Beiträge von Altsax


    Gab es von Dez 1850 bis Mai 1851 eine Anpassung der Taxen? Und warum wurde der Bayern-Transit ursprünglich immer eingerechnet. Hatte man in Leipzig und Dresden ein halbes Jahr bzw. ein Jahr nach Einführung des DÖPV immer noch Probleme bei der Taxierung?


    Christian

    Hallo Christian,

    Generell gab es bei den Taxen der Staaten, die noch nicht dem Postverein beigetreten waren, dann eine Regelungslücke, wenn die korrespondenz nur im Transit über Postvereinsstaaten befördert werden konnte.

    Einerseits galten die alten Postverträge weiter, andererseits waren die Transitgebühren der Postvereinsstaaten für Korrespondenz mit dem Postvereinsausland abgeschafft worden. Gleichwohl sind beispielsweise über Bayern in die Schweiz spedierte Portobriefe aus Sachsen bekannt, bei denen Bayern noch nach Beitritt zum Postverein Transitgebühren verlangte.

    Beim Brief nach Stuttgart wurde zweifelsfrei die Transittaxe korrigiert. Beim Brief nach Tettnang muß das Vermutung bleiben, solange der reguläre württembergische Taxanteil nicht bekannt ist. Das gilt auch für die siegelseitige "6", die möglicherweise die Ergänzung einer Francodifferenz darstellt.

    Sicher ist, daß in den großen Postämtern ein qualifizierter Beamter die Briefe mit Auslandstaxen gesondert nachprüfte. Möglicherweise gab es eine zentrale interne Instruktion zu solchen Transitgebühren.

    Beste Grüße

    Jürgen

    Hallo zusammen,

    in meinem Archiv habe ich noch einen zum obigen passenden Brief gefunden:

    Die Taxe wurde von ursprünglich 5 9/10 auf 3 5/10 Ngr. korrigiert.

    Nach dem alten taxis-sächsischen Vertrag waren zu entrichten:

    Dresden - Hof: 2 4/10 Ngr.

    Bayr. Transit: 8 Kr. resp. 2 3/10 Ngr.

    Bayr. Grenze bis Stuttgart: 4 Kr. resp. 1 1/10 Ngr.

    Daraus ergibt sich bis auf Rundungsfehler:

    ursprünglich taxiert 2 4/10 Ngr + 12 Kr. resp. 3 5/10 Ngr. =

    5 9/10 Ngr.

    korrigiert abzgl. bayr. Transit: 3 5/10 Ngr.

    Beste Grüße

    Altsax

    Hallo zusammen,

    beim folgenden Brief komme ich mit den Taxen nicht klar:

    Der Brief stammt aus der Zeit, als der Postvereinsvertrag schon geschlossen, Taxis grundsätzlich auch beigetreten war, aber nicht alle von Taxis postalisch betreuten Staaten wie in diesem Falle Württemberg. Es galten also die alten Postverträge. Bayern hatte 8 Kreuzer Transittaxe zu beanspruchen. Die württembergische Taxe bis Tettnang liegt mir nicht vor, dürfte aber mindestens 8 Kreuzer betragen, wenn man Friedrichshafen als Vergleich heranzieht.

    Die ursprünglich angesetzten 6 Ngr. sind vermutlich gestrichen worden, weil man bemerkt hatte, daß durch den Postvereinsvertrag die bayrische Transitgebühr entfallen war. Es verblieben vertraglich 2 Ngr. bis Hof sowie 2 Ngr. für Taxis (Württemberg). Zu hoch scheinen die 6 (Kr.) siegelseitig als Bestellgeld zu sein.

    Kann jemand beides erklären?

    Beste Grüße

    Altsax

    Hallo zusammen,

    der folgende Brief von 1842 stammt aus der Korrespondenz an den leitenden Lippeschen Beamten von Meien, der seit spätestens 1845 aktive und passive Portofreiheit genoß:

    Gekauft hatte ich den nur frontseitig abgebildeten Brief in der Annahme, das "Postfrei" bezöge sich auf die passive Portofreiheit des Herrn v. Meien im Fürstentum Lippe-Detmold und die 1 2/4 Sgr. sei die preußische Taxe.

    Als sich herausstellte, daß das siegelseitig vermerkte Bestellgeld mit derselben charakteristischen Tinte geschrieben war, erwies sich diese Annahme als unzutreffend. Die frontseitige Taxe stellte folglich das Lippesche Porto dar.

    Geschrieben hat den Brief die Schwester des Adressaten, die als Gattin des preußischen Landtagsabgeordneten Ludwig v. Schleicher auf dem Gut Brodhagen lebte.

    Weiß jemand, ob die preußischen Landtagsabgeordneten zu dieser Zeit tatsächlich in Preußen Portofreiheit genossen? Wenn nicht, müßte das vermerkte Porto die volle Taxe zwischen Bielefeld und Detmold darstellen.

    Beste Grüße

    Altsax

    Hallo Ralph,

    soeben habe ich zu dem Brief die Erläuterung von Martin Camerer erhalten, der sicherlich in Bezug auf Italienkorrespondenz Kompetenz beanspruchen kann:

    a) Venedig wurde am 19.10.1866 von den Italienern befreit, die österreichischen Marken waren sofort ungültig.

    b) es galt noch die alte Soldi-Währung

    c) berechnet wurde, unabhängig vom Rayon und den Auslandspostverträgen, bei grenzfrankierten Briefen die Inlandstaxe. Sie betrug im Königreich Italien 20 Centesimi. Das Äquivalent waren 8 Soldi, die taxiert worden sind.

