Liebe Freunde,
danke für eure Überlegungen. Ich versuche, auf alle Gedanken einzugehen.
Zunächst mal hat preussensammler mit den 6 Sgr. Mindesttarif natürlich recht, ich habe es oben in dem Beitrag korrigiert.
An einen Versand mit Akten kann ich nicht glauben, da bei einem maximalen Gewicht von 16 3/8 Loth (entsprach rund 270 Gramm) kaum eine Akte dazugebunden werden konnte. Ich besitze eine Cassenanweisung über 5 Thaler, die ca. 2 Gramm wiegt, d.b. das Gesamtgewicht der Sendung kann durchaus aus einem Bündel Cassenanweisungen + Leinenverpackung bestanden haben.
Die unterschiedlichen Gewichtsnotierungen sind natürlich befremdlich. Da das Päckchen nicht mehr erhalten ist, wissen wir heute natürlich nicht mehr, wie mit dieser Gewichtsdifferenz umgegangen wurde. Falls der Verdacht auf unerlaubter Entnahme während des Postlaufs bestand, ließ man evtl. den Empfänger den Sendungsinhalt vor Ort kontrollieren. Aber das wird Spekulation bleiben müssen ...
Gewichtsnotierungen mit unterschiedlichen Gewichtssätzen - hier Achtel- und Zwanzigstel-Loth - habe ich schon verschiedentlich auf Wertsendungen gesehen. Dies scheint bei der preußischen Post durchaus normal gewesen zu sein.
Magdeburgers Überlegung, dass die rote Tintennotierung als erste Gewichtsangabe angeschrieben wurde, stimme ich zu. Ob allerdings das dahinter mit schwarzer Tinte notierte Kürzel "Pa" für Paket steht? Ebenso wie das 2.Kürzel "B" bei der 2.Gewichtsangabe kann dies für ein Umspedierungs- oder Decartierungspostamt bzw. einen -postbeamten stehen. Laut Expeditionsvorschriften war die Gewichtskontrolle bei Wertsendungen abzuzeichnen.
Wenn die zweite (schwarze) Gewichtsangabe ebenfalls schon in Berlin erfolgt sein sollte, ergeben sich zwei Ungereimtheiten:
- die erste Gewichtsnotierung hätte auf jeden Fall annuliert werden müssen (wie von Magdeburger auch angemerkt)
- würde in diesem Fall eine Gewichtskontrolle bei Umspedierung/Decartierung fehlen
Es gab in jedem Fall einen Verstoß gegen die Vorschriften:
Wenn das Gewicht von 16 3/8 Loth bei der Portoberechnung als gültig angenommen wurde, hätte diese Sendung nicht als Wertbrief versandt werden dürfen (Limit hierfür 16 Loth).
Wenn das Gewicht schon in Berlin korrigiert wurde, hätte das falsche Gewicht deutlich annuliert werden müssen (alleine schon im Hinblick auf die vorgeschriebene Gewichtskontrolle vor Ausgabe)
Unabhängig davon bleibt für mich die Frage offen, warum man (die Post? der Absender?) der Firma Farina unnötige Portokosten von immerhin 12 Sgr. verursachte.
Viele Grüße
Michael