeburg. Ich kenne solches aber auch aus anderen preußischen Expeditionsvorschriften.

    Zumindest meiner Erinnerung nach, ist auf diesem Brief aus dem Jahr 1853 eine sehr frühe Verwendung von n/20-Loth Gewichten belegt. Kennt jemand noch frühere?

    Viele Grüße
    Michael

    Hallo zusammen,

    die in der Memel-Taxa angegebenen Taxen galt für Briefe bis 1 preußischen Loth. Bis 1,5 Loth fiel die 1,5-fache und bis 2 Loth die 2-fache Taxe an.
    Die Taxen für Ziele in Bayern oder Württemberg beinhalteten die abweichenden Gewichtsstufen nur indirekt; sie waren so kalkuliert, dass es im Durchschnitt der beförderten Briefe passte.
    In Russland lagen zu dieser Zeit die bayerischen/württembergischen Tarife sicherlich nicht vor.

    Ein schöner Brief!

    Gruß
    Michael

    Liebe Freunde,

    danke für eure Überlegungen. Ich versuche, auf alle Gedanken einzugehen.
    Zunächst mal hat preussensammler mit den 6 Sgr. Mindesttarif natürlich recht, ich habe es oben in dem Beitrag korrigiert.

    An einen Versand mit Akten kann ich nicht glauben, da bei einem maximalen Gewicht von 16 3/8 Loth (entsprach rund 270 Gramm) kaum eine Akte dazugebunden werden konnte. Ich besitze eine Cassenanweisung über 5 Thaler, die ca. 2 Gramm wiegt, d.b. das Gesamtgewicht der Sendung kann durchaus aus einem Bündel Cassenanweisungen + Leinenverpackung bestanden haben.

    Die unterschiedlichen Gewichtsnotierungen sind natürlich befremdlich. Da das Päckchen nicht mehr erhalten ist, wissen wir heute natürlich nicht mehr, wie mit dieser Gewichtsdifferenz umgegangen wurde. Falls der Verdacht auf unerlaubter Entnahme während des Postlaufs bestand, ließ man evtl. den Empfänger den Sendungsinhalt vor Ort kontrollieren. Aber das wird Spekulation bleiben müssen ...
    Gewichtsnotierungen mit unterschiedlichen Gewichtssätzen - hier Achtel- und Zwanzigstel-Loth - habe ich schon verschiedentlich auf Wertsendungen gesehen. Dies scheint bei der preußischen Post durchaus normal gewesen zu sein.

    Magdeburgers Überlegung, dass die rote Tintennotierung als erste Gewichtsangabe angeschrieben wurde, stimme ich zu. Ob allerdings das dahinter mit schwarzer Tinte notierte Kürzel "Pa" für Paket steht? Ebenso wie das 2.Kürzel "B" bei der 2.Gewichtsangabe kann dies für ein Umspedierungs- oder Decartierungspostamt bzw. einen -postbeamten stehen. Laut Expeditionsvorschriften war die Gewichtskontrolle bei Wertsendungen abzuzeichnen.

    Wenn die zweite (schwarze) Gewichtsangabe ebenfalls schon in Berlin erfolgt sein sollte, ergeben sich zwei Ungereimtheiten:
    - die erste Gewichtsnotierung hätte auf jeden Fall annuliert werden müssen (wie von Magdeburger auch angemerkt)
    - würde in diesem Fall eine Gewichtskontrolle bei Umspedierung/Decartierung fehlen

    Es gab in jedem Fall einen Verstoß gegen die Vorschriften:
    Wenn das Gewicht von 16 3/8 Loth bei der Portoberechnung als gültig angenommen wurde, hätte diese Sendung nicht als Wertbrief versandt werden dürfen (Limit hierfür 16 Loth).
    Wenn das Gewicht schon in Berlin korrigiert wurde, hätte das falsche Gewicht deutlich annuliert werden müssen (alleine schon im Hinblick auf die vorgeschriebene Gewichtskontrolle vor Ausgabe)

    Unabhängig davon bleibt für mich die Frage offen, warum man (die Post? der Absender?) der Firma Farina unnötige Portokosten von immerhin 12 Sgr. verursachte.

    Viele Grüße
    Michael

    Liebe Freunde,

    heute möchte ich diesen interessanten Brief aus dem Jahr 1853 vorstellen.

    Von Berlin wurden 500 Thaler in Kassenanweisungen an die Firma Farina in Köln gesandt. Laut Aufschrift Anbei ein Paquetchen in Leinen sig F#3 enthält Thlr 500 in Cassenanw wurde also ein kleines Päckchen mit aufgeliefert.
    Daher hätte ich erwartet, dass es sich hier um einen Begleitbrief für ein Wertpaket handelt. Wenn man sich die Taxierung anschaut, wurde aber das Päckchen mit der Begleitadresse als Wertbrief behandelt:
    Berlin-Köln sind rund 64 Meilen, also Progressionsstufe 13.
    Für ein Wertpaket ergäben sich nun 13 (Progressionsstufe) x 1(Pfund Gewicht) x 1,5 Pfg. = 19,5 Pfg.
    Hier käme also die Mindesttaxe von 6 Sgr. für das Porto zum Ansatz. Die Versicherungsgebühr betrüge 4 Sgr. x 5 (je 100 Thaler) = 20 Sgr.
    In Summe also 26 Sgr.