    Liebe Grüße

    Jürgen

    Zur Ergänzung:

    Bei der "8" kann es sich nicht um Soldi handeln, weil die italienische Gebühr für den 1. Rayon 6 NKr. betrug, was 6 Soldi entspricht. Passen würden 80 Centesimi, was aber voraussetzte, daß in venetien zum Ankunftsdatum bereits diese Währung galt. Kennt jemand das Umstellungsdatum?

    Lieber Michael,

    nach weiteren rückseitigen Vermerken habe ich gefragt, aber noch keine antwort erhalten.

    Der frontseitige Vermerk in Blaustift soll als "13" zu lesen sein. Wäre das das Äquivalent für 4 Sgr. in Kopeken?

    Beste Grüße

    Jürgen

    bist du sicher, dass die Marke schon immer auf dem Brief war?

    Lieber Ralph,

    "sicher" sind sich in dieser Hinsicht nur gewisse Attestaussteller. Ich würde diesen Begriff bei Zugehörigkeitsfragen nur im negativen Sinne gebrauchen.

    Konkrete Anhaltspunkte für eine Manipulation sehe ich jedoch nicht. Der Eigentümer ist ein sehr erfahrener Sachsensammler und hat offensichtlich auch am Original keine erkennen können.

    Liebe Grüße

    Jürgen

    Den folgenden Brief schickte mit ein in den USA lebender Sammlerfreund:

    Ausweislich einer sächsischen Postverordnung wurde der unterbrochene Postverkehr zwischen Österreich und venezien am 20.9.1866 wieder aufgenommen, wobei die alten (Postvereins-)Tarife wieder galten. Unter dem 3. November 1866 wurde mitgeteilt, daß die Wirksamkeit österreichischer Postanstaltenin Venedig (gemeint ist Venetien) nunmehr (ab wann blieb offen) vollständig aufgehört habe.

    Beim obigen brief ist der Freivermerk von offenbar gleicher Hand gestrichen worden wie die darüber angebrachte "8" (Soldi?), die vermutlich den italienischen Portoanteil für den 1. Rayon darstellten.

    Kennt jemand das genaue Datum des Beginns der Gültigkeit der italienischen Taxen auch für Venetien?

    Den folgenden Beleg schickte mir ein in den USA lebender Sammlerfreund.

    Der Brief ist lediglich mit dem Postvereinsanteil frankiert, also nach dem preußisch-russischen Vertrag unzulässig und insofern mit dem Vereinsanteil seitens der preußischen Post belastet. Ein weiterer Taxvermerk ist abgeschwächt worden und nicht eindeutig erkennbar.

    Kalisch ist im Postvertrag als grenzbereichsort mit verminderter polnischer (russischer) Taxe von 1 statt 3 Sgr. genannt, Opatowek nicht. Die Frage ist, ob es dort eine Postanstalt gab, oder Kalisch als Bestimmungsort zugrundezulegen ist.

    was hat sich da zwischenzeitlich geändert?

    Hallo Michael,

    Köhler hat durch die Werbung mit seinem "ProvenienzFinder" die Bedeutung der Provenienz zwar weiter herausgestellt. Als Ersatz für eine aktuelle Prüfung fungiert sie aber inzwischen weit weniger, seit bekannt geworden ist, daß auch höchst prominente Vorbesitzer auf Fälschungen hereingefallen sind und dabei (bzw. ihre Erben) teils siebenstellige Beträge verloren haben.

    Das Erstaunliche daran ist die Tatsache, daß so etwas im Kunsthandel, bei dem gesicherte Provenienzen durchaus eine reale Bedeutung haben, seit langem regelmäßig vorkommt, ohne daß die Käufer von Briefmarken daraus ihre Schlüsse gezogen hätten.

    Beste Grüße

    Jürgen

    Diese Franco-Vermerke gab es schon im 15. Jahrhundert und es gab sie noch im frühen 20. Jahrhundert, weil es Tradition geworden war. Aus amtlichen Quellen liest man da oft nichts wirklich Zwingendes,...

    Lieber Ralph,

    in der Einführungsverordnung von Briefmarken in Sachsen im Jahre 1851 findet sich bereits der Satz

    "Die mit Marken frankierten Sendungen bedürfen der Bezeichnung "frei", "fr.", "franco" etc. nicht."

    Er blieb jedoch jahrelang nahezu unbeachtet, weil die Macht der Gewohnheit erst allmählich ihre Wirkung verlor.

    Liebe Grüße

    Jürgen

    Die Justiz müsste hier auch mal ein knallhartes Statement setzen, und dies veröffentlichen. Dies würde zwar nicht alle, aber doch den ein oder anderen abschrecken.

    Genau das wird nicht passieren.

    Ein vergleichbares Verfahren läuft doch schon lange bei nicht wenigen Maklern:

    Sie kapern Angebote, veröffentlichen sie ohne Auftrag des Anbieters, lassen Interessenten einen Maklervertrag unterschreiben, und kassieren dann Provision, wenn der Vertrag zustande kommt.

    Das ist nicht ganz dasselbe, aber völlig legal. Zumindest wäre es als Argumentation füt korrekte Absichten zu gebrauchen durch diejenigen, die fremde Abbildungen benutzen.

    Hallo zusammen,

    siegelseitig sind zwei unterschiedliche Briefträgernamen vermerkt. Oberhalb des oberen fehlt das Klappenteil. Dort könnte durchaus eine weitere bzw. korrigierte Nachsendeadresse vermerkt gewesen sein.

    "Glogau" scheint m.E. die richtige Interpretation des unteren Vermerks zu sein..

    Beste Grüße

    Altsax