    Für einen Wertbrief sieht die Rechnung aber so aus:
    Briefporto 3 Sgr. (max. Entfernungsstufe) x 6 (für 8-16 Loth Gewicht) = 18 Sgr.
    Mit der Versicherungsgebühr (wie oben) ergab sich ein Gesamtporto von 38 Sgr., die auch notiert wurden.

    So weit so gut - schlecht allerdings für die Firma Farina, die bei dieser Versendungsform 12 Sgr. mehr bezahlen musste!
    Auf dem Brief finden wir 2 Gewichtsnotierungen 16 3/8 Loth und (vermutlich bei der Decartierung in Köln festgestellte) 14 7/20 Loth (Das unterstrichene B neben der Gewichtsangabe bezeichnet ein Beutelstück, d.h. es wurde wegen seiner geringen Größe in einem dafür vorgesehenen Beutel befördert).

    Der Brief mit beigelegtem Päckchen wog etwas über 16 Loth, womit ein Versand als Wertbrief laut Vorschrift nicht mehr erfolgen durfte (Maximalgewicht 16 Loth).

    Gruß
    Michael

    Liebe Freunde,

    hier habe ich einen Brief, dessen rückseitiges Siegel während des Postlaufs aufgesprungen war und der daraufhin neu gesiegelt wurde. Leider ist das neue Siegel platt gedrückt, aber man kann mit etwas Phantasie ein Postsiegel vermuten. Bei dem hinzugefügten Text scheitere ich allerdings. Ich erkenne gerade noch mittig das Wort "Siegel" ... ;(

    Kann jemand helfen?

    Gruß
    Michael

    Liebe Freunde,

    bei diesem Beleg gehe ich auch von der 1. Möglichkeit aus. Zumal hier ein Pfarrer an den anderen geschrieben hat und der Sachverhalt möglicherweise irgendwann zur Sprache gekommen wäre.
    Um Manipulationen, wie bei der 2. Möglichkeit beschrieben, auszuschließen war die Annahme solcherart "manipulierter" Briefe untersagt. (Hätte ich im 1.Beitrag wohl klarer schreiben sollen ...)

    Gruß
    Michael

    Liebe Freunde,

    Briefe, auf denen der frei(oder franco)-Vermerk durchstrichen, radiert oder sonstwie abgeändert war, durften nicht angenommen werden.
    Der folgende Brief hätte dementsprechend nicht angenommen werden dürfen.

    Von Heegermühle nach Vietmannsdorf bei der Stadt Templin fiel 1 Sgr. Porto an.

    Tatsächlich kann man sich 2 Abläufe vorstellen:
    - Der Absender hatte den Brief fertig beschriftet, bemerkte aber auf der Post, dass er kein Geld dabei hatte. Also versuchte er, den frei-Vermerk mit Spucke auszuwischen und gab den Brief porto auf.
    - Der Brief wurde franko aufgegeben und zusammen mit dem Silbergroschen vom Postbeamten entgegengenommen. Nachdem der Kunde das Postbüro wieder verlassen hatte, wischte der Postler den frei-Vermerk aus und setzte statt des kleinen Rötelstrichs für das eingenommene Franko einen großen Blaustrich für die Portoforderung auf.

    Gruß
    Michael

    Lieber Ralph,

    danke für die Transkription.
    "Majorat" war mir schon lange nicht mehr untergekommen.
    Dann handelt es sich um die bekannte Familie Kesselstatt (Schloß Föhren, das reichsgräfliche Weingut), die 1823 das Majorat zur Sicherung des Familienvermögens eingerichtet haben.

    Gruß
    Michael

    Liebe Freunde,

    hier ein Postvorschußbrief von der Koen. Pr. Berg-Amts Casse Saarbrück(en) nach Trier von 185x. (Bei Münzberg wird der Ra2-Stempel ab 1853 geführt)

    Hier wurde der Postvorschuß schon im Vorfeld quittiert:
    Sieben Thaler 11 Sgr. 3 Pfg. per Postvorschuß erhoben. Kgl. BergamtsRäthe G. Müller Hein?ach

    Der Brief wog 1 4/10 Loth (damit 2.Gewichtsstufe), die Entfernung betrug <10 Meilen. Daher ergeben sich folgende Beträge:
    221 1/4 Sgr. Postvorschuß
    + 2 Sgr. Porto
    + 15 Sgr. Procura (1 Sgr. je halben Thaler)
    238 1/4 Sgr. Gesamtforderung

    Leider kann ich die Adresse nicht vernünftig entziffern: An das Fürstlich ????
    Vor Zustellung wurde noch die Vorschuß- wie die Gesamtsumme bestätigt (rote Tintenstriche) und ganz unten notiert bestellgeld 6 Pfg.
    Bestellgeldnotierungen auf Postvorschußbriefen sind meines Wissens ungewöhnlich.

    Gruß
    Michael

    Hallo Nils,

    sehr schön, habe die Stelle nun auch gefunden. :thumbup:
    Da die 2.Gewichtsstufe mit >1/2 Loth anfing und gemäß der Angabe von Jungwirth "Briefe über der 1. Gewichtsstufe mit einer Gewichtsangabe zu versehen" waren, wurde anscheinend (wie bei den Franzosen) der untere Grenzwert einer Gewichtsstufe notiert.
    Wenn ich es richtig verstehe, wurden die Auf- und Abgabejournale von den Ämtern und Behörden geführt?
    Auch erstaunlich, dass diese Praxis noch beibehalten wurde, obwohl ab 1810 diese Post pauschal abgegolten wurde (Jungwirth S.49).

    Danke für deine Mühe.
    Gruß
    Michael